Zulässige Geschwindigkeit I
Ich sehe auf der Autobahn immer wieder LKW und Busse, die hinten verschiedene Geschwndigkeitsaufkleber haben. In welchen Fällen gilt welche Höchstgeschwindigkeit?
Dann will ich gerne herausfinden, wie schnell LKW auf der Autobahn fahren dürfen. Ich hab mal gelernt, dass sie nur 80 fahren dürfen. Ich fahre auf der Autobahn mit meinem Anhängerle stur 80 nach navi, werde aber ständig von LKW`s überholt. Früher bin ich flott problemlos 100 gefahren und hatte das Gefühl, dass alle froh darüber waren. Heute bin ich ein fahrendes Verkehrshindernis aufgrund eines "schlechten Erlebnisses", das mit 100 Euro und einen Punkt gekostet hat (16 kmh zu schnell).
Eine weitere Frage: Als was gilt ein LKW mit Sattelauflieger? Ich weiß die richtige Bezeichnung nicht. Ich meine damit die üblichen LKW-Zugahrzeuge mit einem meist dreichachsigen Auflieger. Gelten diese als einfache LKW oder LKW mit Anhänger?
Gruß Aspergius
Beste Antwort im Thema
Hallo Aspergius.
Gaaanz einfach. LKW und Omnibusse dürfen in Deutschland 80km/h auf der BAB fahren. Omnibusse haben meist eine Sondergenehmigung für 100 km/h. Abgeregelt sind LKW in der Regel bei 89 km/h und Omnibusse bei 102 km/h. Deshalb haben dich die LKW Fahrer mit deinen 80 km/h zum Fressen gern.
Die unterschiedlichen Papper mit aufgedruckter Vmax ist der "Vereinigten" EU geschuldet. In vielen EU Ländern gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten die entsprechend am Fahrzeugheck dokumentiert werden wollen.
Nun gut nicht EU Länder verlangen auch den entsprechenden Aufkleber.
Gruß
33 Antworten
Deine Bezeichnung ist zwar richtig, die Antwort aber falsch. Sie sind "nur" Lastkraftwagen im Sinne der StVO.
Zitat:
@krebsandi schrieb am 15. Juni 2018 um 22:32:12 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 15. Juni 2018 um 22:24:14 Uhr:
Wie schnell darf nur die Zugmaschine fahren? Letztens in Hamburg war ich echt erstaunt, dass ich eine Zugmaschine ohne Anhänger noch bei Tacho 105 hinter mir hatte und der drängelte - kein schönes Gefühl mit Kindern solch eine schwere und dicht auffahrende Zugmaschine hinter sich zu haben, ich war kurz davor die Polizei zu rufen, da mir seine agressive Fahrweise schon auf der B73 in Harburg aufgefallen war.Ich hoffe ich verbrenne mir da jetzt nicht meine Zunge.
Aber wenn ich mich noch richtig an die Fahrschule erinnere dürfen Zugmaschinen alleine 100 fahren.
Hallo Krebsandi.
Das einzige an was du dich erinnerst ist, das Sattelzugmaschinen, dem Gewicht entsprechend, auch Sonntags fahren dürfen. Allerdings auch da nur 80 km/h.
Gruß
...das stimmt so auch nun wieder nicht. Eine Solo-Sattelzugmaschine darf an Sonn- und Feiertagen gefahren werden aber nicht des Gewichts wegen... sondern weil es eine Zugmaschine und kein LKW ist.
Eine 2 Achs-SZM kann bis zu 18Tonnen zul. Gesamtgewicht haben, eine 3 Achs-SZM bis zu 26 Tonnen, usw... die zul. Gesamtgewichte sind wie bei einem normalen LKW auch. Der Unterschied ist, dass keine oder nur eine kleine Ballastpritsche vorhanden ist und das damit kein LKW sondern eine Zugmaschine ist.
siehe §30 StVO
...
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
...
Jetzt bin ich ja mal gespannt, was eine Zugmaschine im Sinne der StVO ist. Eine Zugmaschine wird ja über 7,5t wiegen zulässige Gesamtmasse haben denke ich.
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....ist doch ganz einfach, das kommt drauf an was in den Fahrzeugpapieren steht - steht da LKW und das zul. GG ist über 7,5 to oder da steht LKW drin und du hast einen Anhänger dran, dann darfste nicht fahren.
Steht da aber Zugmaschine, Sattelzugmaschine, Sonderfahrzeug, selbstfahrende Arbeitsmaschine (z.B. ne Betonpumpe, Kran,...), etc., etc. dann darfste damit fahren.
siehe § 2 Begriffsbestimmungen - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
...
14. Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind;
15. Sattelzugmaschinen: Zugmaschinen für Sattelanhänger;
...
Zitat:
@gast356 schrieb am 16. Juni 2018 um 07:56:34 Uhr:
Ein gutes Beispiel für "Überholung unter Ausnutzung der Topographie" ... dafür liegen bei meinem leeren Zug die Vorteile in den Steigungen - 89km/h am Begrenzer bergauf... während alle anderen wie naße Säcke in der Steigung hängen (klick)
Gut, dass deine ganzen Ordnungswidrigkeiten verjährt sind. Aber die Blödheit des dichten Auffahrens, ohne nach vorne etwas sehen zu können, die ist immer wieder erstaunlich.
Die Zugmaschine kann solo auch deswegen nicht so schnell fahren, weil sie von der Übersetzung her gar nicht so hoch drehen kann.
Bei Vmax im größten Gang ist von der Drehzahl her noch so viel Spielraum, dass das so gut wie nie der begrenzende Faktor wäre. Da wären 120 km/h immer drin.
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass bei Zugmaschinen (sofern LKW) immer LKW in den Papieren steht, ansonsten wäre das Fahrverbot für LKW für diese ja nichtig.
Hier (klick) sieht man, wie sich das z.B. beim Actros 1844 (MP3, Lowdeck) verhält... bei 90km/h am Begrenzer liegen 1400 U/min an.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 16. Juni 2018 um 16:55:06 Uhr:
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass bei Zugmaschinen (sofern LKW) immer LKW in den Papieren steht, ansonsten wäre das Fahrverbot für LKW für diese ja nichtig.
Ohne Auflieger gilt ja das Sonntagsfahrverbot auch nicht. Mit Auflieger gelten sie im Sinne dieser Vorschrift als Lkw.
Nene, da steht, dass die LKW nicht über 7,5t zulässige Gesamtmasse haben dürfen und da kommen die doch locker drüber. Zusätzlich dürfen jedoch auch keine Anhänger von LKW gezogen werden.
...aber eine Zugmaschine / Sattelzugmaschine ist kein LKW im Sinne der Verordnung - daher darf eine Solo-Zumaschine an Sonn- und Feiertagen gefahren werden.
Alles ganz einfach, du musst nur ein Vorschriftenbuch im Format des New Yorker Telefonbuchs im Kopf haben...