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Zulässige Geschwindigkeit I

Ich sehe auf der Autobahn immer wieder LKW und Busse, die hinten verschiedene Geschwndigkeitsaufkleber haben. In welchen Fällen gilt welche Höchstgeschwindigkeit?

Dann will ich gerne herausfinden, wie schnell LKW auf der Autobahn fahren dürfen. Ich hab mal gelernt, dass sie nur 80 fahren dürfen. Ich fahre auf der Autobahn mit meinem Anhängerle stur 80 nach navi, werde aber ständig von LKW`s überholt. Früher bin ich flott problemlos 100 gefahren und hatte das Gefühl, dass alle froh darüber waren. Heute bin ich ein fahrendes Verkehrshindernis aufgrund eines "schlechten Erlebnisses", das mit 100 Euro und einen Punkt gekostet hat (16 kmh zu schnell).

Eine weitere Frage: Als was gilt ein LKW mit Sattelauflieger? Ich weiß die richtige Bezeichnung nicht. Ich meine damit die üblichen LKW-Zugahrzeuge mit einem meist dreichachsigen Auflieger. Gelten diese als einfache LKW oder LKW mit Anhänger?
Gruß Aspergius

Beste Antwort im Thema

Hallo Aspergius.
Gaaanz einfach. LKW und Omnibusse dürfen in Deutschland 80km/h auf der BAB fahren. Omnibusse haben meist eine Sondergenehmigung für 100 km/h. Abgeregelt sind LKW in der Regel bei 89 km/h und Omnibusse bei 102 km/h. Deshalb haben dich die LKW Fahrer mit deinen 80 km/h zum Fressen gern.
Die unterschiedlichen Papper mit aufgedruckter Vmax ist der "Vereinigten" EU geschuldet. In vielen EU Ländern gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten die entsprechend am Fahrzeugheck dokumentiert werden wollen.
Nun gut nicht EU Länder verlangen auch den entsprechenden Aufkleber.

Gruß

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...und notfalls gibts - natürlich kostenpflichtig - Nachhilfe von BAG, Polizei & Gewerbeaufsichtsamt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Juni 2018 um 21:41:20 Uhr:


Die Busse brauchen keine Sondergenehmigung, die müssen nur bestimmte Vorgaben erfüllen. Steht doch so im zweiten Link.

Hallo PeterBH (steht das für Busenhalter?)
Schau mal wann du geschrieben hast und wann meine Antwort kam. Wie soll ich da deine Links ( oder rechts) gelesen haben?

Und wenn die KOM die Vorgaben nicht erfüllen bekommen sie die 100er Genehmigung nicht. Also doch eine Art Sondergenehmigung die allerdings heut zu Tage fast jeder Bus erfüllt.

Gruß und schönen Sonntag.

Danke für Eure zahlreichen Antworten. Mir wurde sehr geholfen.
Das nächste Thema ist die mM nach schlampige Aufstellung der Schilder für die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 17. Juni 2018 um 10:41:42 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Juni 2018 um 21:41:20 Uhr:


Die Busse brauchen keine Sondergenehmigung, die müssen nur bestimmte Vorgaben erfüllen. Steht doch so im zweiten Link.

Hallo PeterBH (steht das für Busenhalter?)
Schau mal wann du geschrieben hast und wann meine Antwort kam. Wie soll ich da deine Links ( oder rechts) gelesen haben?

Und wenn die KOM die Vorgaben nicht erfüllen bekommen sie die 100er Genehmigung nicht. Also doch eine Art Sondergenehmigung die allerdings heut zu Tage fast jeder Bus erfüllt.

Gruß und schönen Sonntag.

Nö, für Bauchhalter 😛. oder halt eine Kombination aus Namen und Wohnort.

Sorry, auf die Uhrzeit hatte ich nicht geachtet. Hoffentlich hab ich dir jetzt nicht den Tag verdorben.

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