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Zulässige Anhängerlast + Erfahrungen mit Anhängern mit ca. 1t

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 18:33

Hallo,

ich habe im Opel Astra-Forum die Frage nach der Mach-/Fahrbarkeit und Erfahrungen mit Anhängern mit ca. 1 t Gewicht gestellt, da ich (mit meinem Astra als Zugfahrzeug) bisher nur kleinere Anhänger bis ca. 0,5 t gezogen habe.

Daraufhin "entbrannte" die Diskussion, dass diese hohen Lasten für den Astra überhaupt nicht zulässig wären.

Des weiteren entstand die Fragestellung, ob sich die im Fahrzeugschein eingetragene max. Anhängerzuglast (bei meinem Astra 1,1t gebremst) auf das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bezieht.

Da einige von euch sicherlich häufiger mit großen schweren Anhängern unterwegs sind, würde ich mich über Hinweis von Euch freuen.

Die bisherige Diskussion könnt ihr mit Hilfe des folgenden Links verfolgen. Bitte antwortet auch im Original-Thema.

Link zum Original-Thema

Danke im Voraus und schönen 1. Advent noch.

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38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bastianfriebel

dann müßte man die stützlast ja auf die hintere achslast des zugfahrzeuges dazurechnen. hast du eine quelle dafür?

mfg

Genauso ist es: Die zul Achslast der Hinterachse darf natürlich auch im Hängerbetrieb nicht überschritten werden. Außer bei DC! Meiner darf im Hängerbetrieb 30 kg mehr . :D

Gruß

Franjo001

P.S.: Quelle: Dein fahrzeugschein und die Ziffer 16 (alt)

am 15. Dezember 2006 um 21:04

es steht so in der bedienungsanleitung meines autos

dann habe ich mit opel telefoniert (ich habe ein zuggesamtgewicht eingetragen) und dürfte nach landläufiger meinung nur noch 50kp zuladen da mein hänger sehr schwer ist

dem ist auch nicht so

opel hat mir die tüvanträge für den vectra geschickt da ist alles nachzulesen

jochen

am 15. Dezember 2006 um 21:05

meiner darf mit hänger 55kg mehr

Zitat:

Original geschrieben von j.p.77

meiner darf mit hänger 55kg mehr

Aber keine 2,1 to ziehen! :D ;)

bei mir steht z.b. im schein anhängelast 1600kg. in den kupplungspapieren steht aber 1800kg. habe ich nachgerüstet (starr), war damit bei bmw , der hat mir die 1800 bestätigt. damit hat sich aber sicherlich nicht die achslast hinten erhöht denke ich. stützlast ist 75 kg. fahrzeugschein hab ich jetzt nicht zur hand.

am 15. Dezember 2006 um 21:12

das stimmt

wieviel darf denn der vectra?

am 15. Dezember 2006 um 21:16

die achslast wird erhöht nur bei angehängtem hänger

das ist auch nicht bei jedem fahrzeug

und wenn dann nur hinten

steht aber im schein

zumindest im alten

bei dem neuen krampf weiß ich nicht

was die kupplung kann ist egal

nur pkw zählt

am 15. Dezember 2006 um 21:17

1500

Zitat:

Original geschrieben von j.p.77

die achslast wird erhöht nur bei angehängtem hänger

das ist auch nicht bei jedem fahrzeug

und wenn dann nur hinten

steht aber im schein

zumindest im alten

bei dem neuen krampf weiß ich nicht

was die kupplung kann ist egal

nur pkw zählt

dankefürdieantwortistleichtzuverstehenwenn

manesneuaufschreibtundindiedeutschegram

matiikübersetztundwiefühlstdudichdabeiwenn

dudasliest

Wie wärs einfach mal die Achsen zu wiegen? ;)

Die Stützlast wird nicht einfach der Hinterachse vom Zugfahrzeug zugerechnet, das hängt von den Hebellängen ab! So kann z.B. 75kg Stützlast die HA um 100kg belasten und die VA dafür um 25kg entlasten.

Richtig ist aber dass die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, die Anhängelast ist nur die Achlast(en) des Anhängers. Die zulässige Stützlast muss zudem auf einem Aufkleber nahe der Kupplung angebracht sein.

Was auf der Kupplung steht ist egal, relevant ist das was der PKW darf. Sonst könnte man ja eine 2t-Kupplung an einen Smart montieren :D

Bei einer Kontrolle zählt eh nur der Eintrag im Schein.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Bei einer Kontrolle zählt eh nur der Eintrag im Schein....

Gruß Meik

... des PKW für die Stützlast und für die Anhängelast gilt die TATSÄCHLICHE Achslast, die das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers, eben abzüglich der Stützlast, nicht überschreiten darf.

am 16. Dezember 2006 um 15:45

@tempomat

ganz einfach ich antworte dir nicht mehr

Die Stützlast steht nicht im Schein.

Relevant ist die Anhängelast im Schein die der tatsächlichen Achslast(en) des Anhängers entsprechen. Oder anders ausgedrückt der tatsächlichen Masse des Anhängers abzüglich Stützlast.

Wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers natürlich nicht überschritten werden darf.

Ein Aufdruck auf der AHK hat dagegen keine Relevanz.

Gruß Meik

die hier habe ich mir angebaut und sie wird für 1800 kg angeboten. in der bedienanleitung vom auto steht achslast hinten 1115 kg, mit anhänger 1150 kg. woher kommen dann die 1800 kg? der e36 darf laut unterlagen nur 1600 anhängen

http://cgi.ebay.de/...egoryZ76108QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

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