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PKW Anhänger parkt / wohnt / lebt immer im Parkhafen

Themenstarteram 23. September 2007 um 22:42

Wie lange darf eigentlich ein 750 kg. Baumarkthänger in einem Parkhafen einer normalen

Wohnstrasse stehen ? Muss der nicht vom Besitzer alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen umgeparkt werden ? Der Hänger ist angemeldet und hat Tüv .

Danke an die Rechtsexperten , MB.

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24 Antworten

Hallo

theoretisch darf der Anhänger dort auch lange Zeit geparkt werden, wo das Parken erlaubt ist. Ich persönlich finde solche "Zänkerei", die es meist ist, affig, klar sind Parkplätze rar, aber ein nettes Gespräch nach dem Motto "Heini - mit dem Klaufix blockierst Du unseren letzten Parkplatz, können wir da nicht gemeinsam eine andere lösung finden" viel angenehmer. Denke bitte auch dran, bei den bestehenden Einstellungen einiger weniger, ist der Anhänger, so er aus den Allgemeinaugen verschwunden ist, entweder verschwunden oder sonderbar verziert, was auch sehr ärgerlich ist. Auf dem Lande gibt es eine Nachbarschaftshilfe, in einigen Stadtteilen auch, wäre schön, wenn es die überall gäbe, kämen solche Fragen nicht erst zustande!

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

...............................wäre schön, wenn es die überall gäbe, kämen solche Fragen nicht erst zustande!

Nordjoe

dem ist nichts hinzuzufügen!!!!

lg

hallo

nur so als informative anmerkung:

in AT darf jede art von anhänger GARNICHT ohne zugfahrzeug auf öffentlichem grund abgestellt werden.

die strafen dafür sind landessache aber durchaus nenneswert

kosten jedenfalls in wien ca 250,- für das abstellen ohne zufahrzeug

zuzüglich

ca, 250,- für widerrechtliches verwenden öffentlichen grundes

lg

g

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

hallo

nur so als informative anmerkung:

in AT darf jede art von anhänger GARNICHT ohne zugfahrzeug auf öffentlichem grund abgestellt werden.

die strafen dafür sind landessache aber durchaus nenneswert

kosten jedenfalls in wien ca 250,- für das abstellen ohne zufahrzeug

zuzüglich

ca, 250,- für widerrechtliches verwenden öffentlichen grundes

lg

g

man bin ich froh,

das ich ein D schild drauf habe.

es gibt doch auch situationen,

wo man den anhänger abhängen muß,um zb ladung zu übernehmen.

das es in der regel in deutschland nur 2 wochen sind zum parken,

ist allgemein bekannt.

gruß transe 79

Themenstarteram 24. September 2007 um 16:59

Oh je oh je was habe ich denn da gefragt ? Ich meine doch so ein kleinen 750 kg.

Anhänger mit blauer Plane der hier seit Jahren alle 3 oder 4 Monate um 10 meter

umgeparkt wird , dieser Anhänger wird als MÜLLDEPOT von einer Heizungsbaufirma beladen und an Ort und Stelle auch wieder entladen , Stangen rein und raus , alte Heizkörper rein und raus , der Anhänger steht auf öffentlicher Strasse , nicht auf einem Gewerbegebiet .

So nun nochmal meine Ausgangsfrage : Wie lange darf der Anhänger im Parkhafen stehen ?

Muss er nach 14 Tagen oder nach 4 Wochen den Parkplatz räumen , wechseln etc... ?

Bitte sachlich antworten , mir geht es um die rechtliche Seite . Nicht psychologische Beratung

wie ich oder was ich dem Unternehmer sagen sollte !!!

Vielen Dank für eure Antworten , MB.

Warum guckt bei solchen Fragen eigentlich keiner mal eben in die StVO? :confused:

§12 Abs. 3b: Mit KFZ-Anhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

So einfach kann es sein, die psychologische Seite ist dagegen ungleich komplizierter :p

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von transe79

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

hallo

nur so als informative anmerkung:

in AT darf jede art von anhänger GARNICHT ohne zugfahrzeug auf öffentlichem grund abgestellt werden.

die strafen dafür sind landessache aber durchaus nenneswert

kosten jedenfalls in wien ca 250,- für das abstellen ohne zufahrzeug

zuzüglich

ca, 250,- für widerrechtliches verwenden öffentlichen grundes

lg

g

man bin ich froh,

das ich ein D schild drauf habe.

es gibt doch auch situationen,

wo man den anhänger abhängen muß,um zb ladung zu übernehmen.

das es in der regel in deutschland nur 2 wochen sind zum parken,

ist allgemein bekannt.

gruß transe 79

hallo

spannende these

du meinst aber nicht dass du deinen hänger mit D kennzeichen in AT abstellen magst?

ich fürchte da gelten auch für das in DE zugelassene gespann die selben park- bzw haltebestimmungen wie für uns oesterreicher ....

;-(

lg

g

Moin moin!

Nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Lediglich das Parken ist auf öffentlicher Straße erlaubt. Was die Firma betreibt, stellt eine Sondernutzung dar und die ist genehmigungsbedürftig. Egal wie lang der Hänger steht.

Also immer schön im Gebrauch halten...

Grüße, Mike

Zitat:

Original geschrieben von mike124

....Lediglich das Parken ist auf öffentlicher Straße erlaubt. Was die Firma betreibt, stellt eine Sondernutzung dar und die ist genehmigungsbedürftig. Egal wie lang der Hänger steht.....

Was man der Firma aber erst einmal nachweisen müsste.

Grade wenn Sie den Hänger regelmässig mit Stahlschrott beladen (beladen ist ja noch keine Sondernutzung) und der dann regelmässig wieder leer ist, ist davon aus zu gehen der er völig legal dort geparkt ist, da er ja regelmässig zum Transport des Schrott zum Schrotthändler verwendet wird.

Klar muss das dann auch mindestens alle 14 Tage erfolgen.

Wenn man aber durch mögliches Wiederausladen nur den Eindruck erweckt er wäre genutzt worden, dann wäre das zwar "böse" aber den Nachweis zu erbringen das er nicht genutzt wurde ist wohl nur durch intensive Überwachung möglich.

Dazu wird sich aber mit 100% Sicherheit keine Polizeidinststelle bereit erklären.

Hallo Gasmatrix,

hier bei uns haben wir ausreichend pfiffige Knölchenschreiber, die finden einen Weg das zu beweisen....

Mittels Fotos, Zeugen etc.

Hier werden von Anhängern die Ventilstellungen mittels Foto dokumentiert oder mit kleinem Kreidestrich markiert, damit wird nachgewiesen das der Anhänger binnen 14 Tagen nicht bewegt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Loeti

Hier werden von Anhängern die Ventilstellungen mittels Foto dokumentiert oder mit kleinem Kreidestrich markiert, damit wird nachgewiesen das der Anhänger binnen 14 Tagen nicht bewegt wurde.

hallo

die damen und herren vom trachtenverein haben das bei uns in AT bis vor kurzen gemacht um die einhaltung der kurzparkzeiten zu prüfen. wurde vom OGH aber gekippt, das hält nicht. es wäre ja möglich dass die zufällig wieder so stehen. noch dazu ist die bemalung ein eingriff in die besitzrechte und auch für "ordnungshüter" nicht zulässig

lg

g

 

Es ist mir schon mehrfach passiert, gerade in der Haupt-Ferienzeit, daß ich mit meinem Gespann auf Autobahn-Raststätten keinen Platz auf dem LKW-Parkplatz, bzw. für Gespanne ausgewiesene Parkplätze bekommen habe.

Ich habe dann kurzerhand den Anhänger auf einen PKW-Parkplatz gestellt und das Zugfahrzeug daneben.

In Österreich darf ich sowas nicht machen???

Sehe ich garnicht ein!!!

Wenn ich müde bin und schlafen muß, damit die Verkehrstüchtigkeit erhalten bleibt, parke ich zur Not überall!!!

Und wie oft sind Raststätten so überfüllt, daß die Lastzüge sogar bis auf den Beschleunigungsstreifen stehen?!?!?

 

"Öffentliche Verkehrsfläche"...ist jede Fläche, welche nicht durch Umzäunung oder andere Abgrenzungen klar als "nichtöffentliche Fläche" gezeichnet ist!!!

Solltet ihr also einen Zufahrtsweg zur Garage haben, welcher offen ist, darf jeder Verkehrsteilnehmer diese Fläche befahren!

Solltet ihr einen Platz vor dem Haus haben, welcher als Einstellplatz dient, also eigentlich ein Privat-Parkplatz ist, muß er eingezäunt sein! Wenn nicht, darf jeder Verkehrsteilnehmer diesen Platz nutzen...auch parken!!!

Diese Belehrung musste ich mir von einem Polizisten anhören, nachdem ich die Bullerei gerufen hatte, weil ein fremdes Auto auf meinem Einstellplatz stand.

Ich hätte nur Grund zur Klage, wenn das Fahrzeug so geparkt gewesen wäre, daß ich selber keinen Platz mehr gehabt hätte...oder der Fahrer mich zugeparkt hätte, mich also behindert hätte.

Der Einstellplatz ist auf meinem Grundstück, also kein Grundstück der Gemeinde oder so ähnlich! Und der Platz ist so groß, daß 4-5 Autos drauf passen...und wir haben nur 3 Fahrzeuge. Daher kein Grund, da die Welle zu machen.

Später stellte sich dann heraus, daß es der Sohn vom Nachbar war...dem ich ausdrücklich erlaubt habe bei uns zu parken. Aber er hatte einen Kunden-Ersatzwagen, weil seine Karre in der Werkstatt war...;)

Inzwischen habe ich mich dran gewöhnt, daß öfter fremde Fahrzeuge auf meinem Grundstück parken. Die Strasse ist ziemlich eng und da bietet sich der Platz bei uns einfach an.

Normalerweise sollte ich da eine Parkuhr aufstellen...:D

Zitat:

Original geschrieben von check Diamond!

 

Normalerweise sollte ich da eine Parkuhr aufstellen...:D

........mitunter soll da ein Rottweiler auch gute Dienste leisten :D :D

Doch zum Thema: Meinst Du wirklich, jemand Fremder dürfte den Zufahrtsweg auf meinem Grundstück zur Garage hin befahren?? Da gäb´s aber ´nen Satz dicker Ohren :D

Sicherlich wird das keiner tun zwecks Parkabsichten, aber ob das rechtlich wirklich zutrifft, wage ich doch zu bezweifeln.

VG

hallo hr diamant

was auch immer dein bulle gemeint hat,, es ist ganz sicher falsch

evt hattest du kein schild aufgestellt: privatbesitz, zufahrt und halten und parken verboten

sobald es erkennbar kein öffentlicher grund ist hat da kein auto was verloren

sehr schoen auch zu sehen an den div supermarkt parkplätzen die sich ja an sich excellent als stellplatz eignen würden.

nur fährt da keiner drauf

weil bekannt ist dass da blitzartig eine besitzstörungsklage droht und die ist auch net grad günstig.

also:

privatgrund (egal ob umzäunt oder nicht - soferne offensichtlich als priovateigentum erkennbar) -> besitzstörungsklage, und dazu muss niemand behindert sei ...

betreffend autobahnparkplatz ist die sachlage spannend

ad 1 erlaubt die gesetzeslage in fast ganz europa die nächtigung im fahrzeug um die fahrsicherheit wieder herzustellen.

aber IM FAHRZEUG und nicht im anhänger

nach meinem wissenstand ist daher das pennen im womo zulässig, im wowa dagegen nicht

tatsache ist dass das die herren vom trachtenverein in aller regel nicht so starkr differenzieren und es daher egal sein wird

auf der autobahnstation ist allerdings die sachlage glaube ich eine andere da der parkplatz zur autobahnstation gehört nicht nict per se öffentliche fläche ist (glaube ich)

da würde ich mir nicht so grosse sorgen machen wenn der hänger neben dem PKW steht ...

lg

g

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