Zuladungen und Leergewichte neue WoWa
Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.
Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.
Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?
Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.
Die beiden krassesten Fälle:
Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.
Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.
Beste Antwort im Thema
In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.
Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)
Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.
Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.
Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.
181 Antworten
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 10. August 2015 um 12:54:20 Uhr:
Im obigen Fall eine Abweichung von immerhin rund 120 Kilo vom theoretischen Wert durch addieren der Prospektangaben.
Moin,
nö, einfach mal die Prospektangaben richtig lesen.
Dort bei allen Herstellern dass eine Abweichung von+/- 5% möglich ist.
D.h. der Caravan darf anstelle der 1295kg bis zu 1360kg wiegen.
Plus Sonderausstattung von 164kg (wo es sicher auch Toleranzen gibt)
macht das 1524kg.
Und schon ist die Abweichung nur noch 60kg.
Wo dann zu klären wäre wie das zustande kommt. Eine der Ursachen dürfte z.B. auch die Toleranz der geeichten Waage sein und die Klärung ob die Waage für so geringe Lasten überhaupt geeignet ist:
Richtiges wiegen
Genauigkeit Wiegesysteme
Das finde ich jetzt relativ egal, der Hersteller/Händler ist dafür verantwortlich, dass die zugesagten Gewichte auch eingehalten werden.
Als Kunde habe ich darauf keinen Einfluss und ich bin der Meinung, dass ich ein Recht darauf habe noch genug Zuladung für andere Dinge zu haben, bzw dass ich das Gefährt mit meinem Wagen dann überhaupt noch ziehen darf.
Worauf kann ich mich denn sonst verlassen? Ich bekomme den neuen Wohnwagen „fertig” ausgeliefert, verlasse ich mich auf das was in den Prospekten steht bin ich der Dumme, nicht der Händler.
Was die Waage betrifft, stimmt schon alle Waagen haben Toleranzen, geeichte in der Größenordnung vielleicht 10 bis max 20 Kg, aber nicht 120. Wie man richtig wiegt, sollte der TÜV dann eigentlich auch wissen, davon gehe ich zumindest aus.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 10. August 2015 um 13:32:40 Uhr:
Das finde ich jetzt relativ egal, der Hersteller/Händler ist dafür verantwortlich, dass die zugesagten Gewichte auch eingehalten werden.
Moin,
wenn Du aber jemandem ans Bein pinkeln oder jemandem etwas in die Schuhe schieben willst, dann mußt Du aber auch dafür sorgen dass Deine Anschuldigungen stimmen.
D.h. in diesem Falle, dass richtig gewogen wurde.
Dazu gehört auch der Abzug von Wiegetoleranzen vom Wiegeergebnis.
Dazu bedarf es schon ein wenig mehr als nur zu behaupten der andere hätte falsche Werte angegeben.
Zitat:
@tomruevel schrieb am 10. August 2015 um 14:08:00 Uhr:
D.h. in diesem Falle, dass richtig gewogen wurde.
Dazu gehört auch der Abzug von Wiegetoleranzen vom Wiegeergebnis.
Dazu bedarf es schon ein wenig mehr als nur zu behaupten der andere hätte falsche Werte angegeben.
Was bitte sollte ich als Kunde da tun?
Ich kann nur auf eine geeignete, geeichte Waage, z.B. LKW Waage fahren, oder zum TÜV und wiegen, mehr nicht. In dem oben geschilderten Fall war das wohl so, wurde beim TÜV gewogen.
Wenn mich die Polizei irgendwo rauszieht und wiegt, weiß ich auch nicht ob das jetzt „richtig” gewogen war, oder nicht, ich muss es glauben.
Nochmal, ich verstehe nun wirklich nicht, warum irgendwer GEGEN mehr Verbraucherschutz ist. Ihr seid dran wenn ihr erwischt werdet, dem Händler kann`s wurscht sein.
Jeder der einen nagelneuen Caravan kauft sollte eigentlich heftigst darauf bestehen, dass zugesagte Gewichte bei Auslieferung auch stimmen, ansonsten keine Abnahme, fertig. Was daran ist falsch?
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Nichts ist daran falsch. Aber offensichtlich hast Du noch keinen WW gekauft, denn sonst wüsstest Du, wie es läuft. Jeder Verkäufer ist dran interessiert, Geld zu verdienen. Und das tut man auch mit einer Auflastung.
Es geht um deinen ziemlich weltfremden Ansatz.
Und, sorry, kein Händler wird sich eine "geeichte" Waage auf den Hof stellen.
Natürlich kannst Du verlangen: bitte wiegen. Aber man muss im Einzelfall sehen, was da raus kommt.
Und, wenn dich die Polizei zum Wiegen raus zieht gibt es nur einen einzigen Verantwortlichen: DICH! im Zweifelsfall muss Du halt vor jeder Fahrt mit dem WW wiegen.
Und mit dem Verbraucherschutz-Argument zu kommen ist arg weit hergeholt. Jeder, der lesen kann, liest die Leergewichte, jedem ist deutlich erkennbar, was an Gewichten dazu kommt. Alles transparent. Da gibt es aus Sicht des Verbraucherschützers ganz andere Baustellen.
und: Auflastungen bestehen in aller Regel schon aus mehr als ein "bischen Papierkram". Schau mal hier da siehst Du schon mal die betroffenen Baugruppen. So als Einstieg.
@JürgenS60D5:
Zitat:
Und mit dem Verbraucherschutz-Argument zu kommen ist arg weit hergeholt. Jeder, der lesen kann, liest die Leergewichte, jedem ist deutlich erkennbar, was an Gewichten dazu kommt. Alles transparent.
...transparent ist das, was auf dem Papier steht, aber definitiv nicht immer das, was man hinterher auch bekommt. Am Beispiel von @italia01 ist es doch eindeutig zu sehen:
Laut Prospekt:
Eigengewicht 1295kg
Sonderzubehör: 164kg
Summe: 1459kg.
Tatsächlich: 1580kg, also über 8% zuviel.
Mit was soll der Kunde denn nun vor dem Kauf planen?
Keine Ahnung welches zul. GG der WoWa hat, aber in dem Fall wäre eine Überladung eventuell ganz schnell gegeben.
Gerade beim WoWa spielt ein zuviel an tatsächlichem Gewicht durch die meist relativ niedrige Zuladung bekanntlich eine viel größere Rolle, als beim PKw.
Zum Thema Verbraucherschutz:
In dem o.a. Fall sollte schlichtweg eine Wandlung möglich sein, denn der Verbraucher verlässt sich auf eine Transparenz (zugesicherte Eigenschaften), die überhaupt nicht real vorhanden ist und die volle Nutzung des WoWa eventuell fast unmöglich macht.
Wenn Autohersteller von Massenautos im Durchschnitt so locker mit der Zuladung umgehen würden (z.B. nur noch 25% der zugesagten Zuladung möglich) wären die ganz schnell weg vom Fenster.
WoWa-Hersteller können sich da, aufgrund der relativ geringen Stückzahlen, auch qualitativ, viel mehr erlauben.
Ohne Regulierung läuft in solchen Fällen bekanntlich einiges schnell aus dem Ruder.
In dem Bereich (durchaus auch bei PKW) wäre daher eine klare gesetzliche Regelung (z.B. 90% der zugesagten Zuladung muss mindestens möglich sein) ganz bestimmt nicht verkehrt.
Ich denke da mal an meine Schwierigkeiten, meinen ersten WoWa mit 230kg tatsächlicher Zuladung (bei 1000kg zul. GG) um 70kg ab zu lasten.
Der GTÜ wollte da gar nicht heran und der TÜV-Mann musste auch erst lange rechnen, kalkulieren und von mir besabbelt werden, bis er diese "niedrige" Restzuladung dann akzeptiert hatte.
Bei Neufahrzeugen sollte da m.E. mit einer ähnlichen Einstellung seitens des Herstellers heran gegangen werden, heißt:
Eine bestimmte Mindestzuladung muss vom Hersteller sicher gestellt werden.
Es gibt innerhalb der EU für jeden Blödsinn mittlerweile Richtlinien, warum also nicht auch für diesen Bereich, wo dann sogar der Verbraucher mal tatsächlich etwas davon hätte.
Genau so ist es.
Im Übrigen sollte JürgenS60D5 vielleicht erstmal richtig die Vorbeiträge lesen, dann hätte er schon mal erfahren, dass Auflastungen in aller Regel nur Papiermäßig passieren und nicht technisch.
Wer einen nagelneuen WW kauft würde wohl niemals eine technische Auflastung wählen das wäre wohl teurer als gleich den Nächstgrößeren zu kaufen.
Das mit der Auflastung ist ganz sicher nicht immer so, wie du es beschreibst:
Wenn ich mal in das Prospekt von Eriba (2005) hinein schaue, ist es so, dass Auflastungen ca 350€ gekostet hatten und meistens (das stand in der Preisliste) ein neues Fahrwerk beinhalteten.
Selbst bei meinem kleinen Eriba-Puck war für die Auflastung auf 850kg (also um ganze 100kg....) eine andere Achse notwendig und das Ganze kostete 350€.
Rein papiermäßig dürfte die Auflastung daher eher gar nicht der Fall gewesen sein. In jedem Fall gab es wohl andere Reifen.
Zitat:
@navec schrieb am 10. August 2015 um 18:43:36 Uhr
Eine bestimmte Mindestzuladung muss vom Hersteller sicher gestellt werden.
Moin,
das ist bei den meisten Caravans auch erfüllt.
Dazu gibts es eine Norm anhand der diese Mindestzuladung errechnet wird. Grundlegende Faktoren ist die Aufbaulänge und die Anzahl der Schlafplätze.
Und dann kommt eben, so über den Daumen aus dem Gedächtnis geschrieben, für einen 4 Personencaravan von gut 5m eine Zuladung von unter 200kg heraus.
Zu den genauen Berchnuingsmethoden findet sich einiges im I-Net.
Meine Eltern ahben an 2 Caravans eine Auflastung gemacht.Zitat:
Rein papiermäßig dürfte die Auflastung daher eher gar nicht der Fall gewesen sein. In jedem Fall gab es wohl andere Reifen.
Rein papiermäßig war es nie.
In dem einfacheren Falle waren es nur andere Reifen.
Etwas mehr Aufwand war es bei einem anderen Caravan, dort mußten Reifen und Felgen geändert werden.
In beiden Fällen war der Aufwand nur deswegen so gering weil man mit der Erhöhung aus kam, hätte man eine größere Erhöhung haben wollen, wäre der Aufwand und die Kosten entsprechend höher geworden.
In beiden Fällen gab mindestens die Achse den Maximalwert der Auflastung vor.
@tomruevel:
Zitat:
Und dann kommt eben, so über den Daumen aus dem Gedächtnis geschrieben, für einen 4 Personencaravan von gut 5m eine Zuladung von unter 200kg heraus.
Die Frage ist doch, ob das dann in der Realität auch wirklich der Fall ist, bzw. in wie weit sich die Hersteller daran halten müssen und wie man "Zuladung" auslegt.
Ein bereits vom Werk installierter Mover plus Batterie (und anderes schwereres, werkseitig fest installiertes Zubehör) darf m.E. nicht von der werkseitig angegebenen Zuladung abgezogen werden. Wenn es dann mit der tatsächlichen Zuladung nicht mehr hinhaut, muss eben aufgelastet werden, bzw, darf so ein Zubehör ohne entsprechende Auflastung gar nicht werkseitig verbaut werden.
Bei PKw ist das ja oftmals durchaus so ähnlich, denn je nach Austattung gibt es manchmal auch geänderte zul. GG.
Nur das Gewicht der "echten" Zuladung (also auch z.B. ein Vorzelt) muss dann vom Käufer einkalkuliert werden.
Zitat:
@italia01 schrieb am 10. August 2015 um 12:45:57 Uhr:
Hallo,
im Januar haben wir unseren neuen Wohnwagen bekommen. Eigengewicht lt. Prospekt 1.295 kg. wir haben noch ein wenig Sonderzubehör bestellt, was zusammen wieder lt. Prospekt 164 kg wiegen sollte. Nach einfacher Addition sind wir dann bei 1.459 kg. Da ich gerade bei Wohnwagen und Gewichten gelernt habe misstrauisch zu sein, sind wir zum TÜV gefahren und haben Zugmaschine und Wohnwagen wiegen lassen. Also statt der 1.459 kg zeigte die Wage 1.580 kg an. Kleiner aber feiner Unterschied. Der Hersteller hat im neuen Prospekt auch schon die Werte nach oben korrigiert. Und zwar um 104 kg. Beim Zugwagen war der Unterschied nicht ganz so groß. Lt. Papieren 1.735 kg und auf der Waage 1.810 kg.
Gruß
Italia01
Un dwie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht?
Doch wohl nicht etwa 1500 kg?
Ich würde ja einerseits auch zum Anwalt gehen im hier beschriebenen Falle, aber ich hätte die höchstmögliche Auflastung bestellt, wegen des Zugwagens allerding max. 1700 kg wg. 100er Zulassung.
Habe bisher 3 neue WWs gekauft, alle mit maximal möglicher Auflastung.
Dumm war nur (Eriba Nova 530 von 2007), dass auf dem Typenschild 1700 kg angegeben war, in den Papieren jedoch 1350 kg, und das mit Autark-Paket etc., fiel erst nach drei Jahren beim Reifenwechsel auf.
Der Händler hat dann inkl. TÜV-Eintragung alles geregelt, ohne jede Diskussion.
Bei einer Kontrolle wäre es möglicherweise sehr teuer für mich geworden.
Zitat:
@navec schrieb am 10. August 2015 um 20:21:48 UhrEin bereits vom Werk installierter Mover plus Batterie (und anderes schwereres, werkseitig fest installiertes Zubehör) darf m.E. nicht von der werkseitig angegebenen Zuladung abgezogen werden. Wenn es dann mit der tatsächlichen Zuladung nicht mehr hinhaut, muss eben aufgelastet werden, bzw, darf so ein Zubehör ohne entsprechende Auflastung gar nicht werkseitig verbaut werden.
Moin,
wovon soll es denn sonst abgezogen werden.
Wenn ich mir als Kunde mit Extras die Zuladung zusammenschrumpfe, dann muß ich sehen wie ich mit dem verbleibenden Rest zurecht komme. Das muß ich ja auch, wenn ich EXtras selber einbaue oder den Händler das machen lasse.
Ist ja durchaus möglich dass jemand aufgrund seiner Reisegewohnheiten mit viel weniger als üblich zurecht kommt. Und so auch das Gesamtgewicht nicht überschreitet.
Dem jetzt zwangsweise eine Auflastung vorzuschreiben wäre doch dann eine Bevormundung die nicht akzeptabel erscheint.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 10. August 2015 um 19:00:57 Uhr:
Genau so ist es.Im Übrigen sollte JürgenS60D5 vielleicht erstmal richtig die Vorbeiträge lesen, dann hätte er schon mal erfahren, dass Auflastungen in aller Regel nur Papiermäßig passieren und nicht technisch.
Wer einen nagelneuen WW kauft würde wohl niemals eine technische Auflastung wählen das wäre wohl teurer als gleich den Nächstgrößeren zu kaufen.
Taxler222: mit diesem Posting disqualifizierst Du dich komplett.
Bitte beschäftige Dich mit den Realitäten.
Natürlich kann es sein, dass ein WW um in aller Regel- 100KG aufgelastet werden kann, wenn die bisherige zul. Gesamtmasse "künstlich angelastet war. Es gibt Achsen (etc. pp) in (mehr oder weniger) 200er-Schritten, wenn also 1500KG eingetragen sind, das Chassis (und Reifen) aber 1600 könnte, kann man "papierseitig" auflasten. Wenn aber Reifen, Achse, Auflaufeinrichtung, Fahrgestell, etc. keine Auflastung erlauben, kann mit Papier gar nichts machen.
Ich wage die Behauptung, dass bei ab Werk bestellten Auflastungen sich bei rund 75% aller WW etwas technisch ändert.
Oder, was anderes: mein WW hat 1800KG zul Gesamtmasse. Da Du ja der Meinung bist, dass sich nur was auf dem Papier ändert, kannst Du ja für mich die Auflistung auf 1900 machen lassen. Ich stelle dir gern die Unterlagen zusammen.
Und, nur als Tipp: von Seiten LMC gibt es keine Freigabe auf 1.900 oder 2.000KG, von Alko habe ich ein Angebot für eine andere Achse und Dämpfer. Du schaffst das doch bestimmt ohne irgend eine Änderung!
Zitat:
@renesomi schrieb am 10. August 2015 um 22:15:22 Uhr:
Un dwie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht?Zitat:
@italia01 schrieb am 10. August 2015 um 12:45:57 Uhr:
Hallo,
im Januar haben wir unseren neuen Wohnwagen bekommen. Eigengewicht lt. Prospekt 1.295 kg wir haben noch ein wenig Sonderzubehör bestellt, was zusammen wieder lt. Prospekt 164 kg wiegen sollte. ..........Doch wohl nicht etwa 1500 kg?
Moin,
bei der angenommenen Ausgangslage, Leergewicht lt. Prospekt 1295kg und Gesamtgewicht von 1500kg.
Wer sich unter den Gegebenheiten (Zuladung 205kg ohne Extras) Zubehör mit einem Gewicht von 160kg hinzu bestellt dem muß von alleine klar sein, dass es knapp wird mit weiterer Zuladung. Und dass es ohne Auflastung gar nicht geht.
@ JürgenS60D5, ich beschäftige mich durchaus mit Realitäten. Mein eigener und mehrere WW im Bekanntenkreis, alles ältere Modelle wurden per Brief von rund 1300 Kg zul. ges. Gew auf 1500 aufgelastet.
Dafür wurde vom Hersteller ein kostenpflichtiger Brief mit einer Bestätigung geschickt, dass diese Auflastung ohne techn. Änderung i.O. ist. Damit musste ich zum TÜV, der das nochmal mit einem Schrieb bestätigte und dann zur Zulassungsstelle die das Ganze eingetragen hat, fertig. Kosten insgesamt ca 200,- Euro. Keine Änderungen, weder Reifen, noch Achse, noch Bremsen, NICHTS. Nur zusätzlich der Hinweis, dass weitere Auflastungen selbst technisch nicht mehr möglich sind.
Das bedeutet für mich schlicht und ergreifend der WW war von Haus auf auf 1500 KG gebaut und ausgerichtet, aber um ihn leichter zu verkaufen, oder um nochmal ein kleines Geschäft zu machen wurde er mit nur ca 1300 Kg eingetragen und verkauft. Selbst die Reifen, aber die hat der Vorbesitzer wahrscheinlich schon mal nachgekauft reichten sowohl für die Auflastung, als auch für die 100erter Zulassung, sie waren unter 6 Jahre alt.
Das ziehe ich mir nicht aus den Fingern das war so und bei meinen Bekannten mit unterschiedlichen Marken genau das Selbe (Theater). Alles ältere WW`s ab Bj 95 bis 99.
Mag sein, dass das nicht auf jede Marke zutrifft, bei uns war es so.
Was den Neukauf betrifft, der Kunde sollte es wissen, dass es von der Zuladung abgeht, der Händler muss es wissen und den Kunden, der ja Neuling sein kann darüber aufklären, tut er das nicht, ist das meiner Meinung nach schon fast Betrug.
Was von Gewichtsangaben in Zubehörkatalogen zu halten ist hat man ja Oben auch schon mitbekommen, in dem Fall wohl 120 Kg mehr als angegeben.
Aber vergessen wir das Alles, für mich hat der Händler eine Mitverantwortung und soweit ich mich jetzt „schlau” gemacht habe trifft in jedem Fall zu, entspricht ein Produkt nicht den zugesicherten Eigenschaften, oder dem versprochenem Gebrauchswert kann es zurückgegeben, bzw muss es nicht abgenommen werden. Der Kunde hat in diesen Fällen ein uneingeschränktes Rückgaberecht, egal ob es sich um ein Kaugummi, oder ein Auto handelt.
Bei sehr vielen Gebrauchsgegenständen machen das Kunden auch, nur bei WW scheint es die Ausnahme zu sein. Warum auch immer.
In jedem Fall gibt es nirgends Kunden die sich so stark für die Händlerinteressen machen und sogar die Eigenen hinten anstellen. Macht nur weiter, so wird sich das noch viele Jahre fortsetzen.