Zuladungen und Leergewichte neue WoWa
Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.
Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.
Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?
Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.
Die beiden krassesten Fälle:
Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.
Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.
Beste Antwort im Thema
In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.
Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)
Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.
Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.
Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.
181 Antworten
Zitat:
@campingfriend schrieb am 13. August 2015 um 12:23:16 Uhr:
Zitat:
Hallo,
was meinst du, warum die WoWa-Technik immer noch aufden Stand der 80'er Jahre ist 😕Es gab seit dem doch keine oder nur minimale Evolutionen.
Wenn das beim PKW-Markt so wäre............... 😰
..........ach, die meisten kennen doch garnicht die minimalistischen Grundausstattungen aus den 70'er und 80'er Jahren. 😠
Also ich kenne diese Minimalausstattungen noch von meinem 1. Adria, der war Bj irgendwas um die 1970 rum. Zwar „unkaputtbar” aber spartanisch. ;-)
Doch da hat sich schon so Manches geändert, nicht in dem Maß wie bei Autos, aber doch Einiges.
Aber wir müssen uns schon der Tatsache bewusst sein, dass das auch an uns Verbrauchern liegt, wir fordern da zu wenig. Im letzten Urlaub waren auf einem Campingplatz relativ viele Engländer mit ihren Wohnwagen, aber hallo, die waren teilweise top ausgestattet und schön anzusehen.
Einer hatte sogar nicht nur elektrische Stützen, sondern sogar 2 ausfahrbare Mittelstützen unter der Achse rechts und links um grobe Unebenheiten auszugleichen bevor die eigentlichen Stützen ausgefahren werden. Wir müssen uns da noch mit Auffahrkeilen behelfen.
Ob man das alles wirklich braucht steht auf einem anderen Blatt, über deren Gewichtsbeschränkungen weiß ich auch nichts, aber die haben einen tollen Eindruck hinterlassen.
Zum Gesamtthema kann/könnte man jetzt noch wochenlang hin und herdiskutieren, Lösungen dafür sind machbar und umsetzbar sowohl vom Handel, als auch von der Industrie auch ohne weitere gesetzliche Vorganben die es ja bereits gibt.
Das Verbraucherrecht sagt doch schon ganz klar, eine Ware die nicht einer vorher getroffenen Vereinbarung entspricht muss nicht angenommen, bzw. kann zurückgegeben werden.
Es liegt nur an uns das einzufordern, je mehr das tun um so schneller passiert was, thats it !
Zitat:
@navec schrieb am 13. August 2015 um 10:09:09 Uhr:
@renesomi:
Zitat:
@navec schrieb am 13. August 2015 um 10:09:09 Uhr:
und was hast du daran nun berechnet?Zitat:
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich mich selbst mit der Materie befasse und die Auflastung berechne. mein jetziger Eriba Nova Light 470 hat , soweit ich mich erinnere, leer 1070, mit Autark, Mover, mArkise etc. 1204 kg lt. pospekt. habe dann mal die Auflastung auf 1500 (wo bleibt das Light ?) und habe dann selbst bei Überachreitung von 100 kg noch 200 kg Zuladung, das sollte reichen.
Vor dem Kauf konntest du die theoretische Zuladung berechnen, aber niemals die reale Zuladung und da du das bereits wusstest, hast gleich eine Auflastung bestellt, bei der du vermutet hast, dass die Zuladung dann noch reichen sollte.Wenn du deinen WoWa bis jetzt noch nicht auf der Waage hattest, weißt du daher bis jetzt auch noch nicht, wie groß die Zuladung ist.
Ich denke auch, dass so ein Missstand nicht nur den Händler etwas angeht. Da muss eine gesetzliche Regelung her, die den Hersteller zwingt, genau vorgegebene Toleranzen ein zu halten. Das wäre dann eine klar umrissene zugesicherte Eigenschaft und der Kunde kann dann, wenn diese nicht erfüllt wurde, entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Dass es so eine m.E. eigentlich selbstverständliche (kundenfreundliche) Regelung nicht gibt und vermutlich auch nicht geben wird, dürfte der Herstellerlobby zu verdanken sein, die die gesetzgebenden "Fach"-Leute intensiv "berät".
Du hast vollkommen recht, aber ich bin sicher, dass ich mit miener "Methode" nicht überladen bin.
Und darum ging es mir. Das die Hersteller sich anders verhalten, daran glaube ich eher nicht.
Traurig aber wahr.
PS: Ich meine vermutlkicht Leermasse (oder wie das heißt) berechnet.
Zitat:
Du hast vollkommen recht, aber ich bin sicher, dass ich mit miener "Methode" nicht überladen bin.
ja, aber du hast vorab überhaupt nichts berechnen können und lediglich eine/eventuell die höchst mögliche Auflastung dazu bestellt, um auf der sicheren Seite zu sein.
besser wäre es, wenn sich der Hersteller erst gar nicht so weit mit dem realen Leergewicht "vertun" dürfte, denn dann muss man in vielen Fällen gar keine Auflastung prophylaktisch dazu bestellen und kann sich, inkl. einer festgelegten Toleranz, auf seine Vorab-Berechnungen verlassen.
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Natürlich berechne ich und kann dadurch eine Abschätzung machen.
Aber für mich ist es jetzt gut mit dem
Thema.
Zitat:
@navec schrieb am 13. August 2015 um 16:40:04 Uhr:
besser wäre es, wenn sich der Hersteller erst gar nicht so weit mit dem realen Leergewicht "vertun" dürfte, denn dann muss man in vielen Fällen gar keine Auflastung prophylaktisch dazu bestellen und kann sich, inkl. einer festgelegten Toleranz, auf seine Vorab-Berechnungen verlassen.
Genau,
wer wiegt schon eine 500 Gramm-Packung Mehl nach 😕😁
Oder besser noch,
das ein bestimmter Prozentsatz des Gesamtgewichtes immer als Mindest-Zuladung vorhanden sein muss:
BSP.: 20 % des Zul. Ges-Gew. 1.500 kg = bedeutet 300 kg Zuladung
Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt......
....evtl. noch in Kombination mit den angegebenen "Schlafstellen" oder Personen
BASP: 10 % des Zul. Ges-Gew. 1.500 kg = 150 kg x 3 Personen = 450 kg Zuladung
Damit sind die Hersteller genötigt, entsprechende Verfahren / Bauteile zu entwickeln, die leichter
sind und das Leergewicht drücken.
Einfach immer weiter nach oben zu klettern ist ja einfach - kann jeder
Aber wir schweifen jetzt total ab.......
.
Zitat:
wer wiegt schon eine 500 Gramm-Packung Mehl nach
da ist das Interesse des Herstellers aber eher in der anderen Richtung (lieber zu wenig Gewicht) zu suchen.
Immerhin gibt es eine gesetzliche Regelung (minus 3% sind zulässig).
Wenn es eine gesetzliche Regelung in gleicher Höhe bezüglich der Zuladungsangaben bei Anhängern gäbe, würden wir hier nicht mehr diskutieren....
Da wäre ich sogar mit 10% zufrieden.
Zitat:
@campingfriend schrieb am 14. August 2015 um 08:47:35 Uhr:
Moin,Zitat:
Oder besser noch,
das ein bestimmter Prozentsatz des Gesamtgewichtes immer als Mindest-Zuladung vorhanden sein muss:
BSP.: 20 % des Zul. Ges-Gew. 1.500 kg = bedeutet 300 kg Zuladungvor oder nach der Bestellung von Extras??
Wie schon mehrmals geschrieben das liegt auch und vor Allem an „uns selbst” wenn sich Käufer von neuen WW`s auf die Hinterfüße stellen und einfach verlangen, dass auch nach dem Einbau von Zubehör noch genug Zuladung vorhanden sein muss werden sich Handel und Industrie darauf einstellen, bin ich sehr sicher, auf welche Art auch immer.
Der Druck muss von „uns” kommen, so lange das nicht der Fall ist wird sich definitiv NICHTS ändern.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 14. August 2015 um 12:04:56 Uhr:
Wie schon mehrmals geschrieben das liegt auch und vor Allem an „uns selbst” wenn sich Käufer von neuen WW`s auf die Hinterfüße stellen und einfach verlangen, dass auch nach dem Einbau von Zubehör noch genug Zuladung vorhanden sein muss werden sich Handel und Industrie darauf einstellen, bin ich sehr sicher, auf welche Art auch immer.Der Druck muss von „uns” kommen, so lange das nicht der Fall ist wird sich definitiv NICHTS ändern.
Volle Zustimmung.....
...aber leider halten die Verbraucher nicht zusammen, da jeder so seine eigene Meinung,
sieht man ja auch bei den Diskussionen in den Foren,
hat.
.
@tomruevel:
Zitat:
vor oder nach der Bestellung von Extras??
ich denke mal, das werkseitig fest eingebaute Extras (z.B. Mover/Klimaanlage/Halterungen usw.) keinen Einfluss auf eine Mindest-Zuladung haben sollten.
Also ähnlich, wie es manchmal bei Autos der Fall ist.
Ob der Besitzer das ebenfalls mit bestellte Vorzelt nun im WoWa oder im Zugfahrzeug transportieren will, kann dagegen nicht Sache des WoWa-Herstellers sein.
Wenn das unbedingt im WoWa transportiert werden soll, muss der WoWa-Besitzer eben, wie bei allen gewichtsrelevanten Dingen, rechnen.
Wichtig wäre dann, dass er auch vor dem Kauf aufgrund verbindlicher Zahlen überhaupt in der Lage ist, richtig zu rechnen.
Eine Mindestzuladung sollte sich m.E. anhand der serienmäßigen Schlafplätze orientieren und die wäre dann z.B. auch verbindliche Grundlage für eine eventuelle, spätere Ablastung.
Da könnte man beispielsweise mit 50kg pro Person heran gehen, da sind dann persönliches Gepäck und Nahrung enthalten.
Ein Wohnwagen sollte auch Einer sein das bedeutet für mich, er muss inklusive der Standdarddinge, wie Wasser, Gas, Mover, usw UND Vorzelt (meinetwegen dafür ein Durchschnittsgewicht) noch wie navec sagt 50 kg pro Schlafplatz aufnehmen können ohne überladen zu sein.
Alles Andere ist weltfremd. Ansonsten darf eben meinetwegen für einen kleineren WW schon z.B. gar kein Mover, oder Fußbodenheizung mit Gasboiler usw... serienmäßig angeboten werden.
Wenn sich das Einer später selbst nachrüstet, oder nachrüsten lässt ist es sein Problem, beim Neukauf jedenfalls dürfte es gar nicht möglich sein solche Dinge zu ordern wenn danach keine, oder fast keine Zuladung mehr möglich ist.
Irgendwo auch manchmal „kitschig”, ich habe schon Miniwohnwagen mit Mover gesehen und mich gefragt wofür eigentlich, die „Schubkarre” schiebt jede Frau in jedes beliebige Eck, ganz ohne Mover, aber gut, wer`s braucht, dann aber nicht meckern wenn sonst nix mehr geht bei einem WW unter 1000 kg Gesamtgewicht.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 14. August 2015 um 16:14:41 Uhr:
Irgendwo auch manchmal „kitschig”, ich habe schon Miniwohnwagen mit Mover gesehen und mich gefragt wofür eigentlich, die „Schubkarre” schiebt jede Frau in jedes beliebige Eck, ganz ohne Mover, aber gut, wer`s braucht, dann aber nicht meckern wenn sonst nix mehr geht bei einem WW unter 1000 kg Gesamtgewicht.
Moin,
ein weiterer etwas weltfremder Beitrag.
Da Du in keiner Weise die Gegegebenheiten beurteilen kannst, die der jeweilige Nutzer hat.
bei unserem MiniWohnwagen (real knapp 800kg schwer) mussten neulich 2 weitere Leute mithelfen, da es zu eng zum Rangieren war und eine kleine Steigung mit Kuhlen vorhanden war.
Ein Mover wäre in dem Fall schon angebracht und wer es gerne möchte kann den, zumindest gewichtsmäßig, bei dem WoWa durchaus montieren.
Mir kommt so etwas jedenfalls nicht an den WoWa...
@Taxler, der Miniwohnwagen hat zwar nur maximal 850kg, es hängt aber trotzdem lediglich von der Steigung und dem Untergrund ab, dass auch zwei gestandene Kerle den nicht mehr schieben können.
Zitat:
@navec schrieb am 14. August 2015 um 16:55:43 Uhr:
Mir kommt so etwas jedenfalls nicht an den WoWa...
Moin,
warum denn nicht?
Sollte man nur deswegen, weil man den Caravan aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schieben kann zu Hause bleiben?
Oder weil man aus verschiedenerlei Gründen wieder alleine reist?
Wenn man es mit einem Mover weiterhin machen kann........