Zuladungen und Leergewichte neue WoWa
Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.
Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.
Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?
Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.
Die beiden krassesten Fälle:
Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.
Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.
Beste Antwort im Thema
In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.
Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)
Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.
Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.
Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.
181 Antworten
das Beispiel von @Campingfriend zeigt doch, wo die techn. Grenzen sind:
Die Achse ist bis 1300kg zugelassen, während andere wichtige Bauteile (Zugvorrichtung usw.) für mehr als 1300kg zugelassen sind.
Was wir nicht wissen, ist, welche Tragfähigkeit die real verwendeten Reifen (und Felgen) haben.
Nur wenn auch die Reifen und Felgen jeweils auf mindestens 650kg Tragfähigkeit kommen, wäre eine reine Papierauflastung auf maximal 1300kg möglich, sofern vorher ein geringeres zul. GG (z.B. 1200kg)
eingetragen wäre.
1301kg wäre ohne massive technische Änderungen schon nicht mehr möglich.
Warum aber sollte ein Hersteller (außer auf Wunsch eines Kunden aufgrund der 100km/h-Zulassung) in dem Fall weniger als 1300kg zul. GG serienmässig anbieten?
Mit fällt dazu höchstens noch ein, dass er ca 20€ durch Reifen mit geringerem Lastindex sparen könnte....
@Taxler:
dasZitat:
Die meisten WW sind für deutlich mehr Gewicht ausgelegt und es bedarf nur einer Unbedenklichkeitsbescheinigung um sie aufzulasten,
ist m.E. Unsinn und die zitierten Prospektangaben widersprechen dem ohnehin. Dein bisher vorgebrachter Einzelfall mit einem Uraltwohnwagen lässt nun wirklich keine Rückschlüsse auf die aktuelle Praxis bei der Mehrheit der Neuwohnwagen zu.
Wenn ein einziges der diesbezüglich relevanten Bauteile eines WoWa ( Achse, Auflaufeinrichtung, Kupplung, Felgen oder Reifen) mit dem eingetragenen zul. GG harmoniert, ist eine Auflastung ohne technische Änderung nicht möglich und kein seriöser Händler/Hersteller wird so etwas machen.
Zitat:
Das macht auch Sinn aus Kostensicht, denn es ist günstiger man verbaut gleiche Teile vom Rahmen über Reifen bis zu Bremsen auf breiter Basis, als für jedes Modell was Anderes.
das mag im Einzelfall stimmen, aber warum in aller Welt sollte man dann die Zuladung von vorn herein künstlich beschneiden und sich dadurch einen Nachteil (geringe Zuladung ist beim WoWa ein erheblicher Nachteil) gegenüber der Konkurrenz verschaffen?
Meist ist es günstiger, zumindest relativ teure Komponenten, wie z.B. die Achse, knapp zu bemessen, als alles gleich zu machen.
Selbst bei den Autos, wo es um ganz andere Stückzahlen geht, bekommt nicht jede Motorisierung die Bremsanlage (manchmal nicht mal die gleiche Hinterachse s. Golf 7"😉 wie die stärksten Motorisierungen.
Moin,
ich habe heute morgen mal ein paar Prosekte durchgeblättert.
Ein ganze Reihe von Auflastungen scheinen ohne technische Änderungen a. Werk möglich zu sein.
Andererseits gibt es auch eine ganz Menge Auflastungen die, obwohl sie manchmal nur 100kg betragen, doch ein anderes Fahrwerk zur Folge haben.
Und schlußendlich, Auflastungen wiegen auch schon mal etwas, so zwischen 10 und 60kg.
Und ein geringeres Gewicht hat durchaus manchmal nationale Gründe in Bezug auf Zulassung, Versicherung usw.
Es soll ja vorkommen, dass in D hergestellte Caravans auch ins Ausland geliefert werden.
So sind z.B. Caravans mt einem Gewicht bis 750kg in F und NL zulassungsfrei udn werden dort auch ganz bewußt so gekauft.
Für Belgien scheint es auch eien eigene Regelung zu geben. Dort wurde Rapid und Trigano Caravans, die hier bei uns 1000kg wiegen durften durchweg mit 850kg zulässigem Gesamtgewicht verkauft.
Der von einem Schreiber genutzte Puck230 hat ein Gesamtgewicht von 790kg und kann auf 850kg aufgelastet werden. Unter dem Strich bleibt ein Plus von 50kg, die Auflastung wiegt 10kg.
Und dafür mußte ein neues Fahrwerk drunter
Und noch was zu dem Schreiben von Tabbert/Knaus weiter oben.
Es ist eigentlich ziemlich egal was auf diesem Vorbinder drauf (ob etwas gemacht werden muß oder nicht) steht.
Interessant ist nur was auf dem nächsten Blatt steht, dem Gutachten/der Bestätigung vom Hersteller.
Die Sachen die dort drauf stehen werden bei der Änderungsabnahme Stück für Stück kontrolliert. Und erst dann gibts ein weiteres Stück Papier mit dem man die Auflastung aktenkundig machen muß (ansonsten kann man sie sowieso nicht nutzen). Machen muß, weil Auflastungen oftmals auch eine höhere Besteuerung zur Folge haben.
@tomruevel:
Zitat:
Ein ganze Reihe von Auflastungen scheinen ohne technische Änderungen a. Werk möglich zu sein.
ob das immer erkenntlich ist, weiß man natürlich nicht. Ich denke da mal vor allem an die Reifen.
Zitat:
Der von einem Schreiber genutzte Puck230 hat ein Gesamtgewicht von 790kg und kann auf 850kg aufgelastet werden. Unter dem Strich bleibt ein Plus von 50kg, die Auflastung wiegt 10kg.
Und dafür mußte ein neues Fahrwerk drunter
definitiv.
die Reifen (LI und Dimension) wurden dazu übrigens belassen...
50kg netto mehr Zuladung, sind bei so einem kleinen WoWa natürlich schon eine Hausnummer.
@tomruevel in der Tat hat das Folgeschreiben, also die Unbedenklichkeitserklärung völlig ausgereicht um den/(die) Wohnwagen in den Fällen aufzulasten, problemlos, aber gegen die entsprechenden Gebühren, nichtmal ein Reifenwechsel war nötig.
Selbstverständlich gilt das nicht generell und für jeden WW, aber für Viele.
Es geht auch nur darum, dass man beim Kauf eines nagelneuen WW darauf achten soll und je nach mitbestelltem Zubehör auch dem Händler gleich sagen soll, dass er sich vergewissern muss, ob der Wagen mit allen Einbauten dann noch vernünftig Nutzlast aufnehmen kann und zwar real und nicht nach Prospektangaben.
Bei einem Gebrauchten ist das etwas anders, sofern man ihn nicht vom Händler kauft. Wird der vom Händler gekauft gilt eigentlich das Selbe, er sollte ein Wiegeprotokoll vorlegen aus dem das tatsächliche Gewicht hervorgeht damit man nicht später in Schwierigkeiten kommt.
Alle Angaben auf Zubehörprospekten sind leider nicht immer richtig, oder sowieso nur als Circaangaben zu werten.
Nicht der Kunde sollte damit im Regen stehen, sondern auch der Verkäufer sich damit befassen MÜSSEN, statt etwas zu verkaufen von dem er selbst nicht genau weiß was Sache ist.
Transparenz und Offenheit muss da sein, der Kunde muss bei der Übergabe genau wissen was er kauft und nicht erst bei einer eventuellen Kontrolle. Nur wenn bei der Übergabe das tatsächliche Gewicht mit Gas und Wasser klar ist kann der Kunde genau wissen was er noch zuladen darf, oder nicht darf.
Es sollte auch geklärt werden, ob eine Auflastung kostengünstig, sprich paiermäßig machbar ist, oder nicht, wenn nicht kann der Kunde eben ein anderes Modell wählen das mehr Last aufnehmen kann.
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Also, ich mache das lieber selber und überlasse es nicht dem Händler. Ich nehme eine ziemlich hohe Auflastung, dann habe ich keinen Stress.
bei dem ganzen Blödsinn, den Händler schon verzapft haben ...
Aber addieren haben wir alle auch schon mal in der Schule gehabt?
@renesomi, ja Addieren hatten wir alle mal, nur hilft das nichts, wenn die Angaben in Prospekten eben nicht stimmen, oder schon der WW selbst in der Grundausstattung mehr wiegt als angegeben.
Sicherheit gibt eben erst die Waage. Eigentlich klar, sowohl beim WW, als auch beim Zubehör fließen immer wieder Änderungen, oder Neuerungen, evtl. ein Materialwechsel mit ein und Prospekte werden vielleicht nur einmal im Jahr neu aufgelegt und auch dann immer (vorsichtshalber) mit Circa - Angaben.
Es wäre ganz schnell ein Wandel möglich, würde nur Jeder beim Kauf auf ein Wiegeprotokoll pochen, in ganz kurzer Zeit wäre das Normalität. Aber solange sich Kunden da nicht groß kümmern besteht auch keine Notwendigkeit seitens des Handels.
Dafür muss auch kein Händler eine eigene LKW-Waage anschaffen, in fast jedem Dorf gibt es eine LKW-Waage, sei es im Kieswerk, oder beim Landhandel für Zuckerrübenfahrzeuge. Allein in unserer Stadt weiß ich mindestens 6 LKW-Waagen und TÜV/DEKRA müssten das auch können.
Das Problem sind also eher wir, die Kunden. Ein Händler der auch nur einen WW nur aus diesem Grund nicht verkaufen kann wird sich überlegen wie er das löst um nicht nochmal einen Vertrag zu versemmeln.
Moin,
in der Praxis müßte das dann doch so ablaufen:
Kunde bestellt den Wagen so wir er ihn haben möchte und legt dann im Vertrag ein Gewicht fest welches der Wagen dann wiegen darf, wieviel Toleranz ist noch erlaubt.
Der Wagen wird dem Händler geliefert und der wiegt ihn dann.
Gewicht stimmt alle zufrieden
Gewicht stimmt nicht und der Kunde nimmt dem Wagen nicht ab.
So, nach wievielen Caravans die deswegen nicht verkauft wurden ist der Händler pleite??
Kein Händler wird Fahrzeuge bestellen die er ggf. aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht verkaufen kann.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 12. August 2015 um 22:41:15 Uhr:
@renesomi, ja Addieren hatten wir alle mal, nur hilft das nichts, wenn die Angaben in Prospekten eben nicht stimmen, oder schon der WW selbst in der Grundausstattung mehr wiegt als angegeben.Sicherheit gibt eben erst die Waage. Eigentlich klar, sowohl beim WW, als auch beim Zubehör fließen immer wieder Änderungen, oder Neuerungen, evtl. ein Materialwechsel mit ein und Prospekte werden vielleicht nur einmal im Jahr neu aufgelegt und auch dann immer (vorsichtshalber) mit Circa - Angaben.
Es wäre ganz schnell ein Wandel möglich, würde nur Jeder beim Kauf auf ein Wiegeprotokoll pochen, in ganz kurzer Zeit wäre das Normalität. Aber solange sich Kunden da nicht groß kümmern besteht auch keine Notwendigkeit seitens des Handels.
Dafür muss auch kein Händler eine eigene LKW-Waage anschaffen, in fast jedem Dorf gibt es eine LKW-Waage, sei es im Kieswerk, oder beim Landhandel für Zuckerrübenfahrzeuge. Allein in unserer Stadt weiß ich mindestens 6 LKW-Waagen und TÜV/DEKRA müssten das auch können.Das Problem sind also eher wir, die Kunden. Ein Händler der auch nur einen WW nur aus diesem Grund nicht verkaufen kann wird sich überlegen wie er das löst um nicht nochmal einen Vertrag zu versemmeln.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich mich selbst mit der Materie befasse und die Auflastung berechne. mein jetziger Eriba Nova Light 470 hat , soweit ich mich erinnere, leer 1070, mit Autark, Mover, mArkise etc. 1204 kg lt. pospekt. habe dann mal die Auflastung auf 1500 (wo bleibt das Light ?) und habe dann selbst bei Überachreitung von 100 kg noch 200 kg Zuladung, das sollte reichen.
Aber beim nächsten Mal werde ich wohl auch wiegen, zumal der dann auch wieder größer und Schwerer wird.
Aber wie gesagt, dass der Händler die Verantwortung übernimmt, wird wohl ein feommer Wunschtraum bleiben, aber wir sind ja gerade dabei, uns selbst als Kunden um diese Dinge zu kümmern.
@ tomruevel, warum machst du die Sorgen um die Händler?
Ich denke die bekommen das in den Griff, aber nur wenn man sie dazu zwingt. Ist es jedem egal, kann es auch dem Händler egal sein.
Wenn ich eine Ware, egal was verkaufe, bin ich dafür verantwortlich dass sie dem entspricht was ich anbiete, tut sie das nicht, greift schon allein das gesetzliche Rückgaberecht. Da muss eigentlich gar nichts geändert werden, nur die Kunden müssen sich Dessen bewusst sein.
Ganz einfach im Kaufvertarg vermerken lassen der WW hat ein Leergewicht inkl. allem Zubehör von xx kg. Stimmt das nach Prüfung ist alles o.k. stimmt es nicht, hat der Händler Pech gehabt, oder sich nicht richtig erkundigt, sein Problem.
Aber keine Angst, sowohl Händler, als auch Industrie haben das im Griff, wenn sie wollen, oder müssen.
Moin,
ich mache mir um die Händler keine Sorgen sondern Gedanken darüber wie so etwas wohl in der Praxis ablaufen könnte.
Ich sehe übrigens auch nicht den Händler in der Pflicht. Der hat nämlich die Angaben im Prospekt nicht gemacht, die macht der Hersteller.
Ich gehe also mit meinem Ansinnen, das Gewicht als Vertragsbestandteil festzuschreiben, zum Händler.
Und der Händler schließt mit mir diesen Vertrag nicht, eben weil er das nicht garantieren kann.
Ich kriege so u.U. keinen Händler dazu mit mir einen Vertrag zu schließen.
Und die Händler verkaufen nichts, wenn die Kunden alle so agieren.
Irgendwie muß also Druck auf die Hersteller gemacht werden.
Und denen bleibt eigentlich gar nichts anderes übrig die Leergewichte dermaßen üppig anzusetzen, dass sie niemals überschritten werden. Da zu diesen Gewichten ja auch noch akzeptable Zuladungen gehören, werden wir mit durchschnittlichen Caravans in Gewichtsregionen landen wo es mit den hiesigen Zugwagen ganz ganz dünn wird.
Das sind dann die Werte mit denen wir als Kunden zwar rechnen und bestellen können.
Und sonst??
Übrigens mir fällt gerade ein, die große Niederländische Caravanzeitung Kampeer Caravan Kampioen hat über Jahre immer eine Reihe aktueller Caravans gewogen. Ausstellungscaravans in meist serienmäßiger Ausstattung die bei Händlern standen.
Die Abweichungen nach oben, die es natürlich gab, lagen i.d.R. deutlich unter den sowieso obligatorischen 5%.
Bei allen Marken.
Und es gab hie und da, als Ausnahme, auch schon mal Caravans die leichter als angegeben waren
Und noch was.
Nett ist auch, dass Glattblech, so man es auswählen kann, das Gewicht erhöht.
In einem Prospekt wurde dafür ein Wert von 30kg angegeben.
@ tomruevel, glaubst du wirklich man würde dir keine Wohnwagen mehr verkaufen? Sorry, aber das glaube ich nicht, die würden ganz, ganz schnell Druck auf die Industrie, vor allem Zubehörindustrie ausüben das ist absolut normal.
Dein Ansprechpartner als Kunde ist nun mal auch rechtlich der Händler, nicht der Hersteller, der verkauft in der Regel nicht direkt.
Wie gesagt wenn Einer mal drauf pocht, passiert gar nichts, pochen aber immer mehr drauf, geht vielleicht auch mal Einer, oder eine Organisation über die Presse das Thema an, ändert sich die Situation schlagartig.
Händler WOLLEN und MÜSSEN verkaufen, sie leben davon, die Industrie ebenfalls und gibt es ernsthafte Probleme, wird Einer der Hersteller der 1. sein der drauf reagiert. Hat er damit auch nur ein Bisschen erfolg, ziehen die Anderen mit so schnell kannst du nicht bis 3 zählen.
Das nennt man Wettbewerb, er muss nur vom Kunden gefordert werden. ;-)
....übrigens, wenn die Wohnwagen dann „zu üppig” ausgelegt werden, ablasten kann man immer, oder sie werden auch zum Minimalgewicht angeboten aber eine Auflastung, sogar mehrere wären dann ein Klacks.
Industrie und Handel sind viel flexibler als wir alle manchmal denken,aber sie warten bis sie müssen.
@renesomi:
Zitat:
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich mich selbst mit der Materie befasse und die Auflastung berechne. mein jetziger Eriba Nova Light 470 hat , soweit ich mich erinnere, leer 1070, mit Autark, Mover, mArkise etc. 1204 kg lt. pospekt. habe dann mal die Auflastung auf 1500 (wo bleibt das Light ?) und habe dann selbst bei Überachreitung von 100 kg noch 200 kg Zuladung, das sollte reichen.
und was hast du daran nun
berechnet?
Vor dem Kauf konntest du die theoretische Zuladung berechnen, aber niemals die reale Zuladung und da du das bereits wusstest, hast gleich eine Auflastung bestellt, bei der du
vermutethast, dass die Zuladung dann noch reichen sollte.
Wenn du deinen WoWa bis jetzt noch nicht auf der Waage hattest, weißt du daher bis jetzt auch noch nicht, wie groß die Zuladung ist.
Ich denke auch, dass so ein Missstand nicht nur den Händler etwas angeht. Da muss eine gesetzliche Regelung her, die den Hersteller zwingt, genau vorgegebene Toleranzen ein zu halten. Das wäre dann eine klar umrissene zugesicherte Eigenschaft und der Kunde kann dann, wenn diese nicht erfüllt wurde, entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Dass es so eine m.E. eigentlich selbstverständliche (kundenfreundliche) Regelung nicht gibt und vermutlich auch nicht geben wird, dürfte der Herstellerlobby zu verdanken sein, die die gesetzgebenden "Fach"-Leute intensiv "berät".
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 13. August 2015 um 00:57:10 Uhr:
@ tomruevel, glaubst du wirklich man würde dir keine Wohnwagen mehr verkaufen?
Moin,
es geht gar nicht um Glauben sondern einfach darum, dass kein Verkäufer einen Vertrag schließen wird den er ggf. nicht erfüllen kann. Der würde sich ja so um Kopf und Kragen handeln.
So, nun "bauen" die Hersteller Reserven in die Angaben ein.
Ein Caravan der nach den heutigen Angaben 1000kg wiegt wird zukünftig dann vielleicht mit 1200kg angegeben.
Das ist so viel Reserve dass man kaum in Verlegenheit kommt zu wenig angegeben zu haben.
Und das ist der Wert mit dem ich als Kunde rechnen kann.
Übliche Zuladung von vielleicht 300kg dazu und wir sind bei 1500kg.
Für den Wert muß ich dann das Auto haben.
Um dann hinterher festzustellen dass der Caravan viel leichter ist als der Hersteller angegeben hat.
Und ich eigentlich mit einem kleineren Fahrzeug ausgekommen wäre.
Das kann eigentlich auch nicht die Lösung sein.
Man kann ja mal rechnen in welchen Gewichtsregionen man landet wenn bei größeren Caravan eine Reserve von 20% eingerechnet wird. Dann ist insbesondere für Familien der Traum Caravan ganz schnell ausgeträumt.
Zitat:
Und das ist der Wert mit dem ich als Kunde rechnen kann.
Übliche Zuladung von vielleicht 300kg dazu und wir sind bei 1500kg.
Für den Wert muß ich dann das Auto haben
Der Kunde muss (abgesehen von der 100km/h-Regelung) das Auto haben, mit dem er seinen WoWa plus gewünschter Zuladung ziehen kann!
@renesomi hat sich schon aufgrund voreilendem "Gehorsam" die aufgelastete, schwerere Version gekauft, die sein Wagen jetzt ziehen muss und er wird sicher nicht der einzige sein, der das so gemacht hat......das kann es doch wohl nicht sein!
Das wäre doch mit einer engeren gesetzlichen Regelung viel besser, denn die WoWa-Hersteller werden sich auch bei engeren Gewichtsnormen aus Wettbewerbsgründen beim Leergewicht unterbieten wollen, denn kaum jemand wird einen WoWa kaufen, der bei gleicher Größe, Ausstattung, Zuladung usw. ein deutlich größeres zul. GG benötigt.
Das regelt dann wieder der Markt. Es müssen lediglich für jeden Hersteller gleiche, engere Vorgaben existieren und das muss der Gesetzgeber regeln.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 13. August 2015 um 00:57:10 Uhr:
@
Wie gesagt wenn Einer mal drauf pocht, passiert gar nichts, pochen aber immer mehr drauf, geht vielleicht auch mal Einer, oder eine Organisation über die Presse das Thema an, ändert sich die Situation schlagartig.Industrie und Handel sind viel flexibler als wir alle manchmal denken,aber sie warten bis sie müssen.
Hallo,
was meinst du, warum die WoWa-Technik immer noch aufden Stand der 80'er Jahre ist 😕
Es gab seit dem doch keine oder nur minimale Evolutionen.
Wenn das beim PKW-Markt so wäre............... 😰
..........ach, die meisten kennen doch garnicht die minimalistischen Grundausstattungen aus den 70'er und 80'er Jahren. 😠
Gruß Thomas