Zuladung LKW ?
Hallo Leute,
normalerweise berechnet sich die Zuladung eines LKW als Differenz zwischen Leergewicht und max. Gesamtgewicht. Soweit ist es klar.
Habe mir aber nun einen Abrollkipper gekauft. Leer 7285 kg mit einen max Gewicht von 18 000kg also Zuladung max 10 715 kg.
Jetzt kommt meine Frage : da ich ohne Mulde gar nichts zuladen kann der LKW also nur fahrbereit aber nicht betriebsbereit ( im Sinne Ladung ) ist, die Mulde 1500 kg wiegt, sinkt meine Zuladung nun auf 9215kg.
Was zählt hier nun als Zuladung ? Laden kann ich entweder nichts oder die 9215 kg aber laut obiger Definition wird er in die Stufe größer als
10 000kg eingestuft.
Hintergrund : die Versicherung macht sehr große Unterschiede bei einer Zuladung größer als 10 000 kg.
Nächster Punkt wäre dann eine Ablastung um 715 kg aber damit will ich mich erst beschäftigen wenn das andere geklärt ist.
Danke für jede kompetende Hilfe.
Odido
Beste Antwort im Thema
Odido,
wie Zoker schen schreibt, der Container gehohrt zur Nutzlast / Ladung.
Du solltest mit dem Truck, ohne Container und mit Leeren Tanks, ohne Werkzeug uber eine Geeichte Waage Fahren, und die Wiegenote mit dem im Brief festgehaltenen Gewicht vergleichen.
Dann weist du dein "leicht Gewicht".
Jetzt packe Werkzeuge in die Staukasten und Fulle die Tanks, Diesel und Hydrolic bis zum Stehkragen. Moglicherweise musst du auch etwas schweres in die Cabine packen damit du unter die 10 tonns Nutzlast kommst. Wenn du wiegst stehst du AUCH auf der Waage (unterumstanden einen Kraftig gebauten Fahrerer zum Wiegen schicken). Dieses Leergewicht was jetzt uber 8tonns ist lasst du dann in deine Fahrzeugpapiere eintragen. Wenn Dir immer noch etwas fehlt, kann man ein 50 Liter Wassertank an den Rahmen schrauben, der spater wieder abmontiert wird.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von odido
Hallo Leute,normalerweise berechnet sich die Zuladung eines LKW als Differenz zwischen Leergewicht und max. Gesamtgewicht. Soweit ist es klar.
Habe mir aber nun einen Abrollkipper gekauft. Leer 7285 kg mit einen max Gewicht von 18 000kg also Zuladung max 10 715 kg.Jetzt kommt meine Frage : da ich ohne Mulde gar nichts zuladen kann der LKW also nur fahrbereit aber nicht betriebsbereit ( im Sinne Ladung ) ist, die Mulde 1500 kg wiegt, sinkt meine Zuladung nun auf 9215kg.
Was zählt hier nun als Zuladung ? Laden kann ich entweder nichts oder die 9215 kg aber laut obiger Definition wird er in die Stufe größer als
10 000kg eingestuft.Hintergrund : die Versicherung macht sehr große Unterschiede bei einer Zuladung größer als 10 000 kg.
Nächster Punkt wäre dann eine Ablastung um 715 kg aber damit will ich mich erst beschäftigen wenn das andere geklärt ist.
Danke für jede kompetende Hilfe.
Odido
12 Antworten
Deine Mulde zählt als Ladung.
Odido,
wie Zoker schen schreibt, der Container gehohrt zur Nutzlast / Ladung.
Du solltest mit dem Truck, ohne Container und mit Leeren Tanks, ohne Werkzeug uber eine Geeichte Waage Fahren, und die Wiegenote mit dem im Brief festgehaltenen Gewicht vergleichen.
Dann weist du dein "leicht Gewicht".
Jetzt packe Werkzeuge in die Staukasten und Fulle die Tanks, Diesel und Hydrolic bis zum Stehkragen. Moglicherweise musst du auch etwas schweres in die Cabine packen damit du unter die 10 tonns Nutzlast kommst. Wenn du wiegst stehst du AUCH auf der Waage (unterumstanden einen Kraftig gebauten Fahrerer zum Wiegen schicken). Dieses Leergewicht was jetzt uber 8tonns ist lasst du dann in deine Fahrzeugpapiere eintragen. Wenn Dir immer noch etwas fehlt, kann man ein 50 Liter Wassertank an den Rahmen schrauben, der spater wieder abmontiert wird.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von odido
Hallo Leute,normalerweise berechnet sich die Zuladung eines LKW als Differenz zwischen Leergewicht und max. Gesamtgewicht. Soweit ist es klar.
Habe mir aber nun einen Abrollkipper gekauft. Leer 7285 kg mit einen max Gewicht von 18 000kg also Zuladung max 10 715 kg.Jetzt kommt meine Frage : da ich ohne Mulde gar nichts zuladen kann der LKW also nur fahrbereit aber nicht betriebsbereit ( im Sinne Ladung ) ist, die Mulde 1500 kg wiegt, sinkt meine Zuladung nun auf 9215kg.
Was zählt hier nun als Zuladung ? Laden kann ich entweder nichts oder die 9215 kg aber laut obiger Definition wird er in die Stufe größer als
10 000kg eingestuft.Hintergrund : die Versicherung macht sehr große Unterschiede bei einer Zuladung größer als 10 000 kg.
Nächster Punkt wäre dann eine Ablastung um 715 kg aber damit will ich mich erst beschäftigen wenn das andere geklärt ist.
Danke für jede kompetende Hilfe.
Odido
Das Leergewicht bezieht sich immer auf ein Fahrbereites vollgetanktes Fahrzeug inklusive einem Fahrer (80kg). D.h. du muss einen Zusatztank von 700Liter anbauen, dann passt es.
Die Rechnung von Rüdiger geht so nicht auf.
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XL,
das ist nicht ganz richtig.
Das weiss ich aus erfahrung das die Fahrzeuge schwerer sind wie auf dem Papier steht.
75KG Fahrer, ich glaube 200liter Diesel, keine Hydraulic Oil, kein Reserverad.
Vielleicht hat sich das eine oder andere geandert durch die EU.
Rudiger
Wir haben Mercedes vor ~25 Jahren wegen nichterfullung eines Liefervertags -50 SZM- die Annahme verweigert. ~600Kg "Ubergewicht". Das war richtig teuer fur Mercedes.
Zitat:
Original geschrieben von xl420
Das Leergewicht bezieht sich immer auf ein Fahrbereites vollgetanktes Fahrzeug inklusive einem Fahrer (80kg). D.h. du muss einen Zusatztank von 700Liter anbauen, dann passt es.
Die Rechnung von Rüdiger geht so nicht auf.
Es gibt durchaus eine Unterschied zwischen Leer Gewicht (Empty or Net Weight) und Fahrbereit (curbweight)
Weder Diesel, Kaffeetassen oder Fahrer ist im Leergewicht enthalten.
Ausser, wie Rüdiger sagt, das die EU da irgendwas gebastelt hat...
Statt Wassertank würde ich eher zu ein paar unauffälligen Stahlplatten lehnen.
Ist aber nicht wichtig wie man es hinkriegt 🙂
Wer will bitteschön bei einem Abrollkipper weniger Nutzlast???? Die Leute, die ich in der Branche mit solchen Fahrzeugen kennen, wollen eher noch mehr Nutzlast. Da wird jedes Gramm an Nutzlast gebraucht. Man kann ja nicht ständig überladen fahren!
Hast Du wenigsten alle Achsen verstärkt verbauen lassen? Hast Du auch genu Leistung beim Motor ausgewählt? Fehlt die Klimaanlage auch nicht? Ist der Ersatzreifen auch auf'm Fahrzeug? Vergiss' nicht den Kiloschlüssel. Was hast Du für einen Tank verbaut? (...)
Moin,
die Leergewichtsberechnung wurde tatsächlich vor einigen Jahren verändert, so wie XL420 schreibt ists schon richtig. Trotzdem gelten bei der Zuladung immer die Tatsächlichen Gewichte. Ablasten sollte ja eigentlich problemlos gehen. Nur frage ich mich auch ob du dann nicht Gefahr läufst überladen zu fahren.
Bei einer Kontrolle zählen nur 2 Werte: zulässiges Gesamtgewicht aus den Papieren und die Anzeige der Waage.
Grüße
Steini
Laut der EU zählt zum leergewicht ein 68kg fahrer, 7kg gepäck, und ein zu 90% gefüllter kraftstofftank. Wenn man jetzt also zusätzlich einen 500l Dieseltank anbringt, kann man den zu 90% füllen, und dann auf die Waage fahren.
Man kann natürlich irgendwo auf den rahmen mal eben ein paar metalplatten schweißen, oder was schweres in das fahrerhaus legen, aber ich weiß nicht ob man damit die versicherung riskiert, ich könnte mir vorstellen dass dies unter umständen unter versicherungsbetrug zählt.
Die Methode mit dem zusätzlichen Tank hingegen ist meiner meinung nach legal, solange alles eingetragen ist, und der Tank nacher auch dranbleibt.
Was man im endeffekt macht, ist jedem selbst überlassen, Am einfachsten ist halt das schwere werkzeug...
Als Versicherungsbetrug zählt das glaub ich nicht.
Bei Wechselaufbauten (Kipper, Betonmischer, Sattel) Wird der schwerste Aufbau genommen und als Leergweicht des Lkws eingetragen. Ich hab das ganze auch nicht verstanden, ich dachte man Wiegt das Lehre Fahrgestell. Aber der Prüfer vom Tüv meinte, beim Leergewicht darf man immer Leichter sein, aber nicht schwerer.
Zoker,
der Prufer sollte mal wieder auf die Schulbank. Die Hersteller werben immer mit der grossen Nutzlast. Naturlich haben die nur einen 200l. Tank montiert. Der Rest ist Sonderausstattung, und der Hersteller schreibt auch immer das der Kaufer / Fahrer sich zu vergewissern hat, wie hoch die tatsachliche Nutzlast ist.
Lass den Odido erst einmal uber die Waage, und das tatsachliche Leergewicht ermitteln.
Rudiger
STVZO § 42 Abs 3
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Als Versicherungsbetrug zählt das glaub ich nicht.Bei Wechselaufbauten (Kipper, Betonmischer, Sattel) Wird der schwerste Aufbau genommen und als Leergweicht des Lkws eingetragen. Ich hab das ganze auch nicht verstanden, ich dachte man Wiegt das Lehre Fahrgestell. Aber der Prüfer vom Tüv meinte, beim Leergewicht darf man immer Leichter sein, aber nicht schwerer.
Rüdiger ich hab das ganze auch nicht verstanden.
Das Fahrzeug darf ohne Aufbau nicht fahren weil die Räder keine Abdeckung haben. Also entweder Sattel, Kipper oder Betonmischer. Somit darf man auch das Leergewicht des Fahrgestells nicht wiegen weil es so ja nicht Betriebsbereit ist, sondern muss mit Aufbau wiegen. In dem fall haben sie den schwersten Aufbau genommen, den Betonmischer und das Gewicht als Leergewicht eingetragen. Ich wäre davon ausgegangen das man den Sattelaufbau nimmt und dann das Leergewicht einträgt.
Das ganze liegt wohl daran das im fall einer Kontrolle das Leergewicht des Fahrzeugs mit Betonmischeraufbau zu schwer wäre, aber mit Sattelaufbau wäre er zu leicht, zu leicht darf man wohl sein, aber nicht zu schwer.