Zukunft Opel und Diskussionen zu E-Mobilität

Opel Insignia B

Hab hier mal einen neuen Thread eröffnet bezüglich E-Mobilität und Opel rein elektrisch. Hier kann diesbezüglich diskutiert werden ohne in anderen Threads OT zu gehen😉

227 Antworten

Hm, ich habe nichts dafür mehr bezahlt?!
Wunschkennzeichen?

Ja, aber das E-Kennzeichen kostet auch extra. Wunschkennzeichen kostet irgendwas um 12 € extra. Dazu kämen dann noch die 26 € für das E-Kennzeichen.

Sieht man auf der Seite der Zulassungsstelle oder bspw. hier:
https://www.da-direkt.de/.../e-kennzeichen

Zitat:

@Polarstern_2 schrieb am 6. Juni 2024 um 18:17:59 Uhr:



Junge, junge. Da ist mal wieder alles falsch. Wir zäumen das Pferd mal von hinten auf. Das wäre wenn überhaupt keine Strafe, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sind BEVORRECHTIGT. Ein BEV ist auch ein BEV ohne E-Kennzeichen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/39.html
https://www.adac.de/.../

PS: Ich habe auch kein E-Kennzeichen, da es außer Mehrkosten bei der Zulassung (26 €) nichts mehr bringt! Informieren hilft!

Da ist gar nichts falsch, du interpretierst nur etwas hinein, was nicht geschrieben wurden.
Ich schrieb Strafe, dies ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, nicht Straftat, begehst du eine Ordnungswidrigkeit bekommst du eine Strafe oder auch Verwarngeld genannt, auch ein Bußgeld ist eine Strafe.

Da du schon den ADAC aufführst:
"Welche Autos sind hier genau berechtigt? Das im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geschaffene Zusatzzeichen "Auto plus Stecker" gilt nicht für alle E-Fahrzeuge. Parken dürfen hier genau genommen nur solche, die im Kennzeichen ein E hinter der Nummernkombination haben."

Hier in der Stadt bekommst du ein "Strafzettel", da du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast, wenn du ohne E auf dem Nummernschild an solch einer Ladesäule stehst, aber die machen das bestimmt auch alles falsch...

Was auch Sinn macht da ein Hybrid auf keine Ladesäule angewiesen ist.

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Ein Brillenputztuch wäre für ihn sicher geeigneter, zumal er dejure, was ich nicht einfach so als erste genannt habe, offensichtlich ignoriert hat. 😁

Zitat:

@Polarstern_2 schrieb am 6. Juni 2024 um 21:43:29 Uhr:


Ein Brillenputztuch wäre für ihn sicher geeigneter, zumal er dejure, was ich nicht einfach so als erste genannt habe, offensichtlich ignoriert hat. 😁

Also macht der ADAC auch alles falsch, genauso wie die Gemeinde, laut diverser Foren ist das wohl auch nicht die einzige Gemeinde??
Für Gesetze gibt es meist noch Verwaltungsvorschriften oder Erklärungen, daher reicht es oft nicht, nur einen Auszug zu kennen.
Der ADAC und die Gemeinden haben da wohl mehr Hintergundwissen.
Wer es aber als falsch betitelt, dass ein Verwarngeld eine Strafe ist....

Schreiben wir lieber über das Ursprungsthema...

Findest Du nun den ADAC hinsichtlich des Verkehrszeichens dufte oder nicht? Entscheid Dich mal. Bezüglich der Legalität vertraue ich dann doch auf die Gesetze. § 39 Abs. 10 Satz 1 StVO liest sich doch eindeutig:

"Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild Elektrofahrzeug (BGBl. 2015 I S. 1575) als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."

§ 11 ist zu lang --> https://www.gesetze-im-internet.de/afgbv/__11.html

Die Etymologie des Wortes Bevorrechtigung findest Du sicher allein.

Danke.

Äußerst unangenehm eure Google Diskussion

Ich habe meine Meinung nie geändert, bezüglich des ADAC, aber das ist ja dein Problem, dass du irgendetwas interpretierst oder nicht verstehst

Noch mal der Ausschnitt von dem dir verlinkten Beitrag:
Parken dürfen hier genau genommen nur solche, die im Kennzeichen ein E hinter der Nummernkombination haben.

Auf der Seite der Polizei-Hamburg:

"So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken, wenn gleichzeitig ein Ladevorgang gestartet wird. Für in der Bundesrepublik Deutschland gehaltenen Fahrzeuge ist auf dem Kennzeichen im Anschluss an die Nummernkombination ein „E“ eingeprägt."

Da die Gemeinden das auch mit einem Verwarngeld ahnden wenn das E fehlt, scheint der ADAC die Auslegung des Gesetzes wohl treffend wiederzugeben.
Denn ob ein Fahrzeug bevorrechtigt ist, wird durch das E zum Ausdruck gebracht, da es ja auch Fahrzeuge gibt die kein E bekommen aber geladen werden könnten.

Der von dir verlinkte §11 hat genau was mit dem Thema zu tun?
"Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung - AFGBV)"

Für jemanden der nicht mal weiß was Strafe bedeutet, machst du ganz schön große Sprüche.

@potzek Er ignoriert die Realität und versucht eine eigene mit Google zu erschaffen.

Daher klinke ich mich aus diesem Teil jetzt auch aus

Es ist schon irgendwie gruselig, wenn man über ein Thema diskutiert und dann (heute) genau darüber ein Artikel in der Zeitung steht.

"Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr muss an den gekennzeichneten Ladesäulen ein E auf dem Nummernschild sein, oder es muss eine Plakette angebracht sein, die man bei der Zulassungsstelle bekommt.
Grund für diese Regelung sei das Elektromobilitätsgesetz, nach dem Bevorrechtigungen nur für Fahrzeuge gewährt werden dürfen, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind."

Es gab wohl Anfragen in der Nachbarstadt an die Zeitung, da E-Auto Besitzer 55€ bezahlen mussten, als ihr Fahrzeug an der Ladesäule angeschlossen war.

Zum eigentlichen Thema:
Der Astra Hybrid kann mit 3,7kw, als aufpreispflichtige Option mit 7,4kw einphasig geladen werden, Grandland auch...
Gibt es denn Ladesäulen, bei denen dies möglich ist? Im Privaten ist das wohl gemäß Schieflastverordnung nicht ohne weiteres möglich.

7,4 kWh ist nur bei 22kw/32A und mit Schieflast möglich. Manche öffentlichen Stationen unterstützen das. Ob alle, weiß ich nicht.
Einphasig ist eigentlich immer nur eine einfache und billige Lösung.

In Deutschland sind wohl maximal 4,6kw einphasig erlaubt, wobei so viel schneller, dass es den Aufpreis lohnt, ist es bei den kleinen Akkus ja dann auch nicht, wenn man nur zu Hause lädt und keine passende externe Lademöglichkeit nutzt, die das unterstützt.

Zitat:

@wfrene schrieb am 7. Juni 2024 um 08:42:59 Uhr:


In Deutschland sind wohl maximal 4,6kw einphasig erlaubt, (...)

Gilt das nicht nur für private Anschlüsse?

Wird wahrscheinlich darauf ankommen, wie die externen Ladesäulen angeschlossen sind, bzw. ob diese das intern von 3 auf eine Phase umsetzen können. Der Aufwand dürfte für private Wallboxen wahrscheinlich unrentabel sein, die Masse kann das ja nur einphasig durchleiten.

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