ZUHAUSE privates Elektrofahrzeug laden UND Dienstfahrzeug laden und abrechnen

Ford Kuga DFK

Aufgabenerweiterung:

Fahre dienstlich einen KUGA PVEH - kann aber nicht in der Firma laden (weil Außendienst 500km von meiner Firma entfernt) - lade derzeit öffentlich 13 Minuten Fußweg von meinem Büro entfernt - das wird jetzt durch die Blockiergebühr schwieriger. Lade mit einer EnBW/ADAC-Karte, die über die Firmenkreditkarte abgerechnet wird.

KfW-Förderantrag für eine WB zuhause ist gestellt und bewilligt. Da zuhause jetzt aber ein Elektrofahrzeug im Zulauf ist und ich auch meinen Wagen zuhause laden möchte, suche ich nach einer Lösung, wo ich die Abrechnung(en) trennen kann.

Derzeitige für mich einzige Lösung scheint:

Keba x-series mit RFID(s) - Trennung der Ladevorgänge im Backend - dann manuelle, monatliche Abrechnung an den AG.

Problem: sehr teuer - die WB alleine kostet um die Euro 1.600.

Kennt jemand von Euch Alternativprodukte, die das Auslesen der Daten auch ermöglichen und die Zuweisung der verschiedenen RFIDs berücksichtigt?

Ich komme hier in dem Dschungel nicht weiter. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

40 Antworten

Willkommen im Digitalzeitalter. 😁

Und sonst: du solltest dir halt Gedanken machen bei zwei Ladepunkten und ohne Auth per Karte, ob da noch dritte, vierte, fünfte Autos dazu kommen werden, die auch laden wollen. Entweder eigene Autos (Dritt, Viert, ...), oder von Fremden (Kinder, Freunde, Verwandte, ...), die zu Besuch kommen und laden wollen.
Um so größer der Nutzerkreis wird, brauchst du dann doch wieder eine Trennung auf Abnehmer. Nur so als Hinweis. Oder diese dritten müssen dann halt auf andere Stromkreise: Schuko, CEE, und bewusst an der/den Wallbox/en vorbei laden.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 16. Januar 2021 um 11:54:26 Uhr:


Willkommen im Digitalzeitalter. 😁

Und sonst: du solltest dir halt Gedanken machen bei zwei Ladepunkten und ohne Auth per Karte, ob da noch dritte, vierte, fünfte Autos dazu kommen werden, die auch laden wollen. Entweder eigene Autos (Dritt, Viert, ...), oder von Fremden (Kinder, Freunde, Verwandte, ...), die zu Besuch kommen und laden wollen.
Um so größer der Nutzerkreis wird, brauchst du dann doch wieder eine Trennung auf Abnehmer. Nur so als Hinweis. Oder diese dritten müssen dann halt auf andere Stromkreise: Schuko, CEE, und bewusst an der/den Wallbox/en vorbei laden.

Das Problem der Abrechnung wird auf viele zukommen und dazu bräuchte man eigentlich eine Standard-Lösung, die man schnell und überall installieren kann und die unterschiedliche Abrechnungsmodelle unterstützt.
Wahrscheinlich gibt es dazu aber wieder irgendwelche rechtlichen Beschränkungen der Energieversorger, die dann ihre unflexiblen Abrechnungstechniken von 1900 installieren wollen 😮

Der Energieversorger hat wenig damit zu tun, wenn man den Verbrauch eines einzelnen Verbrauchers im Haushalt gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen will.

Es gibt da halt einfach viele verschiedene Konstellationen.

Manchen reichen Zählerstände eines Zwischenzählers/integrierten Zählers der Wallbox für den Nachweis/Abrechnung der Ladung des Firmenwagens auf Papier (Notizblock neben dem Zähler), andere AGs wollen selbst direkt online aus der Buchhaltungsabteilung auf den Zähler zugreifen oder haben die Abrechnung outgesourced und der zuständige Dienstleister will das.

Viel Auswahl heißt auch viel Wettbewerb.

Bei @Mik38 klingt das eher nach Notizblock und Stift neben dem Zähler und Abgabe des Papierstücks einmal im Monat in der Buchhaltungsabteilung.

Zitat:

@Xentres schrieb am 16. Januar 2021 um 13:06:41 Uhr:


Der Energieversorger hat wenig damit zu tun, wenn man den Verbrauch eines einzelnen Verbrauchers im Haushalt gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen will.

Es gibt da halt einfach viele verschiedene Konstellationen.

Ich kenne die Bestimmungen nicht, denke aber, dass der Weiterverkauf des eigenen Hausstroms nicht zulässig ist.
Dann stellt sich die Frage, ob das Laden des Firmenfahrzeugs ein Weiterverkauf oder eine Erstattung von privaten Kosten ist.
Um diese Fragen kümmert sich heute noch keiner, weil das Probleme weniger Exoten sind und die E-Versorger selbst nicht aktiv hinterherlaufen.
Wenn dann aber Jahre später mal eine Steuer-, Installations- oder Sonstwas-Prüfung aus ganz anderen Gründen kommt, fällt da vielleicht einer drüber und dann war das umweltgerechte und vom Staat mit erheblichen Mitteln geförderte Verhalten plötzlich ‚Steuerhinterziehung‘, unerlaubtes Gewerbe, Zweckentfremden eines Hausanschlusses oder sonstwas.

Wenn das mehr wird mit den E-Autos werden da sicherlich neue Besteuerungen eingeführt und dann wird es noch komplizierter. Heute nennt sich das noch ‚Lichtstrom‘, in der Praxis hängen da aber im Homeoffice betriebene Rechner des AG, E-Bikes, der Tesla und das in Deutschland nicht legal betreibbare Monowheel des Sohnemanns (Strom wurde zur Verübung von Straftaten verwendet 😮 ) dran. 😉

Oder seh ich da jetzt Gespenster?

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@SETRAundMACAN

Die Finanzbehörden wissen ganz genau, dass Zuhause mit privatem Strom geladen wird und haben damit kein Problem.

https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html

Siehe dort "Privates Aufladen des Elektro-Dienstwagens: Finanzamt erlaubt pauschalen Auslagenersatz".

Für die Energieversorger dürfte an sich egal, denn der Verbraucher ist ja kein Unternehmer, der gewerblich Strom an Dritte verkauft (keine Gewinnerzielungsabsicht), sondern halt einfach seinen Wagen lädt.

Ich denke, du siehst da Gespenster.

Das einzige was mir bekannterweise stromsteuerrechtlich kritisch ist:

Wenn ein Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Strom lädt, der aber aufgrund der Größe des (energieintensiven) Betriebs EEG-befreit ist. Eigentlich müsste der Arbeitgeber hier die EEG-Umlage für den Ladestrom dann gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen und an den Energieversorger abführen. In der Praxis wird aber wohl dann Laden an der Steckdose beim Arbeitgeber verboten und eine Ladeinfrastruktur mit separater Abrechnung (inkl. EEG) geschaffen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 16. Januar 2021 um 17:29:42 Uhr:


@SETRAundMACAN

Die Finanzbehörden wissen ganz genau, dass Zuhause mit privatem Strom geladen wird und haben damit kein Problem.

https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html

Siehe dort "Privates Aufladen des Elektro-Dienstwagens: Finanzamt erlaubt pauschalen Auslagenersatz".

Ja, es ist aber erkennbar, dass man erstmal Regelungen geschaffen hat, um den Umstieg auf E-Mobilität nicht zu behindern.
Später wird man die Sonderregelungen einsammeln und steuerlich ähnlich verfahren wollen, wie beim Verbrenner. Nun kann man Strom schlecht einfärben, um ihn für unterschiedliche Besteuerungen zu kennzeichnen. Ich bin gespannt wie das weitergeht …

Hallo, ich stelle dir hier ein paar Ideen zusammen, ist das noch aktuell?

Wie von anderen schon geschrieben dürfte die Elli ID. Charger Pro Wallbox die günstigste Version mit RFID Karten und geeichtem Zähler sein. Um ein Dokument für den Arbeitgeber zu drucken, könnte folgende App genutzt werden. Zumindest solange Elli die Exportfunktion noch nicht selbst anbietet.

https://apps.apple.com/de/app/edienstwagen/id1552959489

Servus allerseits gibt es hier schon eine Fa konforme Lösung sein Auto was quasi 95% geschäftlich genutzt wird (bin selbstständig) und kann zuhause laden aber im büro und der Tiefgarage keine Chance. Nahe ladesäulen haben 1stunde Limit . Wegen Innenstadt . Das macht ja kein Sinn wenn der Hybrid dann 1 Stunde mit 4kw vielleicht läd an der 22kw Säule
Vielen Dank

Du kannst daheim laden mit einer Wallbox mit integrierten MID Zähler und RFID Zutrittskontrolle. Das erkennt das FA an.

Die deutsche Firma ChargeIQ (https://www.chargeiq.de/) hat Software für Wallboxen, mit der man unterschiedliche Abrechnungen erstellen kann (auch z.B. für den Arbeitgeber, das Finanzamt oder andere Nutzer) sowie die Wallbox öffentlich mit Abrechnung anbieten kann. Vielleicht ist das ja interessant. Ist wohl mit unterschiedlichen Wallboxen kompatibel, aber so genau weiß ich das auch nicht, am besten mal da anfragen.

Zitat:

@Tyset schrieb am 7. Mai 2023 um 20:23:58 Uhr:


Die deutsche Firma ChargeIQ (https://www.chargeiq.de/) hat Software für Wallboxen, mit der man unterschiedliche Abrechnungen erstellen kann (auch z.B. für den Arbeitgeber, das Finanzamt oder andere Nutzer) sowie die Wallbox öffentlich mit Abrechnung anbieten kann. Vielleicht ist das ja interessant. Ist wohl mit unterschiedlichen Wallboxen kompatibel, aber so genau weiß ich das auch nicht, am besten mal da anfragen.

Was nehmen die an Gebühren?
Auf deren Homepage steht: "Bei uns bekommst du ein transparentes Preismodell". Einzig finde ich diese Transparenz nicht auf der Homepage. Oder es ist gut versteckt.

Steht da auch nicht. Hängt glaube ich davon ab wie man die Software bekommt. Bei mir war sie bei der Wallbox mit dabei, d.h. ich bezahle nichts. Nur wenn jemand bei mir gegen Bezahlung laden würde, würden die ne Vermittlungsgebühr (als Anteil, ein paar %) einbehalten.
Schreib denen halt mal, bei mir antworten die immer sehr schnell. Also nix mit "Kunde droht mit Auftrag" 😉

Zitat:

@Tyset schrieb am 8. Mai 2023 um 20:22:25 Uhr:


Bei mir war sie bei der Wallbox mit dabei, d.h. ich bezahle nichts.

und das ist welche?

Ich habe eine Berner-Wallbox (https://www.berner-gmbh.com/wallbox). Ist ne Firma bei mir hier in Stuttgart und vermutlich für Leute außerhalb der Region uninteressant, daher hatte ich das gar nicht dazu geschrieben.
Wenn du aber einfach irgendeine Wallbox mit ChargeIQ haben willst, dann mach am besten eine Anfrage über die ChargeIQ-Website. ChargeIQ arbeitet mit unterschiedlichen kleinen und großen Herstellern zusammen, vielleicht gibt es auch was bei dir in der Nähe oder welche die Bundesweit verfügbar sind.

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