Zugfahrzeug (B,C1) mit sehr hoher Anhängelast
Hallo allerseits,
die letzte FS Verordnung gestattet es nun C1E Besitzern neben dem Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1 mit (auch mehrachsigem) Anhänger bis zu 12t zGM in Summe auch explizit
Zitat:
Ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (3,5 t). Dabei darf jedoch die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 12.000 kg nicht überschreiten.
Auf meine Nachfrage beim lokal zuständigen Amt wurde auch bestätigt, dass -bezogen auf C1E- hinter einem Fahrzeug der Klasse B mit 3.49 t zGM ein Anhänger mit 8.5t gehängt werden darf (Voraussetzung: gebremster Anhänger mit entsprechenden Anschlüssen am Zugfahrzeug)
Die Fragen, die ich hier stellen möchte
- Gibt es tatsächlich in Deutschland oder Europa Klasse B Zugfahrzeuge, die eine Anhängelast von 8000kg eingetragen haben (Gerüchteweise habe ich gehört, dass abgelastete Unimogs -ohne oder mit Eintragung- 24t ziehen dürften) und könnt ihr diese benennen?
- Welche >3.49t Fahrzeuge kann man auf 3.49t ablasten lassen, so dass sie nach der Ablastung in diesen Bereich fallen und die 8t ziehen dürfen?
- Welches andere Zugfahrzeug kommt hier in Frage?
- Welches Zugfahrzeug hat bei einer angehängten Last von 6-8t den günstigsten Verbrauch?
Hintergrund der ganzen Geschichte: Es soll ein Zirkuswagen gezogen werden, der vermutlich ein Gewicht zwischen 6 und 8t besitzt (vermutlich deshalb, weil er noch nicht gekauft wurde und somit das Gewicht unbekannt ist). Ziehen mit Traktor bei 25 km/h wäre kein Thema, aber man möchte ja - als nicht Besitzer der Klasse CE - ggf. ja auch mit 60 km/h oder 80 km/h unterwegs sein können (Klasse T erlaubt mir i.ue. gewichtsmäßig weitaus größere Gespanne zu fahren aber halt nur LoF)
Gruss
tomsam
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Mai 2016 um 13:19:31 Uhr:
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
Wichtig für die Pläne des TE ist, dass das Zugfahrzeug weder ein PKW noch ein LKW ist.
Eine Zugmaschine wäre genau die richtige Wahl, für die wird in §42 keine maximale Anhängelast festgelegt.
Zu klären wäre jedenfalls, was für eine FE der vorgesehene Fahrer überhaupt hat.
Hat er eine "neue" Klasse BE (nach dem 18.01.2013 erteilt) und die Klasse C1E, so ist für ihn nur die Summe der zGM interessant, diese darf 12 Tonnen nicht überschreiten (Grenze der Klasse C1E). Ob das Zugfahrzeug dann der Klasse B oder der Klasse C1 angehört, spielt keine Rolle. Es wäre also auch z.B. eine 5t-ZM und ein 7t-Anh zulässig.
Hat er eine "alte" Klasse BE (bis zum 18.01.2013 erteilt), darf er mit einer Zugmaschine der Klasse B (maximal 3,5 Tonnen; die 3,49 sind falsch) jeden Anhänger ziehen, den die Zugmaschine nach den Regeln der StVZO ziehen darf. Hat er zusätzlich die Klasse C1E darf er auch mit Zugmaschinen der Klasse C1E Anhänger ziehen, bei denen die Summe der zGM 12 Tonnen nicht überschreitet.
22 Antworten
Bleiben wir mal beim Thema Unimog.
Ein U 421 ist mit rund 2,8 To Leergewicht auf 3,5 zgM ablastbar. Anhängelast für 8 Tonnen gebremst ausreichend.
Allerdings ist so ein Fahrzeug keine Rennziege mit seinen 2,4 ltr Hubraum und im günstigen Fall 52/60 PS.
Auch sollte man das große Getriebe mit Zwischengängen haben da das Fahren sonst mehr als zäh ist. Mehr als 60 kmh ist ohne (!) Anhänger selten möglich. Autobahnen sollte man meiden.
Es fährt sich dann auch nicht wirklich wie ein PKW. Es ist laut, eng, und Komfort sucht man vergebens.
Aber es macht, zumindest mir Spaß, gerade wenn es noch ein Cabrio ist.
Gebaut wurden die bis Ende der 80er Jahre, mit H-Kennzeichen sind Steuer und Versicherung relativ erträglich.
Vorteil: Zugmaschine: Kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Vorteil: H-Kennzeichen: Umweltzonen sind (zumindest noch) nicht relevant.
Nachteil Unimog: der Anschaffungspreis im gepflegten Zustand und die Wartungskosten.
Ein U 406 wäre mit 5,7 ltr. Hubraum die bessere Alternative, dürfte aber selten auf 3,5 to abgelastet zu finden sein. Nachteil: Noch teurer.
Moin Moin !
Zitat:
Es fallen ja wohl auch alle 5 Jahre Untersuchungen und Zahlungen an.
Spätestens hier wird klar , dass das Ganze hier ein Fake ist , denn was sind diese ca. 100 E alle 5 Jahre im Vergleich zu einer mehr als 5-jährigen Weltreise mit Zugm. und grossem Anhänger , das liegt doch nicht mal im promille - Bereich der Gesamtkosten.
Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 1. Juni 2016 um 10:17:49 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 1. Juni 2016 um 10:17:49 Uhr:
Zitat:
Es fallen ja wohl auch alle 5 Jahre Untersuchungen und Zahlungen an.
Spätestens hier wird klar , dass das Ganze hier ein Fake ist , denn was sind diese ca. 100 E alle 5 Jahre im Vergleich zu einer mehr als 5-jährigen Weltreise mit Zugm. und grossem Anhänger , das liegt doch nicht mal im promille - Bereich der Gesamtkosten.
Volker
Sorry, aber würdest du dich mal auf das Beantworten der Fragen beschränken und nicht Vorwürfe in den Raum stellen. Das Ganze hat den genannten Hintergrund. Hier gibt es keine Verschwörungstheorien.
Der Erwerb der Klasse C/CE stellt hier - wie schon geschrieben - keine Alternative dar. Die Gründe hab ich genannt (nicht nur den, der hier referenziert wird)
Er hatte doch geschrieben, dass nicht jeder Beifahrer für den Erwerb von CE geeignet ist und eine Verlängerung am A... der Welt etwas schwierig zu bewerkstelligen ist.
Bleibt doch bitte bei seinen Vorgaben, nach Alternativen wurde hier nicht gefragt.
mfg
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Moin Moin !
Eigentlich wollte ich keine Zeit mehr verschwenden ....
aber in Kürze:
Was du suchst ,gibt es nicht. Einen Zirkuswagen kannst du mit deiner Vorgabe theoretisch mit bis zu 60 km/h ziehen , aber dafür brauchst du eine Zugm. , die max. 3,5 t zGG hat. Das mit dem Unimog vergiss mal , setz dich mal in einen aus den 60ern rein und du weist warum. Als Benziner sind die leichter abzulasten , aber du willst ja nicht 50l Sprit auf 100 km durchjagen.
Bliebe die Möglichkeit , eine neuere Zugm. abzulasten. Keine Ahnung, ob da etwas geht, das Problem ist schlichtweg das Fahrgeräusch,welches eben genau bei 3,5 t zGG eine andere Grenzwertklasse bildet.Das heisst im Klartext,ausser dem Gewicht ist auch das Fahrgeräusch zu beachten , und die Grenzwerte sind ab Mitte der 70er Jahre ständig verschärft worden und daher das grösste Hinderniss bei einer Ablastung.
Hier mal eine Tabelle dazu auf Seite 8:http://www.apug.de/archiv/pdf/laut_ist_out.pdf
Bleibt noch die Möglichkeit ,eine alte Zugm. abzulasten ,z. B. Hanomag F45.Ist aber selten mit Druckluft ausgerüstet , bei den grösseren Typen kommt wohl wieder das Gewichtsproblem.
MfG Volker
Hallo zusammen.
Ich befürchte ja, dass das für tomsam eh keinen Wert mehr hat (falls du das noch liest - was hatte sich am Ende eigentlich ergeben, wenn man fragen darf?!)
Aber da ich selbst FS BE 07/2007 gemacht habe, bin ich - rein aus Interesse - auch immer an der Frage "was ginge - rein rechtlich - MAXIMAL?" dran.
Von daher erlaube ich mir mal zu zitieren:
Zitat:
schreyhalz schrieb:
Was du suchst ,gibt es nicht. Einen Zirkuswagen kannst du mit deiner Vorgabe theoretisch mit bis zu 60 km/h ziehen , aber dafür brauchst du eine Zugm. , die max. 3,5 t zGG hat.
[...]
Bliebe die Möglichkeit , eine neuere Zugm. abzulasten. Keine Ahnung, ob da etwas geht, das Problem ist schlichtweg das Fahrgeräusch,welches eben genau bei 3,5 t zGG eine andere Grenzwertklasse bildet.[...]
Also... mal als Beispiel:
Man nehme einen
2017er Ford F-Series.
Und - k.A. im Detail wie (hatte ich noch nie das "Vergnügen"😉 - man lässt den als Zugmaschine oder Sattelzugmaschine zu.
Nehmen wir also mal den F-250 Regular Cab 4x4 3,6m Radstand 6,7l Diesel. Leergewicht ~3130kg. Lasten den auf 3499kg zGG ab - d.h. nur noch 369kg Zuladung. Sollte für Diesel und 1-2Leute reichen. Und jetzt hat der von Ford 'ne
Herstellerangabevon Anhängelasten von 15000lbs/~6810kg "konventionell" an der AHK am Heck oder 16500lbs/7491kg per Sattelkupplung.
Fall 1 sollte insofern doch also kein Problem darstellen, da der Anhänger vermutlich ein Drehschemel sein wird UND grundsätzlich mit Druckluft ODER elektrisch gebremst - und er somit keine Stützlast hat, die ja als reine Zuladung gilt, was doof wäre, da ja nur 369kg insgesamt erlaubt.
Kann natürlich gut sein, dass wg. der Zulassung als Zugmaschine die Ladefläche abgenommen oder verkleinert werden muss; ich meine, habe da mal was von "Hilfsladefläche" o.ä. irgendwo gelesen. WO genau kann man sich eigentlich als Privatperson schlau machen über Zulassungsvorraussetzungen für Zugmaschinen?
Variante 2 wäre natürlich - theoretisch - per Sattelauflieger. Da in DE ja das zGG eines Anhängers/Auflieger sich aus der Achslast PLUS der Stützlast zusammensetzt, könnte der Auflieger theoretisch 7491kg+1000kg Stützlast haben. Der Ford machts mit.
HIER bin ich mir allerdings jetzt unsicher - ich befürchte mal, da die 1000kg natürlich mehr sind wie die - aufgrund der Zulassung (!) - 369kg erlaubte Zuladung, wird DAS nicht gehen.
jetzt wo ich von schreibe... erinnert mich an 'ne Firma in der Schweiz:
http://www.offroads.ch/.../index.html
Leider haben die die Seite erneuert - die coolen Bilder sind weg - aber auf so ziemlich ALLEN Bildern von wirklich fetten Anhängern bis etwa 10to zGG waren das IMMER Drehschemel! Was meine o.g. Annahme eigentlich verstärkt...
Hier noch ein klägliches Überbleibsel:
http://www.offroads.ch/cms/upload/home/cat/Anhaengerkupplung.jpg
Klar 'n Drehschemel...
Aber auch komisch... auf dieser Seite hier:
http://www.flvbw.de/.../...-bkrfq-be-mit-code-79-06-weiterbildung.html
2. Absatz! Da sprechen die mit 'nem SATTELAUFLIEGER (!) von 'nem Zug-Gesamtgewicht von 13.000kg! Ich frag' mich echt, WIE!
Gruß Jonas
Zitat:
@v8.lover schrieb am 19. Januar 2018 um 01:24:07 Uhr:
falls du das noch liest - was hatte sich am Ende eigentlich ergeben, wenn man fragen darf?!
Ich hatte damals parallel zu der Anfrage hier eine Anfrage beim zuständigen StVA gestellt. Es wurde die schriftliche Beantwortung durch den Chef avisiert, auch im Hinblick auf die Validität der Fahrerlaubnis für diese Gespanne weltweit (EU siehe nachfolgend). Beantwortet wurde es aber bis heute nicht.
Ich nahm allerdings - auch mündlich von dort mit -, dass eine Zugmaschine die richtige Wahl sei und zwar eine solche, bei der entweder keine maximale Anhängelast für die Kupplung in den Papieren steht oder eine solche, die hoch genug ist.
Mein FS und der der 2. Person erlauben es uns aufgrund des Austellungsdatums dann mithilfe der oben schon genannten Schlüsselnummer 79.06 sogar deutlich mehr als die genannten 8.5t hinter diese Zugmaschine zu hängen. Da es sich um eine zweistellige und keine dreistellige Schlüsselnummer handelt, sollte damit das Gefährt ohne weiteres innerhalb der EU bewegt werden dürfen.
Gruß
tomsam
Jo, mein BE Führerschein hat auch keine Beschränkung.
Mit so nem Ford F350, nem Mercedes-G Modell oder nem abgelasteten Uniumog U404 darf man da richtig große Anhänger ziehen. Mit nem U404 mit altem BE sogar ohne Gewichtsbeschränkung, wenn der als Zugmaschine zugelassen ist und keine Anhängelast eingetragen hat :d
(Könnte höchstens sein, das der Hersteller irgendwo n zulässiges Zuggesamtgewicht drin hat).
Das ist dem Verkehrsministerium auch mal irgendwann aufgefallen und deshalb haben sie den BE auf 3,5 Tonnen Anhänger beschränkt, für uns Altbesitzer (meiner ist aus 2004) gilt aber durch entsprechende Schlüsselnummer Bestandsschutz.