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Anhänger Anhängelast erlaubte?

Themenstarteram 22. August 2013 um 4:32

Hallo,

ich habe einen Mazda 3, Anhängelast 1200 kg.... darf ich hier auch einen 1300kg Nutz-Anhänger dran hängen, wenn ich die Zuladung nicht über 1200k belade? Oder darf ich den gar nicht erst anhängen? Leergewicht wäre ja nur 600 kg

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2013 um 19:26

Es gibt noch viel mehr Unsinn aus Brüssel nicht nur was die Klassen E und C1 mit und ohne E angeht, manchen sind schon teure Energiesparlichter ausgegangen, lange bevor sie das Geld für die Anschaffung eingespart haben.

Man braucht weder Verstand noch Flexibiltät, um nach Brüssel gewählt zu werden, man braucht nur im Heimatland in Ungnade gefallen zu sein, um über die Wahl dorthin abgeschoben und um dort von Lobbyisten geschmiert zu werden, was heute nicht mal mehr strafbar ist.

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am 22. August 2013 um 5:17

Zitat:

Original geschrieben von ron_vos

ich habe einen Mazda 3, Anhängelast 1200 kg.... darf ich hier auch einen 1300kg Nutz-Anhänger dran hängen, wenn ich die Zuladung nicht über 1200k belade? Oder darf ich den gar nicht erst anhängen? Leergewicht wäre ja nur 600 kg

Du darfst durchaus einen Anhänger mit einer zGM von mehr als 1200 kg anhängen. Es kommt auf die tatsächliche Anhängelast an. Nehmen wir an, du hast einen Anhänger von 1300 kg, darfst du ihn nur soweit ausladen, dass sein tatsächliches Gewicht nicht mehr als 1200 kg beträgt.

am 23. August 2013 um 5:41

Du kannst jeden Anhänger anhängen, dessen Gesamtmasse 1200kg nicht überschreitet.

Das zGG des Anhängers sagt nur, wie schwer er max. sein darf.

Es kann auch ein leerer Anhänger mit 1200kg Leergewicht gezogen werden, der ein zGG von 3,5t hat..

Stützlast ist keine Anhängelast, wenn man die erlaubten 50 oder 75 kg auf die Kugel bringt, darf der Anhänger 1250 oder 1275 kg brutto wiegen.

am 23. August 2013 um 5:51

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Du kannst jeden Anhänger anhängen, dessen Gesamtmasse 1200kg nicht überschreitet.

... dessen tatsächliche Gesamtmasse 1200kg nicht überschreitet.... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

 

Es kann auch ein leerer Anhänger mit 1200kg Leergewicht gezogen werden, der ein zGG von 3,5t hat..

Stimmt vollkommen für unseren Transportcampus.

Falls "frischgeborene" mitlesen. Alle "jüngeren Jahrgänge" ohne das E oder 96 hinter dem B im Führerschein sollten genau rechnen das die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Hänger zusammengerechnet max. 3,5t ergeben. Nicht das die jetzt alles ranhängen:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

 

Es kann auch ein leerer Anhänger mit 1200kg Leergewicht gezogen werden, der ein zGG von 3,5t hat..

Stimmt vollkommen für unseren Transportcampus.

Falls "frischgeborene" mitlesen. Alle "jüngeren Jahrgänge" ohne das E oder 96 hinter dem B im Führerschein sollten genau rechnen das die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Hänger zusammengerechnet max. 3,5t ergeben. Nicht das die jetzt alles ranhängen:D:D

Die Dämlichste Regelung die jemals ein unterbeschäftigter überbezahlter Brüsseler Beamtenapparat erdacht hat!

Einen "Sprinter" darf ein "jüngerer" Führerschein Inhaber fahren, einen Sportwagen mit 400PS u. mehr... ABER die 200/300/400Kg mehr Masse, die Anhänger mehr haben dürfte laut der Fahrzeugpapiere, gegenüber dieser Praxisfremden Berechnungsbasis, die überfordern ihn..nee is schon klar!!

MfG Günter

am 23. August 2013 um 19:26

Es gibt noch viel mehr Unsinn aus Brüssel nicht nur was die Klassen E und C1 mit und ohne E angeht, manchen sind schon teure Energiesparlichter ausgegangen, lange bevor sie das Geld für die Anschaffung eingespart haben.

Man braucht weder Verstand noch Flexibiltät, um nach Brüssel gewählt zu werden, man braucht nur im Heimatland in Ungnade gefallen zu sein, um über die Wahl dorthin abgeschoben und um dort von Lobbyisten geschmiert zu werden, was heute nicht mal mehr strafbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

[ ABER die 200/300/400Kg mehr Masse, die Anhänger mehr haben dürfte laut der Fahrzeugpapiere, gegenüber dieser Praxisfremden Berechnungsbasis, die überfordern ihn..nee is schon klar!!

Wenn ich sehe wie einige mit Anhänger unterwegs sind dann kann ich schon verstehen das es dafür einen Extra Führerschein gibt. Rückwärts fahren ein Ding der Unmöglichkeit und von Ladungssicherung haben die meisten auch noch nichts gehört, geschweige denn von gleichmäßiger Beladung.

Gruß

am 23. August 2013 um 22:35

Ladungssicherung kennen viele nicht, egal ob ein Kombi, Fliessheck oder Transporter beladen wird.

Das ist so schwer, das bewegt sich nicht, gibts zur Antwort.

Wie Anhänger oder Fahrzeuge zu beladen sind, wird in keiner Fahrschule gelehrt, das müsstest Du wissen, wenn Du schon auf Angriff aus bist.

Es wird auch nicht erklärt, welche Gurte mit welcher Zugkraft für welche Massen erforderlich sind.

Welche Kräfte nach vorn hinten und seitlich wirken, wissen auch viele "Profis" nicht.

Das ist ein eigenes Thema, das etwa 40 DIN A4 Seiten umfasst, was auch dazugehörige Lastdiagramme beinhaltet..

Moin,

ich bin auf keinen Fall auf Angriff aus!

Das nicht mal auf Ladungssicherung eingegangen wird wusste ich nicht, zumindestens könne man ein wenig Zeit dafür aufbringen um das Argument "Das ist so schwer, das bewegt sich nicht" aus der Welt zu schaffen. Aber du hast recht, die Autos und Kleintransporter werden auch nach dem Motto beladen, nur fällt es dort meißt nicht so auf ;)

Gruß

am 24. August 2013 um 15:06

Ok, kein Angriff :)

Das Thema Ladungssicherung wird in Fort- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern durchgezogen, ggf auch noch bei Aus- und Weiterbildungen von Helfern in der Logistikbranche, die in der Verladung tätig sind. Letzteren wird vielleicht auch noch erklärt, wie das das mit den Lastdiagrammen zu LKWs, Anhängern, Aufliegern zu verstehen ist..

Bei manchen Caravangespannen bekommt man das Grausen. Auf die Anhängelast des Zugfahrzeugs wird geachtet auf das zGG des Caravans auch, aber was eine Stützlast ist, ist egal. Es wird vorn im Caravan verstaut, was nur geht, Gasflaschen, Gepäck, Kisten mit Kleinteilen, damit beim Bremsen nichts rutschen kann.

Das ebenfalls meist beladene Zugfahrzeug wird nach Ankuppeln in die Knie gezwängt und los gehts..

Mancher fährt vom Getränkemarkt kommend, mit Getränkekisten auf dem Anhänger nach hause und wundert sich, das die Flaschen aus den oberen Kisten hüpfen, wenn man über Straßenbahngleise in Kreuzungsbereichen fährt.

Leider habe ich noch keine Dash Cam, sonst häte ich zeigen können, wie Flaschen aus den Kisten auf dem Anhänger fliegen und der Fahrer anschliessend die Straße fegt und wischt :D :D

Heutige in Stahl mit Gummi gepresste Achsen unter den Anhängern haben keine Federung, wenn sie leer oder nur teilbeladen sind.

Sie hoppeln über Unebenheiten und schütteln die Ladung durch oder durcheinander oder lassen Teile der Ladung über die Reeling fliegen.

Plane spannen, warum? Es liegt und oder steht doch alles sicher auf dem Boden.

Das Denken scheint vielen abhanden gekommen zu sein, was nicht schriftlich in der Bedienungsanleitung erwähnt ist, kann nicht passieren.

Wenn doch, wird wegen unzureichender Intelligenz des Fahrers, der Hersteller verklagt.

Nachtrag:

Wie Ladung zu verstauen und zu sichern ist, war zu meiner Zeit, in nur einem Kapitel des Begleitbuches zur Füherscheinausbildung erwähnt, selbst aber nicht Thema des Unterrichts, da es nicht im Fagebogenkatalog vorkam.

Über die IHK, den TÜV und DEKRA bekam man gegen eine Schutzgebühr von 7,50 bis 12,50 DM, mehr Info zum Thema Ladung und Sicherung.

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