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Zugeparkt.... was darf ich machen und was nicht ?

Hallo zusammen,
es geht hier um eine Diskussion, die ich vor ca. einer Woche mit ein paar Verwandten hatte... Thema war "Was darf ich machen, wenn mich jemand zuparkt, bzw. jemand auf meinem Privatgrundstück parkt" ?

Wird bzw. kann die Polizei tätig werden (ist ja in dem Fall kein öffentlicher Verkehrsraum), wenn jemand auf meinem Privatgrundstück unberechtigterweisse parkt und kann diese einen Abschlepper beauftragen ?
Normalerweisse muss ich ja als Geschädigter den Abschlepper im voraus bezahlen und mein Geld dann vom Verursacher über rechtliche Wege wieder zurückholen (vorausgesetzt er hat Geld)

Dann kamen noch solche Aussagen wie "Wenn der auf meinem Privatgrundstück parkt, dann parke ich ihn ein, dass er nicht rauskommt"
Was in diesem Fall ja Nötigung wäre.
Oder "ich parke dann vor dessen Garage so, dass er nicht rauskommt" Was auch wieder Nötigung wäre und die Sache unter dem Motto "Du bist ja auch nicht besser" auch nichts ändert.

Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen Danke 

Beste Antwort im Thema

Wenn bei mir die Einfahrt zum Hof/Garage zugeparkt wird rufe ich das Ordnungsamt an.
Spätestens nach 10 Min. sind sie da und lassen abschleppen.
Ich muss da nix bezahlen. 

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38 Antworten

Warum sollte eigentlich die Polizei in so einem Fall nicht tätig werden?

Nehmen wir mal an, ich komme aus dem Urlaub und in meiner Wohnung liegt Jemand im Bett und pennt? Kommt die Polizei dann nicht, weil die Wohnung ja Privatgelände ist und kein öffentlicher Raum? 😁

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Warum sollte eigentlich die Polizei in so einem Fall nicht tätig werden?

Warum sollte Sie ?

Es liegt doch kein kriminelles Verhalten vor, keine Gefahr für Leib und Leben, aus diesem Grund wären keine polizeiliche Maßnahmen hier gerechtfertigt. Ich schreibe nur vom dem Falschparker !

Deine " Bett Nr. " ist hier überhaupt nicht Bestandteil und hat hier wohl auch nichts zu suchen. Es sei denn, Du möchstes jetzt hier abschweifen, damit das Thema mal wieder gleich geschlossen wird.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Warum sollte eigentlich die Polizei in so einem Fall nicht tätig werden?

Nehmen wir mal an, ich komme aus dem Urlaub und in meiner Wohnung liegt Jemand im Bett und pennt? Kommt die Polizei dann nicht, weil die Wohnung ja Privatgelände ist und kein öffentlicher Raum? 😁

Warum sollte Sie ?

Es liegt doch kein kriminelles Verhalten vor, keine Gefahr für Leib und Leben, aus diesem Grund wären keine polizeiliche Maßnahmen hier gerechtfertigt.

Naja, zumindest ein Hausfriedensbruch liegt bei dem "Penner" ja vor. Evtl. noch ein Einbruch und wie er reagiert, wenn er überrascht wird, ist auch die Frage.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Seit wann kommt die Polizei nur, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht? Eine Vorstellung haben Manche hier 🙄

Bitte richtig lesen !

Habe ich getan. Du behauptest, dass ich bei der Polizei anrufe und man mir sagt "Ist ihr Privatgrundstück und daher nicht unser Problem, viel Glück. Tschüss"...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


"Ist ihr Privatgrundstück und daher nicht unser Problem, viel Glück. Tschüss"...

bingo!

das bringt es auf den punkt!

hier liegt kein strafbares verhalten vor - und für den ruhenden verkehr ist das ordnungsamt zuständig...

...der rest (wie z.b. die vorgelegten gebühren für den abschlepper wieder zu bekommen, wenn du den umparken lässt) ist zivilrecht und damit eh nicht sache der polizei!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


bingo!
das bringt es auf den punkt!

hier liegt kein strafbares verhalten vor - und für den ruhenden verkehr ist das ordnungsamt zuständig...

...der rest (wie z.b. die vorgelegten gebühren für den abschlepper wieder zu bekommen, wenn du den umparken lässt) ist zivilrecht und damit eh nicht sache der polizei!

Richtig, Zivilrecht... und noch lange keine Garantie, dass man das Geld, welches man für den Abschlepper bezahlt hat, später dann auch wieder sieht.

Hier steht doch auch wieder die "Verhältnismässigkeit" im Raum.

-Muss das Auto tatsächlich weg ? 

-Kann ich kurz warten und / oder mein Auto solange woanders hinstellen ?

-Habe ich den Falschparker darüber informiert ?

Denn es steht in keiner Verhältnismässigkeit bzw. Dringlichkeit ein Auto abschleppen zu lassen, wenn man nach Hause kommt und unbedingt in die Garage fahren will, obwohl vor dem Falschparker, in unmittelbarer Nähe, eine Parkbucht frei ist. 

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Richtig, Zivilrecht... und noch lange keine Garantie, dass man das Geld, welches man für den Abschlepper bezahlt hat, später dann auch wieder sieht.Hier steht doch auch wieder die "Verhältnismässigkeit" im Raum.
-Muss das Auto tatsächlich weg ? 
-Kann ich kurz warten und / oder mein Auto solange woanders hinstellen ?
-Habe ich den Falschparker darüber informiert ?
Denn es steht in keiner Verhältnismässigkeit bzw. Dringlichkeit ein Auto abschleppen zu lassen, wenn man nach Hause kommt und unbedingt in die Garage fahren will, obwohl vor dem Falschparker, in unmittelbarer Nähe, eine Parkbucht frei ist. 

Hallo,

ja, die Verhältnismäßigkeit muss genauestens geprüft werden, wenn man ein Arxxxloch aus der eigenen Einfahrt oder vom eigenen Stellplatz entfernen möchte.
Der Falschparker könnte ja sonst unverhältnismäßig belastet werden. 🙄

Natürlich muß der Zuparker nicht:
- sein Auto korrekt abstellen
- kurz auf einen freien Parkplatz warten oder einen gebührenpflichten Parkplatz nutzen
- den Besitzer des Parkplatzes fragen, ob er dort kurz stehen darf

Weil das wäre unverhältnismäßig.

Grüße

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


bingo!
das bringt es auf den punkt!

hier liegt kein strafbares verhalten vor - und für den ruhenden verkehr ist das ordnungsamt zuständig...

...der rest (wie z.b. die vorgelegten gebühren für den abschlepper wieder zu bekommen, wenn du den umparken lässt) ist zivilrecht und damit eh nicht sache der polizei!

Richtig, Zivilrecht... und noch lange keine Garantie, dass man das Geld, welches man für den Abschlepper bezahlt hat, später dann auch wieder sieht.
Hier steht doch auch wieder die "Verhältnismässigkeit" im Raum.
-Muss das Auto tatsächlich weg ? 
-Kann ich kurz warten und / oder mein Auto solange woanders hinstellen ?
-Habe ich den Falschparker darüber informiert ?
Denn es steht in keiner Verhältnismässigkeit bzw. Dringlichkeit ein Auto abschleppen zu lassen, wenn man nach Hause kommt und unbedingt in die Garage fahren will, obwohl vor dem Falschparker, in unmittelbarer Nähe, eine Parkbucht frei ist. 

Sorry, aber Du bringst immer mehr andere Dinge jetzt hinein.

Nur weil Dir die Antworten von MagirusDeutzUlm und meiner eins nicht passen, musst Du doch nicht gleich sarkatisch werden. Du hast gefragt, Du hast Antworten bekommen.

Wenn Dir die Antworten nicht passen, nun ja, wir können es nicht ändern. Aber es ist nun mal so.

Wenn Du gleich eine Ader am Hals bekommst, weil einer falsch auf Deiner Auffahrt geparkt hat, dann musst Du knallhart gegen den vorgehen, abschleppen lassen, der muss bluten, bezahlen, bis zum jüngsten Tag.

Aber bedenke, wie reagiert Du, wenn Du falsch geparkt hast (vielleicht aus einer Situation heraus) und kommst wieder; Auto weg, fette Rechung ist da.

Du schreist sicherlich wie ungerecht die Welt ist und schlecht sie Dich behandelt.

Stell nicht solche Fragen, wenn Dir die Antworten ggf. nicht passen könnten.

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


die inoffizielle lösung die ich auch ab und an praktiziere: europalette und hubwagen oder grubenwagenheber unters auto, vom hof runter auf den lokalen behinderten parkplatz geschoben, ordnungsamt angerufen und ratz fatz is der wagen zum nulltarif weg.
Ich weiß zwar nicht wie oft du das schon gemacht haben willst, aber: Den Hubwagen mit Auto bewegst du keinen Millimeter vorwärts, wenn die Straße nicht gerade (ohne Gefälle), ohne Fugen und eben ist.

Und was du unter dem Auto mit der Pallete kaputt machen kannst... ohne Worte.

??? mit einem normalen hubwagen bewegen wir hier 1,5 tonnen im ganz normalen alltag, und ne ameise gibts auch.

@alle anderen
wen jeden tag so ein pfosten vor eurer privaten (dummerweise öffentlich zugänglichen) einfahrt steht, trotz beschildert, ihr nicht raus oder reinkommt und das nicht weil es keine parkplätze gibt sondern nur weile hier halt nix kostet und nur weil das parkhaus ja 50m weiter weg ist, ihr die leute weder mit parkkrallen nötigen dürft noch zuparken dürft......späterstens DANN will ich die jammernden deutschen höhren. ich bezahle miete und kann nichtmal mit meinem auto auf meinen "gund und boden" kommen weil so ein komiker VOR meiner einfahrt parkt? und dann bin ich der buhman nur weil der wagen dann eben 10m weiter drüben steht?

@derbeste

häää? du hast mich wohl falsch verstanden. die "pfand taktik" kann man ja aus deinem ntv link rauslesen:

Zitat:

Manchmal geben Abschleppunternehmen das Fahrzeug erst heraus, wenn die Abschleppkosten beglichen sind. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich erlaubt, denn der Rechteinhaber des Parkplatzes hat ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Forderung beglichen wurde (BGH, Az.:V ZR 144/08).

das ist bei mir ein "pfandrecht".

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



@derbeste
häää? du hast mich wohl falsch verstanden. die "pfand taktik" kann man ja aus deinem ntv link rauslesen:
die offizielle lösung: den karren abschleppen lassen und dem besitzer erst sagen wo der karren steht wen er dir die rechnung bezahlt. dieses pfand system wurde gerichtlich für absolut rechtens angesehen. gibts hier n ellenlangen thread drüber.

Wie Du etwas nennst, ist Deine Sache, eine andere ist es, wenn ein Richter entscheiden muss und wie Du hier etwas verbreitest.

Du hältst etwas zurück, um die Kohle zu bekommen und nennst das "pfand taktik" ! Ich nenne es Pfandrecht ! Du hast als Privatperson nicht das Recht das Pfandrecht auszuüben !

Durch Deine eigenen Interpretationen bringst Du hier vielleicht nur einiges durcheinander. Plötzlich kommt dann jemand auf die Idee Deine erfundene " Pfandtatik " anzuwenden und fällt mächtig auf die Nase.

Das was Abschleppunternehmen ist m.E. schon fast kriminell, aber leider nur fast.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



@derbeste
häää? du hast mich wohl falsch verstanden. die "pfand taktik" kann man ja aus deinem ntv link rauslesen:
die offizielle lösung: den karren abschleppen lassen und dem besitzer erst sagen wo der karren steht wen er dir die rechnung bezahlt. dieses pfand system wurde gerichtlich für absolut rechtens angesehen. gibts hier n ellenlangen thread drüber.

Wie Du etwas nennst, ist Deine Sache, eine andere ist es, wenn ein Richter entscheiden muss und wie Du hier etwas verbreitest.

Du hältst etwas zurück, um die Kohle zu bekommen und nennst das "pfand taktik" ! Ich nenne es Pfandrecht ! Du hast als Privatperson nicht das Recht das Pfandrecht auszuüben !

Durch Deine eigenen Interpretationen bringst Du hier vielleicht nur einiges durcheinander. Plötzlich kommt dann jemand auf die Idee Deine erfundene " Pfandtatik " anzuwenden und fällt mächtig auf die Nase.

Das was Abschleppunternehmen ist m.E. schon fast kriminell, aber leider nur fast.

samma....LIEST du auch nur ansatzweise was du selbst postets? was du über ein abschleppunternehmen denkst oder ich meine das spielt keine rolle. den ein richter des bgh´s hat das richtig gestellt: BGH, Az.:V ZR 144/08

oder noch einen:

Zitat:

Auch darf ein Grundstückseigentümer Autos abschleppen lassen, die ihm die Zufahrt versperren. „Voraussetzung ist allerdings, dass der Eigentümer in dieser Zeit seine Zufahrt auch nutzen möchte. Will er dies nicht, gibt es keine Beeinträchtigung, und er darf nicht abschleppen lassen“ (V ZR 154/10).

oder den:

Zitat:

Immer mehr Gerichte entscheiden: Das Abschleppen und Verstecken des Autos ist zwar zulässig, aber Betroffene müssen nur die Kosten fürs Abschleppen und die unmittel­bare Vorbereitung bezahlen. Das sind je nach Region und Umständen Beträge um 100 Euro. Rechts­anwalt Dirk Gründler teilt mit: Jüngst hat sogar das Land­gericht Frank­furt am Main gegen die Park­räume KG entschieden und die Rechnung von 215 auf 125 Euro gekürzt, obwohl die zuständige Richterin zunächst anderer Auffassung war (Urteil vom 5.9.2012, Aktenzeichen: 2–15 S 96/11).

urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

oder den da:

Zitat:

Wer dies nicht plant oder die meist übliche Parkzeit von einer Stunde überzieht, muss damit rechnen, dass sein Auto kostenpflichtig abgeschleppt wird. Doch damit nicht genug: Der Besitzer des Parkplatzes darf sich sogar weigern, den Standort des abgeschleppten Autos zu offenbaren, solange der Falschparker die Kosten für das Abschleppunternehmen nicht erstattet hat. Dies hat das Oberlandesgericht Berlin jetzt entschieden (Az.: 13U31/10) und damit das Urteil des Berliner Landgerichts aus erster Instanz bestätigt (Az.: 9O150/0).

die offizielle lösung: den karren abschleppen lassen und dem besitzer erst sagen wo der karren steht wen er dir die rechnung bezahlt. dieses pfand system wurde gerichtlich für absolut rechtens angesehen. gibts hier n ellenlangen thread drüber.

Dieses Recht hat leider noch ein Abschleppunternehmen ! Du jedoch schreibst immer in der " ICH " Form. Du hast als Privatmann nicht das Recht etwas zurück zu halten (Pfandrecht). Es sei denn Du hast ein Abschleppunternehmen, dann müsstes Du sowas aber auch schreiben 🙂

Wir haben noch nicht wieder das " Faustrecht " !

So, nun ist das Thema für mich erledigt. 😉

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php

Tach!

Leute, der Witz dabei ist, dass der Falschparker ja nicht weiß, welches Abschleppunternehmen sein Auto abgeschleppt hat.
Diese Info erhält der Falschparker vom Besitzgestörten erst nach Bezahlung der Summe, welche letzterer zunächst an betreffendes Abschleppunternehmen bezahlt hat.

Dieses Vorgehen wurde vom BGH als korrekt bewertet.
Sonst nichts.

Ein Pfandrecht an dem Fahrzeug entsteht nicht und wird in diesem Falle nicht ausgeübt.

Gruß,
M. D.

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