Zugeparkt

Hallo Leute,

Ich habe mal eine Frage:
Privatparkplatz mit mehreren Parkbuchten nur für Anwohner.
Ich parke gestern Abend dort, links und rechts kein Auto neben mir. Heute morgen das grauen, ich bin auf beiden Seiten komplett zugeparkt das die beiden Fahrzeuge links und rechts neben mir schon fast meinen Spiegel küssen.

Der Links neben mir, hat mir mit seiner Beifahrerseite die Fahrertür blockiert, der Rechte ist rückwerts eingefahren, parkt mit seine Beifahrer meine Beifahrer Tür zu.

Beide haben auf der Fahrerseite enorm viel Platz, das sie die Tür bis zum Anschlag aufreißen können.
Durch den Kofferraum passe ich nicht.

Habe den Links neben mir wach geklingelt, er ist raus gefahren (war nicht sehr begeistert und beleidigend).
Er parkt mich jetzt das 2te mal innerhalb eines Monats zu. Habe ihm damit gedroht ihn beim nächsten mal abschleppen zu lassen.

Meine Frage ist jetzt: Welche Möglichkeiten habe ich?
Fakt ist das ich verspätet bei der Arbeit war, er hat sich auch noch beim "anziehen" extrem Zeit gelassen und mich 15min warten lassen.

Kann ich ihn abschleppen lassen? Polizei rufen?
Durch den Kofferraum kann ich nicht einsteigen, ich bin zu groß.

Beste Antwort im Thema

@peterenis 
du bist ein niveauloser, proletenhafter vollpfosten ohne jegliche kinderstube  

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Zitat:

Original geschrieben von peterenis



Zitat:

Original geschrieben von JOE 666


das beweist mal wieder die allgemeine meinung ; rechts und links 10000 volt aber in der mitte keine birne die leuchtet ... 😁😛 ... du weist schon, dass durch zu viel BB der peterenis schrumpft ... 😉

Schön durch Vorurteile geprägt...
Das einzige was Schrumpft sind die Hoden und das ist eine Nebenwirkung bei der Einnahme von Steroiden.
Nehme ich nicht, keine Probleme mit den Klöten. Und mein Schlumpf hat eine zufriedenstellende Größe!
Der Sport hat auch nichts mit Intelligenz zu tun. Bei so einer Denkweise könnte man meinen das es bei dir da oben an Volumen mangelt.

Dein Schlumpf? 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Dein Schlumpf? 😁😁😁

schlumpfkopf !!!!  😁

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Privatgelände ist es, aber eben auch öffentlicher Verkehrsraum. Was ist denn, wenn dir auf deinem Parkplatz jemand ins Auto fährt? Rufst du dann die Polizei, um den Unfall aufnehmen zu lassen?
Wenn es kein öffentlicher Verkehrsraum wäre, könntest du dir das sparen, weil ein Unfall öffentlichen Verkehrsraum voraussetzt. Entfernt sich derjenige dann, wäre es natürlich auch keine Unfallflucht nach § 142 weil ja gar kein Unfall vorliegt.

Das war nur ein Beispiel und soll auch jetzt reichen.

Nochmal mein Tip. Geh zur Polizei und frag dort nach.

Ich glaube, hier haust Du was durcheinander. 😉 Ein Unfall außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums mag vielleicht kein Verkehrsunfall sein. Doch das tut nix zur Sache, denn trotzdem ist es ein Unfall, bei dem die Polizei im Falle einer Anzeige einen Schuldigen ermitteln kann. Sie wird ja auch bei Ruhestörung oder anderen Problemen und Unfällen gerufen, die nichts mit einem Verkehrsunfall zu tun haben.

Nein ich hau hier nichts durcheinander. Na klar kann die Polizei einen Schuldigen ermitteln. Auch bei einem "Unfall" auf einem abgezäunten Privatgrundstück. Nur wird dann hier nicht wegen eines Verkehrsunfalls ermittelt, sondern wegen Sachbeschädigung.

Das Erscheinen der Polizei im Allgemeinen hat natürlich nichts mit öffentlichem Verkehrsraum zu tun. Mir ging es nur darum an einem Beispiel zu zeigen, dass selbst ein Privatparkplatz öffentlicher Verkehrsraum sein kann und im Falle des TE auch ist.

Aber wie ich weiter unten gelesen habe, sind wir ja bereits beim Thema Bodybuilder und was weiß ich noch.
Deswegen bin ich dann hier raus.
Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Nur wird dann hier nicht wegen eines Verkehrsunfalls ermittelt, sondern wegen Sachbeschädigung.

sachbeschädigung ist nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wurde... 😰

...bei einem unfall kommt das also nicht zum tragen!

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Tja, dies ist MT 😁 . Man hat entweder keine Ahnung oder nur eine halbe Ahnung -aber das wird mit Zähnen und Klauen verteidigt 😁.

....besonders hier im Kaffeeplauschbereich von MT😁😁😉

😁😁😁😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von DerMatze


ist nur die frage ob die bußgelder dir mehr einbringen als die plötzlich an deinem auto entstehenden vandalismusschäden 😉
Da gibt es garantiert keine Bußgelder, die werden wohl spätestens vom Gericht kassiert werden 😮.

tja... in der theorie richtig, aber in der praxis ...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von peterenis


1. Kann ich ihn abschleppen lassen? 2. Polizei rufen?

1.Ja.Ist nur schlecht, daß du weißt wo der Assi wohnt. Man könnte dir zum Vorwurf machen den Knaller nicht vorher informiert zu haben.

2.Die haben auf Privatgelände keine Möglichkeit einzugreifen.

Er braucht doch nicht zugeben, dass er die Flachpfeife kennt. Wenn der Fahrer es anders nicht lernt, muss man härtere Geschütze auffahren.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von peterenis


Kann ich ihn abschleppen lassen?
klar...
auf den kosten wirst du allerdings sitzen bleiben!

Aber nur, wenn er es falsch angeht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Nur wird dann hier nicht wegen eines Verkehrsunfalls ermittelt, sondern wegen Sachbeschädigung.
sachbeschädigung ist nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wurde... 😰

...bei einem unfall kommt das also nicht zum tragen!

Da hast du natürlich recht. In solch einem Fall werden, wenn beide Parteien vor Ort sind, die Personalien ausgetauscht um die zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern.

Sollte jemand abgehauen sein, wird in der Praxis der Vorsatz vorausgesetzt und dementsprechend ermittelt.

Ich habe keine Ahnung, aber davon viel. 😁

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ich habe keine Ahnung, aber davon viel. 😁

Fruchtiiiiiiiiiiiiiii😎

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von peterenis


1. Kann ich ihn abschleppen lassen? 2. Polizei rufen?
1.Ja.Ist nur schlecht, daß du weißt wo der Assi wohnt. Man könnte dir zum Vorwurf machen den Knaller nicht vorher informiert zu haben.

2.Die haben auf Privatgelände keine Möglichkeit einzugreifen.

Das spielt doch keine Rolle! Zu verhindern, dass jemand mit seinem Auto wegfahren kann, ist eine Nötigung und damit eine Straftat. Den jenigen kannste verklagen und zur Beweissicherung hat die Polizei ihren Job zu machen, also Kläger, Zeugen, Beschuldigten zu befragen und Beweise zu sichern. Und dazu rücken sie sehr wohl an - öffentlicher Verkehrsraum hin oder her.

Alles weitere regelt der Anwalt, den der Zuparker letztlich auch mit zahlen muss - und auch den Schaden für Deinen Arbeitgeber wegen Zu-Spät-Kommen.

Wenn Du mit dem ÖPNV auf Arbeit fahren kannst, solltest Du das tun. Ist das nicht möglich, dann muss ein Abschlepper den Weg zum Auto freiräumen! Kosten musst Du vorschießen und mit einklagen.

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


. Und dazu rücken sie sehr wohl an - öffentlicher Verkehrsraum hin oder her.

Straftaten haben mit der STVO wenig zu tun, es gilt das STGB. In dem Falle ist es egal ob privat oder öffentlich.

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