Zugeparkt
Hallo Leute,
Ich habe mal eine Frage:
Privatparkplatz mit mehreren Parkbuchten nur für Anwohner.
Ich parke gestern Abend dort, links und rechts kein Auto neben mir. Heute morgen das grauen, ich bin auf beiden Seiten komplett zugeparkt das die beiden Fahrzeuge links und rechts neben mir schon fast meinen Spiegel küssen.
Der Links neben mir, hat mir mit seiner Beifahrerseite die Fahrertür blockiert, der Rechte ist rückwerts eingefahren, parkt mit seine Beifahrer meine Beifahrer Tür zu.
Beide haben auf der Fahrerseite enorm viel Platz, das sie die Tür bis zum Anschlag aufreißen können.
Durch den Kofferraum passe ich nicht.
Habe den Links neben mir wach geklingelt, er ist raus gefahren (war nicht sehr begeistert und beleidigend).
Er parkt mich jetzt das 2te mal innerhalb eines Monats zu. Habe ihm damit gedroht ihn beim nächsten mal abschleppen zu lassen.
Meine Frage ist jetzt: Welche Möglichkeiten habe ich?
Fakt ist das ich verspätet bei der Arbeit war, er hat sich auch noch beim "anziehen" extrem Zeit gelassen und mich 15min warten lassen.
Kann ich ihn abschleppen lassen? Polizei rufen?
Durch den Kofferraum kann ich nicht einsteigen, ich bin zu groß.
Beste Antwort im Thema
@peterenis
du bist ein niveauloser, proletenhafter vollpfosten ohne jegliche kinderstube
66 Antworten
Also es steht ein Schild dort, das dieser Parkplatz ausschließlich für Anwohner ist.
Habe mich in der Vergangenheit jeden Sommer mit türkischen Familien prügeln müssen, weil diese sofort aggressiv wurden als ich darauf hingewiesen habe.
Also ich weiß wo der Anwohner wohnt. Er ist irgendwie Autohändler und hat deswegen jeden Monat ein neues Auto. Kann also sein das ich ihn mal nicht "identifizieren" kann.
Er fährt btw. auch gerne mal (kurzfristig) ohne Kennzeichen.
Kann ich ihm eins auswischen wenn er mich OHNE Kennzeichen zuparkt (er muss das Auto somit ohne Kennzeichen bewegt haben).
Ist zwar böse, aber er parkt mich das zweite mal diesen Monats zu und reagiert auch noch beleidigend wenn ich ihn damit konfrontiere.
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Also es steht ein Schild dort, das dieser Parkplatz ausschließlich für Anwohner ist.
Habe mich in der Vergangenheit jeden Sommer mit türkischen Familien prügeln müssen, weil diese sofort aggressiv wurden als ich darauf hingewiesen habe.Also ich weiß wo der Anwohner wohnt. Er ist irgendwie Autohändler und hat deswegen jeden Monat ein neues Auto. Kann also sein das ich ihn mal nicht "identifizieren" kann.
Er fährt btw. auch gerne mal (kurzfristig) ohne Kennzeichen.Kann ich ihm eins auswischen wenn er mich OHNE Kennzeichen zuparkt (er muss das Auto somit ohne Kennzeichen bewegt haben).
Ist zwar böse, aber er parkt mich das zweite mal diesen Monats zu und reagiert auch noch beleidigend wenn ich ihn damit konfrontiere.
Bei von Natur aus rücksichtslosen Menschen, wirst Du leider durch kein, an Vernunft appelierendes, Verhalten Deinerseits irgendetwas an der Situation bessern können - eher verschlechtern.
Es hilft ausschließlich Tatsachen schaffen mit Absperrung. Oder Gleiches mit Gleichem vergelten - musst es nur lange genug durchhalten.
GZ
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Hallo Leute,Ich habe mal eine Frage:
Privatparkplatz mit mehreren Parkbuchten nur für Anwohner.
Ich parke gestern Abend dort, links und rechts kein Auto neben mir. Heute morgen das grauen, ich bin auf beiden Seiten komplett zugeparkt das die beiden Fahrzeuge links und rechts neben mir schon fast meinen Spiegel küssen.Der Links neben mir, hat mir mit seiner Beifahrerseite die Fahrertür blockiert, der Rechte ist rückwerts eingefahren, parkt mit seine Beifahrer meine Beifahrer Tür zu.
Beide haben auf der Fahrerseite enorm viel Platz, das sie die Tür bis zum Anschlag aufreißen können.
Durch den Kofferraum passe ich nicht.Habe den Links neben mir wach geklingelt, er ist raus gefahren (war nicht sehr begeistert und beleidigend).
Er parkt mich jetzt das 2te mal innerhalb eines Monats zu. Habe ihm damit gedroht ihn beim nächsten mal abschleppen zu lassen.Meine Frage ist jetzt: Welche Möglichkeiten habe ich?
Fakt ist das ich verspätet bei der Arbeit war, er hat sich auch noch beim "anziehen" extrem Zeit gelassen und mich 15min warten lassen.Kann ich ihn abschleppen lassen? Polizei rufen?
Durch den Kofferraum kann ich nicht einsteigen, ich bin zu groß.
Hallo
Wenn so was öfter vorkommt, würde ich ruhig mal die Polizei rufen. Das Parken mit Behinderung, und das ist es hier nun mal, ist bußgeldbewährt. Und vielleicht wird er ja mal einsichtig, nachdem er bezahlen mußte.
Und wenn die Parkplätze nicht extra abgesperrt sind, bzw. sich in einem umfriedeten Gelände befinden, handelt es sich im verkehrsrechtlichen Sinne um öffentlichen Verkehrsraum. Auch wenn es hier Leute gibt, die was anderes behaupten. Aber eine diesbezügliche Diskussion hatten wir schon mal.
Also versuch´s ruhig mal mit der Polizei. Eventuell mal im Vorfeld zur Wache fahren, den Fall schildern und um Rat bitten.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Auch wenn es hier Leute gibt, die was anderes behaupten.
Tja, die haben ja auch Null-Ahnung:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/StrVerkehr.phpÄhnliche Themen
ist nur die frage ob die bußgelder dir mehr einbringen als die plötzlich an deinem auto entstehenden vandalismusschäden 😉
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
ist nur die frage ob die bußgelder dir mehr einbringen als die plötzlich an deinem auto entstehenden vandalismusschäden 😉
Da gibt es garantiert keine Bußgelder, die werden wohl spätestens vom Gericht kassiert werden 😮.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Tja, die haben ja auch Null-Ahnung: http://www.verkehrslexikon.de/Module/StrVerkehr.phpZitat:
Original geschrieben von AS60
Auch wenn es hier Leute gibt, die was anderes behaupten.
Womit wir wieder beim Thema wären. Es gibt eben Theoretiker und Praktiker. Es ist und bleibt im verkehrsrechtlichen Sinne öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn es sich um ein privates Grundstück handelt. Es gilt die StVO.
Da änderst du leider nichts dran. 🙂
@ TE
Geh zur Polizei und lass dich beraten, wie du dich in Zukunft verhalten sollst.
vielleicht schätzt der junge mann das ganze auch falsch ein, in dem alter ist der größte platz manchmal immer noch zu klein .... vielleicht meint er auch nur, dass zu wenig platz ist ....
geb doch einfach deinen führerschein ab und nehm die öffentlichen, dann hast auch keine parkplatzprobleme mehr ..... 😉
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Womit wir wieder beim Thema wären. Es gibt eben Theoretiker und Praktiker. Es ist und bleibt im verkehrsrechtlichen Sinne öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn es sich um ein privates Grundstück handelt. Es gilt die StVO.
Da änderst du leider nichts dran. 🙂
Da ist zwar Käse,aber aufgrund dieser Sachkenntnis gibt es ja tausende Anwälte, die von Rechtsgelehrten wie dir leben 🙄😮 . Aber du bist halt beratungsresistent, da macht man nix 🙄😮.
Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.
Also ist es Privatgelände. Hat mir btw auch die Versicherung damals so bestätigt als ich das angeben musste.
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.Also ist es Privatgelände. Hat mir btw auch die Versicherung damals so bestätigt als ich das angeben musste.
Eben. Deswegen hat die Pollezei da auch nichts verloren, es sei denn du hättest die Schwiegermutter dort verbuddelt..😁
So wie ich das sehe, kannst Du entweder den auf der Fahrerseite parkenden oder den als zweites Dich zu parkenden (dann gegen unbekannt) wegen Nötigung verklagen. Ich weiß nicht, ob das Zuparken der Fahrerseite bereits als Nötigung zählt oder nur das komplette Zuparken. Glaube jedenfalls nicht, dass der Einstieg durch den Kofferraum noch als zumutbar gilt, zumal das bei Stufenheck-Limousinen oder Transportern/Pickups gar nicht möglich ist.
Zusätzlich dürftest Du wahrscheinlich sogar ein Abschleppunternehmen beauftragen, z.B. einen der beiden anzuheben und einen halben Meter daneben wieder abzusetzen. Richtiges Abschleppen wäre IMHO nicht mehr angemessen. Die Kosten musst Du allerdings vorstrecken und vom "Täter" einklagen.
Nähere und vor allem rechtsverbindlichere Infos gibt es beim Anwalt Deines Vertrauens. Als ADAC-Mitglied könntest Du auch eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Hotline kann Dir einen Anwalt in Deiner Nähe nennen. Bist Du kein ADAC-Mitglied? Dann frage einfach einen Bekannten und mache es mit ihm zusammen. Auch nicht? Dann einfach mal einem Streifenpolizisten ein Gespräch ans Knie nageln. Das habe ich auch schon gemacht, sie waren immer sehr freundlich und recht kompetent, so lange es nicht zu schwierig wurde.
Das hilft Dir natürlich nicht, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Wenn die Parkboxen noch nicht mal markiert sind, dann stell Dich - wenn alles frei ist - doch einfach so an den Rand, dass Du zur Fahrerseite immer rein kommst.
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Kleine Nebenfrage: Habe hier nen Park, bei gutem Wetter rücken die ganzen Türkenfamilien an um im Park zu grillen und selbstverständlich den Müll dort zu lassen.
Die blockieren hier dann ständig die Parkplätze. Normalerweise sind immer genug Parkplätze vorhanden, außer eben bei gutem Wetter. Gibt es dagegen eine Möglichkeit?
Nervt mich tierisch das ich dann 3 Blöcke weiter parken muss.
Sind das Anwohner-Parkplätze mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. XX" und habt Ihr einen Parkausweis, für den Ihr zahlt? Dann kannst Du Dich bei der Gemeinde beschweren, die schicken dann ggf. eine Politesse (oder ersatzweise die Polizei) vorbei zwecks Knöllchen verteilen. Mehr wird nicht gehen.
Auf _keinen_ Fall die Autos selbst zuparken! Während das Falsch-Parken nur eine Ordnungswidrigkeit ist, ist die Nötigung eine Straftat!
Gruß, TouriEF
Und was ist mit dem Türken die dort unberechtigt parken weil sie grillen gehen?
Ich weiß ja wer hier wohnt.
Wenn z.B. zum Auto gehe weil ich irgendwohin fahren will und sehe da eine Türkenfamilie vollbepackt mit Grillzeug aus einem Fahrzeug aussteigen, dann frage ich halt:
"Wohnt ihr hier? Vorne steht ein nettes Schild: Ihr dürft hier nicht parken."
Dann Türke X: "Halt die Fresse du Hurensohn, verpiss dich!". Und dann hau ich ihm auf die Fresse. Dann mischen Papa und Sohn 2, evtl. auch Tochter und Mama etc mit.
Wenn es zu viele werden hab ich nen Problem...
Da es ja scheinbar ein Privatgelände ist, haben die Türken dort nichts zusuchen oder?
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.Also ist es Privatgelände. Hat mir btw auch die Versicherung damals so bestätigt als ich das angeben musste.
Privatgelände ist es, aber eben auch öffentlicher Verkehrsraum. Was ist denn, wenn dir auf deinem Parkplatz jemand ins Auto fährt? Rufst du dann die Polizei, um den Unfall aufnehmen zu lassen?
Wenn es kein öffentlicher Verkehrsraum wäre, könntest du dir das sparen, weil ein Unfall öffentlichen Verkehrsraum voraussetzt. Entfernt sich derjenige dann, wäre es natürlich auch keine Unfallflucht nach § 142 weil ja gar kein Unfall vorliegt.
Das war nur ein Beispiel und soll auch jetzt reichen.
Nochmal mein Tip. Geh zur Polizei und frag dort nach.
@peterenis
du bist ein niveauloser, proletenhafter vollpfosten ohne jegliche kinderstube