Zugeparkt Ja/Nein?

Sehr geehrte Community,

am heutigen Morgen habe ich mich auf einen privaten Parkplatz eines Blockhauses gestellt und eins/zwei Garagen zugeparkt. Nichtsdestotrotz habe ich darauf geachtet, genügend Platz zu lassen, sodass ein kleiner Wagen hätte, ohne Probleme rauskommen können. Des Weiteren sagte mir ein Freund, der im Blockhaus wohnt, dass an der Stelle, an der ich Stand, ich ohne Weiteres stehen kann, da sein Vater es ab und an auch immer täte und zu dieser Uhrzeit (ca. 21:30 Uhr am 11.03 - 01:00 Uhr am 12.03) es ohnehin niemanden interessiert. Leider falsch gedacht. Als ich wegfahren wollte, war ein Brief in Folie zwischen den Scheibenblättern, der besagt, dass ein Mieter der Garagen wegen mir nicht aus der Garage konnte und seine Kinder sich ein Taxi nehmen mussten (Kosten 20 €). Des Weiteren soll ich polizeilich gemeldet sein und im Falle, dass ich die Kosten nicht begleiche, schalte er einen Anwalt ein.

Mir geht es nicht darum, mich davor zu drücken, diese Rechnung zu begleichen, da ich mir das Risiko bewusst war und ich vermutlich Selbiges geschrieben und verlangt hätte, jedoch ging ich heute Morgen zu Polizei und fragte nach, ob gegen mein Kennzeichen, was gemeldet wäre. Dies war nicht der Fall.
Nach einem Gespräch sagte mir der Polizist, dass ich dieses Schreiben ignorieren solle. Immerhin könnte es ja auch sein, dass diese Person einfach diese Gelegenheit nutzen wollte, um schnell 20 € zu ergattern.

So, nun frage ich Euch. Was sagt ihr dazu? Soll ich die Kosten begleichen? Denn polizeilich ist nichts gemeldet und zu dieser Uhrzeit wird es wohl schwer sein, irgendwelche Beweise (also Fotos) in guter Qualität, dank fehlender Lichtverhältnisse, gemacht zu haben. Übrigens sprach der Polizist davon, dass es sich dann nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um Nötigung handle.

Vielen Dank für die Antworten ein Bild des Briefes hänge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen

Kay0z

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber ich halte es für eine Frechheit, Garagen absichtlich zuzuparken, nur weil eigentlich um diese Uhrzeit sowieso keiner raus bzw. rein will. Es ist nicht deine Aufgabe den Leuten vorzuschreiben, wann sie ihre Garagen benutzen dürfen.
Zu deiner Frage. Lass dir die Taxiquittung geben, zahl und sei froh, dass man dich nicht weggeschleppt hat. Da hat jemand sehr vernünftig gehandelt, die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt und eben "nur" ein Taxi genommen.

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1. festelllen, ob die angegebene Adresse wirklich von der zugeparkten Garage betroffen ist oder es sich nur um einen Trittbrettfahrer handelt.
2. passt es zusammen, Taxiquittung zeigen lassen.
3. Entschuldigen und bezahlen.
4. keine Garagen mehr zuparken, Macht man nicht!

Rein rechtlich kann man dir hier aus Bagatellgründen wohl nichts. Anwalt wegen 20 € wäre lächerlich... aber rein moralisch betrachtet wäre eine Erstattung der Taxikosten mehr als angemessen.

Ich hätte dich wahrscheinlich abschleppen lassen und du hättest gucken können, wie du wieder an dein Auto kommst ...
Die Polizei hat mit solchen Sachen m.W. nichts zu tun

Zitat:

@cocker schrieb am 12. März 2017 um 12:25:28 Uhr:


1. festelllen, ob die angegebene Adresse wirklich von der zugeparkten Garage betroffen ist oder es sich nur um einen Trittbrettfahrer handelt.
2. passt es zusammen, Taxiquittung zeigen lassen.
3. Entschuldigen und bezahlen.
4. keine Garagen mehr zuparken, Macht man nicht!

Rein rechtlich kann man dir hier aus Bagatellgründen wohl nichts. Anwalt wegen 20 € wäre lächerlich... aber rein moralisch betrachtet wäre eine Erstattung der Taxikosten mehr als angemessen.

Vielen Dank für diese Antwort. Ich werde gleich mal hinfahren und mich entschuldigen bzw. das tun, was Sie hier geschrieben haben.

Zitat:

@cocker schrieb am 12. März 2017 um 12:25:28 Uhr:


1. festelllen, ob die angegebene Adresse wirklich von der zugeparkten Garage betroffen ist oder es sich nur um einen Trittbrettfahrer handelt.
2. passt es zusammen, Taxiquittung zeigen lassen.
3. Entschuldigen und bezahlen.
4. keine Garagen mehr zuparken, Macht man nicht!

Rein rechtlich kann man dir hier aus Bagatellgründen wohl nichts. Anwalt wegen 20 € wäre lächerlich... aber rein moralisch betrachtet wäre eine Erstattung der Taxikosten mehr als angemessen.

Ich hätte dich wahrscheinlich abschleppen lassen und du hättest gucken können, wie du wieder an dein Auto kommst ...
Die Polizei hat mit solchen Sachen m.W. nichts zu tun

Viel Spaß dann hättest du aber erstmal zahlen können.

das Abschleppen evtl. ja - die Auslösung des Fahrzeugs nicht 😉
Und ich hab nen Anwalt, der kein Geld verlangt, weil er mit mir verwandt ist 😁

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Zitat:

@cocker schrieb am 12. März 2017 um 12:25:28 Uhr:


1. festelllen, ob die angegebene Adresse wirklich von der zugeparkten Garage betroffen ist oder es sich nur um einen Trittbrettfahrer handelt.
2. passt es zusammen, Taxiquittung zeigen lassen.
3. Entschuldigen und bezahlen.
4. keine Garagen mehr zuparken, Macht man nicht!

Damit wäre alles gesagt, besonders der Punkt 4.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 12. März 2017 um 12:52:26 Uhr:


Viel Spaß dann hättest du aber erstmal zahlen können.

Nein. Wenn er seine Forderungen an das Abschleppunternehmen abtritt, zahlt er garnichts.

Zitat:

Diesem Problem versuchen viele Grundstücksinhaber zu entgehen, indem sie das Eintreiben der Forderungen dem Abschleppunternehmen überlassen – so auch in dem Fall, über den jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden musste. Unternehmen wie die „Parkräume KG“ haben aus dem Abschleppen ein Geschäftsmodell entwickelt. Sie überwachen im Auftrag der Eigentümer tausende Grundstücke und finanzieren sich über die Abschleppgebühren.

Die Unternehmen haben eine sehr zuverlässige Methode entwickelt, um Falschparker zum Zahlen zu bewegen: Sie schleppen das falsch parkende Fahrzeug ab und stellen es auf einem öffentlichen Parkplatz ab. Den genauen Standort erfährt der Fahrzeughalter nur, wenn er die Rechnung bezahlt. Was zunächst wie Erpressung klingt, ist rechtlich durchaus erlaubt. Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ: V ZR 144/08) hervor.

Quelle: Anwaltsauskunft.de

Der Mehrheit der Abschleppunternehmer macht ohne Kohle gar nichts. Die wenigstens nehmen die abgetretenen Ansprüche an.

aber genauso bringt man einen Garagen-Zuparker dazu, die Garage nie wieder zuzuparken 😉

Wohl war.

Also, bei uns lässt die Polizei auch abschleppen. Allerdings nur wenn man nicht raus kommt, bei rein muss der Garagenbesitzer wo anders parken oder selber vorstrecken.

Ich habe auch schon aus versehen an einem Hotel das Nachbargrundstück erwischt, dachte es gehört noch dazu. Nach den Zettel mit der Abschleppdrohung kurz angerufen und entschuldigt, damit was alles okay. Genau das empfehle ich dir auch, ob es dann was kostet kannst du ja immer noch entscheiden.

Polizeilich gemeldet kann übrigens auch das Ordnungsamt sein, nennt sich auch ab und an Polizeibehörde. Hast also doch noch die Chance auf ne Knolle...

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 12. März 2017 um 14:33:52 Uhr:


Also, bei uns lässt die Polizei auch abschleppen. Allerdings nur wenn man nicht raus kommt, bei rein muss der Garagenbesitzer wo anders parken oder selber vorstrecken.

sowas hatte ich auch noch in Erinnerung ... als mal ein Vollidiot die Einfahrt zur meiner damaligen Firma zugeparkt hatte und keiner auf den Parkplatz kam, hat dem Chef die Polizei das auch gesagt.

Rein ist egal, raus ist wichtig.

So, ich habe den Mieter besucht und mit ihm alles geklärt, mich aufrichtig entschuldigt, den Betrag erstattet und eine Klageverzichtserklärung unterschrieben bekommen.

Vielen Dank für die hilfreichen Anworten und Meinungen!

Denk dran: Der nächste schreibt dir vielleicht keinen netten Brief, sondern fährt mit dem Schlüssel einmal am Auto lang. Das kostet dann ein klein wenig mehr als die 20 € …

Zitat:

@Chey0s schrieb am 12. März 2017 um 15:49:15 Uhr:


So, ich habe den Mieter besucht und mit ihm alles geklärt, mich aufrichtig entschuldigt, den Betrag erstattet

und eine Kalgeverzichtserklärung unterschrieben bekommen.

Vielen Dank für die hilfreichen Anworten und Meinung!

Kleinkarierter geht es ja nicht mehr...

Nenn mich kleinkariert, aber solche Absicherungen können immense Probleme vorbeugen.

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