Zu welcher Uhrzeit soll man hier einen Parkschein holen?

Montag bis Samstag is klar, aber die Uhrzeit?

20160123-171004
Beste Antwort im Thema

Ganz easy? Widerspruch zwischen Parkscheinautomat und Schild.
Ich würde mal um 18.00 Uhr den kleinsten Betrag in den Automaten werfen und sehen, was auf dem Zettel für eine Uhrzeit (Parkende/Ablaufzeit) angegeben ist. Ich kenne das von den Automaten nämlich so, dass man abends durchaus schon das Ding füttern kann und die Zeit, in der keine Gebührenpflicht gegeben ist, dann sozusagen übersprungen wird. 0,50 € = 1/2 Stunde, wäre dann Ablaufzeit 08.30 Uhr am Folgetag.
Und den Zettel würde ich mir gut aufbewahren.

43 weitere Antworten
43 Antworten

Zitat:

@pantera30 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:02:22 Uhr:


Bei uns gibt es auch Schilder ohne Zeitangaben, dafür stehen die dann am Parkscheinautomat. Und der automat ist maßgebend.

So schwer kann das ja nicht sein, aber für jeden pups muß man ein thread eröffnen.

Es ist mir neu, daß Angaben auf Automaten die Verkehrszeichen außer Kraft setzen. Dann könnte man ja auch nachts in einer Bushaltestelle parken, wenn auf dem Fahrplan die Betriebsruhe ersichtlich ist.

Aber bei jeden Thread muß ja gepupst werden... 😉

Du möchtest mir also erzählen, dass du nachts um 23 Uhr Geld in einen Parkscheinautomaten schmeisst obwohl eindeutig auf dem Automaten steht "gebührenpflichtige Parkzeit 08:00-18:00" ?
Was zum Henker soll der Ausdruck beweisen? Es wird schlicht außerhalb der gebührenpflichtigen Zeit nicht kontrolliert, weil es nichts zu kontrollieren gibt.
Und der Automat setzt das Verkehrszeichen ja garnicht ausser Kraft, er ergänzt es.

Fahrt in eine x beliebige Großstadt und dort mal in Zentrumnähe. Dort gibt es überall Parkscheinautomaten bewirtschaftete Parkplätze wo unter dem P-Schild entweder das Zusatzschild "nur mit Parkschein" oder dieses münzsymbol ist. Da schmeisst ihr doch auch nachts nichts rein wenn der Automat sagt es ist nicht nötig.
Es ist doch genau das gleiche nur halt für Werktags.

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 24. Januar 2016 um 13:38:44 Uhr:


Du möchtest mir also erzählen, dass du nachts um 23 Uhr Geld in einen Parkscheinautomaten schmeisst obwohl eindeutig auf dem Automaten steht "gebührenpflichtige Parkzeit 08:00-18:00" ?
Was zum Henker soll der Ausdruck beweisen? Es wird schlicht außerhalb der gebührenpflichtigen Zeit nicht kontrolliert, weil es nichts zu kontrollieren gibt.
Und der Automat setzt das Verkehrszeichen ja garnicht ausser Kraft, er ergänzt es.

Fahrt in eine x beliebige Großstadt und dort mal in Zentrumnähe. Dort gibt es überall Parkscheinautomaten bewirtschaftete Parkplätze wo unter dem P-Schild entweder das Zusatzschild "nur mit Parkschein" oder dieses münzsymbol ist. Da schmeisst ihr doch auch nachts nichts rein wenn der Automat sagt es ist nicht nötig.
Es ist doch genau das gleiche nur halt für Werktags.

Ich habe mich nur an der Aussage gestoßen, daß der Automat maßgebend ist.

Das ist er laut StVO nämlich keineswegs. Und ergänzt es auch nicht, Automaten sind keine Verkehrszeichen.

(Nein, wahrscheinlich würde ich nach 18 Uhr dort auch keinen Parkschein ziehen.)

Das regelt § 13 STVO hinlänglich . Man muss ihn nur kennen :
Absatz 2 sagt :
...Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt , gelten d e r e n Anordnungen . Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt-und Parkverbote unberührt ......
Also , ohne Kommentar : Das was auf dem Automaten oder der Parkuhr steht gilt .
Giovanni.

Ähnliche Themen

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 24. Januar 2016 um 14:17:30 Uhr:


Das regelt § 13 STVO hinlänglich . Man muss ihn nur kennen :
Absatz 2 sagt :
...Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt , gelten d e r e n Anordnungen . Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt-und Parkverbote unberührt ......
Also , ohne Kommentar : Das was auf dem Automaten oder der Parkuhr steht gilt .
Giovanni.

Oh, Danke, dann lag ich falsch.🙄 Dann dürfte das Thema ja jetzt geklärt sein. War wieder eine schwere Geburt.

Interessant, das war mir nicht bekannt.

Manchmal ist die StVO doch weniger unsinnig, als man ihr zutraut... 😉

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2016 um 14:21:42 Uhr:



Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 24. Januar 2016 um 14:17:30 Uhr:


Das regelt § 13 STVO hinlänglich . Man muss ihn nur kennen :
Absatz 2 sagt :
...Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt , gelten d e r e n Anordnungen . Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt-und Parkverbote unberührt ......
Also , ohne Kommentar : Das was auf dem Automaten oder der Parkuhr steht gilt .
Giovanni.
Oh, Danke, dann lag ich falsch.🙄 Dann dürfte das Thema ja jetzt geklärt sein. War wieder eine schwere Geburt.

Aber Hauptsache mit gepupst und geblubbert. Wenn man keine Ahnung hat, einfach..........

Völlig überflüssiger Kommentar @ pantera30

Zitat:

@pantera30 schrieb am 24. Januar 2016 um 20:44:22 Uhr:


[...] Aber Hauptsache mit gepupst und geblubbert. Wenn man keine Ahnung hat, einfach..........

... mal sachlich aufklären lassen. Oder?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2016 um 13:27:26 Uhr:



Zitat:

@pantera30 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:02:22 Uhr:


Bei uns gibt es auch Schilder ohne Zeitangaben, dafür stehen die dann am Parkscheinautomat. Und der automat ist maßgebend.

So schwer kann das ja nicht sein, aber für jeden pups muß man ein thread eröffnen.

Es ist mir neu, daß Angaben auf Automaten die Verkehrszeichen außer Kraft setzen. Dann könnte man ja auch nachts in einer Bushaltestelle parken, wenn auf dem Fahrplan die Betriebsruhe ersichtlich ist.

Aber bei jeden Thread muß ja gepupst werden... 😉

Unnötig ist relativ. Bezog sich auf diesen sachdienlichen Beitrag.

Einen völlig überflüssigen Beitrag zu wiederholen ist ebenfalls völlig überflüssig

Zitat:

@pantera30 schrieb am 24. Januar 2016 um 22:10:53 Uhr:


[...]
Unnötig ist relativ. Bezog sich auf diesen sachdienlichen Beitrag.

Vielen Dank für das Prädikat 'sachdienlich'. Kann ich

Deinen V&S-Beiträgen

leider nicht erteilen...

Gute Nacht!

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen oder wie war das(ohne link zu deinen geistreichen Beiträgen).

Hatte den dazugehörigen Modus vergessen zu erwähnen, der dann wäre "Ironie an und aus" zu deinen Beiträgen.

Danke für die sachdienlichen Infos!
War mir bisher nicht bekannt, dass der Automat das Verkehrsschild "überstimmt". Aber man lernt ja nie aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen