Zu welcher Uhrzeit soll man hier einen Parkschein holen?
Montag bis Samstag is klar, aber die Uhrzeit?
Beste Antwort im Thema
Ganz easy? Widerspruch zwischen Parkscheinautomat und Schild.
Ich würde mal um 18.00 Uhr den kleinsten Betrag in den Automaten werfen und sehen, was auf dem Zettel für eine Uhrzeit (Parkende/Ablaufzeit) angegeben ist. Ich kenne das von den Automaten nämlich so, dass man abends durchaus schon das Ding füttern kann und die Zeit, in der keine Gebührenpflicht gegeben ist, dann sozusagen übersprungen wird. 0,50 € = 1/2 Stunde, wäre dann Ablaufzeit 08.30 Uhr am Folgetag.
Und den Zettel würde ich mir gut aufbewahren.
43 Antworten
Zitat:
@downforze84 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:06:28 Uhr:
Der Automat nimmt nach 18 Uhr den nächsten Tag. Von daher kann man nichts falsch machen.
Doch! Man ist sein Geld los!
Zitat:
@kerberos schrieb am 23. Januar 2016 um 19:27:37 Uhr:
Allein die Tatsache, dass wir schon an dieser Frage scheitern zeigt, dass das Schild eben mangelhaft ist.Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Januar 2016 um 19:14:28 Uhr:
Aber das "nur" bezieht sich hier doch ziemlich eindeutig auf "Parkschein" und nicht auf "Werktags".Warum Du einen Zettel ziehen solltest ist doch klar. Du hast sonst keinen Nachweis, dass Du erst nach 18:00 Uhr gekommen bist. Theoretisch könnte man Dir also um 18:10 noch einen Wisch am Wischer verpassen, obwohl Du erst um 18:05 gekommen bist. Du kannst es nur nicht nachweisen.
Vermutlich musst Du es aber nicht nachweisen, sondern man muss Dir beweisen, dass Du vor 18:00 Uhr gekommen bist. Aber allein um dem Stress zu entgehen würde ich einen Schein ziehen.
Oh Mann, was will der Kontrolleur denn aufschreiben, wenn er erst um 18:10 Uhr erscheint??? Und deshalb jeden Abend einen Schein ziehen? Arbeitet er korrekt, passiert - nix. Schummelt er, nutzt dir der Schein auch nichts, dann schreibt er eine Stunde vor Beginn deiner Zettelparkschein auf.
Also auf meinem Parkzettelschein steht neben der Uhrzeit zu der er gültig ist auch die Uhrzeit, zu der er erstellt wurde.
Wenn der Kontrolleur des Lesens mächtig ist, wird er wissen, dass er da nicht schummeln kann.
Ist eigentlich schonmal jemand auf die Idee gekommen, bei der Gemeinde/der Stadt nachzufragen statt hier irgendwelche Spekulatius zu verteilen? Weihnachten ist vorbei.
Ich weiss garnicht warum dies so ein Spezialfall sein soll. So ist doch beinahe jeder Parkplatz geregelt, der mit einem Automaten bewirtschaftet wird. Ausser das man hier halt nur einen Parkschein am Werktag braucht.
Wenn man einen normalen Parkplatz benutzt der durch ein P-Schild gekennzeichnet ist und durch einen Automaten geregelt wird, schaut man doch auch einfach auf den Automaten welche Uhrzeiten überhaupt gebührenpflichtig sind und schmeisst dementsprechend rein. Hier wird einfach die Pflicht dazu auf die Werktage beschränkt.
Eigentlich kein Hexenwerk...
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Zitat:
@kerberos schrieb am 23. Januar 2016 um 19:27:37 Uhr:
Warum Du einen Zettel ziehen solltest ist doch klar. Du hast sonst keinen Nachweis, dass Du erst nach 18:00 Uhr gekommen bist. Theoretisch könnte man Dir also um 18:10 noch einen Wisch am Wischer verpassen, obwohl Du erst um 18:05 gekommen bist. Du kannst es nur nicht nachweisen.Vermutlich musst Du es aber nicht nachweisen, sondern man muss Dir beweisen, dass Du vor 18:00 Uhr gekommen bist. Aber allein um dem Stress zu entgehen würde ich einen Schein ziehen.
Nicht nur "vermutlich". Selbstverständlich liegt die Beweislast beim Ordnungsamt.
Deshalb wird da nach 18 Uhr auch zweifellos kein Ordnungsamtler mehr Knöllchen verteilen. Jedenfalls nicht wegen nicht vorhandemem Parkschein.
Das Schild fordert dazu auf, von Montag bis Samstag den Parkscheinautomaten zu füttern.
Alles weitere hängt davon ab, wie viel Geld man dort einwirft. Wenn der Automat eine Mindestmengen von z. B. 1€ verlangt, dann sollte man die auch am Samstag Abend um 17:45 Uhr einwerfen, wenn man die Gefahr eines Knöllchens ausschließen möchte.
Nutzt man Sonntags zwischen 0:01 h und 24:00 h den Parkplatz, braucht man den Automaten nicht zu bedienen.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Das Problem ist die Zeit werktags von 18 bis 8 Uhr. Braucht man da einen Parkschein? Laut Schild eigentlich ja, laut Parkscheinautomat ist der Parkplatz ab 18 Uhr gebührenfrei.
Ich behaupte: Auf keinen Fall würde man ein Knöllchen bekommen, wenn man da um 19 Uhr ohne Parkschein parkt. Und in dem EXTREM unwahrscheinlichen Fall dass doch, würde jedes Gericht zweifellos urteilen, dass die Uneindeutigkeit nicht zu Lasten des VT ausgelegt werden darf. WENN Parken nach 18 Uhr gratis ist, dann muss es entweder um diese Zeit auch kostenlose Parkscheine geben, die dann halt bis zum nächsten Morgen um 8 gültig sind - oder, was sinnvoller wäre, man kann auf den Parkschein verzichten. Auf keinen Fall kann man den VT zwingen, für einen eigentlich gebührenfreien Parkplatz zu zahlen.
Nein man brauch natürlich Werktags zwischen 18 und 8 uhr keinen Parkschein. Warum sollte denn die Uhrzeit per Schild geregelt werden? Das regelt doch der automat. An einem Parkplatz an den man die ganze Woche einen Schein ziehen muss steht doch auch kein zusatzschild mit Uhrzeit drunter.
Macht den deutschen Schilderwald doch nicht komplizierter als er ist.
Oft steht die Uhrzeit ausdrücklich dabei. Zusatzschild zB "Mit Parkschein 8-18h" oder so.
Ich habe das ja auch nur deshalb geschrieben, weil ein User hier meinte, er würde zur Sicherheit auch nach 18 Uhr noch einen Parkschein ziehen - und ich das für unnötig halte.
Also wenn ich in der Stadt auf einen per Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkplatz fahre, steht glaube ich nirgends nen zusatzschild mit der Uhrzeit drauf.
Ich würde sagen, das Uhrzeiten per zusatzschild eher die Ausnahme als Regel sind.
Macht ja auch Sinn, da der Automat es eh regelt.
Aber ich bin nun raus, da es nen glasklarer Sachverhalt ist.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 23. Januar 2016 um 23:45:51 Uhr:
Das Schild fordert dazu auf, von Montag bis Samstag den Parkscheinautomaten zu füttern.Alles weitere hängt davon ab, wie viel Geld man dort einwirft. Wenn der Automat eine Mindestmengen von z. B. 1€ verlangt, dann sollte man die auch am Samstag Abend um 17:45 Uhr einwerfen, wenn man die Gefahr eines Knöllchens ausschließen möchte.
Nutzt man Sonntags zwischen 0:01 h und 24:00 h den Parkplatz, braucht man den Automaten nicht zu bedienen.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Genau so ist es, auch wenn man an einem Werktag nachts ankommt muss man einen Parkschein ziehen um eben zu dokumentieren dass man nachts angekommen ist und auch weiß wie lange man stehen darf. Liegt kein Parkschein im Auto gibt es auch nachts ein Knöllchen.
Nur am Sonntag brauch man kein Parkschein, wird die Kontrolle aber Samstags um 23:59 durchgeführt und es ist nix im Auto zu sehen gibt es trotzdem ein Knöllchen.
Aufgeweicht wird das ganze nur durch die wahrscheinlich nicht sehr hohe Kontrolldichte um diese Uhrzeiten 😉
Grüße
Steini
Zitat:
Genau so ist es, auch wenn man an einem Werktag nachts ankommt muss man einen Parkschein ziehen um eben zu dokumentieren dass man nachts angekommen ist und auch weiß wie lange man stehen darf. Liegt kein Parkschein im Auto gibt es auch nachts ein Knöllchen
Mit Sicherheit nicht, aus den schon wiederholt genannten Gründen.
Zitat:
@steini111 schrieb am 24. Januar 2016 um 12:04:24 Uhr:
Genau so ist es, auch wenn man an einem Werktag nachts ankommt muss man einen Parkschein ziehen um eben zu dokumentieren dass man nachts angekommen ist und auch weiß wie lange man stehen darf. Liegt kein Parkschein im Auto gibt es auch nachts ein Knöllchen.Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 23. Januar 2016 um 23:45:51 Uhr:
Das Schild fordert dazu auf, von Montag bis Samstag den Parkscheinautomaten zu füttern.Alles weitere hängt davon ab, wie viel Geld man dort einwirft. Wenn der Automat eine Mindestmengen von z. B. 1€ verlangt, dann sollte man die auch am Samstag Abend um 17:45 Uhr einwerfen, wenn man die Gefahr eines Knöllchens ausschließen möchte.
Nutzt man Sonntags zwischen 0:01 h und 24:00 h den Parkplatz, braucht man den Automaten nicht zu bedienen.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Nur am Sonntag brauch man kein Parkschein, wird die Kontrolle aber Samstags um 23:59 durchgeführt und es ist nix im Auto zu sehen gibt es trotzdem ein Knöllchen.
Aufgeweicht wird das ganze nur durch die wahrscheinlich nicht sehr hohe Kontrolldichte um diese Uhrzeiten 😉
Grüße
Steini
Das solltest Du aber als Deine Meinung und nicht als Tatsache kennzeichnen. Aus den bereits diskutierten Gründen.... 😉
Ich bin dafür, dass der Letzte der kommt, für alle die schon da sind für mindestens 24h einen Parkschein ziehen muss. Einer muss schließlich die A....karte haben 😁😁😁
Super Idee!
Außerdem noch das Starkbier mitbringen, wenn unter 0°, dann kann man auch gleich die im anderen Thread aufgekommene Frage beantworten 😁