Zu welcher Uhrzeit soll man hier einen Parkschein holen?
Montag bis Samstag is klar, aber die Uhrzeit?
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Ganz easy? Widerspruch zwischen Parkscheinautomat und Schild.
Ich würde mal um 18.00 Uhr den kleinsten Betrag in den Automaten werfen und sehen, was auf dem Zettel für eine Uhrzeit (Parkende/Ablaufzeit) angegeben ist. Ich kenne das von den Automaten nämlich so, dass man abends durchaus schon das Ding füttern kann und die Zeit, in der keine Gebührenpflicht gegeben ist, dann sozusagen übersprungen wird. 0,50 € = 1/2 Stunde, wäre dann Ablaufzeit 08.30 Uhr am Folgetag.
Und den Zettel würde ich mir gut aufbewahren.
43 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Januar 2016 um 18:04:00 Uhr:
0-24 Uhr - oder siehst du eine andere Zeitangabe beim Parkscheinautomaten?
Dort steht werktags 8-18 Uhr.
Entscheidend dürfte aber das Verkehrsschild sein, denke ich???
Auf deinem Foto steht "werktags nur mit Parkschein". Daher 0-24 Uhr von Montag bis Samstag. Ganz easy.
Ganz easy? Widerspruch zwischen Parkscheinautomat und Schild.
Ich würde mal um 18.00 Uhr den kleinsten Betrag in den Automaten werfen und sehen, was auf dem Zettel für eine Uhrzeit (Parkende/Ablaufzeit) angegeben ist. Ich kenne das von den Automaten nämlich so, dass man abends durchaus schon das Ding füttern kann und die Zeit, in der keine Gebührenpflicht gegeben ist, dann sozusagen übersprungen wird. 0,50 € = 1/2 Stunde, wäre dann Ablaufzeit 08.30 Uhr am Folgetag.
Und den Zettel würde ich mir gut aufbewahren.
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Den Zettel muss man sowieso in der Regel ins Fahrzeug legen. Und wenn da eine Uhrzeit aufgedruckt ist, dann spielt das Schild da keine Rolle. In diesem Fall würde ich mir einfach immer einen Parkschein holen.
Die meisten Automaten lassen es auch zu, dass man erst drückt, dann bekommt man die Zeit angezeigt und sieht, bis wann er gültig wäre.
Ganz Kreative könnten hier sogar noch konstruieren, dass man generell nur Werktags parken darf (also gar nicht am Sonn- und Feiertag, und wenn man das macht, dann nur mit Parkschein).
Bei uns gibt es auch Schilder ohne Zeitangaben, dafür stehen die dann am Parkscheinautomat. Und der automat ist maßgebend.
So schwer kann das ja nicht sein, aber für jeden pups muß man ein thread eröffnen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:06:28 Uhr:
Der Automat nimmt nach 18 Uhr den nächsten Tag. Von daher kann man nichts falsch machen.
Das ist aber glaube ich hier nicht das Problem. Die Frage zu dem Schild ist doch, ob ich außerhalb der Angabe "Werktags" überhaupt einen Parkschein brauche. Falls ja, könnte der Automat ignoriert werden.
Quod demonstrandum est - daher der vorgeschlagene Versuch mit dem Hinweis, diesen Zettel dann aufzubewahren. So kann man notfalls einem Parkkontrolleur überzeugen.
Und warum sollte ich immer einen Zettel ziehen? Wenn ich um 18.00 Uhr komme und vor 8.00 Uhr wieder weg bin?
Konstruieren, dass dort nur Werkstags geparkt werden darf? Na ja, nichts ist unmöglich. Aber das "nur" bezieht sich hier doch ziemlich eindeutig auf "Parkschein" und nicht auf "Werktags".
Wo steht das Schild denn? Emsland ist groß.
Zitat:
@kerberos schrieb am 23. Januar 2016 um 19:12:01 Uhr:
Das ist aber glaube ich hier nicht das Problem. Die Frage zu dem Schild ist doch, ob ich außerhalb der Angabe "Werktags" überhaupt einen Parkschein brauche. Falls ja, könnte der Automat ignoriert werden.Zitat:
@downforze84 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:06:28 Uhr:
Der Automat nimmt nach 18 Uhr den nächsten Tag. Von daher kann man nichts falsch machen.
Die Frage war, zu welcher Uhrzeit der Automat gefüttert werden muss. Dass dies nur Werktags (Montags-Samstags) geschehen muss, war klar. Nur steht auf dem Schild kein Zeitrahmen, nur am Automaten.
Sonn- und Feiertage ist keine Zahlung nötig, auch das ist klar.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Januar 2016 um 19:14:28 Uhr:
Aber das "nur" bezieht sich hier doch ziemlich eindeutig auf "Parkschein" und nicht auf "Werktags".
Allein die Tatsache, dass wir schon an dieser Frage scheitern zeigt, dass das Schild eben mangelhaft ist.
Warum Du einen Zettel ziehen solltest ist doch klar. Du hast sonst keinen Nachweis, dass Du erst nach 18:00 Uhr gekommen bist. Theoretisch könnte man Dir also um 18:10 noch einen Wisch am Wischer verpassen, obwohl Du erst um 18:05 gekommen bist. Du kannst es nur nicht nachweisen.
Vermutlich musst Du es aber nicht nachweisen, sondern man muss Dir beweisen, dass Du vor 18:00 Uhr gekommen bist. Aber allein um dem Stress zu entgehen würde ich einen Schein ziehen.
Manche haben aber schon wegen 10 Cent ein Problem. Das sind in der Regel auch die, die eine 50.000 Euro Karre fahren und meckern, wenn die Jahressteuer um 15 Euro gestiegen ist 🙂
Sorry, der musste sein, ich meine damit niemanden hier direkt.