Zu viele Lampen am Lkw überhaupt erlaubt !?

Es ist zwar nichts neues mehr,aber in letzter Zeit muss ich auf meiner bestimmten Route wie immer im Nahverkehr,beobachten das mansche Lkw,s (überwiegend Sattelzüge 40 Tonner),das die es mit ihrer zusatz beleuchtung ganz schön übertreiben,habe nichts dagegen,finde es selber richtig schick und bewundernswert.Doch die frage ist ob das überhaupt alles zulässig ist würde mich sehr Interessieren,vieleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Letzte Woche kam mir ein Scania R engegen,dieser mag wohl ungelogen,fast 20 kleine Lampen vorne gehabt,von oben an der Kabine ,am Außenspiegel jeweils zwei Stück,bis hin zu Stoßstange.Zusätzlich wahren hinten am Seiten Spoiler nochmal pro seite 6 Rote Led,s.Das wahr vom weiten aus wie ein Ufo,also schon recht heftig,da würde mansch Renter erstmal rechts ranfahren.😁

Wie seht ihr die sache .

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155


Wie seht ihr die sache .

Es gibt anscheinend immer noch Leute die mit Sattelzügen Geld verdienen. Wenn manns denn lieber so raushaut anstelle zu sparen für allfällige Investitionen....

Du kriegst nicht einen Auftrag mehr weil Du so ein LKW hast, im Gegenteil Du kommst in jede Kontrolle weil jeder nach Prüfzeichen, Genehmigungen usw. schauen will.

Abgesehen investiere ich meine Zeit sinnvoller als in so Zeugs an den LKW zu machen. Wenn man noch Angestellter ist, grenzt das schon fast an *bieeeeep*.

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Die Farben müssen passen, das ist ganz klar. auch die blauen kreuzteile gehen mal gar nicht.....

vorne weiß bis leicht gelblich ist die regel. manchmal sinds auch orangene lämpchen....

@ Mezcalito aber wie siehts aus bei der Blauen Innenraumbeleuchtung im Actros? :-)

Blaues LED-Geraffel in der Windschutscheibe kann ich gar nicht haben. Da denke ich im ersten Moment immer, dass mir Polizei oder Rettungsdienst entgegenkommen, die haben hier nämlich inzwischen auch fast komplett auf LED umgerüstet.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass von außen sichtbares, blaues Licht überhaupt erlaubt ist.

Hallo zusammen,
mal zur eigentlichen Frage ob es erlaubt ist, das Thema hatte ich mal mit einem Dekra Prüfer und da war bei uns in der Werkstatt auch ein LKW mit sehr vielen Lichtern am ganzen Zug. Vorne waren orangene dran, was ja nicht so ganz in Ordnung war. Er meinte nur eigentlich ist es nicht erlaubt aber es wird gedultet weil es ja keinen direkt stört.
Aber genau genommen hat er gemeint ist es nicht erlaubt. Er hat es eben nur gedultet.
Das ist die Aussage eines DEKRA Prüfers.

MfG
Floriansgn

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In der PDF steht drinn was alles erlaubt ist. Da kann sich ein Prüfer noch so quer stellen.
Freien Spielraum hat man eigentlich nur bei den Seitenmarkierungslampen, da ist keine Anzahl oder Minimalabstand Angegeben, da kann man die komplette Seite zubauen und keiner kann was sagen. Solange man die Anbauhöhe beachtet.

www.motor-talk.de/.../actros-zusatzbeleuchtung-t2977890.html?...

Er hat auch nur die an der Front gemeint, sorry hätte ich vll mit dazu schreiben sollen.

self: der Actros MP2 und der Actros 3 haben als Ambiente Beleuchtung Blaue LED´s im Himmel und Fussraum verbaut, als ne Nachtfahrbeleuchtung im Innenraum, is en sehr angenehmes Licht.

Da red ich auch nicht von, sondern von strahlend hellen Kreuzen oder Daimler-Logos in Größenordnung DIN A3, wo man das blaue Licht schon auf 1-2 Kilometer sieht.

Ahsooooooooooooo neee das brauch ich auch net, sieht zwar ganz gut aus wenn de so einen ma siehst, aber mir persönlich is es zu auffällig, abgesehen davon gibts da gewisse Sachen von denen wird der Trachtenverein Magisch angezogen un die Zeit kan ich mir sparen :-)

Komisch!

Immer wenn einer von "zuviel" Lämpchen am LKW spricht,
fühl ich mich angesprochen ;-)

Jedem,wie er es mag,oder?!?

Bei den Formen sieht da ja noch gut aus; Stelle mir grad ne Acrtose vor: Hilfe da kommt ne beleuchtete Schrankwand 😁

Na ja,ich denke,selbst den könnte man mit ein par Lämpchen an den richtigen Stellen so hin kriegen,daß er wenigstens im Dunkeln
gut aussieht ;-)

Zitat:

Original geschrieben von peach82


So, hier die Bilder vom kleinen. Pro Seite drei Xenon (2 nach hinten, 1 nach vorne) u. 1 Xenon nach hinten.
Diese Bilder wurden gemacht als die Scheinwerfer fast zufriedenstellend eingestellt wurden. Wir haben danach noch leicht was an den Haltern verändert damit so noch ein wenig mehr in die Breite gehen.
Das Bild hier täuscht, in der Praxis leuchten die Scheinwerfer bedeutend weiter in die Breite aus.

Die Bilder stammen aus einem Stollen wo absolut kein Licht ist. Ohne Licht hast Du ein gröberes bis sehr grosses Problem.

Klar, wenn Du an sowas Lämpchen hier und da montierst würde das auch sehr Lächerlich aussehen!

Als ich noch International gefahren bin (mit eigenen LKW's) hab ich auch "Festbeleuchtung" gehabt. Damals waren solche Spielereien noch Total verboten und trotzdem nicht einmal probleme gehabt bei Kontrollen aber einen Tag Arbeit um den Zug TèV Tauglich zu "verdunkeln".

Jedem das seine. Mir gefällts

Gruss Andy

Zulässig sind genau zwei Fernscheinwerfer und zwei Nebelscheinwerfer in Fahrtrichtung, wobei die Nebelscheinwerfer gesetzlich nicht über die Höhe der Hauptscheinwerfer montiert sein darf.
Abdeckungen sind gesetztlich gesehen auch verboten,
Es dürfen noch dann drei Rückfahrscheinwerfer am Fahrzeug sein, sprich einen oder zwei Zusätzliche.
Und es dürfen Arbeitsscheinwerfer mit 35 Watt am Fahrzeug montiert sein, seperat mit nem Schalter, Nicht zulässig beim Fahren
Das ist der gesetztliche Teil.
Was nun in der Praxis ist, sieht meistens anders aus, kein TÜV oder Polizist wird dich zwingen die zu vielen Funzeln abzuschrauben, wenn Du niemanden damit gefährdest.. Denke ich mal

 

Was du da so schreibst stimmt teilweise überhaupt nicht.
zb sind bei LKW mit mehr als 12t (und um die geht es hier) selbstverständlich mehr als 2 Fernscheinwerfer erlaubt

Siehe hier :

Zitat:

n Zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht
Rechtsgrundlagen:
StVZO § 50; ECE-Regelung Nr. 48
Anbauvorschriften:
Zwei oder – bei Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
– auch vier zusätzliche Fernscheinwerfer (Bauartgenehmigung,
weißes Licht!)
Jedes Scheinwerferpärchen muss gleich starkes Licht
abgeben sowie auf gleicher Höhe und symmetrisch zur
Fahrzeugmitte montiert werden.
Wichtige Schaltvorschriften:
Paarweise Zuschaltung. Höchstens vier Fernscheinwerfer
(das serienmäßige Fernlicht mitinbegriffen) dürfen
gleichzeitig leuchten – vier "Zusätzliche" also nur
bei Stilllegung des serienmäßigen Fernlichts. Stets
müssen beim Einschalten von Fernlicht die Schlussleuchten
und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen;
beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig
erlöschen.
n Nebelscheinwerfer

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