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Zu schnell in die Kurve gefahren und Beinaheunfall gebaut, Welche Strafe erwartete mich?

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 6:42

Halle liebe community,

Ich habe gestern beim Autofahren meine Geschwindigkeit unterschätzt (war aber noch im erlaubten Bereich) und bin zu schnell in eine Kurve gefahren und bin dann auf grund des Momentan herschenden regens, etwas weggerutscht und die kurve geschnitten. Deshalb musste ein Auto das im Gegenverkehr war musste deswegen stark abbremsen. Ich bin anschließend wieder auf meine Fahrbahn gekommenen und weiter gefahren. Letztendlich ist außer einem Schock keinem von uns beiden was passiert. Nun habe ich aber Angst dass er eine Anzeige erstattet. Könnt ihr mir evtl sagen was mich da ungefähr erwarten würde?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen "Das war ein Schuss vor den Bug".

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nichts kommen, da er sich dein Kennzeichen nicht gemerkt hat.

Nichtsdestotrotz solle man sich im Winter (und bei starkem Regen) Gedanken um seine Fahrweise machen. Ein paar km/h weniger und etwas mehr Sicherheitsabstand erhöhen die Sicherheit im Verkehr ungemein. Und recht viel später kommt man mit passiver Fahrweise auch nicht am Zielort an.

Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man unbeschadet ankommt.

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Teeren und Federn sowie drei Tage am Pranger....

Ernsthaft? Überhaupt nichts.

Rein theoretisch könnte es auch sein, dass dein Gegner beim Bremsen/Ausweichen z.B. einem randstein o.ä. erwischt hat und somit doch einen Schaden davongetragen hat.

Wenn er sich dann auch noch dein Nummernschild gemerkt hat und Anzeige erstattet, könntest du evtl. doch Probleme bekommen.

Ansonsten wird es eher laufen wie lemonshark geschrieben hat.

Wenn der/diejenige, den/die Du gefaehrdet hast, nicht geistesgegenwaertig war, um sich Dein Kennzeichen zu merken, wird er/sie Dich mit wackeligen Knien wohl lediglich verflucht haben koennen.

Koennte also erst im Fegefeuer bestraft werden... :o

Ciao

Ratoncita

Zusätzlich zum Kennzeichen müsste er auch noch den Fahrer identifizieren können (wenn der nicht gerade so doof ist, sich selbst ans Messer zu liefern).

Ich würde sagen "Das war ein Schuss vor den Bug".

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nichts kommen, da er sich dein Kennzeichen nicht gemerkt hat.

Nichtsdestotrotz solle man sich im Winter (und bei starkem Regen) Gedanken um seine Fahrweise machen. Ein paar km/h weniger und etwas mehr Sicherheitsabstand erhöhen die Sicherheit im Verkehr ungemein. Und recht viel später kommt man mit passiver Fahrweise auch nicht am Zielort an.

Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man unbeschadet ankommt.

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 8:43

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:37:31 Uhr:

Ich würde sagen "Das war ein Schuss vor den Bug".

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nichts kommen, da er sich dein Kennzeichen nicht gemerkt hat.

Nichtsdestotrotz solle man sich im Winter (und bei starkem Regen) Gedanken um seine Fahrweise machen. Ein paar km/h weniger und etwas mehr Sicherheitsabstand erhöhen die Sicherheit im Verkehr ungemein. Und recht viel später kommt man mit passiver Fahrweise auch nicht am Zielort an.

Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man unbeschadet ankommt.

Was würde auf mich zukommen, wenn er sich das Kennzeichen gemerkt hat?

Nichts, solange er dich nicht identifizieren kann und du deinen Mund hältst.....

Wenn sein Auto beschädigt ist, Anzeige Fahrerflucht.

Wenn er keinen Schaden hat sagen ihm die Beamten auf der Wache schon das es nix bringt. Außer die haben Langeweile oder du fällst öfter auf....

Das erfüllt wohl TBNR 103 601 des Bußgeldkatalogs. Das bringt einen Flenspunkt und kostet 120€ Bußgeld. Wenn der andere eine Anzeige erstattet und dir der Verstoß nachgewiesen werden kann. Also bleibt nur abwarten und Tee trinken, derweil die vielen Tipps hier lesen und trotzdem ruhig bleiben. Die Chancen, dass das für dich ohne Folgen bleibt, sind allerdings sehr hoch.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:44:26 Uhr:

Nichts, solange er dich nicht identifizieren kann und du deinen Mund hältst.....

Evtl. würde bei einem Schaden am gegnerischen Fahrzeug deine Versicherung trotzdem regulieren.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:52:13 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:44:26 Uhr:

Nichts, solange er dich nicht identifizieren kann und du deinen Mund hältst.....

Evtl. würde bei einem Schaden am gegnerischen Fahrzeug deine Versicherung trotzdem regulieren.

Aber nicht, wenn, wie geschrieben, der Andere das Fahrzeug des TE gar nicht identifizieren konnte. Das ist auch eher unwahrscheinlich, denn die ganze Sache kam für alle völlig unerwartet und dauerte nur Bruchteile einer Sekunde. Wer kann sich da ein Kennzeichen merken?

 

Grüße vom Ostelch

Bezog sich meinerseits auf " Mund halten "

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:08:57 Uhr:

Bezog sich meinerseits auf " Mund halten "

Ach so. Der TE hat den anderen wohl auch nicht identifiziert. Wem soll er da was sagen?

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:44:26 Uhr:

Nichts, solange er dich nicht identifizieren kann und du deinen Mund hältst.....

Das ist der Hauptgrund dafür, warum es immer mehr Dashcams gibt: kaum jemand steht für seine Fehler mehr ein, da jeder nach dem Motto handelt: sollen doch die anderen das beweisen!

 

@TE: wenn de facto nichts passiert ist, wird in aller Regel nichts kommen, auch nicht wenn der andere ne Dashcam hatte. Sonst wäre ich ja nur noch am Anzeige erstellen. Allerdings sollte dir sowas nicht öfter passieren, früher oder später trifft es einen dann doch.

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