Zu schnell gefahren

HEY HO 😁

Also naja bin heute in einer 30 km/h zone mit ca 44km/h geblitz wurden, mit dem Motorrad vonvorn aber und bin noch auf Probe was erwartet mich muss ich nun zittern ? 🙁

Beste Antwort im Thema

Toller Einstieg hier bei MT,

in 30er Zone mit 74 fahren und dann . . . Hilfe rufen.
Vllt. wären ein paar Worte der Einsicht über das Fehlverhalten hier angebrachter gewesen.
Ich hoffe, auch im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer, daß Du möglichst bald erwachsen wirst.
Was hätte alles passieren können, darauf will ich hier nicht eingehen, das Thema wird bestimmt bei der
folgenden Nachschulung erörtert.

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in dem fall wär ein scherz am liebsten weil dann könnt ich mein lappen sicher behalten aber i bezweifle es leider sehr =(
naja fraglich is halt ob es rechtens is oder nicht und was ich wirklich gefahen bin
welche beweise und rechte hat die rennleitung denn in den fall wenn sie mich mit der radarpistole erfassen und mich nicht aufhalten ?
können die in den fall überhaupt was machen?

Als Beweis würde schon ein Kollege reichen der auch auf die Pistole geschaut hat ... soweit ich weiss zeichnet die auch auf ... nur vor der nächsten Messung wird wieder gelöscht .....

hmm scheiße is des ich trau der rennleitung ned wirklich
die könnten mir jetzt au vorwerfen i sei 200gefahren ^^
hättens an blitzer hingestellt dann wären die fronten klar und ohne probleme...

Zitat:

Original geschrieben von kelheimer


die könnten mir jetzt au vorwerfen i sei 200gefahren...

Dies würde dein Problem nur unwesendlich vergrößern und steht damit nicht unbedingt im Interesse der Beamten.

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Lasermessung ist nur dann abschließend gültig, wenn sie dich auch im direkten Anschluß rausziehen. Das konnte nicht erfolgreich gemacht werden. Somit fehlt die Voraussetzung für den "rechtlichen" Verwaltungsakt.

Ein Gespräch im Nachhinein würde ich nicht akzeptieren und kein einziges Wort als den eigenen Namen und Anschrift äußern. Alles andere könnte - falls überhaupt - zu Deinem Nachteil ausgelegt werden.

Das ist keine Rechtsberatung - Irrtum auf alle Fälle möglich - Es handelt sich um meine persönliche Meinung.

Die Radarpistole hat kein Bestand mehr vor Gericht, zu ungenau,
zu viele Faktoren können Störungen und falsche Ergebnisse liefern.

RollyHH

Zitat:

Original geschrieben von RollyHH


Die Radarpistole hat kein Bestand mehr vor Gericht, zu ungenau...

Das wäre mir neu.

Quellennachweis?

Zitat:

Original geschrieben von RollyHH


Die Radarpistole hat kein Bestand mehr vor Gericht, zu ungenau,
zu viele Faktoren können Störungen und falsche Ergebnisse liefern.

RollyHH

Du kannst doch sicher ein aktuelles Urteil mit AZ als Quelle nennen oder?

Edit: (gelöscht)

Hallo hätte auch mal ne Frage zu dem Thema , wollte keinen neuen Fred erstellen darum stell ich mal hier meine Frage.

Also ich wurde außerorts geblitzt in einer 80er Zone mit 32 Km/h zu schnell in der Probezeit .
Dass ich ein Aufbauseminar besuchen muss ist mir klar aber wie siehts mit einem Fahrverbot aus ,en Kumpel von mir hat gesagt dass ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss , stimmt das oder ist das erst bei ner höheren Geschwindigkeit der Fall ??

Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen):

bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

OK danke , also so wie´s aussieht hab ich nochmal Glück gehabt. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Scirocco-Fan


OK danke , also so wie´s aussieht hab ich nochmal Glück gehabt. 🙂

Das denke ich nicht das du Glück gehabt hast. Den du bist noch i.d. Probezeit.

Ist ein A-Verstoss

.

Zitat:

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

Und so geht es weiter:

Zitat:

Wer einen A-Verstoß ..... begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
.....
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Ich musste damals insgesamt 700,- DM zahlen für die Nachschulung und habe 2 Jahre Probezeit mehr bekommen.

Tud mir leid, aber so doll wird es nicht sein. Da wirst du durch müssen, gerade finanziell gesehen

vielleicht ist gerade ein Freund gefahren, der so ähnlich aussah und nicht mehr in der Probezeit ist? Ich glaube nicht, daß noch großartige Nachforschungen angestellt werden, wenn der Fahrer angegeben wird.

Doch, wenn festgestellt wird, daß der Fahrer noch in der Probezeit ist, dann wird schon extra nachgegraben. Die Tricks sind schließlich inzwischen altbekannt.

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