Zu klein für Motorradschein?
Hallo Leute,
Ich bzw. eher meine Freundin hat ein Problem...
Sie ist 16 und möchte einen Motorradschein machen. Das Problem ist, sie ist 1,56m groß und wiegt 46Kg... Sie hat die Theorie soweit abgeschlossen (Prüfung fehlt noch) und jetzt hatte sie die ersten 4 Fahrstunden auf einem Betriebshof.
Sie hat ihren Lehrer gesagt das sie recht klein ist und das es Probleme geben könnte.... aber der meinte dass das schon geht und sie mal schauen... sie saß Probehalber auf der kleinsten Maschine die sie hatten und er meinte das passt... Jetzt hatte sie halt ihre ersten 4 Fahrstunden mit einer anderen Lehrerin und sie kam gut zurecht... Anfahren und Bremsen waren kein Problem und Kurven gingen auch. Sie hatte auch einen Slalom im Schrittempo und ein 30 Km/h Slalom und kam ohne Aufsetzen oder ein Hütchen umreißen gut durch und wurde von der Fahrlehrerin oft gelobt... jetzt kam ein Anruf das die Fahrlehrerin mit dem Chef gesprochen hat (wegen Bedenken) und die Fahrschule bietet jetzt keine weiteren Fahrstunden mehr an, weil das Motorrad leichte Schrägstellung hat und sie zu klein wäre.
Sie selber kam aber wiegesagt gut klar und wurde gelobt....
Wieso wurde sie gelobt und hatte keine Probleme aber jetzt heißt es nach der 4. Fahrstunde das sie zu klein wäre? Warum wurde das nicht bei dem Kurven und den Brems und Anfahrübungen in den ersten beiden Stunden bemerkt? und Vorallem... Wieso ist die Lehrerin nach den ersten 2 Stunden zum Chef gegangen und hat aber noch die 3. und 4. Stunde gemacht? das waren 144€ die sie ausgegeben hat...
Was soll sie jetzt machen? könnte sie mit einem eigenen kleineren Motorrad weitermachen? soll sie zumindest die Theorie abschließen und néine andere Fahrschule suchen? oder ist sie allgemein ungeeignet dafür?
Am Ende ist noch ein Foto von ihr auf dem Motorrad welches ihr gegeben wurde.
Würde mich um Rat freuen
Beste Antwort im Thema
Denke deine Freundin hat mit der Fahschule einen Vertrag abgeschlossen. Es ist dann Sache der Fahrschule ein geeignetes Fhzg bereit zu stellen.
111 Antworten
Mann sollte generell schon mit beiden Beinen sicher auf den Boden kommen. Alles andere ist rumhampeln. Unsere Strassen sind ja nicht immer Topfeben. Da gibts Spurrinnen,Mulden,Löcher,usw. Hatte mal so eine kleine im Stadtverkehr vor mir. Die hatte an fast jeder Ampel Probleme. Aber wie hier schon gesagt wurde gibt es meistens eine Technische Lösung für solche Probleme.
Bei Spurrinnen,Mulden,Löcher werden die Beine doch automatisch "länger", weil das Krad tiefer steht.😉
Deine Freundin braucht nur das richtige Moped mit passender Sitzhöhe. Auf dem Bild sitzt sie auf einer Honda CBF125, welche eine relativ hohe Sitzhöhe von 79 cm hat. Es gibt auch jede Menge andere Maschinen (vorallem Chopper/Cruiser), die original bis zu 10 cm tiefer sind. Mit denen gibts dann auch garantiert keine Probleme mehr!
Also unbedingt die Fahrschule wechseln!!!
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. April 2015 um 21:49:52 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass die Fahrschule damit meint,dass, wenn ein kleinerer Fahrer die Maschine mit den Füssen im Stand abstützt, die Maschine eine leichte Schräglage einnehmen muss, damit mind. 1 Fuss den Boden erreicht.Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 28. April 2015 um 21:23:17 Uhr:
denn was eine Schrägstellung bei einem Motorrad sein soll, das weis ich beim besten Willen nicht.
Hattest du das Spiel auch im Kindergarten?
Ein Kind flüstert dem ersten Kind was ins Ohr, dieses dann das was es verstanden hat dem nächsten, dieses wiederum dem nächsten.
Kurzum, am Ende wurde aus: "Ich gehe jetzt nach Hause" ein "Bei Gabi ist heut Sause".
Genau das gleiche passiert hier. Der Chef erzählt seiner Mitarbeiterin etwas, die dann der Freundin des TE, der TE dann uns. Schon haben wir alle eine Ausgangslage die mit dem Original niemals übereinstimmen kann.
BTT
Müsst ihr an der Prüfung echt mit beiden Beinen am Boden abstehen wenn ihr stopt?
Bei uns muss der rechte Fuss auf der Bremse bleiben. Nur der linke Fuss darf abgesetzt werden. Und da wir wie schon wissen nicht alle die perfekte Körpergrösse haben, kann dabei das Motorrad schon mal leicht schief sein, was ja eigentlich auch kein Problem ist.
Und ein Manöver bei dem beide Füsse auf dem Boden ankommen müssen, ist mir auch keines bekannt. Daher eben meine Neugier wie das in DE läuft.
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Also ich weiß nicht wie es in der Prüfung ist... aber die direkte Aussage Der Lehrerin war, dass das Motorrad zu schräg steht wenn sie sich mit einem Bein abstützt und Angst hat, dass meine Freundin an ner Ampel deswegen evtl. umkippt und nicht mehr hoch kommt. Und sie sich weigert, da weiter die Verantwortung zu übernehmen.
Die Aussage der Lehrerin ist schon nachvollziehbar. Aber auf dem Bild sieht das anders aus. Bei meiner Prüfung in den Achzigern,und auch bei der Fahrstunde durfte ich erst beide Beine auf den Boden stellen wenn das Mopp stand. Wie es heute ist weiß ich nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. April 2015 um 19:06:26 Uhr:
Ansonsten: Geld zurückverlangen und andere Fahrschule suchen.
Da wirst du aber kein glück haben beim zurück verlangen des Geldes, wenn die Fahrstunden gemacht und Unterschrieben wurden, die Dienstleistung ist im dem Fall erbracht.
Gruß
Maik
Ich lasse die Leute immer vorfeld auf die Maschienen setzen, passt es nicht d.h. sind sie zu klein und kommen nicht runter dann wird das leider nichts mit dem Führerschein und sie müssen sich ne andere Fahrschule suchen.
Gruß
Maik
Zitat:
@Maik380 schrieb am 29. April 2015 um 10:27:39 Uhr:
Da wirst du aber kein glück haben beim zurück verlangen des Geldes, wenn die Fahrstunden gemacht und Unterschrieben wurden, die Dienstleistung ist im dem Fall erbracht.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. April 2015 um 19:06:26 Uhr:
Ansonsten: Geld zurückverlangen und andere Fahrschule suchen.
Da hätte ich jetzt persönlich Lust, die Pfeifen zu belangen, wenn das ginge. Dass die Führerscheinaspirantin klein war, stand ja von vorherein fest... Dilettanten.
Die Leistung der einzelnen Fahrstunden ist erbracht, die Fahrstunden lassen sich ja auch bei einer anderen Fahrschule auf die Pflichtstunden anrechnen, so das kein finanzieller Nachteil entstanden ist.
Die Leistung für die Aufnahmegebühr ist meiner Meinung nach nicht erbracht (kenne aber keine Verträge von Fahrschulen). Bei einem Wechsel der Fahrschule dürfte die auch wieder anfallen, so das man hier von einem finanziellem Nachteil ausgehen muss.
Die Eltern der Freundin (mit 16 kann man das nicht allein!) sollten einen Gesprächstermin mit der Fahrschule machen. Der Fahrschule sollte dabei ganz in Ruhe folgendes mitgeteilt werden: Den Abbruch der Ausbildung hat die Fahrschule selbst verschuldet - die Körpergröße der Schülerin war von Anfang an bekannt, und die Eignung der vorhandenen Fahrschulmotorräder hätte vorab geprüft werden müssen. Durch den Abbruch entsteht der Kundin ein Schaden - durch die notwendigen nochmaligen Anmeldekosten für eine zweite Fahrschule sowie durch die Kosten für nochmals in Anspruch zu nehmende Stunden, falls die zweite Fahrschule die bereits geleisteten Fahrstunden bei der ersten nicht anerkennt.
Als konstruktive Vertragspartner macht man dann einen Lösungsvorschlag, wie dieser Schaden abzuwenden ist: nämlich indem die erste Fahrschule ihre Anmeldekosten zurückzahlt und bei Nichtanerkennung der Fahrstunden auch die Kosten für dieselben. So kann man sich sauber trennen.
Das ganze, wie gesagt, als ruhiges Gespräch. Keine Drohungen mit Rechtsanwalt oder RSV. Ist die Fahrschule hartleibig, kann man immer noch zum RA gehen. Das muss man nämlich nicht ankündigen.
Wenn die Vorgehensweise des Vorposters nicht hilft und bei der Fahrschule geblieben werden soll / muss, könnten die Schuhe aus dem Link helfen.
https://www.louis.de/.../202420?filter_gender=D&%3Blist=61903752
Die machen deine Freundin ein Stück größer, sodass sie (hoffentlich zur Zufriedenheit der Fahrlehrerin) besser auf den Boden kommt. Sind zwar recht teuer die Stiefel, qualitativ ist die Marke aber Top.
Ansonsten ist die Angst der Fahrlerherin natürlich Unsinn. Wenn deine Freundin damit klar kommt, kann sie das Moppet auf einem Bein so schräg stellen wie sie will.
Alternativ, kann sie auch mit dem Hintern etwas von der Bank seitlich runter rutschen, dann muss sie das Motorrad nicht so schräg stellen.
Kann aber sein, dass auch da die Fahrlerherin anfängt zu lamentieren.
Die Grundgebühr ist mit der Theorieprüfung verfallen , denn damit sind die Aufwenf´dungen der Fahrschule für Unterricht und alle Zahlungen die die Fasch. sonst noch betreffen bezahlt worden .
Das Lob bedeutet nichts , denn gelobt werden diejenigen denen es etwas schwerfällt , um die Motivation zu erhalten .
Tatsächlich scheint der Fahrlehrerin die Sitzposition und das abstellen der Füße etwas problematisch zu erscheinen.
Entweder noch eimal ein Gespräch mit dem Fahrschulinhaber suchen , in Geenwart der Fahrlehrerin , oder die Unterlagen für die Theorie , samt der Ausbildungsbescheinigung geben lassen und eine andere Fahrschule suchen .
Eine Fahrschule hat das Recht , weil sie verantwortlich für die Schülerin ist auch mal eine Ausbildung abzubrechen , genauso wie die Schülerin . Wenn sich Gefahren durch körperliche Mängel (!) , zu klein könnte eines sein , ergeben , muss sie sogar verzichten . Solche Fahrlehrer sollten eher gelobt, als getadelt werden .
Wenn es zu einer Gefahr oder Schädigung kommen sollte , sind meistens die, die sich vorher aufregen , diejenigen die den Weg zum RA wegen einer Schadensersatzregelung sofort finden. Dazu kommt, der Fahrlehrer wird bestraft , mindestens muss seine Haftpflicht eintreten , auch dafür , das die Krankenversicherung die Hand aufhält , um z.B. Krankenhauskosten ersetzt zu bekommen .
Giovanni.
Die Körpergröße ist ja vorher bekannt und wurde sogar angesprochen.
Wenn die Fahrschule dann ohne probesitzen, passt schon sagt, dann ist das Ihr verschulden.
Das die Aufnahmegebühren vor allem dem theoretischen Unterricht decken sollen ist klar, solange es aber als Aufnahmegebühr deklariert ist und nicht als Unterrichtskosten dürfte das egal sein.
Eine neue Fahrschule wird diese Gebühr nämlich auch berechnen, selbst wenn kein theoretischer Unterricht mehr notwendig ist.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 29. April 2015 um 14:43:58 Uhr:
Die Körpergröße ist ja vorher bekannt und wurde sogar angesprochen.
Wenn die Fahrschule dann ohne probesitzen, passt schon sagt, dann ist das Ihr verschulden.
Es fand ja sogar ein Probesitzen statt. Das ist nömlich das Bild in dem ersten Post (hat ihre Freundin gemacht) Das heißt, es wurde angesprochen, es gab ein Probesitzen auf der Honda und es wurde gesagt das es geht.