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Zu helles Fernlicht an meinem LKW

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 19:28

Guten Abend

bin gestern wieder mal in eine Kontrolle geraten die soweit ohne Mängel war bis auf eine zu hohe

Anzahl von den Candela Werten für mein Fernlicht (4 Original +2 zusätzliche) . Man sagte mir das für

LKW eine Zahl von 100 Candela (Lichtstärke) das Maximum ist ; bei mir wurden 145 festgestellt .

Ich soll 25 € zahlen und 2 Scheinwerfer totlegen bzw abbauen ; Ich habe son Blödsinn noch nie gehört und der TÜV im Mai hatte keine Probleme gemacht . Seit 3 Jahren bekome ich mit den Scheinwerfern ohne Probleme TÜV ! Die Candela Zahl ist auf dem Glas neben dem E- Prüfzeichen zu sehen (30,12,5 )usw.; Schaut Euch das Bild

so Kollegen nun rechnet mal .

Schöne grüße von gorsel

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18 Antworten

Hallo

Warum so viele Meinungen zu einem klar geregelten Gesetz, (Muß man sich ja nicht immer dran halten) dann aber bitte auch nicht maulen wenn es eine Strafe gibt.

§50 StVZO sagt alles aus.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

 

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Bei Fernscheinwerfern gilt in der Regel die "Zwangszuschaltung".

Nö, aber die ZwangsABschaltung. Wenn Fernlicht per Bedienhebel abgeschaltet wird müssen alle Fernscheinwerfer ausgehen. Zuschaltbar dürfen die über einen separaten Schalter sein, max. 6 beim LKW von denen maximal 4 gleichzeitig leuchten dürfen.

Bei dem Zusatzpaar sieht man die Wechselschalter schon recht häufig - mit der Zusatzfunktion die als Arbeitsscheinwerfer nutzen zu können.

Der 50 StVZO sagt aber nicht alles aus, in der heutigen Zeit muss man auch einen Blick auf die ECE und EG-Vorschriften werfen. Sonst wäre jedes Kurven- oder Abbiegelicht illegal weil nicht in der StVZO aufgeführt.

am 25. Juni 2013 um 13:07

Zitat:

Der 50 StVZO sagt aber nicht alles aus, in der heutigen Zeit muss man auch einen Blick auf die ECE und EG-Vorschriften werfen. Sonst wäre jedes Kurven- oder Abbiegelicht illegal weil nicht in der StVZO aufgeführt.

Es kann nicht in der StVZO stehen, weil das Abbiegelicht in der FZV gelistet ist. Den genauen Wortlaut zum Abbiegelicht findet man in der ECE-Regelung Nr. 119, der umfasst 30 DIN A4 Seiten den man für 6,10€ bestellen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Es kann nicht in der StVZO stehen, weil das Abbiegelicht in der FZV gelistet ist. Den genauen Wortlaut zum Abbiegelicht findet man in der ECE-Regelung Nr. 119, der umfasst 30 DIN A4 Seiten den man für 6,10€ bestellen kann.

Die ECE-Regelungen gibt es aus amtlicher Quelle kostenlos:

http://www.bmvbs.de/.../r-119-abbiegelicht-pdf.pdf

Worauf ich aber hinaus will ist dass heute nicht alles in deutschen Verordnungen steht, da ist oft nur irgendwo ein Wortlaut dass die ECE oder EG-Richtlinien zu den Punkten anzuerkennen sind und gut ist. Alles weitere muss man sich dann in den betreffenden Richtlinien zusammensuchen. Als beispiel sei hier mal der §21a der StVZO genannt, "Anerkennung von ..."

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