Zts zweiradtechnik d.h
Hallo
Ich wollte mir demnächst einen Roller zulegen bin dann auf diese Anzeige gestoßen:
http://suchen.mobile.de/.../152321960.html?...
Die Anzeige ist vielversprechend Mofa-Drossel incl. etc.
Und für 1789.- sehr günstig
Doch diese Seite hat keine eigene Homepage und ist auch über die Offizelle Piaggo Seite nicht als Händler auffindbar!
***editiert, MT-Moderation***
20 Antworten
Das muß alles nichts heißen.
Aber wenn die nicht im Handelsregister eingetragen ist, dann sollten die Alarmglocken schrillen.
Schau doch bei denen vorbei und mache Dir selbst einen Eindruck.
Wenn es sich nur um einen Briefkasten handelt, dann ebenfalls Alarm.
***editiert, MT-Moderation***
Ob man als Piaggo-Händler auf der Piaggo-Webseite aufgeführt sein muss, weiß ich nicht.
Ich weiß aber, dass eine Homepage nicht Pflicht ist und dass ein Einzelunternehmen (was diese Unternehmen zu sein scheint, da keine Rechtsform angegeben ist) auch nicht im Handelsregister steht.
http://home.mobile.de/ZWEIRADTECHNIKSELB#ses
Hier die Homepage der Firma.
Ich vermute es sind Importe aus anderen EU Länder auch genannt "Grauimporte".
Die Garantieregelungen können daher von den deutschen abweichend sein.
Nein mit der Verarbeitung nicht der Händler kauft nur ein.
Bei PKW´s gibt es je nach Land aber unterschiedliche Varianten in der Ausrüstung.
Die Garantie kann anders sein. Die EU Gewährleistung ist überall gleich aber die Herstellergarantie kann schon anders sein.
Wie ist das gemeint die Herstellergarantie kann anders sein??
Aber ihr meint das man den kaufen kann oder ratet ihr mir davon ab?
Was juckt dich die Herstellergarantie?
Du hast zwei Jahre Gewährleistung auf der Kiste, für die der Verkäufer aufkommen muss. Ob er es an den Hersteller abwälzen kann oder nicht ist SEIN Problem, nicht deins!!
Hingehen, Anschauen, Probefahrt und dann das Wichtigste:
Details über Garantie/Gewährleistung vom Händler erfragen und bei Vertragsabschluss schriftlich bekommen. Dann sollte alles in Ordnung gehen 😉
Auf jeden Fall ein krasses Teil, hoffentlich klappt alles.
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Du hast zwei Jahre Gewährleistung auf der Kiste, für die der Verkäufer aufkommen muss.
aufkommen MUSS der verkäufer nur binnen der ersten 6monate! danach obliegt es dem käufer zu beweisen, das der mangel bereits zum kaufzeitpunkt bestand....
...und wenn du es nachweist, muss der VERKÄUFER wieder dafür aufkommen.
Ich wollte damit sagen, dass dir der Hersteller egal sein kann, weil der Verkäufer dein Ansprechpartner ist!
Wichtig ist, das der Händler lange genug existiert um eventuelle Ansprüche auch erfüllen zu können.