Zollkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen? Überführung nach Italien...

Hallo Leute, ich brauche mal (wieder) eure Hilfe. Eigentlich passt das eher zum Thema "Zulassung", aber habe leider keine Unterthema dazu gefunden.

Nun zum eigentlichen Problem. Mein Onkel (lebt in Italien) hat sich ein Auto hier in Deutschland gekauft. Das Auto soll nächste Woche nach Italien überführt werden. Die Zulassungsstelle rät zum Zollkennzeichen (mit etwaigen Aufwand) und das Autohaus zum Kurzzeitkennzeichen (5 Tage).

Vorab, müsste mein Onkel hier in Dtl. vor Ort sein? Das Autohaus würde mir das Auto auch übergeben, wenn ich eine entsprechende Vollmacht vorlege. Die Zulassungsstelle meinte aber, dass er für das Zollkennzeichen jedoch hier sein muss. Wie sieht es beim Kurzzeitkennzeichen aus? Bzw. gibt es generell eine Möglichkeit das Auto zu überführen, ohne das mein Onkel vor Ort sein muss.

Beste Antwort im Thema

"Bzw. gibt es generell eine Möglichkeit das Auto zu überführen, ohne das mein Onkel vor Ort sein muss." - Da lese zumindest ich heraus, dass jemand anders das Auto überführen soll.

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Hab mir noch nie ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, aber beim normalen Kennzeichen muss die eVB nicht einmal auf den Namen des Halters oder Eigentümers ausgestellt sein.

Was ist denn in den eVB's enthalten,die Du mit in die Zulassungsstelle bringst?
Eigentümer ist uninteressant.
Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2017 um 20:20:55 Uhr:


Was ist denn in den eVB's enthalten,die Du mit in die Zulassungsstelle bringst?
Eigentümer ist uninteressant.
Gruß m

Schlüssel-Nr. des Versicherers, Fahrzeugart, Name und Anschrift des Versicherungsnehmer, evtl. Name und Anschrift des abweichenden Halters, Beginn des Versicherungsschutzes, Ende des Versicherungsschutzes "bei Kurzzeitkennzeichen 5 Tage". Und die eVB-Nr. natürlich.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Juli 2017 um 21:53:50 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2017 um 20:20:55 Uhr:


Was ist denn in den eVB's enthalten,die Du mit in die Zulassungsstelle bringst?
Eigentümer ist uninteressant.
Gruß m

Schlüssel-Nr. des Versicherers, Fahrzeugart, Name und Anschrift des Versicherungsnehmer, evtl. Name und Anschrift des abweichenden Halters, Beginn des Versicherungsschutzes, Ende des Versicherungsschutzes "bei Kurzzeitkennzeichen 5 Tage". Und die eVB-Nr. natürlich.

Die Frage War auch eher an PeterBH gerichtet.

Zur Zeit rufe ich täglich bis zu 100 eVB's ab.

Und schicke auch genug mit falschen nach Hause
Gruß m

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Juli 2017 um 21:02:26 Uhr:


Ist es für ein Kurzzeitkennzeichen nicht vollkommen egal, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist? Damit könnte auch der Neffe (sofern er das Fahrzeug überführen soll) auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen. Nur nicht durch die Schweiz nach Italien fahren.

Warum nicht durch die Schweiz? Gibt das Probleme mit einem Zollkennzeichen um ein Fahrzeug nach Italien zu ueberfuehren? Danke fuer die Antwort im voraus. Gruss

So aus dunkler Erinnerung heraus erkennt die Schweiz die Kurzzeitkennzeichen nicht an.

Von der ADAC Homepage:
Geltung im Ausland
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich, seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht. Bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird seit 01.04.2015 ein amtlicher Fahrzeugschein ausgestellt. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind. Erfahrungswerte aus der Praxis liegen dem ADAC bislang jedoch nicht vor.

Auf einer anderen Homepage heißt es, dass die EU-Mitgliedsstaaten das dt. KZK anerkannt haben; die Schweiz die KZK jedoch nur toleriert, ohne Rechtsanspruch darauf.

Aus Erfahrung weiß ich,dass nicht mal alle EU Staaten das deutsche KZK tolerieren,geschweige denn anerkennen. Hab schon Kunden gehabt,denen wurde das Fahrzeug samt KZK erstmal sicher gestellt.

Also ich würde, um sicher zu gehen vorab in der jeweiligen Vertretung des Landes anrufen und mir die Akzeptanz der KZK bestätigen lassen und das schriftlich. Mündlich nutzt das nämlich nichts,wenn der Kontrolletti anderer Meinung ist
Im Zweifelsfall ist bei Fahrten ins Ausland das AusfuhrKennzeichen die sichere Wahl. Und da man mittlerweile auch für ein KZK eine gültige HU und Fahrzeugpapiere braucht,ist der Aufwand des AusfuhrKennzeichens unerheblich größer als beim KZK,dafür ist man aber 100 pro auf der sicheren Seite.

Zitat:

Warum nicht durch die Schweiz? Gibt das Probleme mit einem Zollkennzeichen um ein Fahrzeug nach Italien zu ueberfuehren? Danke fuer die Antwort im voraus. Gruss

@Burkhard71

Möchtest Du mit KZK oder AusfuhrKennzeichen (Zollkennzeichen) durch die Schweiz reisen? Mit AusfuhrKennzeichen gar kein Problem.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. September 2018 um 18:10:14 Uhr:


Aus Erfahrung weiß ich,dass nicht mal alle EU Staaten das deutsche KZK tolerieren,geschweige denn anerkennen. Hab schon Kunden gehabt,denen wurde das Fahrzeug samt KZK erstmal sicher gestellt.

Also ich würde, um sicher zu gehen vorab in der jeweiligen Vertretung des Landes anrufen und mir die Akzeptanz der KZK bestätigen lassen und das schriftlich. Mündlich nutzt das nämlich nichts,wenn der Kontrolletti anderer Meinung ist
Im Zweifelsfall ist bei Fahrten ins Ausland das AusfuhrKennzeichen die sichere Wahl. Und da man mittlerweile auch für ein KZK eine gültige HU und Fahrzeugpapiere braucht,ist der Aufwand des AusfuhrKennzeichens unerheblich größer als beim KZK,dafür ist man aber 100 pro auf der sicheren Seite.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. September 2018 um 18:10:14 Uhr:



Zitat:

Warum nicht durch die Schweiz? Gibt das Probleme mit einem Zollkennzeichen um ein Fahrzeug nach Italien zu ueberfuehren? Danke fuer die Antwort im voraus. Gruss


@Burkhard71
Möchtest Du mit KZK oder AusfuhrKennzeichen (Zollkennzeichen) durch die Schweiz reisen? Mit AusfuhrKennzeichen gar kein Problem.
Gruß M

Mit Ausfuhrkennzeichen kannst du grundsätzlich nicht so einfach durch die Schweiz reisen🙂. Du benötigst dabei ein Transitpapier und musst eine Sicherheitsleistung zahlen. Bleib lieber in der EU

Hallo, hier meine Erfahrung: ich habe per Mail beim Zoll in der Schweiz angefragt, Antowrt: ich benoetige einen Transitschein mit 10% Kaution. Dann habe ich telefonisch zwei Mal angefragt und bekam beide Male die Antwort, dass die Durchfahrt mit dem deutschen Ausfuhrkennzeichen kein Problem darstellt. Naja, ich bin dann nachts gegen 23 Uhr (ergab sich so) bei einem geschlossen Uebergang reingefahren und hatte bei der Durchfahrt keine Probleme, es hat mich keiner angehalten. Ich weiss also abschliessend nicht ob es OK war oder nicht. Unterschied koennte sein, ob der Wagen selbst geafhren wird oder auf zum Beispiel einem Anhaenger bewegt wird. Auch ein Haendler wird vielleicht anders bewertet als eine Privatperson.

Zitat:

@Burkhard71 schrieb am 10. September 2018 um 17:15:04 Uhr:


Hallo, hier meine Erfahrung: ich habe per Mail beim Zoll in der Schweiz angefragt, Antowrt: ich benoetige einen Transitschein mit 10% Kaution. Dann habe ich telefonisch zwei Mal angefragt und bekam beide Male die Antwort, dass die Durchfahrt mit dem deutschen Ausfuhrkennzeichen kein Problem darstellt. Naja, ich bin dann nachts gegen 23 Uhr (ergab sich so) bei einem geschlossen Uebergang reingefahren und hatte bei der Durchfahrt keine Probleme, es hat mich keiner angehalten. Ich weiss also abschliessend nicht ob es OK war oder nicht. Unterschied koennte sein, ob der Wagen selbst geafhren wird oder auf zum Beispiel einem Anhaenger bewegt wird. Auch ein Haendler wird vielleicht anders bewertet als eine Privatperson.

Eigentlich nur mit Transitpapier!

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