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Zollkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen? Überführung nach Italien...

Themenstarteram 27. Juli 2017 um 17:48

Hallo Leute, ich brauche mal (wieder) eure Hilfe. Eigentlich passt das eher zum Thema "Zulassung", aber habe leider keine Unterthema dazu gefunden.

Nun zum eigentlichen Problem. Mein Onkel (lebt in Italien) hat sich ein Auto hier in Deutschland gekauft. Das Auto soll nächste Woche nach Italien überführt werden. Die Zulassungsstelle rät zum Zollkennzeichen (mit etwaigen Aufwand) und das Autohaus zum Kurzzeitkennzeichen (5 Tage).

Vorab, müsste mein Onkel hier in Dtl. vor Ort sein? Das Autohaus würde mir das Auto auch übergeben, wenn ich eine entsprechende Vollmacht vorlege. Die Zulassungsstelle meinte aber, dass er für das Zollkennzeichen jedoch hier sein muss. Wie sieht es beim Kurzzeitkennzeichen aus? Bzw. gibt es generell eine Möglichkeit das Auto zu überführen, ohne das mein Onkel vor Ort sein muss.

Beste Antwort im Thema

"Bzw. gibt es generell eine Möglichkeit das Auto zu überführen, ohne das mein Onkel vor Ort sein muss." - Da lese zumindest ich heraus, dass jemand anders das Auto überführen soll.

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am 27. Juli 2017 um 18:37

Für kühlen Zeichen reicht eine Vollmacht und ausgefülltes Formular mit Unterschrift.

Zu einer Vollmacht gehört der Original-Personalausweis des Vollmachtgebers.

Ist es für ein Kurzzeitkennzeichen nicht vollkommen egal, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist? Damit könnte auch der Neffe (sofern er das Fahrzeug überführen soll) auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen. Nur nicht durch die Schweiz nach Italien fahren.

Das ist nicht die Fragestellung.

Der Onkel will das Fahrzeug überführen.

"Bzw. gibt es generell eine Möglichkeit das Auto zu überführen, ohne das mein Onkel vor Ort sein muss." - Da lese zumindest ich heraus, dass jemand anders das Auto überführen soll.

Prinzipiell kann jeder, der sich ausweisen kann, das Fahrzeug exportieren.

Ich würde das alles mit der Zulassungsstelle und der Versicherung klären, aber nicht hier im Forum.

am 27. Juli 2017 um 19:58

Jeder kann es. Aber du musst der Besitzer des Fahrzeugs undsomit auch der Versicherungsnehmer sein. Du brauchst dabei auch die Versicherungsnummer. Ohne die kommt man nicht weit

am 28. Juli 2017 um 6:04

Zitat:

@Didi95 schrieb am 27. Juli 2017 um 21:58:07 Uhr:

Jeder kann es. Aber du musst der Besitzer des Fahrzeugs undsomit auch der Versicherungsnehmer sein. Du brauchst dabei auch die Versicherungsnummer. Ohne die kommt man nicht weit

Das ist nicht richtig.

Der "Besitzer" ist nicht automatisch der Versicherungsnehmer, auch nicht der Eigentümer.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 6:29

Vielen Dank für die Antworten.

Das Auto wird jemand anders überführen.

am 28. Juli 2017 um 12:08

Ja Besitzer und Versicherungsnehmer müssen nicht die selben sein. War nur zu faul zu berichtigen...

 

Ich fuhr (wieviele andere) auch in der Versicherung meines Vaters mit, trotz eigenen Wagen.

Besitzer: wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat.

Eigentümer: wem das Fahrzeug gehört.

Halter: wer in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist.

Versicherungsnehmer: wer den Vertrag über die Versicherung des Fahrzeuges abgeschlossen hat.

Kann ein Person sein, können aber auch vier Personen sein.

So ist das richtig,

Und wer die VerfügungsBerechtigung nachweisen kann(durch Vorlage der ZB I und II) bekommt ein KurzzeitKennzeichen , wenn er eine eVB vorlegt,die das für seinen Namen zulässt. Und das KZK bekommt er an der für seinen Wohnsitz zuständigen ZulassungsStelle bzw an in der des Standortes des Fahrzeuges.

Wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist,interessiert nicht.

Und in welchen europäischen Staaten das deutsche KZK anerkannt wird, sollte man sich vorher erkundigen. Da sind schon einige böse überrascht worden.

Gruß m

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