ZKD-Schaden kurz nach Gebrauchtwagenkauf
Hallo
habe mir vor2Monaten,Corsa B Baujahr 1999 für 1700gekauft.Temperatur ging hoch,beim stehen an der Ampel,etwas Schmorgeruch und etwas Qualm.Aut(o ausgemacht abgeschleppt zum Verkäufer(Autohandel mit Werkstatt)
Nun wird mir gesagt Zündkopfdichtung und nun noch Riss im Krümmer?Was passiert nun...?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
na dann wollen wir den Titel mal aufgreifen und der "Frau die Hilfe geben". Zu dem Thema scheint es hier ein gewisses Halbwissen zu geben. Garantie und Gewährleistung wird nur allzu gerne verwechselt. Dein Problem hat rein gar nicht mit Garantie zu tun. Garantie ist eine freiwillige Leistung und in Art und Umfang auch frei definierbar. Soweit du das beschreibst hast du bei einem Händler ein Fahrzeug erworben, das ganze vor 2 Monaten. Ein Autohändler muss prinzipiell gegenüber dem privaten Käufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften (gesetzliche Sachmängelhaftung). Es gibt zwar Wege das zu umgehen (z.B. Verkauf als Bastlerauto, Verkauf im Auftrag einer Privatperson usw.). ich gehe allerdings mal davon aus das du einen normalen Kauf mit einem „normalen“ Vertrag bei einem Händler getätigt hast. Es gibt dann noch die sogenannte Beweislastumkehr nach 6 Monaten, auf die ich hier nicht weiter eingehe, da du ja noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf bist. Der Knackpunkt ist, normaler Verschleiß fällt da nicht unbedingt rein. Im Zweifelsfall muss die Mangelhaftigkeit anhand des Einzelfalls geklärt werden. ich würde mich auf jeden Fall nicht einfach so von einem Händler über „den Tisch ziehen lassen“ indem du ohne eigene Infos z.B. durch einen Anwalt oder einem Automobilclub etc. auf das eingehst was er dir da vorschlägt. ich kann dir keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussagen zum Fall geben, da es nicht mein Gebiet ist. Allerdings bin ich der Meinung der Händler hat für deinen Schaden zu haften. Die paar Euronen für eine Beratung sind hier sicherlich gut angelegt. Ich hänge dir mal was vom ADAC zum Gebrauchtwagenkauf an. Lass mal hören was rauskam…
Viele Grüße Thirk
31 Antworten
naja es gibt auch händer die offt die garantie umgehen mit allen möglichen ausreden,das ist ein auto von meinem sohn,oder der wagen ist für den export...etc.
haste gerantie oder nicht?
will sagen,beim händler kaufen heisst nicht autmatisch das man auch garantie hat.
sollte aber normal so sein.
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nicht alles wird von einer gebrauchtwagen garanie abgedekt.
zylinderkopf dichtung ja
wasserpumpe nein
Ich habe wie ein Amnwalt sagt Gewährleistung und er müsse Schäden nachbessern.Lohnt sich überhaupt die Reperatur?
ob sich eine reperatur loht muss jeder für sich selbst ausmachen,ein auto das kaputt ist hat auch als solches keinen wert,also wenn du es verkaufen möchtest bekommste nicht viel.
mmmh,das ist das was ich sage,einige teile unterliegen der garantie,andere nicht.
die frage die ich mir stellen würde,wahr das zum zeitpunkt des kaufes schon gewesen.
wenn du rechtschutz hast würde ich mal einen anwald aufsuchen.
weil 2 monate ist ja nicht wirklich lange,auch wenn es ein gebrauchtwagen ist sollte er schon etwas länger fahren.
was hat der wagen gekostet?
Hallo,
na dann wollen wir den Titel mal aufgreifen und der "Frau die Hilfe geben". Zu dem Thema scheint es hier ein gewisses Halbwissen zu geben. Garantie und Gewährleistung wird nur allzu gerne verwechselt. Dein Problem hat rein gar nicht mit Garantie zu tun. Garantie ist eine freiwillige Leistung und in Art und Umfang auch frei definierbar. Soweit du das beschreibst hast du bei einem Händler ein Fahrzeug erworben, das ganze vor 2 Monaten. Ein Autohändler muss prinzipiell gegenüber dem privaten Käufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften (gesetzliche Sachmängelhaftung). Es gibt zwar Wege das zu umgehen (z.B. Verkauf als Bastlerauto, Verkauf im Auftrag einer Privatperson usw.). ich gehe allerdings mal davon aus das du einen normalen Kauf mit einem „normalen“ Vertrag bei einem Händler getätigt hast. Es gibt dann noch die sogenannte Beweislastumkehr nach 6 Monaten, auf die ich hier nicht weiter eingehe, da du ja noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf bist. Der Knackpunkt ist, normaler Verschleiß fällt da nicht unbedingt rein. Im Zweifelsfall muss die Mangelhaftigkeit anhand des Einzelfalls geklärt werden. ich würde mich auf jeden Fall nicht einfach so von einem Händler über „den Tisch ziehen lassen“ indem du ohne eigene Infos z.B. durch einen Anwalt oder einem Automobilclub etc. auf das eingehst was er dir da vorschlägt. ich kann dir keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussagen zum Fall geben, da es nicht mein Gebiet ist. Allerdings bin ich der Meinung der Händler hat für deinen Schaden zu haften. Die paar Euronen für eine Beratung sind hier sicherlich gut angelegt. Ich hänge dir mal was vom ADAC zum Gebrauchtwagenkauf an. Lass mal hören was rauskam…
Viele Grüße Thirk