Zickzack-Linie vor Grundstückszufahrt
Hallo,
wie wir wissen ist das Parken vor Grundstückszufahrten verboten.
Als Berechtigter -Eigentümer/Mieter/Pächter usw. darf man es aber.
Keine Bordsteinabsenkung... auf dieser Straßenseite sind keine Bordsteine vorhanden.
Auf Antrag wurden hier nachträglich Zickzacklinien markiert.
Nehmen mir diese Zickzacklinien das Recht hier zu parken?
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24 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 28. Dez. 2023 um 15:14:38 Uhr:
auch ohne abgesengten Bordstein
🙂 🙂
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...Zitat:
Befindet sich vor der Grundstückszufahrt kein abgesenkter Bordstein, ist das Abstellen vor der eigenen Zufahrt jedoch grundsätzlich erlaubt.
Superseite 🙂 Bussgeld.org.
Das erste was da aufploppt bei mir ist eine Weiterleitung namens:
„Jetzt Falschparker melden“
Nee Danke, sollten sich lieber umbenennen in:
„Blockwart.org“
(Mein Wort zum Freitag)
Edit: auf bussgeld.org geht aber mein Link nicht. Bitte genau lesen.
Hier mal mein Senf zum Thema:
Roland Schurig, StVO Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO 17. Auflage:
2.4.3 Parken vor Grundstückszufahrten und gegenüber schmalen Fahrbahnen
(§ 12 Abs. 3 Nr. 3), Erläuterungen
Das Verbot dient dem Schutz des Ein- und Ausfahrberechtigten; ihm und dem von ihm Ermächtigten (z.B. Mietern des Grundstücks) gegenüber gilt es mangels eines Schutzbedürfnisses nicht, d.h. sie dürfen vor der Grundstückszufahrt parken (BayObLG VerkMitt 1975 Nr. 65; DAR 1992, 270).Steht eine Grundstückszufahrt allen Mietern eines Hauses zur Verfügung, dürfen sie auf der Zufahrt nicht zulasten anderer Mieter parken. Gleiches gilt, wenn sich die Grundstückszufahrt innerhalb eines Zonenhaltverbots (Z. 290) befindet.
Eine Grundstückszufahrt setzt eine örtliche Gestaltung voraus, die erkennbar der befahrbaren Verbindung zwischen dem Grundstück und dem öffentlichen Verkehrsraum dient. Dazu gehören meist Oberflächenbefestigungen und abgesenkte Bordseine (KG VRS 68, 297). Wird die Zufahrt erkennbar nicht benutzt (z.B. nicht mehr zu öffnendes Tor), greift das Parkverbot nicht (KG VRS 62, 142).
……………
Der Grundstückseigentümer darf auf der Grenzmarkierung (Z. 299) parken, wenn sie allein zur Verlängerung, Verkürzung oder Bezeichnung des Parkverbots nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 vor seiner Zufahrt angeordnet worden ist.
……………
Und weil der Mitarbeiter im OA genau weiß, wem welches Fahrzeug gehört schreibt er natürlich kein Ticket.
Läuft es blöd darf man wegen solch einem Ticket vor Gericht ziehen und bekommt dort dann vielleicht Recht ... Bis der nächste Mitarbeiter des OA dort vorbei läuft und das Spiel von vorne anfängt.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 28. Dezember 2023 um 18:49:24 Uhr:
Und weil der Mitarbeiter im OA genau weiß, wem welches Fahrzeug gehört schreibt er natürlich kein Ticket.
Läuft es blöd darf man wegen solch einem Ticket vor Gericht ziehen und bekommt dort dann vielleicht Recht ... Bis der nächste Mitarbeiter des OA dort vorbei läuft und das Spiel von vorne anfängt.
Kann der Mitarbeiter vom OA keine Halterabfrage machen ?
Ich habe das fast 20 Jahre praktiziert, immer wenn ich zu faul war abends das Auto in die Garage zu fahren.
Es kommt auch immer drauf an wo man wohnt, Parkplatznot kannten wir nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, das vor meinem Grundstück ein Mitarbeiter des OA auftaucht und sich für mein Auto interessiert. In der Straße kannte man sich, kannte die Autos. Auch ist es noch nie vorgekommen das ein fremdes Auto vor meiner Einfahrt geparkt hat.
Ich würde nicht vor der eigenen Einfahrt parken wenn ich wüsste das es verboten ist, ist es aber in meinem Fall nicht. Wir hatten ja nicht mal ne Straße nur einen ollen Sandweg, kein Bürgersteig kein Bordstein. Warum bin, ich nicht einfach 5 Meter weiter gefahren? So konnte keiner meine Dicke aus der Garage klauen, dann hätte er die 212 Kg über den Zaun heben müssen.
Im übrigen wohne ich nicht mehr dort.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:42:33 Uhr:
... Es kommt auch immer drauf an wo man wohnt, Parkplatznot kannten wir nicht. ... In der Straße kannte man sich, kannte die Autos. Auch ist es noch nie vorgekommen das ein fremdes Auto vor meiner Einfahrt geparkt hat. ...
Die Zeiten sind inzwischen leider vorbei.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:42:33 Uhr:
Kann der Mitarbeiter vom OA keine Halterabfrage machen ?
Nö, Warum sollte er auch? Es gibt ein Ticket und der Grundstückseigentümer kann dann Widerspruch einlegen.
Hallo,
Was wäre im folgenden Fall , so wie der Ersteller schreibt , kein Bordstein vorhanden . Gehweg ohne Bordstein auf gegenüber liegender Seite . Aber auf Grund der Bauweise keine Grundstücks aus und Einfahrt erkennbar . Da der Grundstückseigentümer als einziger in der Straße seine komplette Grundstücksbreite als Zufahrt und Stellfläche nutzt .?