Zeugnis zur Änderungsabnahme und die HU
Hallo,
habe bald einen Termin um meine Rad/Reifen Kombi abnehmen zu lassen. Da bekommt man ja dieses Papier welches man dann irgendwann bei der Zulassungstelle eintragen lässt. Da meine HU auch bald gemacht werden muss, frage ich: muss das bis zu der HU passiert sein dass ich es bei der Zulassungstelle in die Papiere eintragen lasse oder kann ich auch mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme zur HU gehen?
17 Antworten
Zitat:
@gardiner schrieb am 12. Juni 2017 um 21:28:55 Uhr:
Hmmm, ich weiß nicht, wie es genau richtig ist, vielleicht kann @Tecci als Mitarbeiter der Zulassungsstelle mal nen amtlichen Spruch machen.
Erstmal gehe ich davon aus, dass, wenn es ne "normale" Rad-Reifenkombi ist, das über ne normale 19(3)er Änderungsabnahme abzufackeln ist. Diese sollte dann, wenn nix Besonderes bei ist, auch als "bei nächter Befassung..." abzuhandeln sein, das heißt, Zeit ohne Ende und keinen Druck.Selbst, wenn der Zusatz mit der "unverzüglichen Berichtigung ..." benannt wird, wie ist dann der zeitliche Rahmen? "Unverzüglich" bedeutet ja im Sinne des Verordnungsgebers "ohne zeitliche Verzögerung", mir ist aber nicht bekannt, dass dieses mit einer konkreten Frist hinterlegt ist. Und selbst wenn es nen 21er werden sollte, was ja eine unverzügliche Berichtigung der Papiere mit sich bringt, sehe ich keine Probleme bei der HU. Es hat ja auf jeden Fall ein PI oder aaS bereits bescheinigt, dass es alles in Ordnung ist, und ich kann dem Mängelkatalog nicht entnehmen, dass das Fahrzeug auch bei nicht berichtigten Papieren die HU nur deswegen nicht besteht, weil die Abnahme nicht in die Papiere übernommen wurde. Die hiesigen Zulassungsstellen tragen je nach tagesform auch noch 21er Abnahmen ein, die gern mal 7 Jahre zurück liegen.
Ohne zeitnahe Berichtigung der Fzpapiere nach einem 21er erlischt streng genommen aber die BE des Fz. Somit ist zwingend wieder ein 21er fällig. Mit demRat, sich Zeit mit der Berichtigung zu lassen , würde ich deshalb vorsichtig sein, auch wenns in der Praxis meist anders gemacht wird!
Zitat:
@zpokg schrieb am 18. Oktober 2017 um 21:29:18 Uhr:
Ohne zeitnahe Berichtigung der Fzpapiere nach einem 21er erlischt streng genommen aber die BE des Fz. Somit ist zwingend wieder ein 21er fällig.
Streng genommen ist das falsch 😉
Die BE ist bereits durch die Änderung erloschen. Mit dem 21er erteilt das Straßenverkehrsamt im Zuge der Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine neue BE. Der 21er ist nur ein Gutachten zur Erlangung der BE.