Zeuginisverweigerungsrecht- nutzen oder nicht?
Folgender Sachverhalt: nach knapp 10J bin ich das erste Mal geblitzt worden- nachts nach eine Hochzeit (01.30h), Blitzer recht schnell nach dem Ortsschild; war eine mir recht umbekannte Strecke da die Hochzeit weiter weg war. Habe nicht schnell genug runtergebremst, so dass nun nach Abzug der Toleranz 22km/h übrig bleiben- laut Bußgeldrechner macht das wohl 50€ und 1 Punkt.
Nun die Frage: da der Wagen seit jeher auf meine Mutter zugelassen ist, hat natürlich sie den Bescheidt erhalten. Als Verwandte kann sie ja von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht machen bzw. möchte sie das tun. ABER: bringt es überhaupt etwas oder schadet es im Zweifelsfall dem Vorgang mehr (im Sinne von Fahrtenbuch o.ä.)
Es geht mir nicht darum mich zwangsläufig drücken zu wollen- ich war halt zu schnell und würde dafür auch gerade stehen-, aber ich wüßte schon gerne mal, ob es in diesem Fall eine sinnvolle Alternative ist vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Bevor mein virtueller Kopf rollen soll😁 : auch wenn das Auto vielleicht anders vermuten ließe: kein Raser, 0 Punkte in Flensburg und der Blitzer stand vor einer Tankstelle, die schon lange zu hatte und auch sonst im 200 Seelendorf nichtmal mehr die Katzen auf der Straße waren😉
Beste Antwort im Thema
zahl einfach die 75€ und nimm den punkt hin. mehr ist es nicht.
die alternative fahrtenbuch lohnt sich für dieses geringe strafmaß meiner meinung nach nicht.
27 Antworten
zahl einfach die 75€ und nimm den punkt hin. mehr ist es nicht.
die alternative fahrtenbuch lohnt sich für dieses geringe strafmaß meiner meinung nach nicht.
Wegen einer einzigen Übertretung wird dir da kein Fahrtenbuch drohen.
Ich würde wohl zunächst nach einem Foto zwecks Fahrerindentifikation fragen, aber keinen Fahrer benennen. Aufgeben kannste immer noch.
Moin Moin!
Sollte deine Mutter einen Führeschein haben,und so gut wie nie Auto fahren,
würde ich nicht auf den Anhörungsbogen reagieren und Kommentarlos bezahlen wenn der Bußgeldbescheid kommt.
Damit würde deine Mutter die Punkte bekommen,wenn Du Glück hast.
Hat bei meinem Sohn sogar in der Probezeit funktioniert.
Wer weiß wofür das mal gut sein könnte?
Mit deiner Mutter mußt Du das aber besprechen.
Innerhalb der Ortschaft gibt es mehr als 1 Punkt,bei mehr als 21 km/h
nach Abzug der Toleranz,bin ich der Meinung.
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Wegen einer einzigen Übertretung wird dir da kein Fahrtenbuch drohen.
Das ist erstens eine Vermutung und zweitens definitiv falsch. Durch Praxiserfahrungen widerlegt...
~
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Innerhalb der Ortschaft gibt es mehr als 1 Punkt,bei mehr als 21 km/h
nach Abzug der Toleranz,bin ich der Meinung.MfG.alrock01
Nein, gibt genau 1 Punkt in Flensburg.
@TE: Wenn du aus der Probezeit raus bist, nimms auf dich. Ansonsten versuch es über deine Mutter laufen zu lassen.
Die eventuelle Auferlegung zur Führung eines Fahrtenbuches steht meiner Meinung nach in keiner Relation zu den ca. 75€ und dem Punkt.
Mfg Stephan
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Innerhalb der Ortschaft gibt es mehr als 1 Punkt,bei mehr als 21 km/h
nach Abzug der Toleranz,bin ich der Meinung.
nein, 1 punkt bei 21-50, 3 punkte bei 26 bis 30
ist nicht nur meine meinung, sondern leider auch erfahrung 🙁
Es wurde ja bereits mehrfach angesprochen:
Zahlen und gut is.
Zum Thema Fahrtenbuch:
Grundsätzlich könnte man sagen, daß auf Grund des geringen Betrages die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht gerechtfertigt scheint.
Man kann es jedoch auch von einer anderen Seite her sehen.
Durch die Geschwindigkeitsübertretung von 22 km/h handelt es sich nicht mehr um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren also um eine geringfügige Sache sondern um ein Bußgeldverfahren mit nachhaltiger Wirkung (der Punkt bleibt ja ein Weilchen auf dem Konto).
Mir sind jetzt keine Richtlinien bekannt, die der bearbeitenden Stelle vorschlagen, ab wann die Auferlegung eines Fahrtenbuches in Erwägung gezogen werden soll.
Somit würde ich erstmal behaupten, daß die bearbeitende Stelle einen gewissen Ermessensspielraum hat. Sowohl positiv als auch negativ.
Und nur weil vielleicht in NRW oder SHL bei so einem Verstoß kein Fahrtenbuch auferlegt wird, muß es noch lange nicht heißen, daß dies in Hessen auch so gehandhabt wird.
Das die Mutter den Bescheid erhalten hat wage ich zu bezweifeln, oder der Auswerter kann Männchen und Weibchen nicht auseinnderhalten. 😁 Also wird wohl erst eine Fahreranfrage rausgegangen sein. Natürlich hat die Mutter das Recht, die Auskunft zu verweigern. Dann wird die Fahrerermittlung eingeleitet, d.h. entweder Fotos angefordert oder an Ort und Stelle ermittelt. Die Punkte gehen in jedem Fall auf den Fahrer und nicht auf Mamas Konto, wer den Kram bezahlt ist dagegen piepegal. Fahrtenbuch gibt es erst bei wiederholten Verstößen oder einem " Megadelikt ".
M.E. stellt sich die Frage nach einem Fahrtenbuch in diesem Fall überhaupt nicht. Das Fahrtenbuch soll bei "vergeßlichen" Haltern dafür sorgen, daß im Wiederholungsfall der Fahrer ermittelt werden kann.
Dies ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, da die Halterin den Fahrer ja kennt, diesen aber (zu Recht) nicht belasten möchte. Das ist ihr gutes Recht und darf meiner persönlichen Meinung nach nicht zu einem Nachteil oder sonstigen Sanktionen (=Fahrtenbuch) führen.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
M.E. stellt sich die Frage nach einem Fahrtenbuch in diesem Fall überhaupt nicht. Das Fahrtenbuch soll bei "vergeßlichen" Haltern dafür sorgen, daß im Wiederholungsfall der Fahrer ermittelt werden kann.
Dies ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, da die Halterin den Fahrer ja kennt, diesen aber (zu Recht) nicht belasten möchte. Das ist ihr gutes Recht und darf meiner persönlichen Meinung nach nicht zu einem Nachteil oder sonstigen Sanktionen (=Fahrtenbuch) führen.
ist doch dasselbe.
Ob sie "vergessen" hat, wer der fahrer ist, oder ob sie es nicht sagen will.
durch ein Fahrtenbuch lässt der Fahrer in beiden Fällen feststellen.
Danke für die zahlreichen Antworten, scheint so als hätte ich die Situation rel. gut eingeschätzt- das Zeugnisverweigerungsrecht wird im Endeffekt nichts bringen, da es ja dann rel. klar ist, dass jmd aus der Familie gefahren sein wird und es so nicht schwierig sein wird, auf mich zu kommen. Meine Mutter könnte zwar theoretisch die Punkte übernehmen da sie schon seit zig Jahren nicht mehr fährt, aber das ist für mich eher sekundär- Probezeit ist seit 8 Jahren vorbei, Punkte habe ich auch noch keine.
Ich denke, ich werde einfach zahlen und fertig- war ja auch mein Verstoß und dafür muss man eben auch gerade stehen.🙂
stimme dir in fast allen punkten zu, bis auf einen:
deine mutter kann die punkte nicht übernehmen. dazu müsste sie sagen, dass sie gefahren sei. dadurch würde sie sich strafbar machen, zumal zu deinem bild vermutlich kein frauenname passt.
Bei den ermittlungen klingeln die beamten auch gerne mal bei den nachbarn, und fragen einfach "kennen sie diesen mann?"
Moin Moin!
Seine Mutter muß gar nichts sagen,nur so kann ein Schuh daraus werden.
Funktioniert nicht immer,aber sehr oft bei so einem Kleinkram.
PS.Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und keiner Straftat.
MfG.alrock01
Is schon genial, welche Halbwahrheiten manche von sich geben.
Also
1. Grundsätzlich muss die Mutter Auskunft über den Fahrer geben. Punkt.
2. Einzigen beiden Ausnahmen von 1. sind ein verwandtschaftliches Verhältnis, was ja auch vorliegt, oder wenn sie selbst der Fahrer ist (muss sich nicht selbst beschuldigen).
3. Muss sie aber glaubhaft machen, dass es sich bei dem Fahrer um eine solche Person handelt und nicht dass es eine Schutzbehauptung ist, um evtl. einen Liebhaber oder so zu schützen.
4. Macht die Mutter keine Angaben, kommen andere Uniformträger mit dem Auftrag den Fahrer zu ermitteln. Das kann auch durch Abgleich von Passfotos (Vermutung liegt ja nahe, dass es sich um den Sohn handeln könnte) oder Nachbarschaftsbefragung geschehen. (Ob es das wert ist?)
5. Für Fahrtenbücher gibts eine keine Richtlinie: richtig. Falsch: Bei einem einmaligen Verstoß wird keins verhängt. Es ist Ermessenssache des Sachbearbeiters oder des Dienststellenleiters, der interne Richtlinien erlassen kann. Ansonsten (Bund/Land) gibt es keine. Es kann also durchaus passieren.
6. Auf Grund welcher rechtlichen Bestimmung können Punkte vom Fahrer auf den Halter übertragen werden😕 Sowas hab ich ja im Leben noch nicht gehört. Sowas geht doch nur, wenn das Bild so schlecht ist, dass die Mutter tatsächlich als Fahrer in Betracht kommt wenn sie es so angibt... (Auch hier gibts es die berühmte Ausnahme, nämlich bei Parkverstößen.)
7. Bei den Ermittlungen zu einer Ordnungswidrigkeit gelten die Bestimmungen des Strafrechts (vereinfach ausgedrückt). Denn Zeugnisverweigerungsrecht usw. sind im Owi-Recht nicht geregelt. Also sollte das mit der Owi nicht auf die leichte Schulter genommen werden.