Zeuginisverweigerungsrecht- nutzen oder nicht?
Folgender Sachverhalt: nach knapp 10J bin ich das erste Mal geblitzt worden- nachts nach eine Hochzeit (01.30h), Blitzer recht schnell nach dem Ortsschild; war eine mir recht umbekannte Strecke da die Hochzeit weiter weg war. Habe nicht schnell genug runtergebremst, so dass nun nach Abzug der Toleranz 22km/h übrig bleiben- laut Bußgeldrechner macht das wohl 50€ und 1 Punkt.
Nun die Frage: da der Wagen seit jeher auf meine Mutter zugelassen ist, hat natürlich sie den Bescheidt erhalten. Als Verwandte kann sie ja von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht machen bzw. möchte sie das tun. ABER: bringt es überhaupt etwas oder schadet es im Zweifelsfall dem Vorgang mehr (im Sinne von Fahrtenbuch o.ä.)
Es geht mir nicht darum mich zwangsläufig drücken zu wollen- ich war halt zu schnell und würde dafür auch gerade stehen-, aber ich wüßte schon gerne mal, ob es in diesem Fall eine sinnvolle Alternative ist vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Bevor mein virtueller Kopf rollen soll😁 : auch wenn das Auto vielleicht anders vermuten ließe: kein Raser, 0 Punkte in Flensburg und der Blitzer stand vor einer Tankstelle, die schon lange zu hatte und auch sonst im 200 Seelendorf nichtmal mehr die Katzen auf der Straße waren😉
Beste Antwort im Thema
zahl einfach die 75€ und nimm den punkt hin. mehr ist es nicht.
die alternative fahrtenbuch lohnt sich für dieses geringe strafmaß meiner meinung nach nicht.
27 Antworten
Moin Moin!
Hab euch alle mit dem grünen Daumen versehen,denn vieles was hier geschrieben wird ist richtig.
Habe in 33 Jahren 7Punkte selber erfahren,aber bei weitem mehr Punkte,und einmal
sogar ein Fahrverbot auf meine Kappe genommen.
Die nächsten Punkte kommen bestimmt und damit die Scheine,vier
Wochen Urlaub sind auch sehr gern genommen.
Die 1,5 Mio. km habe ich locker voll,nur so nebenbei.
Grüne Daumen sind mir übrigens egal.
Und nun fröhliche Aufregung.😰
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
.Also
1. Grundsätzlich muss die Mutter Auskunft über den Fahrer geben. Punkt.Sorry, aber das ist nur richtig, wenn es sich NICHT um ein Familienmitglied oder sie selber handelt.
Es grüßt der Praxisman😁
Moin,
grundsätzlich ist das, was @teddy3 geschrieben hat, schon richtig. Die Sache mit dem "Glaubhaftmachen" dass ein Angehöriger gefahren ist, leuchtet mir allerdings nicht ein.
Grundätzlich ist es ein verankertes Recht, dass man weder sich selbst noch Angehörige belasten muss. Die Inanspruchnahme dieses Zeugnisverweigerungsrechts darf in keinem Fall negativ ausgelegt werden. Punkt.
Soll sie nun schreiben dass sie die Aussage verweigert weil ihr Sohn gefahren ist? Oder wie soll sie "glaubhaft machen", dass es ein Angehöriger war? Da beißt sich das Recht auf Zeugnisverweigerung ja selbst.
Mein Sohn hatte wegen der Versicherungseinstufung einige Jahre ein Auto auf meinen Namen zugelassen. Wenn da ein Verstoß vorlag (kam Gott sei Dank nicht so häufig vor), bekam ich als Halter natürlich den Anhörungsbogen. Ich hab dann brav meine Personalien ausgefüllt und bei "Angaben zur Sache" geschrieben, dass ich mein Recht auf Zeugnisverweigerung in Anspruch nehme, weil ich aufgrund des Beweisfotos gesehen hab, dass ein Angehöriger das Auto gefahren hat.
Soweit ich mich erinnere wurde einmal die Sache eingestellt, ein anderes Mal der "Täter" ermittelt (der zuständige Polizist kannte ihn persönlich).
Grundsätzlich bin ich allerdings der Meinung, die der TE auch schon geäußert hat: Man sollte zu dem stehen, was man getan hat. Aber man sollte genau so gut seine Rechte in Anspruch nehmen. Schließlich macht die Behörde, die den Bescheid erläßt, genau dassselbe.
Einen schönen Tag noch.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Sorry, aber das ist nur richtig, wenn es sich NICHT um ein Familienmitglied oder sie selber handelt.
Was zeigt, wie genau du meinen Einwand gelesen hast. Unter 2. hab ich nämlich genau diese Einschränkung beschrieben. Aber egal.
@pappen
Es kommt halt immer drauf an. Für die Seite der Verwaltung kann ich nicht viel sagen. Aber wenn die dort die Angaben im Anhörbogen so hinnehmen, dann ist das halt so. Ich habe aber schon selbst erlebt, dass Leute den angeblichen Verwandten als Schutzbehauptung nannten. Entweder, weil es der Freund ist (ohne Verlobung kein Zeugnisverweigerungsrecht), oder weil es der nicht adoptierte Stiefsohn war (da gilt das gleiche) usw.
Man muss es auch mal so sehen. Per Gesetz hat der Staat das Recht und die Pflicht, solche Dinge aufzuklären. Und wenn jetzt jeder einfach erklären würde "nö, sag ich nix, war ein Verwandter", dann würde ja keine Owi mehr geklärt werden. Also muss das schon plausibel sein.
Und wenn mir jemand erzählt, dass war ein Verwandter und grinst dabei hämisch, dann bohr ich weiter, wenn auch nicht beim Halter direkt. Und die Erfahrung hat gezeigt, dass viele solcher Fälle doch noch aufgeklärt werden können, ohne dass der verwandte Halter was gesagt hat (außer "ich sag nix"😉.
Ich finde auch, dass man ohne große Vorbelastung sowas zugeben sollte. Menschen machen Fehler und dazu sollte man auch stehen. Das ein Zeichen von Stärke und nicht von Schwäche! Ich hab bisher 1 Geschwindigkeitsknöllchen bekommen (Verwarnung, ohne Punkte usw.). Ich habs bezahlt und gut is.
Denn wie ich bereits geschrieben hab, sollte man sich immer vor Augen halten, dass auch in der Nachbarschaft und auf der Arbeitsstelle nachgefragt werden kann. Den meisten von uns dürfte das nicht ganz egal sein, den anderen kann man eh nicht mehr helfen. 😛
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Hab euch alle mit dem grünen Daumen versehen...
Grüne Daumen sind mir übrigens egal.
Ändere deinen Nick in
Paradoxon😁
Ähnliche Themen
Das habe ich genau gelesen, die Aussage " verwandtschaftliches Verhältnis " ist pauschal leider falsch. Um allem aus dem Wege zu gehen empfehle ich die Lektüre des § 52 STPO. Viel Spaß dabei.😉
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Wegen einer einzigen Übertretung wird dir da kein Fahrtenbuch drohen.
Ich würde wohl zunächst nach einem Foto zwecks Fahrerindentifikation fragen, aber keinen Fahrer benennen. Aufgeben kannste immer noch.
Du die Fotos sind so gut das sieht man selbst in der Nacht ob man sich gestern rasiert hat oder vor 3 Tagen.
Das stimmt. Man darf sich nicht von den schlechten verpixelten Fotos auf dem Anhörunsbogen irritieren lassen.
Die originalbilder sind gestochen scharf.
Das glaubst Du auch nur.....🙄
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
6. Auf Grund welcher rechtlichen Bestimmung können Punkte vom Fahrer auf den Halter übertragen werden😕
Ich denke mal, wegen Halterhaftung ist sowas möglich.
Juristische Personen haben keine Führerscheine.😁
Ach ja, die Mutter des TE ist keine solche. 🙂
Bei Geschwindigkeitsverstößen ist nichts mit Halterhaftung.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das glaubst Du auch nur.....🙄
also das bild, das sie mir damals gezeigt haben, nachdem ich zuerst gesagt habe, dass ich das nicht bin, war schon um einiges besser. jedenfalls gut genug, dass ich keine andere wahl hatte, als die OWi zuzugeben.
Seit dem Quantität vor Qualität geht wird inzwischen auch der letzte Schrott rausgeschickt.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das habe ich genau gelesen, die Aussage " verwandtschaftliches Verhältnis " ist pauschal leider falsch.
Nein, nicht falsch. Ich bin nur nicht genauer darauf eingegangen, weil es hier eindeutig um das Mutter-Sohn-Verhältnis ging (ausführlicher: 1. Linie, 1. Grad). Den Rest habe ich einfach hinten runterfallen lassen. Ich bitte untertänigst um Verzeihung 😁
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Ich denke mal, wegen Halterhaftung ist sowas möglich.
Wie R 129 Fan richtig schrieb, gibt es keine Halterhaftung in Deutschland, außer bei Parkverstößen. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Sowas gibts z.B. in Österreich. Aber nicht hier und auch wenn schon in der Politik darüber diskutiert wurde wirds das in absehbarer Zeit hier nicht geben.