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Zentralruf alte Versicherung

Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 11:16

Hallo, angenommen am 05.12.2021 geschieht ein Schaden. Am 10.01.2022 bemüht man den Zentralruf der Autoversicherer um an die gegerische Versicherung zu gelangen. Bei der Anfrage gibt man ja auch das Schadendatum an.

Gibt der Zentralruf dann lediglich die aktuelle Versicherung zurück, oder hat der Zentralruf auch Zugriff auf vergangene Versicherungen?

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25 Antworten

Zumindest erhält man die Antwort, welche Versicherung am Tage X bestand.

Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 11:29

Okay, das reicht ja!

Im Zweifel reicht das ja eben nicht!

Mal angenommen, Du bekommst die Info, dass das Kennzeichen im aktuellen Jahr (Jahr der Anfrage) bei XYZ versichert ist...., aber das Auto/Kennzeichen war im Schadensjahr bei ABC versichert..

Für die Abfrage immer den Schadentag mit angeben,dann erhält man auch die zuständige Versicherung zum Tag des Ereignisses

Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 12:22

Na wenn der Schaden am Tag X eintrat und ich vom Zentralruf die Versicherung am Tag X bekomme, dann reicht mir das doch, oder? Wenn zum heutigen Tag Y eine andere Versicherung besteht, ist das ja für den Tag X irrelevant?

Was wäre, wenn zwischen Tag X und heutigem Tag nicht nur die Versicherung, sondern auch das Kennzeichen anders ist (zb. in anderen Landkreis gezogen und Kennzeichen erneuert, der Halter aber der gleiche bleibt)?

Dann hättest du hoffentlich die genauen Daten vom Unfalltag und würdest nach der Versicherung fragen, die für das Fahrzeug mit dem (alten) Kennzeichen am Unfalltag bestand.

Zitat:

@Wuerttemberger schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:16:43 Uhr:

Hallo, angenommen am 05.12.2021 geschieht ein Schaden. Am 10.01.2022 bemüht man den Zentralruf der Autoversicherer um an die gegerische Versicherung zu gelangen. Bei der Anfrage gibt man ja auch das Schadendatum an.

Gibt der Zentralruf dann lediglich die aktuelle Versicherung zurück, oder hat der Zentralruf auch Zugriff auf vergangene Versicherungen?

Ruf an, dann weißt du es. Wieso eröffnet man deswegen einen Thread????

Ich war immer der Meinung, der Zentralruf gibt die aktuelle Versicherung bekannt, diese hat aber die Vorversichererdaten.

Habt ihr Erfahrungen damit, dass die zu dem Zeitpunkt gültige Versicherung genannt wird?

Auch wenn in der Anfrage beim Zentralruf nicht nach der FIN gefragt wird, könnte die eventuell auch weiterhelfen. Ansonsten Auskunft bei der Zulassungsstelle unter Hinweis auf das berechtigte Interesse einholen.

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 16:51

Servus, angenommen jemand fährt mit dem Auto gegen eine Hauswand. Zeugen und Bilder vorhanden. Da sich der Schadensverusacher taub stellt will man mittels Abfrage beim Zulassungsamt die gegnerische Versicherung ermitteln und dort den Schaden einreichen.

Bei der Kfz Haftpflicht ist man ja als geschädigter direkt anspruchsberechtigt gegenüber der gegnerischen Versicherung. Bei den Zulassungsstellen kann man bei berichtigtem Interesse eine Abfrage der Halterdaten usw aus dem Fahrzeugregister beantragen.

Nach Mail ans Zulassungsamt mit Fotos und Hergang des Schadens kommt als Antwort nur, dass man das an seine eigene Versicherung melden soll. Diese könne ja dann eine solche Abfrage beantragen.

Sind die gegenüber Privatpersonen nicht verpflichtet?

§ 39 Abs. 1 StVG regelt doch diesen Auskunftsanspruch oder nicht?

Zitat:

§ 39

Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen

(1) Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind

1. Familienname (bei juristischen Personen, Behörden oder Vereinigungen: Name oder Bezeichnung),

2. Vornamen,

3. Ordens- und Künstlername,

4. Anschrift,

5. Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs,

6. Name und Anschrift des Versicherers,

7. Nummer des Versicherungsscheins, oder, falls diese noch nicht gespeichert ist, Nummer der Versicherungsbestätigung,

8. gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses,

9. gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht,

10. Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter sowie

11. Kraftfahrzeugkennzeichen

durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechtigtes Interesse bei Halterauskunft' überführt.]

Mal auch versucht den "Zentralrufs der Autoversicherer" anrufen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechtigtes Interesse bei Halterauskunft' überführt.]

Genau würde ich auch machen.

Das geht übrigens auch online.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechtigtes Interesse bei Halterauskunft' überführt.]

Davon bekommt man nur den Versicherer, aber nicht den Halter benannt.

Der Versicherer darf nur bei Angabe des Kennzeichens keine entsprechenden Daten herausgeben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechtigtes Interesse bei Halterauskunft' überführt.]

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