Zeitwert 190E ?

Mercedes W201 190er

Hallo,

hatte heute nacht einen wildschaden mit meinem 190E,
ist ein org. Zender. 2.6er, 250tkm auf der uhr, bj. 88.

kotflügel, tür und lampe sind kaputt weil ich die leitplanke geschrammt habe :-(

was meint Ihr was ich von der versicherung wohl noch bekommen werde?

Schöne Grüße

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bullit23


Hi,
Wurde damals die linke Seite komplett lackiert,inkl. neuem Kotflügel, neuer Tür, Anlasser neu etc. etc.

Gruß bullit

😰 Neuer Anlasser?! 😉 😁

es geht hier um einen WILDSCHADEN also ---> haftpflicht.

also wenn der gutachter von meiner versicherung kommt und ich mit seinem gutachten nicht einverstanden bin kann ich es ablehen und ein anderes einholen z.b. bei einer prüf und schätzstelle ?

Grüße

Klingt komisch, ist aber so 😉
Durch den Aufprall hat es den Anlasser rausgerissen.
Obwohl mir die Trulla mit richtig Dampf in die Seite gekracht ist,
hatte ich nicht mal ´nen Kratzer + der Rahmen war auch nicht verzogen!
Hat mich positiv überrascht wie stabil die Kiste ist!
Wenn ich mir den Auffahrunfall einer Bekannten dagegen anschaue,
gleicher Unfall aber das Auto, Ford Escort Kombi (oder Mondeo?kenn mich mit den Schüsseln nicht aus), total zerlegt + Schleudertrauma, Prellungen etc.

Zitat:

Original geschrieben von *E65*


es geht hier um einen WILDSCHADEN also ---> haftpflicht.

Der Schaden am Tier/Leitplanke? Oder hatte das Wildtier eine eigene Haftpflichtversicherung? 😕

Normalerweise ist ein Wildschaden ein Fall für die Teilkasko die i.d.R. bei Unfällen mit Haarwild den eigenen Schaden bezahlt.

Gruß Meik

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Das Problem ,das der Gutachter der Vers. gern auf Totalschaden er-
kennt,ist doch bekannt.Vielleicht lässt Du Dir von Deiner Werkstatt
(DC)einen nennen,die sind meist bestrebt der Werkstatt zu einem
Unfall-Rep.Auftrag zu verhelfen.Wenn das ein wirklich guter 190er
ist,erkennt der das auch .Das Recht zu einem eigenen Gutachter
hast Du ,auch wenn ber.ein Vers. Gutachten vorliegt.
mfg ortler

Zitat:

Original geschrieben von ortler


Das Recht zu einem eigenen Gutachter
hast Du ,auch wenn ber.ein Vers. Gutachten vorliegt.
mfg ortler

Das Pflicht, den in DIESEM Fall selbst zu zahlen, leider auch.

Zitat:

Original geschrieben von *E65*


es geht hier um einen WILDSCHADEN also ---> haftpflicht.

also wenn der gutachter von meiner versicherung kommt und ich mit seinem gutachten nicht einverstanden bin kann ich es ablehen und ein anderes einholen z.b. bei einer prüf und schätzstelle ?

Grüße

Wildschaden ---> Kasko nix Haftpflicht

Wildschäden fallen unter Kaskorecht.
Das heißt:
1. Die Versicherung bestimmt wer das Gutachten macht
2. Kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung
(kommt bei so´m Schnitzel übrigens im Haftpflichtfall auch nicht zum tragen)
3. Eigener SV möglich, heißt aber auch auf eigene Rechnung

Nach deiner Schadensbeschreibung kommen da mühelos 2500,00 € zusammen

Klassischer Fall von wirtschaftlichem Totalschaden

Gruß Stroke

achduscheisse...."DAS" Pflicht?!?!....habe ich in meinem Büroschlaf geschrieben 🙂

Hoffentlich nicht den Feierabend verschlafen 😰 😁 😁

Gruß Meik

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