Zeichen Höchstgeschw. 40 km/h

Hallo Zusammen

ich habe eine Frage. Bin vorhin aus wohl falschen Wissen in eine Radarfalle der Polizei geraten.
Ich bin auf der zweispurigen leicht abschüssigen Fahrbahn Außerhalb der Stadt auf der rechten Spur mit ca. 51 kmh auf meiner Jetforce unterwegs gewesen.
Auf der linken Fahrbahn am Straßenrand stand ein Tempolimit Schild mit 40 kmh. Rechts wo ich fuhr keins. Somit hat mich das nicht interessiert.
Wie es kommen musste, Rennleitung winkt mich raus.
Ich wäre 8 kmh zu schnell gewesen.
Ich sagte das ich auf meiner Seite keine Geschwindigkeits Begrenzung hatte.
Er meinte das Schild links reicht.
Ich habe widerwillig das kleine Geld bezahlt, da ich nicht streiten wollte.
Hätte ich das, hätten die bestimmt den Roller zum mal überprüfen mitgenommen, so Agro wie die drauf waren.

Aber jetzt mal die Frage. Auf Zweispurigen Straßen, muss doch auf beiden Seiten ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild stehen oder zumindest nicht nur links eins oder?

19 Antworten

Schilder gelten immer, selbst wenn sie gar nicht vorhanden sind. Denn die zugrundeliegende Anordnung besteht. Aber man kann dem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer auch nicht vorwerfen, wenn er nicht erkennbare Schilder nicht erkennt. Dann ist man schnell beim Verbotsirrtum.

Wie kann man sich über eine solche Erbenzählerei oder Besserwisserei aufregen, wie kommt man auf solche Ideen?

Wäre die auf der rechten Fahrbahn zulässige Geschwindigkeit höher als auf der linken Spur, wäre ständiges Rechtsüberholen vorprogramiert, was eindeutig verboten ist.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 30. April 2022 um 09:20:26 Uhr:


Wäre die auf der rechten Fahrbahn zulässige Geschwindigkeit höher als auf der linken Spur, wäre ständiges Rechtsüberholen vorprogramiert, was eindeutig verboten ist.

Es gibt einige Umstände, unter denen Rechtsüberholen erlaubt bzw. sogar Vorschrift ist.

Ich sehe hier keine Erbsenzählerei oder Besserwisserei.
Es geht auch sicherlich nicht im das kleine Verwarngeld sondern um das Prinzip.

Gestern mit einem befreundeten Polizeibeamten im Streifendienst gesprochen, es sagte er würde in so einem Fall niemals eine Verwarnung aussprechen.

Soll sich jeder selbst ein Urteil bilden oder Stichhaltige § zur Regelung benennen.

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So ich bin nun durch mit dem Thema, denn nun habe ich noch eine Info bekommen welche das ganze Thema so unklar macht das es für mich nun einfach akzeptiert wird wie es der Rennleiter sagte. Also Fazit, nur links war da nicht erlaubt.

Aussage: Wenn eine Bauliche Gegebenheit den Gegenverkehr trennt, Leitplanken, Grunstreifen die Fahrbahn trennen müssen bei 2 Spurigen Fahrbahnen Baugleiche Verkehrsschilder Rechts und können links angebracht werden.
Nur Links ist nicht erlaubt da in Deutschland Rechtsfahrgebot herrscht.
Sollte die Straße mer als 2 Spuren haben kann man für jede Fahrspur eine andere Geschwindigkeit Außerorts festlegen, das muss durch jeder Fahrbahn zuordnenbaren Schildern passieren. Ich denke gemeint oben Drüber.
Sollte ein Schild rechts fehlen ist bis zur Erneuerung ein Behelfsschild aufzustellen.
Auf Zweispurigen Straßen Außerhalb der Ortschaft können zwei Geschwindigkeiten nur bei durch durchgehender weißer Linie angeordnet werden oder durch über der Fahrbahn angebrachten leuchtende Geschwindigkeitstafeln mit durch Leitsystemen gekoppelten ermöglicht.

So sagre es nun die kostenlose Rechtsauskunft.

Also am Ende heißt es somit, nur links Geschwindigkeitsschild gibt es nicht, obwohl es da war.

PS: habe nun an die Mail der zuständigen Straßennmeisterei einfach mal geschrieben und mich erkundigt ob dem Schild der Zwilling auf der rechten Spur fehlt.

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