Zahnriemen
Hallo,
folgendes Problem habe ich. Ich möchte mir einen kleinen Peugeot kaufen und der Verkäufer schreibt das der Zahnriemen in einer Werkstatt allerdings ohne Rechnung gemacht worden ist. Da ich natürlich gerne wissen möchte ob dies tatsächlich der Fall war, weil im Motorraum auch kein Schild hängt das den Austausch des Zahnriemens belegen könnte ist es dann legitim den Verkäufer zu fragen bei wem er den Zahnriemen gewechselt hat?
Ich bin weder von der Steuerbehörde noch interresiert es mich was alles schwarz gemacht wird aber ich möchte einfach nur die Gewissheit das der Zahnriemen tatsächlich gewechselt worden ist.
Besten Dank für Eure Antworten und noch viel Spass mit euren Fahrzeugen
MFG
Oder sollte ich mir in den Kaufvertrag reinschreiben lassen das der Zahnriemen schon bei soundsoviel KM gewechselt wurde?
36 Antworten
Der TE sollte immer den Gedanken im Hinterkopf haben, was ein gerissener Zahnriemen für Folgen hat. Dann wird es teuer, auf jeden Fall teuerer als alle Beteuerungen😁
Zitat:
Original geschrieben von dermondeoreiter
2) du glaubst das nicht und versuchst, ca. 650 Euro Nachlass auf den Preis zu bekommen, um den Riemen selber wechseln zu lassen. Entweder, der VK macht das oder nicht
Liegt das am Peugeot, dass der so teuer ist? Muss da der Motor raus, um den Zahnriemen zu wechseln?
Oder berechnest du noch 400 € Nutzungsausfall für die 2 Stunden, die der Wagen in der Werkstatt steht?
Hi,
rund 600€ sind kein unüblicher Preis für einen Zahnriemenwechsel.
Hängt natürlich vom Fahrzeug ab,bei manchen kostet es nur 200 und bei anderen über 1000€.
Gruß Tobias
....er könnte auch nachsehen bzw. nachfragen wann der Zahnriemen und ggf. die Wapu gewechselt wurde. Wenn das nicht zu lange her ist, kann man das im Zweifel durchaus an Schraubenköpfen bzw. daran erkennen, dass die Teile schlicht neu aussehen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber Du solltest wenn das Auto ernsthaft in Erwägung gezogen wird im Vertrag bestätigen lassen das der Riemen plus Umlenkrollen und eventuell Wasserpumpe am Tag XX bei Kilometerstand XXXXX gewechselt wurde.
Was bringt dir das wenn in 50Tkm der Riemen reißt?
Da bestätigt dir IMHO auch kein Gutachter, daß der Riemen schon länger drauf war.
Autokauf von Privat ist letztendlich Vertrauenssache. Entweder das ist da, oder nicht.
Gruß Metalhead
Mein Vorredner hat recht, wer Probleme mit Kauf von Privat hat, sollte es lassen.
Von "Privatschraubern/Schwarzschraubern" sind zumindest bei meinen Autokäufen oftmals Ersatzteilrechnungen vorhanden, wenn die schlüssig sind finde ich die gleichwertig mit Werkstattrechnungen.
Und ich würde im Kaufvertrag nie irgendetwas spezielles wie Zahnriemenwechsel "garantieren", dass ist doch Weltfremd. Da soll der Käufer doch bitte einen Neuwagen kaufen.😁
Seid ihr da nicht etwas auf dem Holzweg @Pflaumenkuchen und @mondeoreiter:
Wie das gemacht wurde muß mich im Vertragsverhältnis Käufer Verkäufer nichts angehen.
Ich muß mich nicht an die Werkstatt wenden oder den der es gemacht hat. Mein Ansprechpartner ist mein Verkäufer.
Und wenn der gegenüber der Werkstatt/dem Kumpel keine Ansprüche hat wegen Schwarzarbeit ist das nicht mein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Seid ihr da nicht etwas auf dem Holzweg @Pflaumenkuchen
Weil ich ein BGH-Urteil inhaltlich zitiere 😕
Gut, das BGH könnte mit der Entscheidung auf dem Holzweg sein, weil sie niemanden mit Ahnung gefragt haben. Vielleicht sollte Du Hr. Voßkuhle mal anrufen und ihm erklären, wie das tatsächlich funktioniert.
Zitat:
Wie das gemacht wurde muß mich im Vertragsverhältnis Käufer Verkäufer nichts angehen.
Ich muß mich nicht an die Werkstatt wenden oder den der es gemacht hat. Mein Ansprechpartner ist mein Verkäufer.
Und wenn der gegenüber der Werkstatt/dem Kumpel keine Ansprüche hat wegen Schwarzarbeit ist das nicht mein Problem.
Die haben es jetzt anders gesehen und dafür sogar ihr eigenes Urteil aus früherer Zeit einkassiert. Lag vielleicht auch daran, dass es mittlerweile das "neue" Schwarzarbeitsgesetz gibt und nicht über Deinen Überblick der Situation verfügen. Wäre ja noch schöner, wenn man aus einer Rechtswidrigkeit keine Rechtsansprüche mehr ableiten könnte.
Wie schon erwähnt, rufe den Voßkuhle an und lass das ändern - aber bis dahin gilt es.
Ach sei doch nicht schon wieder beleidigt. 🙄
Hab doch extra mit "etwas Holzweg" gefragt.
Die Frage die ich stelle:
Wenn mir als Käufer mein Verkäufer schriftlich zusichert "Zahnriemen ist top, erst gemacht".
Was geht mich dessen Vertrag mit der schwarzarbeitenden Werkstatt an?
Wo ist meine Verbindung zu der Werkstatt?
Edit:
Nehmen wir an ich kaufe von X (Unternehmer der viele Reihenhäuser verkauft) ein fertiges Reihenhaus.
Der hat Y die Elektrik schwarz machen lassen.
Und der X hat den Y nicht komplett bezahlt auch noch...
Was geht mich als Käufer Y an?
Ich habe einen Vertrag mit X.
Ob X von Y jetzt ne Nachbesserung kriegt oder Y jemals das Geld und was der BGH dazu sagt...
Habe ich damit was zu tun?
Edit2:
Ach so, mein Herdanschluß geht nicht, Problemstellung vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wenn mir als Käufer mein Verkäufer schriftlich zusichert "Zahnriemen ist top, erst gemacht".Was geht mich dessen Vertrag mit der schwarzarbeitenden Werkstatt an?
Es geht Dich insoweit etwas an, weil es jedwede Ansprüche daraus erlöschen lässt. Aus einer Rechtswidrigkeit lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
Bisher (BGH aus 2013) waren nur direkte Ansprüche erloschen (zB. die Sachmangelhaftung); jetzt (BGH aus 2014) sind auch alle indirekten, daraus folgenden oder weiterführenden Ansprüche erloschen (zB. die "zugesicherte Eigenschaften" dafür)
Zitat:
Wo ist meine Verbindung zu der Werkstatt?
Hier geht um Schwarzarbeit und nicht um eine Werkstatt, nicht mal um einen dadurch erlangten Vorteil. Ausreichend ist einzig und allein eine Verbindung zur Schwarzarbeit und die ist ab dem Moment hergestellt, wenn es Dir bekannt ist. Unabhängig, ob Du nun direkter Auftraggeber, Auftragnehmer warst, einen direkten oder indirekten Vorteil dadurch erlangt hast, oder es Dir nur genannt wurde.
Das Ding nennt sich "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz" und mit der letzten Änderung vom 21.7.12 ist da nicht nur der Kampf erklärt, sondern der Krieg eröffnet worden. In dem Moment, wo Du eine (Dir bewusste) Verbindung zu Schwarzarbeit hast, hast Du die Armkarte gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Was bringt dir das wenn in 50Tkm der Riemen reißt?
Da bestätigt dir IMHO auch kein Gutachter, daß der Riemen schon länger drauf war.
Das kann dir auch passieren wenn das Teil hochoffiziell und mit Rechnung in der Werkstatt gemacht wurde und nach 50000km dürfte bei den meisten Fahrzeugen dann auch die Garantie auf den Tausch langst erloschen sein.
Ah ich sehe unser Verständigungsproblem.
Du argumentierst rein mit dem Fall hier.
Und TE hier weiß von der Schwarzarbeit.
Wenn er aber nichts wüßte (Nachweisfrage) stünde
"Zahnriemen gemacht, alles ok" da.
Und du kannst nicht alle zugesicherten Eigenschaften einfach erlöschen lassen.
die von Y an X durchaus. Daher hat Y ja auch keinen Anspruch auf Bezahlung nach BGH. 😁
Aber ein Käufer von so einem fertigen Reihenhaus der nie was mit dem Bau zu tun hatte kann sich an X (ReihenhausUnternehmer) wenden wenn der Herdanschluß nicht funktioniert oder das Wasser durch die Mauer kommt.
Da kannst du gern mal nachfragen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Das kann dir auch passieren wenn das Teil hochoffiziell und mit Rechnung in der Werkstatt gemacht wurde und nach 50000km dürfte bei den meisten Fahrzeugen dann auch die Garantie auf den Tausch langst erloschen sein.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Was bringt dir das wenn in 50Tkm der Riemen reißt?
Da bestätigt dir IMHO auch kein Gutachter, daß der Riemen schon länger drauf war.
Ja eben.
Wenn jetzt die neue Wasserpumpe nach 1000km frisst (soll vorkommen) und der Motor hops geht haste auch Pech gehabt.
Wenn von einer Werkstatt eingebaut kann diese sich dann mit dem Hersteller ärgen (zwecks fachgerechtem Einbau).
Wenn der selber verbaut wurde werden die sich sicher immer versuchen auf Einbaufehler zu berufen.
Kannst du dann natürlich (sofern Rechtsschutz vorhanden) dagegen Klagen, wie das ausgehen wird weißt du nicht.
Wenn du die Karre zwischenzeitlich verkauft hast könntest du natürlich dem Käufer versuchen zu helfen, eine Klage anstrengen wirst du dann wahrscheinlich aber nicht.
Wenn der Zahnriemen regelrecht zerbröselt/spröde ist und angeblich vor 1000km gewechselt wurde kannst du dann natürlich entsprechend handeln. Aber wer als Verkäufer dann sowas unterschreibt ist selber schuld.
Eine Bestätigung bringt dem Käufer also nicht allzuviel.
Gruß Metalhead
Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten da mir der Verkäufer den Fahrzeugbrief zugesendet hat kann ich mich jetzt mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen und mir von dem mal sagen lassen was alles am Wagen repariert bzw. gemacht wurde. Ist ja ohne Mängel durch den Tüv.
Und stelle euch auch mal die Antwort des Verkäufers rein auf meine Anfrage nach dem Zahnriemen.
Frohe Ostern, der Wagen hat 2 Schlüssel, einen Zigarettenanzünder und ist mehr als nur fahrbereit , sondern technisch in gutem Zustand und hat noch lange TÜV, er war die letzten 15 Jahre in einer Hand und Öl und Filterwechsel u.s.w. wurden regelmäßig gemacht. Der Wechsel des Zahnriemens wurde von einem KFZ-Mechaniker ausgeführt, allerdings ohne offizielle Rechnung. Insgesamt hat das Fahrzeug noch 2 Vorbesitzer, eine Zentralverriegelung hat er allerdings nicht. Viele Grüße Martina
Das sind ja alles Daten die vom Vorbesitzer kommen müssen denn das Fahrzeug wurde am 14.April stillgelegt. Und Ostern war vier Tage später.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von tzeelim
... mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen und mir von dem mal sagen lassen was alles am Wagen repariert bzw. gemacht wurde....
... er war die letzten 15 Jahre in einer Hand ...
... Insgesamt hat das Fahrzeug noch 2 Vorbesitzer...
Du willst jetzt den Besitzer von vor 15 Jahren anrufen (oder hat der aktuelle Verkäufer den selber erst kürzlich gekauft)?
Gruß Metalhead