Zahnriemen
Hallo,
folgendes Problem habe ich. Ich möchte mir einen kleinen Peugeot kaufen und der Verkäufer schreibt das der Zahnriemen in einer Werkstatt allerdings ohne Rechnung gemacht worden ist. Da ich natürlich gerne wissen möchte ob dies tatsächlich der Fall war, weil im Motorraum auch kein Schild hängt das den Austausch des Zahnriemens belegen könnte ist es dann legitim den Verkäufer zu fragen bei wem er den Zahnriemen gewechselt hat?
Ich bin weder von der Steuerbehörde noch interresiert es mich was alles schwarz gemacht wird aber ich möchte einfach nur die Gewissheit das der Zahnriemen tatsächlich gewechselt worden ist.
Besten Dank für Eure Antworten und noch viel Spass mit euren Fahrzeugen
MFG
Oder sollte ich mir in den Kaufvertrag reinschreiben lassen das der Zahnriemen schon bei soundsoviel KM gewechselt wurde?
36 Antworten
Sowohl in den Vertrag reinschreiben, als auch vergewissern!
Blöd nur, wenn der Mechaniker und der Verkäufer unter einer Decke stecken.
Wenn du gewissheit haben willst, dann kauf einen anderen😉 Das waere mir sicherer. Entweder der hat Nachweislich nen neuen drin zzg Wasserpumpe oder du laesst es selbst machen. Schliesslich gibts auch eine Garantie drauf.
Hi,
auf dem Zahnriemen steht wahrscheinlich ein Produktiondatum. Mit etwas Glück kann man das nach abnehmen der Abdeckung noch erkennen.
Wenn das Produktionsdatum deutlich nach Erstzulassung liegt weißt du das er zumindest einmal getauscht wurde.
Ansonsten wenn du dir unsicher bist oder ein schlechtes Gefühl hast laß die Kiste stehen.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von tzeelim
... ist es dann legitim den Verkäufer zu fragen ...
Selbst im SeltsameVorschriftenStaat Deutschland ist Fragen nicht gesetzlich verboten.
Heißt ja nicht umsonst "Fragen kost nix". Gibt aber kein Gesetzt daß vorschreibt daß Fragen generell beantwortet werden müssen. 😁
PS. Ich würde es in dem Fall wohl nicht verraten.
PPS. Ich mache meine Wartungen größtenteils selber und schreibe das selber ins Scheckheft, hätte also auch keinen Nachweis für dich (außer meiner Unterschrift im Scheckheft).
Gruß Metalhead
Stopp hier muss ich dem vorherrigen Schreiber unrecht geben. Macht er das Reparieren bzw. autauschen des Zahnriemens selber und verkauft das Fahrzeug dann muss er ja dann eine Garantie für seine Arbeit geben.
Und steht in einer Anzeige drin das der Zahnriemen gewechselt wurde steht dem Käufer doch normalerweise das Recht zu, zu erfahren ob auf den Wechsel des Zahnriemens noch Garantie liegt
Zitat:
Original geschrieben von tzeelim
Macht er das Reparieren bzw. autauschen des Zahnriemens selber und verkauft das Fahrzeug dann muss er ja dann eine Garantie für seine Arbeit geben.
Seit wann muß eine Privatperson Garantie auf irgendwas geben?
Gruß Metalhead
Das ist richtig aber dann muss er den Käufer ja daraufhinweisen das er den Zahnriemen selber gewechselt hat liege ich da richtig?
Zitat:
Original geschrieben von tzeelim
Macht er das Reparieren bzw. autauschen des Zahnriemens selber und verkauft das Fahrzeug dann muss er ja dann eine Garantie für seine Arbeit geben.
Eine Garantie ist immer vollkommen freiwillig, bekommt man keine, dann hat man keine.
Es gibt die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) durch einen gewerblich Tätigen auf Basis einer Rechnung - kein gewerblich Tätiger, oder keine Rechnung (weil "schwarz"😉, dann auch keine Sachmangelhaftung
Zitat:
Und steht in einer Anzeige drin das der Zahnriemen gewechselt wurde ...
... und dies "schwarz" gemacht wurde, dann sind keinerlei Ansprüche mehr vorhanden. Nicht mal die Ansprüche, die nur indirekt in Zusammenhang mit der Schwarzarbeit stehen, so zumindest nach recht frischem Urteil des BGH.
Hier könnte der Verkäufer sogar eine Garantie geben oder im Vertrag reinschreiben und damit eine "zugesicherte Eigenschaft" vor liegen - kann man sich an die Wand heften, für mehr reicht es nicht.
Überprüfen sollte man das dann schon lassen, aber großartig Ansprüche hast du meiner Meinung nach so und so nicht (bzw. wirst sie wohl eher schwierig durchsetzen können). Ein Zahnriemen kann auch nach etlichen tausend km noch neuwertig aussehen, gleichermaßen kann er nach wenigen tausend km ähnlich aussehen wie einer, der schon viele 10 tausend km gelaufen ist. Ein Experte mag da was erkennen, aber selbst ein Mechaniker kann da mit einer reinen Sichtprüfung wohl nur wenig genaues sagen.
Ebenso kann die Werkstatt auch jederzeit einen Zahnriemen mit Fertigungsdatum vor 10 Jahren verbauen. Wenn der passt und noch im Lager lag.
Ich frage mich auch gerade, ob du dann im Nachhinein dir nicht ins eigene Knie schießt, wenn du angibst gewusst zu haben, dass der schwarz gewechselt wurde.
Wäre mir alles irgendwie zu grau in grau bzw. ich kann dir da auch nichts genaues sagen.
Alternativ:
Etwas Vertrauen und Mut in der heutigen Zeit. Ging doch früher auch und dann ziehst du eben den nächsten Zahnriemenwechsel etwas vor.
Zitat:
Original geschrieben von tzeelim
Hallo,
folgendes Problem habe ich. Ich möchte mir einen kleinen Peugeot kaufen und der Verkäufer schreibt das der Zahnriemen in einer Werkstatt allerdings ohne Rechnung gemacht worden ist. Da ich natürlich gerne wissen möchte ob dies tatsächlich der Fall war, weil im Motorraum auch kein Schild hängt das den Austausch des Zahnriemens belegen könnte ist es dann legitim den Verkäufer zu fragen bei wem er den Zahnriemen gewechselt hat?
Ich bin weder von der Steuerbehörde noch interresiert es mich was alles schwarz gemacht wird aber ich möchte einfach nur die Gewissheit das der Zahnriemen tatsächlich gewechselt worden ist.
Besten Dank für Eure Antworten und noch viel Spass mit euren Fahrzeugen
MFG
Oder sollte ich mir in den Kaufvertrag reinschreiben lassen das der Zahnriemen schon bei soundsoviel KM gewechselt wurde?
Hallo TE,
du hast nur drei Möglichkeiten:
1) entweder du glaubst dem Verkäufer, dass der Riemen ordnungsgemäß gewechselt wurde und fährtst munter drauflos. Eine Bestätigung des schwarz arbeitenden Mechanikers wirst du nicht bekommen, dann wäre der ja blöd.
Außerdem: Verkäufer und Mechaniker werden sich gut genug kennen, sonst hätten die diesen Deal nicht gemacht (wenn es denn so war). D.h., der Verkäufer wird dir wahrscheinlich auch nicht den Mechaniker nennen (damit bringt er ihn in eine blöde Situation). DU kannst ja auch überall her kommen, u.a. von der Steuerbehörde :-) - auch wenn du dieses verneinst.
2) du glaubst das nicht und versuchst, ca. 650 Euro Nachlass auf den Preis zu bekommen, um den Riemen selber wechseln zu lassen. Entweder, der VK macht das oder nicht
3) du glaubst dem VK nicht und läßt deshalb gleich alle weiteren Verhandlungen. KAufen und Verkaufen sind schließlichn immer Vertrauensfragen...
Aber bedenke: wenn du den Kauf machst und der Riemen reißt, dann wirst du keinerlei Sachmängelhaftung erstreiten können, den schwarzen Peter hast du dann. Auf "Schwarzarbeit" gibt es keine Sachmängelhaftung. Der VK wird keine Gewährleistung auf den Motor geben (wie fast jeder andere private Verkäufer auch).
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
PPS. Ich mache meine Wartungen größtenteils selber und schreibe das selber ins Scheckheft, hätte also auch keinen Nachweis für dich (außer meiner Unterschrift im Scheckheft).
Gruß Metalhead
Und die Rechnung vom gekauften Ersatzteil.
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Und die Rechnung vom gekauften Ersatzteil.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
PPS. Ich mache meine Wartungen größtenteils selber und schreibe das selber ins Scheckheft, hätte also auch keinen Nachweis für dich (außer meiner Unterschrift im Scheckheft).
Gruß Metalhead
Stimmt, der letze der bei mir ein Auto gekauft hat, hat 'nen halben Ordner Zettelwerk bekommen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von tzeelim
Das ist richtig aber dann muss er den Käufer ja daraufhinweisen das er den Zahnriemen selber gewechselt hat liege ich da richtig?
Muss Er nicht. Aber Du solltest wenn das Auto ernsthaft in Erwägung gezogen wird im Vertrag bestätigen lassen das der Riemen plus Umlenkrollen und eventuell Wasserpumpe am Tag XX bei Kilometerstand XXXXX gewechselt wurde. Hat Er den Riemen wechseln lassen dürfte Er damit kein Problem haben, hat Er nicht such dir ein anderes Auto.