Zahlungsmodalitäten Neuwagen
Da die Lieferung meines neuen TT in KW 39 in Sichtweise ist, habe ich mal meine Verkäuferin auf die Zahlungsmodalitäten angesprochen.
Bisher habe ich meine Neuwagen immer per Überweiseung NACH Übergabe bezahlt. Den Brief gabs dann natürlich erst bei Eingang der Zahlung.
Neuerdings möchte man die Überweisung im Voraus bzw. per Bankeinzug durch Audi.
Letzteres kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, Bankeinzug könnte ich doch zurückrufen ???
Auf welchem Wege habt ihr denn bisher Eure Autos bezahlt ?
Gruss daysailor
26 Antworten
"...das tut ja hier nichts zur Sache."
"Was ist denn das für eine bank?" Ist eine negativ besetzte redewendung - wollte natürlich nicht den namen der bank wissen. :-) Da es x formen von geldinstituten gibt, ist möglich, daß es nur gewisse praktizieren. Die argumentation, warum sie keine bankschecks ausstellen wäre interessant...
Gruß - magic5
...."zu geringe Nachfrage"
A' so ein holler - typisch banken. In manchen geht's noch immer zu wie in einem ministerium. Nur nicht zuviel kundenservice & das gefühl wie bei parteienverkehr vermitteln ("der nächste bitte"😉. Schön devot bleiben, :-( wenn man über sein eigenes geld verfügen will.
"...an allen Ecken und Enden wird gespart."
Einen bankscheck auszustellen, den der filialleiter unterschreibt (sind ja keine millionen), sollte in 5min erledigt sein. Außerdem kostet es eh einige euro....
Gruß - magic5
Was spricht eigentlich dagegen, das Geld - ganz normal - einfach zu überweisen? Geldtransfer ist normal in 2 Tagen erledigt!
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Zitat:
Original geschrieben von magic5
....Ein von der bank ausgestellter scheck kann nicht widerrufen werden, da die bank eine zahlungsverpflichtung eingeht. Das ist wie cash & das geld am konto, bis zur höhe des scheck-betrages, wird bis zur abbuchung blockiert.
Gruß - magic5
Natürlich kann ein Scheck "platzen" oder zurückgerufen werden.
Über die Laufzeiten und Widerrufsmöglichkeiten kannst Du gern mal im Scheckgesetz stöbern.
Der einzige Scheck der die Summe garantiert an den Empfänger (Inhaber) auszahlt (per Verrechnung) ist der sogenannte bestätigte LZB-Scheck (Hoheitsrecht der Deutschen Bundesbank).
Gruß
TT-Fun
Das haben wir weiter oben ausführlich gepostet. Wenn man ein "zug um zug" geschäft ohne cash abwickeln will ("hier ware - da bezahlung"😉 dann bleibt als sicheres mittel für beide seiten nur der von einer boniden bank ausgestellte bankscheck. Außer man will mit brillianten oder goldbarren tauschen... :-)
"...der einzige Scheck der die Summe garantiert an den Empfänger (Inhaber) auszahlt (per Verrechnung) ist der sogenannte bestätigte LZB-Scheck (Hoheitsrecht der Deutschen Bundesbank)."
In D ist es so, doch bei uns (A) braucht man gsd nicht immer geich die nationalbank um sich bei diesen beträgen sicher zu sein. NIE wird eine liquide bank eine von ihr mittels scheck eingegangene zahlungsverpflichtung platzen lassen & die beträge um die es sich hier handelt, sind bank-mäßig sowieso "la pipi"....
Gruß - magic5
Zitat:
Original geschrieben von simond
Was spricht eigentlich dagegen, das Geld - ganz normal - einfach zu überweisen? ....
Eigentlich nichts .... von seiten des Händlers .... sollte nach Deiner Zahlung der Händler allerdings Konkurs anmelden, siehst Du Dein Geld unter Umständen nie wieder.
Es kommt dann auf die Gläubigerliste und Deine Stellung in der Rangfolge an (so steht es im Konkursrecht).
Gruß
TT-Fun
Genau, jeder der von kaufmännischen usancen etwas ahnung hat, würde sich darauf nicht einlassen. Bei uns gibt es ein gutes sprichwort: "Auch Hausherren sind schon gestorben" - soll heißen, (fast) NIX ist sicher! :-(
Zitat:
Original geschrieben von magic5
Das haben wir weiter oben ausführlich gepostet. Wenn man ein "zug um zug" geschäft ohne cash abwickeln will ("hier ware - da bezahlung"😉 dann bleibt als sicheres mittel für beide seiten nur der von einer boniden bank ausgestellte bankscheck. ....
Darauf zielte meine Antwort auch nicht ab.
Zitat:
....In D ist es so, doch bei uns (A) braucht man gsd nicht immer geich die nationalbank um sich bei diesen beträgen sicher zu sein. NIE wird eine liquide bank eine von ihr mittels scheck eingegangene zahlungsverpflichtung platzen lassen & die beträge um die es sich hier handelt, sind bank-mäßig sowieso "la pipi"....
In D schon. Soweit ich mich noch an meine Lehrzeit erinnern kann, ist es grundsätzlich untersagt, einen Kundenscheck durch Unterschriften der Filialleitung zu verbürgen.
Dies würde den Status einer Banknote gleichkommen, wobei dieses Monopol alleinig bei der Deutschen Bundesbank in D liegt.
Ein Scheck kann in D aber telefonisch bestätigt werden.
In jedem Fall würde ich einen Bankeinzug des Händlers bevorzugen .... den ich noch 4 Wochen später von der Hausbank zurückholen kann 😉
Gruß
TT-Fun
"...darauf zielte meine Antwort auch nicht ab."
Machen wir es nicht zu kompliziert - wir wissen worum es geht. :-)
"...ist es grundsätzlich untersagt, einen Kundenscheck durch Unterschriften der Filialleitung zu verbürgen."
Es war meinerseits NIE von einem kundenscheck die rede!
DIE BANK stellt den scheck auf IHR konto aus & belastet im gegenzug meines, wenn er vorgelegt wird.
"....dieses Monopol alleinig bei der Deutschen Bundesbank in D liegt."
Das scheint bei uns (gsd) anders zu sein. :-)
Gruß - magic5
ich habe da bisher keine Probleme mit meinem freundlichen gehabt. Er ruft an wenn der Brief das ist, macht ein Termin für die Werksabholung ich hol den Brief meld mein Auto an und wenn ich wieder da bin Überweise ich ihm die Kohle.
Einmal als ich bei ihm ein ziemliches Schäppchen ein A 4 Cabrio Jahreswagen gekauft habe, hab ich nach der Probefahrt das Auto so wie es war gleich mit nach Hause genommen und mit ihm ausgemacht er soll den ganzen Papierkrieg erledigen und ich bring im am nächsten Tag die Kohle in bar vobei...
So ist es natürlich am angenehmsten, wenn so ein amikales verhältnis zwischen verkäufer & kunde besteht. :-)