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Zahlt Teilkasko Versicherung bei Vandalismus??

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 15:13

Hallo zusammen

mir wurde am Wochenende vor einer Disco eine Beule in die Tür getretten is nicht wirklich schlimm sie ist aber nun mal da und verkratzt ist sie auch noch: Hab dann bei meiner Versicherung (DEVK) angerufen und sie gefragt ob meine Teilkasko denn Schaden übernehmen würde sie haben es aber abgelehnt. Kann das sein???

Gruß Thorsten

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2004 um 15:15

Ja, ist korrekt so! Für sowas ist die Vollkasko zuständig!

Kannste auch gerne in Deinen Vers.-Bedingungen nachlesen, da steht das drin!

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22 Antworten
am 27. Juli 2004 um 15:15

Ja, ist korrekt so! Für sowas ist die Vollkasko zuständig!

Kannste auch gerne in Deinen Vers.-Bedingungen nachlesen, da steht das drin!

Ich habe mal gelesen, dass immer etwas gestohlen werden muss, damit die Teilkasko zahlt, d.h.

umgebogene Antenne zahlt Versicherung nicht

geklaute Antenne zahlt die Versicherung

Darüber gibt es aber widersprüchliche Meinungen.

Zitat:

Darüber gibt es aber widersprüchliche Meinungen

Ne Bledman, da hast Du vollkommen recht.

Vollkasko bezahlt den Vandalismusschaden und die Teilkasko den Diebstahlschaden.

Antenne abgeknickt = Vandalismus/Sachbeschädigung, Antenne abgeknickt und mitgenommen = Diebstahlschaden.

Claus

am 9. August 2004 um 20:33

hab da grad nen aktuellen Fall der mich betrifft

bei meinem Fahrzeug wurden beiden Aussenspiegel entwendet ( elektr. M-Look ) und der Kühlergrill abgerissen ( wollten wohl an die Scheinwerfer ran) und dadurch auch kleiner Beule und Lackschaden an der Motorhaube. Gesamtkosten laut Voranschlag 750€.

Versicherung sagt Vandalismus und weigert sich zu zahlen. Obwohl man deutlich erkennen kann das die Kabel von den Spiegeln abgeschnitten sind, was meiner Ansicht nach eindeutig Diebstahl ist. Wenn die Spiegel noch am Auto baumeln würden oder daneben liegen würden dann könnt ichs verstehen aber so sind sie ja gemäß Strafgesetz eindeutig entwendet...

würd gern Eure Meinung dazu hören und evtl. Vorschläge wie man dagegen angehen kann

Thx schonmal :)

Für mich ist das auch eindeutig Diebstahl, schließlich sind die Spiegel entwendet wurden.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Wenn ja, dann würde ich die Sache einem Anwalt übergeben, wenn sich die Versicherung weiterhin stur stellt.

am 10. August 2004 um 11:29

Schließe mich Bleman an.

Hast du den Diebstahl bei der Polizei angezeigt?

Grüße

Schreddi

am 10. August 2004 um 17:18

ja is auch bei der Polizei gemeldet...

Begründung der Versicherung da man mit den Spiegeln nix mehr anfangen kann gilt das nicht als Diebstahl.

Wenn mir aber jemand mein leeres Portemonaie klaut dann kann er auch nix damit anfangen und trotzdem isses Diebstahl....

man man man

Rechtsschutz hab ich leider nicht, konnte aber nochmal mit meinem Versicherungsvertreter darüber reden und er will jetzt nochmal alles mit mir zusammen prüfen damit wir dann dagegen angehen können. Mal sehen was bei rauskommt.

Zitat:

Original geschrieben von ch1mera

ja is auch bei der Polizei gemeldet...

Begründung der Versicherung da man mit den Spiegeln nix mehr anfangen kann gilt das nicht als Diebstahl.

Wieso kann man mit den Spiegeln nichts mehr anfangen? Können diese nicht an ein anderes Fahrzeug gebaut werden?

Warum sollte jemand was klauen, was man nicht wieder verwenden kann?

Die Versicherungen kann man manchmal wirklich nicht verstehen.

Ich wünsch Dir viel Glück, dass Du doch noch was erreichst.

am 2. Juli 2008 um 8:59

Hallo, der Thread ist zwar schon sehr alt aber ich bin grade durch zufall daraufgestoßen. mir wurde letztens die antenne meines golfes geklaut, dachte nie und nimmer, dass das die versicherung zahlt, denn das könnte ja jeder sagen. wird beim golf IV übrigens einfach aufgeschraubt.

Ich habe teilkasko ohne selbstbeteiligung, drum find ich das jetzt interessant, denn die antenne hat auch ihre 20€ gekostet und 20€ sind 20€.

Nur habe ich die rechnung von der antenne nicht mehr und ne neue bräuchte ich auch nicht kaufen, da ich noch ne 2. antenne hatte.

wie liefe das jetzt mit der antenne ab? ich müsste ne neue kaufen und die rechnung der versicherung schicken?

einfach so blind auf meiner aussage basierend werden die mir ja keine 20€ überweisen oder?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von stadi

Ich habe teilkasko ohne selbstbeteiligung, drum find ich das jetzt interessant, denn die antenne hat auch ihre 20€ gekostet und 20€ sind 20€.

Das ist wohl wahr. Diesen geringen Betrag würde ich aber trotzdem aus eigener Tasche bezahlen. Denke daran, die Versicherung hat nach jedem bezahlten Schaden ein Sonderkündigungsrecht. Spätestens wenn die dritte Antenne geklaut wurde und Du sie abrechnest, wird Dir die Versichung vermutlich nur noch einen Tarif mit Selbstbeteiligung anbieten.

Ich würde die Versicherung nur bei höheren Schäden in Anspruch nehmen. Auch wenn der Schaden von 20 Euro gering für die Versicherung ist, besteht dennoch der Aufwand für die komplette Abwicklung.

 

am 8. Mai 2009 um 11:41

Hallo...Bei uns am Haus wurden vor einigen Nächten 12 Autos beschädigt (Fenster eingeschlagen, Spiegel abgetreten usw.).

Bei meinem Wagen haben sie anscheinend mit einem Brecheisen an der Fahrertür rumgebogen. Oben am Rahmen ist eine Ecke eingeknickt...Ist es nun ein Vollkaskoschaden oder eine Sache der Teilkasko?

MFG

Sévo

am 8. Mai 2009 um 11:51

Also mit dem Brecheisen an der Tür rumfummeln sieht ziemlich nach versuchtem Aufbrechen und damit Diebstahl aus. (wobei du in der Beweislast bist)

Das aber mal unterstellt würd ich sagen TK. Wenn dabei die Scheibe entzwei brach ist der Glasschaden jedenfalls TK.

 

gruß alex

am 8. Mai 2009 um 19:53

Zitat:

 

Also mit dem Brecheisen an der Tür rumfummeln sieht ziemlich nach versuchtem Aufbrechen und damit Diebstahl aus. (wobei du in der Beweislast bist)

Das aber mal unterstellt würd ich sagen TK. Wenn dabei die Scheibe entzwei brach ist der Glasschaden jedenfalls TK.

Der Glasschaden ist TK das ist schon richtig.

Doch der Straftatbestand "Diebstahl" ist nunmal nur erfüllt wenn etwas gestohlen wird und das ist wohl eindeutig nicht der Fall. Jegliche Beschädigungen gelten daher als Vandalismus - wenn nichts entwendet wurde.

 

TK bezahlt nur bei tatsächlichen Diebstählen, und dann auch für die DIREKT entstandenen Schäden durch den Diebstahl. Beispiel: Tür wird aufgehebelt, Radio entwendet und dabei halbes Amaturenbrett auseinander gerissen. Die Versicherung zahlt das Radio, die aufgehebelte Tür und das zerstörte Amaturenbrett (alles wenn sich daraus ein logischer kausaler Zusammenhang zum Diebstahl ergibt). Wenn dann der Dieb "aus Spass" nochmal gegen das Heck tritt dann zählt der Heckschaden als Vandalismus und wird nicht ersetzt, sondern nur das gestohlene Objekt und den direkt daraus resultierenden Schaden.

am 8. Mai 2009 um 21:53

Zitat:

 

Jegliche Beschädigungen gelten daher als Vandalismus - wenn nichts entwendet wurde.

Frei erfunden...

bei mir zahlen die versicherungen komischerweise immer anstandslos.

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