Zählt das als Rechtsüberholen??
Hallo Forum!
Ich möchte euch mal eine Situation Beschreiben in die praktisch jeden Tag auf
meinem Weg nach Hause komme.
Also:
Gemeint ist die A59, Fahrtrichtung Bonn -> Köln.
Zwischen der Anschlussstelle Wahn und Flughafen ist die Fahrbahn 3 Spurig ausgebaut.
Das heisst, der Standstreifen wurde als Fahrspur hergerichtet.
Dort stehen Schilder die Aussagen das in 2000m die Rechte Spur zur Abfahrt wird
und nur die Mittlere und Linke weiter führen.
Ich muss Flughafen abfahren, ordne mich also rechts ein.
Wenn ich dort nun rechts die erlaubten 100 fahre, würde ich massenhaft
Fahrzeuge rechts überholen die weiter Richtung Köln fahren.
Ich ordne mich ja deshalb rechts ein, weil:
1.) Rechtsfahrgebot
2.) Fahre ich am Ende des 3 Spurigen Stücks ja von der A59 ab.
Also ist das Rechtsüberholen wenn ich an den Fahrzeugen vorbei fahre
die eben wegen der Beschilderung nicht nach rechts wechseln sondern
auf der Mittleren Spur bleiben?
Wie gesagt ich fahre ja am Ende der Spur von der Bahn ab!
Ich bin auf eure Meinungen gespannt.
MfG
Surfkiller20
P.S:
Bilder kann ich während der Fahrt logischerweise nicht machen. Daher verlinke
ich mal auf Fotos vom Autobahnatlas.
Diese könnt ihr HIER sehen.
Die beiden ersten Fotos zeigen die Situation sehr schön
Beste Antwort im Thema
Das mit den 60 bzw. 80 km/h steht so nicht im Gesetz.
In §7 StVO steht dazu folgendes:
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Also würde ich einfach rechts schneller fahren, nur eben nicht viel. Oft genug sehe sehe ich die Leute sich auf der linken Spur bei ca. Tempo 90 oder 100 anstehen, das ist für mich absolut kein Grund, mein Reisetempo von 110 auf der rechten Spur zu senken.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Hierbei scheint es sich um eine Situation zu handeln, die, sollte tatsächlich mal jemand deswegen belangt werden, vor Gericht geklärt werden sollte.
diese diskussion wurde oft genug gerichtlich geklärt...
wenn die auf der mittleren-/linken spur nicht das rechtsfahrgebot beachten, ändert dies trotzdem nichts an der tatsache das du entgegen der stvo rechts überholt hast!
Nochmals Danke!!
Also ist der 3 Spurige "Pseudoausbau" an dieser Stelle eigtl. Überflüssig gewesen.
Die Rechte Spur wird praktisch nicht benutzt und diejenigen die diese nutzen,
dürfen nicht so schnell fahren wie es möglich wäre, weil sie damit gegen eine Regel Verstoßen.
Ist auch egal. Ich fahre weiterhin rechts und überhole nicht, dann ist alles in Butter.
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Also ist der 3 Spurige "Pseudoausbau" an dieser Stelle eigtl. Überflüssig gewesen.
nö!
die mittel-/linksspurblockierer müssten lediglich härter und öfter bestraft werden, dann würde das wunderbar klappen.......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö!
die mittel-/linksspurblockierer müssten lediglich härter und öfter bestraft werden, dann würde das wunderbar klappen.......
Stimmt auch wieder!! 100% Full ACK!!!
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Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Ist auch egal. Ich fahre weiterhin rechts und überhole nicht, dann ist alles in Butter.
Ich fahre nur dann ganz rechts, wenn es sich um eine durchgehende Fahrbahn handelt.
Oder wenn ich die Autobahn verlassen will.
In der Fahrschule wurde mir gepredigt, dass ich in solcher Situation rechts fahren darf, aber eben nur in sehr GERINGER Geschwindigkeit. Also 5-10 kmh schneller.... zählt als vorbeifahren und nich als überholen, auch wenn es so den Anschein hat
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
zählt als vorbeifahren und nich als überholen, auch wenn es so den Anschein hat
wie ich bereits mehrfach schrieb, die rechtssprechung sieht das anders!
max. "geduldete geschwindigkeit" beim überholen auf der rechten spur 80kmh sofern der verkehr auf der mittleren/linken spur nicht schneller als 60kmh fährt......
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
In der Fahrschule wurde mir gepredigt, dass ich in solcher Situation rechts fahren darf, aber eben nur in sehr GERINGER Geschwindigkeit. Also 5-10 kmh schneller.... zählt als vorbeifahren und nich als überholen, auch wenn es so den Anschein hat
Vorbeifahren tut man an einem stehenden hindernis wie z.B. einer mülltonne oder ein fahrzeug was auf der fahrbahn steht.
Überholen tut man ausschließliche fahrende objekte und die natürlich dann links.
Ich bin auch der meinung das es sich in dieser situation was der themenstarter schildert um rechts überholen handelt.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie ich bereits mehrfach schrieb, die rechtssprechung sieht das anders!Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
zählt als vorbeifahren und nich als überholen, auch wenn es so den Anschein hatmax. "geduldete geschwindigkeit" beim überholen auf der rechten spur 80kmh sofern der verkehr auf der mittleren/linken spur nicht schneller als 60kmh fährt......
Und selbst hier wird betont, dass dies mit äußerster Vorsicht passieren muss und die Geschwindigkeitsdifferenz auch nicht groß sein darf. Hab die Zahlen nicht im Kopf - meine so 10km/h Differenz ca.
Also in meinen Fahrschulbögen habe ich mal irgendwo gelesen, dass man rechts überholen darf, wenn:
- sich Fahrzeugschlangen gebildet haben.
- jede Fahrspur Richtungspfeile hat (in dem Fall wären es doch die Pfeile auf den Hinweisschildern).
- man im Ampelbereich ist.
Von Geschwindigkeitsunterschieden stand bei letzten beiden nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Jesuslatsche
Also in meinen Fahrschulbögen habe ich mal irgendwo gelesen, dass man rechts überholen darf, wenn:- sich Fahrzeugschlangen gebildet haben.
- jede Fahrspur Richtungspfeile hat (in dem Fall wären es doch die Pfeile auf den Hinweisschildern).
- man im Ampelbereich ist.Von Geschwindigkeitsunterschieden stand bei letzten beiden nichts.
Ist auch völlig richtig so. Du liest es nur nicht richtig. Da steht Fahrzeug
schlangen. Das ist Plural - es müssen auf allen Spuren Schlangen sein = Stau.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ist auch völlig richtig so. Du liest es nur nicht richtig. Da steht Fahrzeugschlangen. Das ist Plural - es müssen auf allen Spuren Schlangen sein = Stau.Zitat:
Original geschrieben von Jesuslatsche
Also in meinen Fahrschulbögen habe ich mal irgendwo gelesen, dass man rechts überholen darf, wenn:- sich Fahrzeugschlangen gebildet haben.
- jede Fahrspur Richtungspfeile hat (in dem Fall wären es doch die Pfeile auf den Hinweisschildern).
- man im Ampelbereich ist.Von Geschwindigkeitsunterschieden stand bei letzten beiden nichts.
Ne, es muss nur (bei einer 3-spurigen AB) auf den linken beiden Spuren zur Berufsverkehridioten-und-Mittelspurschleicher-Schlangenbildung kommen, dann hast du auf der ganz rechten Spur freie Fahrt. 🙂
Ned alles so ernst nehmen. ^^
Gruss
y.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Ne, es muss nur (bei einer 3-spurigen AB) auf den linken beiden Spuren zur Berufsverkehridioten-und-Mittelspurschleicher-Schlangenbildung kommen, dann hast du auf der ganz rechten Spur freie Fahrt. 🙂Ned alles so ernst nehmen. ^^
Gruss
y.
Schön wärs, ist aber nicht so. Der Sinn dieser Regelung ist ja grad, dass es nur bei Stau oder steckendem Verkehr erlaubt werden soll. Und wenn die rechte Spur frei ist, dann ist das kein Stau/stockender Verkehr, wenns auf den beiden anderen Spuren noch mit >100km/h vorwärts geht.
Ja, aber ausgegangen wird ja davon, dass die rechte Spur zur Abbiegerspur wird und auf die andere Autobahn führt, sodass es dann ja ausreicht, wenn die mittlere und linke Spur voll sind. Insofern träfen meine Aussagen ja doch zu 😉
Mal ganz davon ab, es würde zu einem riesen Hupkonzert und massenhaft Beinahe-Unfällen kommen, wenn da jetzt auf der Rechten einer bremsen würde, nur damit die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Mitte und Rechts nicht zu drastisch sind.
Es bleibt bei dem Fazit: Auslegungssache 😉
Zitat:
Original geschrieben von Jesuslatsche
Ja, aber ausgegangen wird ja davon, dass die rechte Spur zur Abbiegerspur wird und auf die andere Autobahn führt..
...ändert trotzdem nichts an der tatsache, das die erst dann zur abbigespur wird, wenn dies durch fahrbahnmarkierungen ersichtlich ist....und dies ist auf bild1, was hier hauptsächlich diskutiert wird NICHT der fall.....