Z19 DTh läuft wunderbar seit NoAGR von EDS
Moin,
ich weiß es gibt schon einen EDS Fred. Leider gehen positive Beiträge in solchen Monsterfreds zumeist unter, deswegen auch diese Neueröffung.
Ich habe seit ca. 1 Monat die von EDS angebotene AGR Verschlußplatte und dazu angebotene Software ohne Tuning bei meinem "Opi" drin.
Seit dieser Zeit fährt sich der Motor auch mit der AT6 sehr harmonisch.
Der Motor wirkt kräftiger, es ruckelt nichts mehr.
Natürlich nervt mich auch, dass man ein Großserienprodukt auf diese Weise Manieren beibringen muss, es schont aber die Nerven andererseits aber ungemein.
Ich muss von den 25 km Arbeitsweg 50% der Fahrzeit in der Stadt rumgurken (mit 10 Ampeln, die meist auch synchron rot sind) was der Antrieb in der Vergangenheit mit Ruckeln und Zicken quittierte. Ich bin deswegen schon immer die BAB auf dem Rückweg gefahren. Dies brauche ich nun nicht mehr zwingend, weil kein Abgas mehr im Ansagtrakt die Gemischaufbereitung stört.
Wer das Geld in die Hand nehmen möchte (ca 150 €), sollte das tun es schont, wie geschrieben, die Nerven und mittelfristig sicher auch den Geldbeutel, da ich hoffe kostspielige Reps, wie AGR und Drallklappen der Vergangenheit angehören.
Derzeitiger Km Stand 116 tkm, drallklappen bei 55 tm und AGR bei 80 tkm neu.
Gruß Andreas, sehr zufrieden mit dem Fahrzeug
Beste Antwort im Thema
Moin,
ich weiß es gibt schon einen EDS Fred. Leider gehen positive Beiträge in solchen Monsterfreds zumeist unter, deswegen auch diese Neueröffung.
Ich habe seit ca. 1 Monat die von EDS angebotene AGR Verschlußplatte und dazu angebotene Software ohne Tuning bei meinem "Opi" drin.
Seit dieser Zeit fährt sich der Motor auch mit der AT6 sehr harmonisch.
Der Motor wirkt kräftiger, es ruckelt nichts mehr.
Natürlich nervt mich auch, dass man ein Großserienprodukt auf diese Weise Manieren beibringen muss, es schont aber die Nerven andererseits aber ungemein.
Ich muss von den 25 km Arbeitsweg 50% der Fahrzeit in der Stadt rumgurken (mit 10 Ampeln, die meist auch synchron rot sind) was der Antrieb in der Vergangenheit mit Ruckeln und Zicken quittierte. Ich bin deswegen schon immer die BAB auf dem Rückweg gefahren. Dies brauche ich nun nicht mehr zwingend, weil kein Abgas mehr im Ansagtrakt die Gemischaufbereitung stört.
Wer das Geld in die Hand nehmen möchte (ca 150 €), sollte das tun es schont, wie geschrieben, die Nerven und mittelfristig sicher auch den Geldbeutel, da ich hoffe kostspielige Reps, wie AGR und Drallklappen der Vergangenheit angehören.
Derzeitiger Km Stand 116 tkm, drallklappen bei 55 tm und AGR bei 80 tkm neu.
Gruß Andreas, sehr zufrieden mit dem Fahrzeug
133 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CalibraDTMV6
... nun, da kein Abgas zurückgeführt wird müsste der FilterZitat:
Original geschrieben von Janer110680
Warum? Das war doch nur auf die Regenartion des DPF bezogen...
Wichtig ist dabei eben, dass der Ansaugkanal sauber bleibt, dass ist der Grund warum ich die Verschlussplatte vor habe.😉Gruß Jan
doch lologischer Weise mehr zutun bekommen!
Was mich an der Sache aber mehr interesiert sind die Werte
die der TÜV ausliest(ändert sich dort was?), und ist es Steuerhinterziehung!?!LG Harry
Was für Werte liest den der TÜV aus ???
Bei der AU via OBD prüft er nur ob ein Fehler hinterlegt ist was mit der Abgasführng in Verbindung steht, ist das nicht der Fall wird die AU als "Bestanden" gewertet.
Selbst wenn der TÜV die AU nach der alten Methode durchführt, würde der Vectra die AU bestehen,
da die ersten Vectra C ohne DPF ausgeliefert wurden und hierbei auch nur das Trübbild gemessen wird.....also AU-Technisch keine Probleme......Steuerrechtlich, sage ich jetzt nix zu 😉
OK Danke, wenn Du steuerrechtlich nichts dazu sagen willst, dann
vielleicht versicherungstechnisch!
LGHarry
Die müsste Nachweisen dass das deaktivierte AGR an dem Unfall Schuld hat.
Da dies wohl eher sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr unwahrscheinlich ist... kein Problem.
Hallo,
ob die da was nachweisen müssen, weiß ich nicht. Das entscheiden dann im Zweifel die Damen und Herren in den schwarzen Roben.
Nur, so ein FZ ist beim KBA mit allen seinen Komponenten typzugelassen und wenn nur eine nicht mehr dieser Zulassung entspricht, entfällt sie hallt.
Alerdings glaube ich auch nicht, dass man sich nach einem Unfall das AGR ansieht. Es würde vermutlich nur dann auffallen, wenn der Verdacht auf Tuning besteht und das MSTG ausgelesen wird.
Ähnliche Themen
..Heisst? Wenn ein Schaden entstanden ist, müsste
der Gutachter nur da Steuergerät auslesen und die
Versicherung wäre aus dem Schneider !?!
Macht der Gutachter das , sprich ist das sein Aufgabenfeld???
LG Harry
Was die Versicherung kann, macht oder auch nicht wird dir hier keiner beantworten können.
Auf der EDS HP steht:
Zitat Anfang - "Dieses Produkt ist im Bereich der StVO nicht zugelassen"- Zitat Ende.
Damit ist zumindest EDS auf der sichern Seite.
Zitat:
Original geschrieben von Haubenzug
Zitat Anfang - "Dieses Produkt ist im Bereich der StVO nicht zugelassen"- Zitat Ende.
Damit ist zumindest EDS auf der sichern Seite.
Was natürlich absolut lächerlich ist, wenn du zu EDS auf den Hof fährst, die dir das aufspielen und du wieder abfahren darfst. Die wissen mit was sie Geld verdienen.
Ja, schon. Nur der Halter / Fahrer trägt die Verantwortung und der Händler hat dir gesagt, dass es verboten ist.
Im Grunde das Gleiche wie bei den 50zigern. Drossel raus, Renntüte dran, legal in DE gekauft - fährt, aber verboten.
Nur wie gesagt glaube ich nicht, dass da jemand für ein AGR ein Faß aufmacht, oder doch????😕
Zitat:
Original geschrieben von CalibraDTMV6
..Heisst? Wenn ein Schaden entstanden ist, müsste
der Gutachter nur da Steuergerät auslesen und die
Versicherung wäre aus dem Schneider !?!
Macht der Gutachter das , sprich ist das sein Aufgabenfeld???LG Harry
Ein normaler Gutachter ist gar nicht dazu in der Lage ein Steuergerät auszulesen. Und selbst wenn er es auslesen kann muß er auch in der Lage sein Kennfelder zu lesen und Veränderungen zu erkennen.
@haubenzug - und warum machst du 3 Posts draus? Es gibt "EDIT"-Funktion.
Rechtlich wird hier im Forum viel Quatsch erzählt.
Ich habe dazu schon einiges ausgewertet, zusammengefasst und geschrieben mit Quellenangabe.
Nur ganz Kurz:
Zitat:
Erlöschen ABE ist wieder mal seit 01.07.12 eigene OWI nach 189.a.2 BKatV
Zitat:
Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt- 135 €+3PUnd nach 214.a.2
Zitat:
Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt- 90 €+3P.
Zitat:
StVZO!
Zitat:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen............
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zitat:
5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.
Das war die rechtliche Seite. Versicherungstechnische Seite sieht so aus, dass die Haftlichtversicherung immer verpflichet ist zu zahlen, auch bei Erlöschen BE oder grober Fahrlässigkeit, kann aber bei Zurückführen von dem Unfall auf die BE den Halter/Versicherungsnehmer in Regress nehmen, max. jedoch bis 5000 €. Voll-und Teilkaskoleistungen kann die Versicherung gänzlich verweigern.
Hier ist jeder alt genug und sollte wissen was er macht.
Fakt ist, dass praktisch keine Unfälle durch AGR-Entfall entstehen können. Fakt ist auch, dass das Umweltverhalten dadurch beeinträchtigt wird und das somit Erlöschen BE im Sinne von StVZO und kann nach BKat OWI geandet werden.
Und jetzt BTT bitte.
Zitat:
Original geschrieben von Roadrunner 16V
Ein normaler Gutachter ist gar nicht dazu in der Lage ein Steuergerät auszulesen. Und selbst wenn er es auslesen kann muß er auch in der Lage sein Kennfelder zu lesen und Veränderungen zu erkennen.Zitat:
Original geschrieben von CalibraDTMV6
..Heisst? Wenn ein Schaden entstanden ist, müsste
der Gutachter nur da Steuergerät auslesen und die
Versicherung wäre aus dem Schneider !?!
Macht der Gutachter das , sprich ist das sein Aufgabenfeld???LG Harry
Hallo Roadrununner 16V,
interesante Stellungname:
Also wenn ich das richtig interpretiere, dann stellen Versicherungen,
Fachidioten ein, die nicht mal fähig sind ein Steuergerät auszulesen
und das bei, ich sag mal (Personenschaden-Hausnummer 1Mio€)
oder so???
LG Harry
Man, lese Vorpost. Lohnt nicht, da die Versicherung immer zur Haftplichzahlung verpflichtet ist. Regresssumme von 5000 € für 1 Fall von 100000 die evtl. auf Falsche Software zurückzuführen ist erfordert weder logisch noch betriebswirtschaftlich Einstellung von Ingenieuren mit tiefgreifenden Applizierungkenntnissen von Motorsteuerungssoftware als Gutachter. Hierzu müsste noch Software aufwendig geprüft werden, ggf. auf dem Prüfstand.
Selbst um diese Regresssumme überhaupt geltend zu machen, müsste die Versicherung nachweisen, dass explizit diese Software für diesen Schadensfall verantwortlich ist.
Und da die Versicherungen nunmal keine Samariter sind, sondern eher auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen, lohnt es und rechtfertigt es in keinster Weise die Software - bei offensichtlichen anderen Äußeren Einflussen d. Schadens- überhaupt zu prüfen.
da kommt mir gerade noch ein Problem in den Sinn ...
Wenn ein Vorbesitzer so etwas verbaut hat und beim Kauf verschweigt .... wie ist das dann mit der Haftung ??
Mein 70jähriger alter Herr hat keine Ahnung von so etwas und lässt sein Auto in der freien Werkstatt warten ....
Halter aber trotzdem dafür verantwortlich ???? ich fürchte die Antwort zu kennen 😉
Zitat:
Original geschrieben von CalibraDTMV6
interesante Stellungname:
Also wenn ich das richtig interpretiere, dann stellen Versicherungen,
Fachidioten ein, die nicht mal fähig sind ein Steuergerät auszulesen
und das bei, ich sag mal (Personenschaden-Hausnummer 1Mio€)
oder so???LG Harry
Nur weil jemand Gutachter ist heißt das noch lange nicht das er alles weiß und alles kann.
Und das Thema Steuergeräte Applikation ist ein Thema für sich.
Oftmals lassen sich Tuning-Kennfelder auch gar nicht auslesen da die Tuner die Software dafür sperren.
In dem fall könnte man mit geeigneten Geräten zwar sehen das da keine Opel-Seriensoftware drauf ist aber man könnte nicht sehen was geändert wurde.