Yamaha RJ15 Unfall verschwiegen, Anwalt und Gutachter ?

MBK

Moin liebe Leute,
habe mir vor kurzen eine rj15 geholt, mein erstes motorrad, und war gestern bei nem r6 spezikumpel der mir dann leider gezeigt hat, dass die maschine definitiv nen unfall hatte, obwohl sie mir als unfallfrei versichert wurde. habt ihr erfahrungen im kauf von privat und solchen vorfällen? meines wissensstands jetzt werd ich montag nen anwalt aufsuchen und mich beraten lassen. verkäufer sagt natürlich er wusste das nicht und das hätte mir ja jetzt in den 2 wochen auch passiert sein können.
vielen dank im vorraus und ein schönes wochenende 🙂

28 Antworten

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 17. September 2018 um 10:07:53 Uhr:



Woher willst du wissen, dass der Verkäufer alles bis auf die Spitze treiben wird? Der weiß doch, dass er den Käufer reingelegt hat und wird sein Risiko überlegen!

Reiner Erfahrungswert. Meistens reagieren solche Leute nur auf Anwälte und richterliche Verfügungen. Er hat ja schon angedeutet, daß der Unfall in den 2 Wochen passiert ist, in denen der TE das Bike gefahren ist. Wenn der Gutachter das nicht widerlegen kann, hat der TE ganz schlechte Karten und kann die Klagerei wohl vergessen.

es werden hier reichlich Schwierigkeiten gesehen..dieses kleine Arschloch..
das hier einen jungen Mann..um 5.000 €uro erleichtert hat..nicht bei den Ohren zu packen..

Nochmal: ich würde als erstes zur Polizei gehen und dieses kleine Arschloch..Verkäufer genannt, darüber informieren..
gleichzeitig ein Einschreiben mit Fristsetzung - Wandlung..d. h. Maschine zurück und Geld zurück!
mal abwarten, was der dann macht..!

das ist so meine Lebenserfahrung, die zum Erfolg führt!!
Gruß

Der Polizei fürchte ich, ist es wurst, da ja bei einem Privatdeal beschissen worden ist..
Am besten Verkäufer kontaktieren, ohne Erfolg = per Einschreiben Frist setzen, falls noch immer "taube Ohren" weitere schritte wie Anzeige Polizei, Gutachter etc. (evtl. beim TÜV anfragen ob es auch günstiger geht..) einleiten....
Ob sich der Verkäufer diesen Schuh anziehen möchte...bei einigermaßen vorhandener Intelligenz wird er einen Rückzieher machen...
Kaufpreis zurück minus gefahrener Kilometer und gut isses....

Diese Floskeln Unfall innerhalb 14 Tagen selber verursacht gleich mit einem Gutachten kontern...
Da wird sicher festgestellt, ob dieser Schaden länger als 14 Tage alt ist und somit hat der Verkäufer die Pappnase auf...
Das, glaube ich, wird er nicht riskieren wollen...
Es würden auf ihn die Gutachterkosten incl. Anzeige wegen Betrug / arglistiger Täuschung etc. zukommen...
Glaube nicht, das er das Riskieren möchte..

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... bevor man hier jemanden öffentlich als Arschloch betitelt, wäre noch interessant zu wissen, wievielte Hand das Mopped eigentlich ist. Ich denke immer noch, wenn der Verkäufer hier bewusst ein Unfallmopped verkauft hat, hätte es es durchaus versuchen können zu kaschieren. Und das hat er, so wie es aussieht, nicht getan. Wobei ich das erste Bild gerade nicht deuten kann wo genau diese Bruchstelle ist.
Wenns ein echter Unfall gewesen ist, müsste es noch mehr Spuren geben, als ein abgeschürfter/weggebrochener Lenkanschlag. Wenn mir jemand nach erfolgter Verhandlung und intensiver Begutachtung (45min. finde ich durchaus angemessen) mit einem Problem kommt, welches er einfach übersehen hat (jetzt unabhängig davon, dass hier ein "Unfall" vermutet wird) und dann schnell mit Anzeige und Anwalt droht, dann stelle ich auch als aller erstes auf Stur und lass ihn machen. Soll er doch ausprobieren, wie weit er kommt.
Ich finde man sollte als erstes versuchen im Vernünftigen Ton das Gespräch zu suchen. Erst wenn das scheitert, sollte man ernstere Schritte anleiern.
Ich hatte auch schon mehrfach Leute, die direkt nach einem Kauf erstmal kräftigst anfingen wegen irgendwelcher Entdeckungen zu drohen um dann im nachhinein den Preis zu drücken. Bisher haben die aber auf meinen Vorschlag: bring her, das schauen wir uns gemeinsam an und notfalls nehme ich es halt komplett zurück, aber Preisnachlass wird es nicht geben, wurden sie allesamt wieder ganz still und haben sich nicht mehr gemeldet...

viele Grüße,
Oliver

Denke auch das bei einem Sturz bei dem der Lenkanschlag weggebrochen ist noch einiges mehr in Mitleidenschaft gezogen worden wäre. An stellen wie Lenker, Hebel, Blinker, Fußrasten, Verkleidung etz. sollten dann weitere Spuren zu finden sein. Außerdem wird das Moped auch sicher nicht mehr 100% geradeaus laufen wenn man kurz die Hände vom Lenker nimmt.
Und wenn das Fahrzeug nicht aus erster Hand gekauft wurde wird der Verkäufer sicher den schwarzen Peter weiterschieben.

...und das vielleicht auch gar nicht zu unrecht

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 16. September 2018 um 22:49:29 Uhr:



Zitat:

@madin20VT schrieb am 16. September 2018 um 20:04:45 Uhr:


Hat man da Privat überhaupt Chancen?

er wurde über einen Unfallschaden nicht informiert..bzw. hat der Verkäufer die Maschine als unfallfrei verkauft - lesen hilft!
Insofern wurde der Käufer getäuscht..!

Ich meinte eigentlich ob man da bei einem Privatverkauf Chancen hat das er es zurücknehmen muss.
Beim Händler wäre die Sache klar, hinfahren und sagen, dass da was ist, soweit ich weiß, muss der Händler im ersten halben Jahr nachweisen, dass er nicht schuld war und im zweiten halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Händler es war. Berichtigt mich bitte wenns falsch ist.

Wie ist das bei Privat?
Wenn der Verkäufer der 2. oder 3. Besitzer ist und selbst nichts von dem Schaden wusste, weil er beispielsweise technisch keine Ahnung hat. Er dachte es sei unfallfrei, ihm ist nichts passiert also verkauft er es als unfallfrei wieder.
Könnte doch auch so sein.
Und jetzt kommt der Käufer und sagt die Karre hatte einen Unfall.

@ Werner Dress, O:
Wenn man weder weiß, was lost ist, noch Fakten kennt, noch die Maschine gesehen hat, sollte man sich evtl. zurücknehmen was Beleidigungen angeht.
Wir sind hier immerhin im öffentlichen Raum und jeder kann es lesen.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 17. September 2018 um 10:42:46 Uhr:



Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 17. September 2018 um 10:07:53 Uhr:



Woher willst du wissen, dass der Verkäufer alles bis auf die Spitze treiben wird? Der weiß doch, dass er den Käufer reingelegt hat und wird sein Risiko überlegen!

Reiner Erfahrungswert. Meistens reagieren solche Leute nur auf Anwälte und richterliche Verfügungen. Er hat ja schon angedeutet, daß der Unfall in den 2 Wochen passiert ist, in denen der TE das Bike gefahren ist. Wenn der Gutachter das nicht widerlegen kann, hat der TE ganz schlechte Karten und kann die Klagerei wohl vergessen.

Und um es auf die spitze zu treiben, in der regel ist ein solcher verkauf unter technischen laien vollzogen worden... Das gegenteil zu beweisen, wird schlicht unmöglich.
Beim kauf hier spielt wieder das übliche mit... X hand, unbekannte wartung und pflege... In Zukunft mehr kohle auf den tisch oder was anderes kaufen...

Falls der Verkäufer keine Ahnung hatte, darf er hier keine Unfallfreiheit garantieren...
Um das geht es doch hier in diesem Fall....
Und...wie ich schon geschrieben habe, zählen kleine Blessuren schon als Unfallfahrzeug....
Ein leichter Wildunfall ist schon nicht mehr Unfallfrei...
So sieht es das Gesetz...
Wenn ich ein Fahrzeug als Unfallfrei verkaufe und es entspricht nicht der Wahrheit , dann bin ich als Verkäufer "dran"...
Ob nun der vorvor Besitzer einen Crash hatte und ich diese Sachlage nicht erkannte, ist uninteressant ...
Mit der Aussage "Unfallfrei" bestätige ich, das dieses Fahrzeug noch nie (auch bei 5 Hand) einen Crash hatte...
Diesen "Schuh" würde ich mir nicht anziehen wollen...
Wenn so ein Thema aktuell ist, bestätige ich nur, das in meinem Besitz kein Unfall vorhanden war...
Alles andere ist der "Ritt auf der Kanonenkugel"....

Zitat:

@raydenim87 schrieb am 15. September 2018 um 13:35:13 Uhr:


[...] obwohl sie mir als unfallfrei versichert wurde. [...]

Ist dies schriftlich im Kaufvertrag festgehalten?

Ist bei der Maschine noch irgendwas an Rechnungen mit dabei gewesen? Wo war die Maschine üblicherweise in der Werkstatt? Ist das nachvollziehbar -> dort mal anfragen ob eine größere Reparatur in der Datenbank zur Maschine hinterlegt ist.

Grüße, Martin

Scheint eh nicht sooo akut zu sein. Der TE macht sich ja sehr rar hier im Thread.

Zitat:

@madin20VT schrieb am 17. September 2018 um 18:00:37 Uhr:



Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 16. September 2018 um 22:49:29 Uhr:


er wurde über einen Unfallschaden nicht informiert..bzw. hat der Verkäufer die Maschine als unfallfrei verkauft - lesen hilft!
Insofern wurde der Käufer getäuscht..!

Ich meinte eigentlich ob man da bei einem Privatverkauf Chancen hat das er es zurücknehmen muss.
Beim Händler wäre die Sache klar, hinfahren und sagen, dass da was ist, soweit ich weiß, muss der Händler im ersten halben Jahr nachweisen, dass er nicht schuld war und im zweiten halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Händler es war. Berichtigt mich bitte wenns falsch ist.

Wie ist das bei Privat?
Wenn der Verkäufer der 2. oder 3. Besitzer ist und selbst nichts von dem Schaden wusste, weil er beispielsweise technisch keine Ahnung hat. Er dachte es sei unfallfrei, ihm ist nichts passiert also verkauft er es als unfallfrei wieder.
Könnte doch auch so sein.
Und jetzt kommt der Käufer und sagt die Karre hatte einen Unfall.

@ Werner Dress, O:
Wenn man weder weiß, was lost ist, noch Fakten kennt, noch die Maschine gesehen hat, sollte man sich evtl. zurücknehmen was Beleidigungen angeht.
Wir sind hier immerhin im öffentlichen Raum und jeder kann es lesen.

du weisst doch geanusowenig..bzw. genausoviel wie er berichtet hat!

Es geht hier nicht um Besserwisserei..sondern um die ganze Sache zu beleuchten..damit er sich ne Meinung bilden kann! Und: beleidigen..wen denn? Ist der Verkäufer anwesend?

Hier ist ne ganze Menge an Schnackerei unterwegs..

aber macht man!

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 17. September 2018 um 11:22:29 Uhr:


es werden hier reichlich Schwierigkeiten gesehen..dieses kleine Arschloch..
das hier einen jungen Mann..um 5.000 €uro erleichtert hat..nicht bei den Ohren zu packen..

Nochmal: ich würde als erstes zur Polizei gehen und dieses kleine Arschloch..Verkäufer genannt, darüber informieren..
gleichzeitig ein Einschreiben mit Fristsetzung - Wandlung..d. h. Maschine zurück und Geld zurück!
mal abwarten, was der dann macht..!

das ist so meine Lebenserfahrung, die zum Erfolg führt!!
Gruß

@Werner, also hinterm Rücken von jemanden, der Deiner Meinung nach nicht nicht anwesend ist, kann man also so Ausfällig werden? Und dies ist dann nicht beleidigend gemeint und wenn derjenige gerade mitliest dann doch?

Naja, mach Du mal, aber wunder Dich nicht, wenn man sich dann eine gewisse Meinung von Dir bildet...

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