Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...
Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...
Sehr geehrter Herr Felske,
ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...
Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...
Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...
Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.
Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?
Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:
Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger
XXX XXX
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:
Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...
Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).
Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.
Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....
Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...
Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!
Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...
Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.
Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!
296 Antworten
Hey Leute!
Was soll die Kritik???
Klar es ist nichts aussagekräftiges bis heraus gekommen aber Totti-Ammun hat sich für uns alle Informiert und entsprechende leute angeschrieben.
Kritik auszuüben ist ganz leicht und das kann auch jeder, aber es kann nicht jeder so ein Anelegenheit besser zu machen.
Gruß Adam
Ich habe es noch gar nicht gelesen, gleich mal holen gehen...
Im Übrigen hat er mir ja freigestellt, mich nochmal zu melden und um ggfs. das Thema nochmal zu vertiefen...
Erstmal gleich losfahren und die Zeitung holen...
@Totti
Meinst du das Thema wurde in der Zeitung schon behandelt???
Nicht daß du die jett gleich für umsonst kaufst!
Ich denke du hast es eben falsch verstanden, mein Vorredner meinte die Antwort, die man dir per Email zu geschickt hat...
Oder habe ich es etwa falsch verstanden???
Gruß Adam
Du, keine Ahnung.
Die Redaktion hatte ja geschrieben, daß das Thema in der Ausgabe vom 30.04. dann behandelt wird.
Ich weiß nur noch nicht, ob in der Autobild oder in der Autobild Test & Tuning...
Wir kriegen das Thema Xenon hier aber noch klein... 😁
Muß mal habu verständigen, daß er den Thread dann ganz oben fixiert und irgendwann closed, wenn alles gesagt ist... 😎
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Hallo,
habe für alle anderen den Auto Bild Text über das Xenon Licht eingescannt.
Kommt aber auch nur das vor im Artikel, was wir schon besprochen haben, also nicht wirklich was neues ! Schade !
Hier die zwei Seiten aus AutoBild:
http://mitglied.lycos.de/mastertuning/AutoBildXenon1.jpg
http://mitglied.lycos.de/mastertuning/AutoBildXenon2.jpg
psalo: danke für die Mühe
Man könnte ja fast meinen, der artikel ist entstanden nachdem der autor diesen tread durchgelesen hat 😉
Also als Versicherungskaufmann kann ich n ur sagen, daß man sich endlich bezüglich des Versicherungsschutzes endlich richtig ausgedrückt hat!
Zitat: Denn die Veränderung an den Glühbirnen stellt eine sogenannte Gefahrerhöhung dar, die nach Paragraph 23,25 Versicherungsvertragsgesetz zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann!
Es steht genau das was ich euch schon mal gesagt habe, es mir aber keiner abgekauft hat!
Die BETONUNG liegt auf KANN! Muß aber nicht!
Es kommt drauf an, ob es in einen Unfall eine Kausalenzusammenhang gab!
Hier ein Konkretes Beispiel fürs bessere Veständnis.
Nehmen wir an wir fahren Tags über bei strahlenden Sonnenschein , haben das Licht aus und es kommt ein Auto aus der Seitenstraße heraus und nimmt uns die Vorfahrt.
Dann interessiert es keinen ob wir Xenon illegal drin hatten oder nicht, da der Unfall Tagsüber passierte und dr Fahrer des anderen Fahrzeuges uns die Vorfahrt genommen hat.
Nachts seht derselbe Fall schon ganz anders aus!
Wir fuhren mit eingeschalteten Xenon Licht und uns wird ebenfalls die Vorfahrt genommen, dann sind wir an dem Unfall Schuldig!
Der Unfallgegner braucht nur zu sagen, daß er von dem Licht so stark geblendet wurde, daß er die Entfernung unseres Fahrzeuges nicht richtig erkennen konnte und schon haben wir verloren!
Dann hat die Versicherung auch zu sagen, daß der Unfall im Kausalezusammnhang mit dem Xenonlicht steht und somit die Unfallhersache war!
In dem Fall ist der Versicherer vonder leistung frei da es sich um illegales Xenon handelte!
Also wie ihr seht kommt es auf das UNfallgeschehen drauf an ob unsere Versicherung bei illegalen Xenon von der Leistung feei ist oder nicht.
Gruß Adam
Hi Leute!
Hab eure Diskusion hier verfolgt. Ich fahre jetzt seit gut 4 Wochen mit umgerüsteten in pro Scheinwerfern rum. Hab es noch nicht eingetragen bekommen. Aber bin dabei. Und ich hab gehört, dass wenn es erstmal eingetragen ist, keiner mehr was dagegen sagen oder sogar die Karre stillegen lassen kann?!
Was ist jetzt richitig???
MfG Frank
Zitat:
Original geschrieben von LoneStarr
Hi Leute!
Und ich hab gehört, dass wenn es erstmal eingetragen ist, keiner mehr was dagegen sagen oder sogar die Karre stillegen lassen kann?!MfG Frank
definitiv falsch... 🙁
@LoneStar+
Dann hast du was falsches gehört!
Leider ist es so, daß totz Eintragungdiese sowohl von dr Polizei als auch vom TÜV beanstanden werden kann.
Abgesehen davon bist du als Fahrzeughalter für einen Einwandfreien Zustand des Autos verantwortlich.
Es sit nict so, daß nachher nur der TÜV , der es eingetragen hat, zur Rechenschaft gezogen wird.
Du bist nachher als Fahrzeughalter nachher genauso dran wie der TÜV Prüfer der es eingetragen hat.
Auf dem Weg wünsche ich dir alles Gute, hoffentlich wird dich keiner damit schnappen, von nem Unfall gar nicht gesprochen.
Gruß Adam
Ich habe ne andere Frage an auch Leute!
Wieviel K haben nun die normalen Xenonbrenner , die zur Zeit von Werk aus bei den Fahrzeugen eingesetzt werden?
Bei den Ebay Xenon Stets hat man 5000K,6500K und 8000 K zur Auswahl...
Ich dchte mir die Brenner wären einheitlich und hätten denselben Wert.
Eigentlich gehe ich davon aus, daß man mit Xenon, damit meine ich das Xenon vom Werk aus nicht nachgerüstet, bessere Asleuchtung hat aber es kann doch nicht sein, daß es nur an der Farbe des Lichtes ligt oder?
Dann könnte ich mir genauso diesePhillips Vision Birnen kaufen die haben 4000K trotzdem leuchten die aber nicht so gut wie Xenon, oder sehe ich es falsch???
Gruß Adam
Zitat:
Original geschrieben von Edition-Man
Also als Versicherungskaufmann kann ich n ur sagen, daß man sich endlich bezüglich des Versicherungsschutzes endlich richtig ausgedrückt hat!
Zitat: Denn die Veränderung an den Glühbirnen stellt eine sogenannte Gefahrerhöhung dar, die nach Paragraph 23,25 Versicherungsvertragsgesetz zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann!
Es steht genau das was ich euch schon mal gesagt habe, es mir aber keiner abgekauft hat!
Die BETONUNG liegt auf KANN! Muß aber nicht!......
Also wie ihr seht kommt es auf das UNfallgeschehen drauf an ob unsere Versicherung bei illegalen Xenon von der Leistung feei ist oder nicht.
endlich mal jemand der sich auskennt. hier wollen einem ja ständig irgendwelche selbsternannten fachleute (ich nenne jetzt keine namen 🙂)weissmachen, dass bei jeder kleinsten veränderung am kfz sofort der komplette versicherungsschutz erlischt, was natürlich der totale schwachsinn ist!!!
mir war es immer zu doof dagagenzuhalten, aber jetzt bestätigt endlich mal jemand vom fach meine einschätzung. der bedingungslose verlust der versicherungsleistung hätte gar keine juristische grundlage. obwohl es die versicherungen natürlich gerne sehen würden, aber spätestens vor gericht hätten sie ohne diesen "kausalen zusammenhang" keine chance.
@Magic Rabbitt
Also ich sehe die Sache nicht nur als Versicherungskaufmann sondern auch als VW-Schrauber..
Ich hätte auch Lust auf Xenon aber habe trotzdem meine Angst davor um ehrlich zu sein...
Wie ich schon sagte, ist man nach dem Umbau nicht direkt ohne Versicherungsschutz denn es muß halt der Kausalezusammenhang bestenen.
Trotzdem hätte ich Nachts Angst, daß irgendein Opi schon bei den geringsten Unfall in der Nacht behaupten könnte er sei geblendet worden und schon hätte man sehr sehr schlechte Karten :-(
Aus dem Grund bin ich mir selbst nicht ganz sicher ob ich meine In.Pro scheinwerfer nun auf Xenon umbauen soll oder nicht.
Gestern bin ich im Regen nachts gefahren und da habe ich geflucht denn bei Regen habe ich das Gefühl gehabt mit den In.Pros fast kein Licht gehabt zu haben, ohne jetzt zu übertreiben...
Baue ich mir Xenon ein so werde ich eine bessere Sicht haben, somit fahre ich selbst besser und sicherer, hab aber Angst, daß ich dann unter Umständen wirklich jemanden damit blende :-(
@Phils
Auf der HP für die du in deiner Signatur wirbst sind doch ein Paar Leute mit einegbauten Xenon, kannst du die nicht fragen wieviel K die brenner haben???
Vielleicht hast du nen persönlichen Bezug zu den Leuten....
Ich frage mich auch ob es beim eingebauten Xenon auf Dauer mit der Lichthupe kene Probleme gibt...
Man hat das Vorschallgerät und wenn wir Lichthupe machen dan leuchtet das Abblen- und Fernlicht kurz auf...
Beim eingebauten Xenon würde dem entsprechend auch der Xenonbrenner kurz Saft bekommen allerdings wäre es wohl in der kurzen Zeit zu wenig damit der Brenner angeht, desegen frage ich mich ob das Vorschallgerät dadurch früher oder später nen Schaden nimmt...???
Vielleicht kann jemand was dazu sagen der schon Xenon hat??
Gruß Adam