Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

XXX XXX
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

Hallo Leute !

Ich will mich eigentlich gar nicht in eure Xenon-Diskussion einmischen allerdings habe ich heute jemanden entdeckt, der LEGAL Xenon drin hat.

Ich konnte in der Werkstatt nur kurz mit ihm sprechen, da er es eilig hatte, aber er meinte er hat den Brenner usw. aus dem BMW-Nachrüstsatz von Hella genommen.

So wie es aus sah hat er diesen in GolfIV-Look-Scheinwerfer eingebaut und ne SWR konnte man auch erkennen.

Er hat da TÜV drauf. 🙂

Nur mal so als Anregung für die ganzen Bastler.

hmmm ...

waren das DE's oder Reflektoren ?

Hast du schon mal so Xenon-Gutachen bei Ebay gesehen ??

Darum geht's hier in Thread !!!!

Das mit der TÜV-Eintragung ist so 'ne Sache ...
TÜV-Prüfer heben 'nen "Ermessensspielraum" und sind leider .... oder "Gottseidank" auch nur Menschen.
Stichwort - Gefälligkeitsgutachen /Gefälligkeitseintragungen.

Wie schaut es denn aus, wenn 'ne Eintragung gegen geltendes Recht erfolgt ? Wer haftet dann, wenn alle Stricke reißen?
(Ich möchte jetzt mal den schlimmsten Fall annehmen !)
Ich teile da Totti-Amun Meinung bezüglich der Zulassung solcher Systeme.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Cougar2.0


Dass der 3er Golf DE hatte ... das ist mir neu. Zumal ich auch Golf fuhr und mich mit den Modellen schon mal auseinander gesetzt hab'.
Grüße

...und was ist mit den Scheinwerfern von INPRo?Haben wohl keine Linsen.Xenon macht auch Sinn ohne Linsen da gibts genug von auf dem Markt!!!

Gruß

Zum Bleistift die mit nem Stern haben fast keine DEs

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Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Zum Bleistift die mit nem Stern haben fast keine DEs

Zumindest nicht in den alten Modellen!Ich sag nochmal Volvo ausschliesslich FF-Scheinwerfer!

Gruß

Renault hat auch FF-SW´s.

Zitat:

Original geschrieben von m3ch_rip


Hallo Leute !

So wie es aus sah hat er diesen in GolfIV-Look-Scheinwerfer eingebaut und ne SWR konnte man auch erkennen.

Er hat da TÜV drauf. 🙂

Nur mal so als Anregung für die ganzen Bastler.

schon genauso illegal wie komplett selber gebaut.

wenns kompletter Scheinwerfer mit Gutachten für den 3er wäre dann wäre es wirklich Legal

die eintragung bringt dir garnichts. kannste dir das Geld sparen

SDI

Wieso wiederholen sich hier die Antworten eigentlich andauernd wieder?

Bla bla bla......der hats aber eingetragen.......bla bla bla.....die haben auch keine Linsen.....bla bla bla....

???bitte mal ein paar komentare hierzu ???
da steht was kleingedrucktes von golf3

Zitat:

??? bitte mal ein paar komentare hierzu ???

im Golf illegal .. hat höchstens eine Zulassung für den Omega mit den zugehörigen Scheinwerfern.

Tach auch,

gibt's jetzt eigentlich schon mal was neues von Herrn Felske? Interessiert mich nämlich auch recht brennend!

Gruß Gunnar

Leider noch nicht, habe ihn aber bereits ein 2.Mal angeschrieben...

Antwort von AUTO-BILD!!!!

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass die
Antwort so lange auf sich warten ließ.

Bitte gedulden Sie sich noch bis zum 30.4.

Dann wird das Thema nämlich in der AUTO BILD abgehandelt.

Sollten dann immer noch Fragen offen sein, melden Sie sich einfach
nochmal.

Mit freundlichem Gruß

Redaktion AUTO BILD TEST&TUNING

Na supi!Da bin ich ja mal gespannt!Da steht bestimmt all das drin was wir schon alle wissen!Mal abwarten.

Gruß

Ich finde die Antwort von Autobild lachhaft, so was hätte man auch von einem Bäcker oder Metzger erwarten können. Es ist damit niemanden geholfen worden, so schau waren wir auch schon davor.

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