Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...
Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...
Sehr geehrter Herr Felske,
ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...
Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...
Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...
Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.
Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?
Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:
Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:
Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...
Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).
Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.
Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....
Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...
Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!
Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...
Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.
Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!
296 Antworten
Zitat:
Wegen dem E-Prüfzeichen:
Hab mich gestern beim TÜV auch ein wenig informieren können. Ich wollte noch meinen neuen Auspuff eingetragen haben. Der hat das Ding nur angeschaut und gemeint "Nö, isn E Zeichen drauf, wofür eintragen?". Der meinte das wäre grundsätzlich auch mit den Spiegeln, G4 Looks und Rückleuchten so (also wenn E-Prüfzeichen). "Auch wenn viele Polizisten immer alles besser wissen wollen". Soviel dazu
Sag ich doch immer .. und keiner glabt mir. 🙂
Muss ich mich dem magischen Kaninchen mal anschliessen, die LED RL sind echt das letzte wo sie erfunden haben. Direkt vor mir an der Ampel spielte dann auch noch einer mit seinem Bremspedal, ach hätte ich doch die Sonnenbrille gehabt, wären mir die kleinen roten Kreise nicht noch 20 minuten später vor den Augen erschienen.....
Sowas gehört verboten! Dann doch lieber die Unterbodenbeleuchtung erlauben etc. das stört doch keinen, na mich jedenfalls nicht.
ja,led rückleuchten und xenon sind passive sicherheit,freunde!
leds schalten VIEL schneller als glühbirnen etc,xenon ist für den fahrer deutlich sicherer!
und wens blendet,EINFACH MAL NICHT REINGUCKEN!!!!
dann blendet es auch nicht!
oder mal mit sauberer scheibe fahren!
das sind alles sachen die nicht erfunden worden um toll auszusehen sondern um die sicherheit zu verbessern...
mfg
In LED Rückleuchten nicht reingucken??? looool
Also wenn so ein Arxxx vor mir fährt mit den Dingern und Bremst wie soll das gehn? Was noch viel Geiler ist wenn einer gemischte drin hat.. Also LED und Normale Glühlampen. Ne bekannte hat welche da iss das Licht LED und Bremse normal.. Rate mal was heller ist und was man dadurch gar nicht mehr sieht 😉 Jetzt erzähl das bitte nochmal mit der Sicherheit. Die Dinger waren mit einer ABE leider weiss ich die Marke nicht mehr sind fürn Polo egal.. die Hätten niemals zugelassen werden dürfen.. Den WAgen hat es auch schon mind 2x erwichscht, nur konnte niemand was machen weil Die Dinger orginal so sind und ne Zulassung haben
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Zitat:
Original geschrieben von gti-dream
ja,led rückleuchten und xenon sind passive sicherheit,freunde!
leds schalten VIEL schneller als glühbirnen etc,xenon ist für den fahrer deutlich sicherer!
is ja schön und gut mit der kurzen schaltzeit, und länger halten tun die LEDs ja auch, aber müssen die dinger dabei regelrecht aufblitzen???
weiss nicht was audi da für höllenLEDs verwendet, aber die könnte man auch in starenkästen einbauen.
besonders nervig sind die blinker, und da kommts nun wirklich nicht auf irgendwelche schaltzeiten an.
das ganze kommt ja aus der motorradwelt, aber da is mir das noch nie so "ins auge gestochen".
ok vielleicht muss man sich echt nur dran gewöhnen.
nee,mit reingucken meine ich xenon!
also ich finde die led rückleuchten gut!
ok,manche sind etwas ZU hell,aber ist ja auch noch neue technik an die man sich wie schon gesagt gewöhnen muss...
mfg
Sooo Leute ....
wie schaut's jetzt aus mir 'ner Antwort von dem Herrn Felske ????
Hab ich was überlesen oder kam bisher nichts dabei raus ???
Darum gings mal hier im Tread .....
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Oh man - ich würde immer noch 10:1 wetten dass nix dabei raus kommt.
Ciao
hmm warum habt ihr eigentlich ausgerechnet die autobild gefragt?
ich mein das ist ja fast so als ob ich bei ner pc-frage die computerbild oder bei ner politikfrage die BamS anschreibe.... 😉
Jow... MaGiC-RaBBiT
das ist der Punkt !!!
Etwas "inkompetenteres" als die Leute von AUTO-BILD kann man ned fragen .....
Dann kannste genauso gut da Dr. Sommer Team vom Bravo befragen .... :-)
Ich sag nur Springer-Verlag (Senatsionen am laufenden Band) ... mehr ned.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Cougar2.0
Jow... MaGiC-RaBBiT
das ist der Punkt !!!
Etwas "inkompetenteres" als die Leute von AUTO-BILD kann man ned fragen .....
Dann kannste genauso gut da Dr. Sommer Team vom Bravo befragen .... :-)
Ich sag nur Springer-Verlag (Senatsionen am laufenden Band) ... mehr ned.
Grüße
Mecker mecker mecker!!!!
Dann mache es doch besser. Bist Du irgendwie tätig geworden? Hälst Du uns auf dem Laufenden wie Totti? In erster Linie ging es ja darum zu erfahren wie Kabel1 das eingetragen bekommen hat und dafür ist eine grosser Verlag wohl nicht schlecht!
Also mal schön den Ball flach halten und an die eigene Nase fassen!
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung!!
nee im Ernst ....
weshalb sollte Auto-Bild dazu eine "verbindliche" Antwort geben ???
tztztz ... es ist extrem naiv zu glauben dass man zu dem Thema eine Antwort bekommt (schon gar nicht so 'n Sensationsblatt).
Es ging ursprünglich um Nachrüstsets ... und die werden in absehbarer Zeit nicht zugelassen werden. Wer die Prozeduren bei TÜV und CO. auch nur ansatzweise kennt wird mir zustimmen.
Aber egal ... ich werde den Thread verfolgen und meine Schuhe fressen wenn dabei mehr raus kommt als 100 Seiten nutzloses ..... wasauchimmer .
Ciao
Versuch macht Klug!
Wer versucht kann verlieren, wer nicht versucht hat schon verloren ;o)))
Wieso sollten Nachrüstsets nicht zugelassen werden? Für den Golf 4 gibt es doch eines von Hella, wenn auch pottenhässlich. Und für BMW gibt es von Hella auch ein nachrüstset mit zulassung, also wieso sollte es das nicht mal für einen Golf 3 geben? Also mehr als 500€ wäre mir das auch nicht wert, denn ich bin auch mit normalem Licht seit 18 Jahren unterwegs. Es muss also nicht unbedingt Xenon sein.
Zitat:
Original geschrieben von Cougar2.0
Etwas "inkompetenteres" als die Leute von AUTO-BILD kann man ned fragen .....
Dann kannste genauso gut da Dr. Sommer Team vom Bravo befragen .... :-)
Ich sag nur Springer-Verlag (Senatsionen am laufenden Band) ... mehr ned.
Klar gibt es was inkompetenteres zum Fragen.
Dich!!!
In diesem Sinne...
@Cabriodriver
Oh .... da hab ich was falsch verstanden ... oder auch ned !?
Ich sprach von Xenon-Nachrüstsetz wie sie von www.badcar.de angeboten werden und um die es ging anfangs auch. Die haben 'nen H7 Sockel der es ermöglicht die original Glühlampe ganz einfach gegen 'nen Xenon-Brenner einzutauschen ohne irgend ein gebastel bzw. gepfusche mit Unterlagscheiben oder ähnlichem (wie bei en Ebay - Dingern).
Dass Xenon nur in DE-Projektore (Linsenscheinwerfer) Sinn macht versteht sich ja von selbst (Dynamische Leuchtweitenregulierung und Scheinerferreinigungsanlage müssen dann natürlich auch ran).
Dass der 3er Golf DE hatte ... das ist mir neu. Zumal ich auch Golf fuhr und mich mit den Modellen schon mal auseinander gesetzt hab'.
Schau dir mal die Seite an da steht alles nötige zur technischen und rechtlichen Seite des ganze drin.
http://home.t-online.de/home/manfred.borgwardt/auto/licht/lampen.htm
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Klar gibt es was inkompetenteres zum Fragen.
Dich!!!
In diesem Sinne...
Jow ....
stimmt schon ich bin sicher noch weniger kompetent als "das Blatt" (im Bezug auf PKW's).
Da ist nur ein Unterschied ..... ich erhebe nicht den Anspruch kompetent zu sein.
Naja .. vielleicht irre ich mich auch und die Leute von Autobild überschlagen sich nahezu um 'ne verbindliche und vorzeigbare Antwort zu bieten.
(es sollen ja noch Wunder und Zeichen geschehen)
Übrigens ... kritik kommt immer schlecht an.
Grüße