Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

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Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

Dann solltrest du mal zum Augenarzt gehen. Xenonlicht blendet nicht mehr, gerade durch die LWR ist blenden fast ausgeschlossen. Was ein Problem ist, ist die Farbtemperatur. Dieses blaue Licht ist zu aggressiv und unangenehm. Das normale Halogenlicht mit seiner gelben Färbung ist hingegen weich. Und diese unangenehme Farbne wird als Blendung fehlinterpretiert. An Änderung dieser blauen Farbe wird ja gearbeitet und die Entwicklung ist da ja auch schon weiter gekommen.
Als die Biluxlampen noch normal waren hat sich auch jeder über Halogen aufgeregt, weil es halt ungewohnt war, wenn einer mit sowas entgegen kam und man da unbewusst, weil ist ja was anderes, reingeschaut hat. Ist jetzt mit Xenon auch nicht anderes. Blaues Licht, was neues, ungewohntes, mal ganz schnell (unbewusst)hinschauen.

Das aendert IMMERNOCH nix daran, dass es von SEHR vielen als unangenehm und blendend empfunden wird..

Und in diesem Kontext ist es mir voellig egal, ob mir jemand das begruenden kann oder nicht.

Es aendert nix am Fakt, dass viele die Dinger zum k****n finde...Egal, obs Dir gefaellt oder nicht.

also nen kumpel von mir hat sich für seinen Golf 2 so ein Xenon satz gekauft. hat 275 euro gekostet mit TÜV-Gutachten. Die eintragung kostete dann nochmal ca 40 euro

öhm.. fürn golf 2 soll es einen mit tüv geben und für g3 nicht??? wohl eher mit xenon atrappen in ner normalen funzel..

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nene, so richtiges xenon

ja echtes xenon mit UNECHTER eintragung für die tonne!

der hat sich brenner in die scheinwerfer gebaut und damit ist die abe erloschen!

mfg

naja, bei nem auto mit unterbodenbeleuchtung und rundum getönten scheiben ist es ja eigentlich auch egal! 😁

Cool. Rundrum getönte Scheiben hatte ich auch ne ganze Weile, bis mir der Mann von der Zulassungsstelle den Brief eingezogen hat wegen Verdacht auf Falscheintragung. Hat ja auch nur 16 Monate gedauert, bis sie festgestellt haben, das alles richtig war und dann habe ich auch den Brief wieder bekommen. Hätte meinen Passat auch wieder in der Zeit ohne Brief zugelassen bekommen, wenn ich ne Vollabname hätte machen lassen. Wär völlig unrentabel gewesen und so hab ich in ins Ausland verkauft.
Hat ne ganze Menge Geld verschlungen, diese Aktion. Mein Anwalt ist wieder ein Stück reicher.

wie jetzt?Die haben den Brief eingezogen und du hast ihn erst nach 16 Monaten wieder bekommen?Geht denn das überhaupt?

Gruß

Noch nichts Neues von Autobild! Werde da morgen mal nachhaken, vielleicht war Herr Felske ja im verdienten Osterurlaub, bzw. informiert sich selbst noch.

War aber gerade mal bei der Dekra zwecks Eintragung der in.pro Celis Xenon Scheinwerfer. Musste wieder unverrichteter Dinge vom Hof, ohne Eintragung...
O-Ton Prüfer: Trage ich nicht ein! Warum auch! Haben ein e-Prüfzeichen, es blinkt nur ein Blinker und gut ist. Er wird das Fahrzeug bei einer HU so abnehmen, alles andere ist rausgeschmissenes Geld! Blinker brauchen auch nicht geschwärzt sein, Hauptsache es blinken nur die Einen oder die Anderen...
Stillegung durch die Rennleitung kann nicht erfolgen, da mir ein Fehlverhalten nachgewiesen muß. Das ist eindeutig durch das e-Prüfzeichen nicht gegeben!!
Ende, aus...

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Stillegung durch die Rennleitung kann nicht erfolgen, da mir ein Fehlverhalten nachgewiesen muß. Das ist eindeutig durch das e-Prüfzeichen nicht gegeben!!
Ende, aus...

Moin,

dann müßtest du ja ne ABE zu haben.
Weil trotz e-prüfzeichen brauchst du doch dazu noch ne ABE.
Hat mit die Rennleitung jedes mal gesagt.
Und jedes mal streite ich mich mit den netten Leuten und das nur wegen den Normalen Hella G4 look und den In.pro Klarglasrückleuchten. Aber ich hab ja dazu ne ABE...

Aber wenn die In.Pro celis ne ABE haben dann is ja alles in Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von BruderTom82


Aber wenn die In.Pro celis ne ABE haben dann is ja alles in Ordnung.

Habense aber nich! Meine serienmäßig verbauten schwarzen Hella Rückleuchten auch nicht!

Das e-Prüfzeichen reicht laut Dekra!! Er sagte auch, das ab und an die Rennleitung mit irgendwelchen fragwürdigen Karren ankommt...

Ist so, wie es ist...

e-Prüfzeichen ist eine europaweite Zulassung!!!

ah, das alte Thema mit dem e-Prüfzeichen!

Wißt ihr wie ich so sinnlose Diskussionen mittlerweile verhindere?

Hatte eines Tages die Schnautze voll und habe mir in der Buchhandlung ein Büchleine betsellt "StvZo", es kostete mich nur 20 Euro und ca. 2 Stunden Zeit es sich durchzulesen und den Abschnitt über das E-Prüfzeichen zu finden und zu markieren.

Wenn mich eine Bulle darauf anspricht kriegt er das Büchlein und den Abschnitt gezeigt, dann ist wieder Ruhe.

Gruß Adam

Zitat:

Original geschrieben von Jadefalke


Das aendert IMMERNOCH nix daran, dass es von SEHR vielen als unangenehm und blendend empfunden wird..

da möchte ich mich anschließen. vor allem, wenn ich hier schon von linsentechnik etc höre. erinnert mich an die xenons von audi, und die gehören verboten die teile mit diesem funkel-glitzer effekt. da weiss man teilweise gar nicht ob einer blinkt oder nur zum spaß blendet.

so ein scheiss ist erlaubt (genauso wie diese LED-rückleuchten, die viel zu grell sind, übrigens auch von audi) aber so harmlose sachen wie unterbodenbeleutung und scheibentönung vorne verbieten sie....!

ich finde das erträglichste xenon licht ist immer noch das bläuliche aus der alten MB C-/E-klasse. wenn es nachher bei hella / in.pro auch so aussieht dann OK, ansonsten hoffe ich dass es kein xenon für G3 geben wird.

Wegen dem E-Prüfzeichen:

Hab mich gestern beim TÜV auch ein wenig informieren können. Ich wollte noch meinen neuen Auspuff eingetragen haben. Der hat das Ding nur angeschaut und gemeint "Nö, isn E Zeichen drauf, wofür eintragen?". Der meinte das wäre grundsätzlich auch mit den Spiegeln, G4 Looks und Rückleuchten so (also wenn E-Prüfzeichen). "Auch wenn viele Polizisten immer alles besser wissen wollen". Soviel dazu 😉

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