Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

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XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

Xenon

Freilich ist das Kabel für den Brenner dabei. Du musst nur plus und minus anstecken und den Brenner anstecken. Ein Foto? Kann ich mal schauen.

Re: Xenon

Zitat:

Original geschrieben von babs(m)


Freilich ist das Kabel für den Brenner dabei. Du musst nur plus und minus anstecken und den Brenner anstecken. Ein Foto? Kann ich mal schauen.

Ich frage lieber, habe schon alles möglich erlebt. Und vor Allem schon viele Steuergeräte in der Hand gehabt.

Mach mal ein Pic, Interesse besteht. Ich muß nur genau wissen, welche es sind...

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Und das habe ich nochmal darauf geantwortet:

Hallo Herr Volkens,

es wäre super, wenn sich eine Antwort fände. Mit geht es auch und gerade um selbstumgebastelte Scheinwerfer, die von einigen Prüfern der Dekra und des TÜVs eingetragen wurden und werden. Wie verhält es sich dann bei einer Kontrolle oder einem Unfall?
Denn wenn ich selber umbaue, kann ich ja keinen Hersteller zur Verantwortung ziehen... Wie verhält es sich mit so einer eigentlich illegalen Eintragung im Ernstfall? Ich habe mehrere Eintragungen gesehen. Wortlautet: Fzg. leuchtet mit Xenon, Fahrzeug leuchtet mit Xenon ohne Scheinwerferreinigungsanlage usw.
Umgebaut wurden dabei die Serien H1 Scheinwerfer, sowie die in.pro SW Xenonlook, die auch eine DE Linse haben (hatte ich bereits auch selber umgebaut, haben eine gute Lichtausbeute bei perfekter hell/dunkel Linie).

Ich habe Ihre fundierten Antworten übrigens immer im motor-talk Forum veröffentlicht. Das Thema ist wirklich nicht unwichtig. Bis heute früh waren auf diesen Thread knappe 7.780 Zugriffe erfolgt. Schauen Sie doch mal hier: http://www.motor-talk.de/t281596/f146/s/thread.html

MfG

So, ich zitiere mich mal selbst. Das hier kam gerade auf obiges Schreiben von Autobild. Toll, daß die sich so reinknien. Auch aus diesem Grund hole ich sie mir regelmäßig!!!:

Hallo Herr Niehaus,

entschuldigen Sie bitte das es so lange gedauert hat. Habe unserem Anwalt den Fall geschildert (Dr. Rocke vom ADAC in Hamburg). Er meint, die Gutachten können sich nur auf Teile der Nachrüstpakete beziehen und nicht auf die komplette Anlage. Zwei Möglichkeiten wären denkbar.
Erste: Der Fahrer hat das Gutachten, baut ein, lässt aber nichts eintragen - Im Falle einer Kontrolle 50 Euro Bußgeld, drei Punkte und erlöschen der Betriebserlaubnis. Versicherung holt sich im Falle eines Unfalles ein Teil der Kosten zurück wegen Gefahrenerhöhung. Zweitens:
Der Umbau der Umrüstung wird gegen geltende Bestimmungen durch Prüfer abgenommen und eingetragen. Der Fahrer bekommt als verantwortlicher für das Fahrzeug Bußgeldbescheid. Mit dem Teilegutachten und der Abnahmebestätigung muss er Widerspruch einlegen und glaubhaft machen, dass er von der Rechtmässigkeit der Umrüstung ausgehen musste. Die Verantwortung liegt dann beim Hersteller bzw. beim Prüfer.

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Mit freundlichem Gruß
Bernd Volkens
Redaktion AUTO BILD

Jep und das Ende der Geschichte ist somit dieses, dass wenn die Grünen einen erwischen dann gibts unter Umständen eine still gelegte Kiste und Bußgeld und wenn der Mißt eingetragen ist dann hat man zwar das Recht Widerspruch einzulegen aber trotzdem hat man dann immer noch das Bußgeld an der Backe und ne Menge Papierkramm.

Soviel dazu die Xenon eingebaut haben und so tun als ob es legal wäre.

Gruß Adam

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Zitat:

Original geschrieben von Edition-Man


Jep und das Ende der Geschichte ist somit dieses, dass wenn die Grünen einen erwischen dann gibts unter Umständen eine still gelegte Kiste und Bußgeld und wenn der Mißt eingetragen ist dann hat man zwar das Recht Widerspruch einzulegen aber trotzdem hat man dann immer noch das Bußgeld an der Backe und ne Menge Papierkramm.

Soviel dazu die Xenon eingebaut haben und so tun als ob es legal wäre.

Gruß Adam

Sehr genau!! Endlich sind wir mal einer Meinung... 😁 😁

Aber genau das hier habe ich schon immer gepostet, und keiner wollte es wahrhaben. Und das gilt ebenso für die Karre von Abenteuer Auto!!!

Alles illegal, egal was in den Papieren steht...

Zitat:

und keiner wollte es wahrhaben

ich schon .. 😉

Also der Prüfer, der es einträgt haftet, man muss es nur einklagen.. Ok das mit dem glaubhaft machen dürfte das kleinste Problem sein, denn man fährt ja zum TÜV hin um sich einen legalen Einbau bestätigen zu lassen... Und nun soll sich noch jemand über den Gewinner des Autos aufregen, der die Karre schlauerweise wieder verkauft hat. 😉
Also heisst es nu weiter warten, bis Hella oder In.Pro nen scheinwerfer mit Gutachten für den G3 rausbringen. Aber ich denke eh dass sich das nicht bei dem Wagen lohnt...

Zitat:

Mit dem Teilegutachten und der Abnahmebestätigung muss er Widerspruch einlegen und glaubhaft machen, dass er von der Rechtmässigkeit der Umrüstung ausgehen musste. Die Verantwortung liegt dann beim Hersteller bzw. beim Prüfer.

d.h. jeder der hier mitgelesen hat kann von dieser Rechtmäßigkeit nicht mehr ausgehen 😉

Na toll. Was nützt den ein Anwalt? Wir wissen doch alle was passiert, wenn man mit illegalen Eintragungen erwischt wird. Nen Obermacker vom Tüv wäre mal besser, da der sich mit sowas besser auskennt und dann mal ne klare Stellungname dazu abgeben kann.

Hi Leute ich hab die IN.PRO scheinwerfer mit standlichtringen drinne und habe eine ganz normale blue light birne drinne und das licht sieht durch den projektor genauso aus wie xenon (sogar die bunte obere lichtkante haben die scheinwerfer) ich kann sie nur weiterempfehlen kosten bei D&W 249 euro der satz

Zitat:

Original geschrieben von ]{laus


 

d.h. jeder der hier mitgelesen hat kann von dieser Rechtmäßigkeit nicht mehr ausgehen 😉

lol klaus.. du gehst auch zum richter und würdest das noch zugeben, dass du es wusstest und trotzdem gemacht hast...

also für mich ist und bleibt das gutachten und die eintragung des prüfers wichtigster standpunkt.. und somit dürfte das zwar ne menge aufwand sein, aber die kosten dürfte letztendlich der prüfer sowie der verfasser des gutachtens tragen.. aber mal ehrlich... der falll ist eh nur für die interessant, die schon erwischt wurden.. wer sich die teile einbaut ohne zulassung ist eigendlich eh selber schuld...

Ok, selbst wenn man sich vor Gericht rauswinden kann. Der ganze Ärger isses doch wohl nicht wert.
Die Karre wird eh im unpassendsten Augenblick stillgelegt. Abends mit Freunden auf dem Weg zu ner geilen Party, oder prompt mit der neuen Fregatte auf dem Beifahrersitz. Kommt doch immer so...
Und bei nem Unfall, wenn die Versicherung erstmal nicht zahlt, kann es über 2 Jahre dauern, bis Geld fließt. Aber ihr habt ja alle genug auf dem Konto, um ein anderes Auto zwischen zu finanzieren...?...
Habe gerade so einen Fall, der Geschädigte wartet schon seit über 2 Jahren auf die Kohle...
Muß echt nich...

@Totti

muss ich dir vollkommen Recht geben.
Ich hatte aich Xenon drin und habe es aber wieder verkauft, weil mir der Ärger und alles drum rum nnivht wert ist, da kann ich auch noch so lange warten bis die für den G3 einen Xenon SW rausbrinngen oder ich baue mir die g4 Cab front dran mit Xenon SW. aber anders nicht, die rennpatrolie ist so scharf im Moiment bei uns da lohnt sich das nicht wirklich.

Zitat:

Original geschrieben von niethnagel


die rennpatrolie ist so scharf im Moiment bei uns da lohnt sich das nicht wirklich.

Eben. Die sind vom KBA angespitzt worden deswegen und kennen die Problematik sehr genau. Uns selbst jeder blinde Bulle kann Xenon von allem Anderen unterscheiden...

Der muß doch nur sagen, mach dein Licht mal aus und wieder an. Dann wars das...

Oder er guckt in den Motorraum, die Steuergeräte kann man nicht verstecken...

Ich hab mir gestern auch die in pro SW geholt. Sehen ganz gut aus. Bei uns kosten die mit Ringen 220 und ohne 206 Euro. Ich hab die ohne genommen, da ich die Ringe nicht sehr schön finde, sind zu dunkel.
Mal ne andere Frage. Viele schreiben hier von der Golf IV Cabriofront. Gab es das Cabrio denn mit Xenon? Die Scheinwerfer vom IVer passen ja nun überhaupt nicht, weder ins 3er noch ins 4er Cabrio. Ausserdem muss der Umbau mit nem Vollgutachten abgenommen werden, da nen 4er Cabrio lt. Typ- und KBAnummern nen anderes Fahrzeug ist als nen 3er Cabrio und erst recht als ne 3er Limo.

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