Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Lichttechnische Gutachten werden aber getrennt für Fer-, Abblendlicht... gemacht und nicht auf den kompletten Scheinwerfer. Ich würde ja alles aus dem Passat-Scheinwerfer übernehmen, somit auch das lichttechnische Gutachten. Da das Scheinwerferglas ja bei beiden Scheinwerfern durchsichtig ist, hat es keinen Einfluss auf das Gutachten. So sieht es bis jetzt auch der Tüver.

da kann ich dir nur recht gebendas auf die idee noch keiner gekommen ist

ich wollte sowas mal machen weil hatte ja die xenon linsen jeden tach auffer arbeit vor mir liegen
aber nie die zeit dazu gefunden

Alleine das Feilen am Sockel lässt das lichttechnische Gutachten erlöschen!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser


Alleine das Feilen am Sockel lässt das lichttechnische Gutachten erlöschen!!!!!!!

Jede Veränderung lässt es erlöschen...

Xenon

Hallo ich hatte ein Fahrwerk drin. Das war eingetragen. Die Polizei hat einen Gutachter bestellt und meinen Wagen stillgelegt. Gab zwar keinen punkt aber ich musste über 250 euro für den Gutachter zahlen. Soviel zum eintragen. Ich hatte auch Xenon drin im Golf 3 Cabrio mit Klarglasscheinwerfer. Ich glaube der Tüv trägt das mit Klarglasscheinwerfern nicht ein weil das zu sehr Blendet. Ein Kumpel hat auch Xenon im E36 Cabrio drin und es ist seit ca 5 Jahren eingetragen. Der hat aber Michglasscheinwerfer drin. Und der Brauchte auch keine Höhenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlage oder so zum eintragen. Ich hab sogar mal ein Gutachten für Xenon nachrüsten von Hella irgendwo im Internet gesehen.

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Re: Xenon

Zitat:

Original geschrieben von babs(m)


Hallo ich hatte ein Fahrwerk drin. Das war eingetragen. Die Polizei hat einen Gutachter bestellt und meinen Wagen stillgelegt. Gab zwar keinen punkt aber ich musste über 250 euro für den Gutachter zahlen. Soviel zum eintragen. Ich hatte auch Xenon drin im Golf 3 Cabrio mit Klarglasscheinwerfer. Ich glaube der Tüv trägt das mit Klarglasscheinwerfern nicht ein weil das zu sehr Blendet. Ein Kumpel hat auch Xenon im E36 Cabrio drin und es ist seit ca 5 Jahren eingetragen. Der hat aber Michglasscheinwerfer drin. Und der Brauchte auch keine Höhenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlage oder so zum eintragen. Ich hab sogar mal ein Gutachten für Xenon nachrüsten von Hella irgendwo im Internet gesehen.

Nix für Ungut, aber lies mal den Thread. Es gibt keine gültigen Gutachten! Alle lange überholt. Auch eine Xenoneintragung seitens TÜV ist nicht rechtens!! Auch die Machenschaften von

www.badcar.de

und Co. sind in Deutschland zumindest absolut illegal.

Trotz Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis, heißt keinen Versicherungsschutz!! Wurde hier aber schon x-mal geschrieben...

Das Problem ist nur, wenn BadCar illegale Eintragungen vornimmt, dann wär der TÜVer vor Gericht und BadCar wäre geschlossen. Sie müssen ja ein Hintertürchen haben. Kann sich das jemand erklären?
Die machen täglich mehrere Eintragungen und sind auch bekannt dafür.

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Das Problem ist nur, wenn BadCar illegale Eintragungen vornimmt, dann wär der TÜVer vor Gericht und BadCar wäre geschlossen. Sie müssen ja ein Hintertürchen haben. Kann sich das jemand erklären?
Die machen täglich mehrere Eintragungen und sind auch bekannt dafür.

Das Hintertürchen ist dies: Der Fahrer, und nur der Fahrer ist für die Verkehrsicherheit seines Fahrzeugs zuständig!!!!

Der TÜVer ist aber auch für seine Eintragung verantwortlich. Eine Firma darf auch keine Werbung mit illegaler Eintragung machen, also müssen die ja nen Weg gefunden haben. Hat mal jemand so ne Eintragung von denen?

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Das Hintertürchen ist dies: Der Fahrer, und nur der Fahrer ist für die Verkehrsicherheit seines Fahrzeugs zuständig!!!!

Der Fahrer ist dafür verantwortlich sein Auto im Ordungsgemäsen Zustand zu halten und das Fahrzeug bei Baulichen veränderungen und alle 2 _Jahre zur Kontrolle vorzuführen.. Der TÜV hat für jede Eintrag (Eintragung= Bescheinigung für eine Ordnungsgemässe Bauliche Veränderung) die Haftung zu übernehmen.. Auch wenn Gerichte es schon anderes ausgelegt haben. Wie schon oft genug gesagt, ich kaufe mir im Laden ein Scheinwerfer, also geh ich davon aus, der ist zugelassen. Um sicher zu gehen frag ich beim TÜV nach, dieser sagt auch alles OK. Wie soll ich dann als normaler Verbraucher noch sagen, dass ich was illegales gemacht habe???

Immerhin sind das beim TÜV ausgebildete, bzw studierte Leute, die das wissen müssen (auch wenn es selten mal der Fall ist)

Wir drehen uns hier im Kreis. Ist so, wie es ist... Die Rennleitung legt jede Karre auf jeden Fall still, obs eingetragen ist oder nicht. Ich meine das bezogen auf Veränderungen an SW, also selbtnachgerüstete Xenons, Blinker und Co...

rein rechtlich hat die "Rennleitung" nicht das recht eine Stillegung zu entscheiden, ausser in besonderen Fällen. Ist eine bauliche Veränderung eingetragen, haben die höchstens die Möglichkeit ein Fahrzeug vorführen zu lassen um erneut zu Prüfen ob dies der StVZO entspricht. Weil ein Polizeibeamter nicht die technische Ausbildung hat überhaupt ein Fahrzeug zu beurteilen ausser es ist NICHT eingetragen. Ich denek wir müssen hier zwischen 2 Fällen unterscheiden, die einen haben einen Umbau gekauft und soich drauf verlassen, dass es so ok ist und denken sie haben eine ABE oder ähnliches dafür. Die anderen haben es aber eingetragen, hier dürfte es in erster Linie schwer werden rauszubekommen, ob das ein Gefälligkeitseintrag war oder ein rechtmässiger.
Aber leider sind all dieses nur Grundsatzdiskussionen.. Jeder Richter entscheidet hier anders.. Einige Rennleiter halten sich für Götter in Grün und einige TÜVer meinen auch, nur weil sie schlechte Laune haben, diese dann am "Kunden" auszulassen.

Ich halte nicht viel davon beim G3 Xenon einzubauen, weil dieses bei den heutigen Preisen einfach zuviel Geld ist, aber ich sehe keinen Sinn dahinter, dieses unter einigen Auflagen und TÜVabnahme zu verbieten. Genausowenig finde ich es falsch nen Blinker in die G4looks nachzurüsten..
Aber naja die Deutschen Gesetze sind leider so. Was aber noch schlimmer ist, dass sie kaum was aussagen und auslagefähig sind.

Xenon

Ach ja, ich hätte evtl. ein Xenon nachrüst Set zu Verkaufen. Die Glühbirnen(Brenner) hab ich nicht mehr kosten bei ebay 30 40 euro. Funktioniert noch einwandfrei.

Re: Xenon

Zitat:

Original geschrieben von babs(m)


Ach ja, ich hätte evtl. ein Xenon nachrüst Set zu Verkaufen. Die Glühbirnen(Brenner) hab ich nicht mehr kosten bei ebay 30 40 euro. Funktioniert noch einwandfrei.

Was sind das für Steuergeräte und zu welchem Preis möchtest Du sie abgeben?

Xenon

Ich glaub das sind die von Hella. Bin mir aber nicht sicher. 2 Quadratische Steuergeräte wo jeweils ein Kabel für den Brenner und einmal plus und minus rausgeht. Ich hab damals ca 570 DM bezahlt. Für 130€ oder so würde ich sie abgeben.

Kannst Du mal ein Pic davon machen? Es gibt mehrere von Hella. Ist denn das Kabel mit Stecker für den Brenner mit dabei?

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