Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

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Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Mal ne andere Frage. Viele schreiben hier von der Golf IV Cabriofront. Gab es das Cabrio denn mit Xenon? Die Scheinwerfer vom IVer passen ja nun überhaupt nicht, weder ins 3er noch ins 4er Cabrio. Ausserdem muss der Umbau mit nem Vollgutachten abgenommen werden, da nen 4er Cabrio lt. Typ- und KBAnummern nen anderes Fahrzeug ist als nen 3er Cabrio und erst recht als ne 3er Limo.

Nein, das G4 Cabrio gab es def. nicht mit Xenon. Bis vor 2 Wochen war ich mir auch zu 100% sicher, daß es keine SRA fürs G4 Cabrio gibt. Letzte Woche ist mir hier aber einer mit SRA begegnet!

Meines Wissens sind aber die G4 Cabrio SW identisch mit denen des G4... Also müssest Du weniger Probs haben...

Die Teilenummern sind ja wirklich identisch. 1J1 941 017 B für die HallogenSW. Dann dürfte ja einer legalen Abnahme nix im Wege stehen. Das hätte ich ja nicht gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Die Teilenummern sind ja wirklich identisch. 1J1 941 017 B für die HallogenSW. Dann dürfte ja einer legalen Abnahme nix im Wege stehen. Das hätte ich ja nicht gedacht.

SW kriegste schon mal bei ebay für 750 Euros. aut. LWR von Hella, ultraschallgesteuert.

SRA kriegste auch schon mal für G4, G3 ist nahezu ausgeschlossen.

Aber welche in.pros hast Du dir geholt?? Du hast doch eine G4 Front, oder täusche ich mich...?...

Du täuschst dich. Hab nen 3er. Fotos sind unter Website.
Hab heute gesündigt. Ich habe in die in.pros das Bi-Xenon vom 3B-Passat(Facelift) eingebaut. Konnte gerade nur Fotos vom Lichtbild machen, da es für die Einbaufotos zu dunkel war.

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Jetzt mal das interessantere Lichtbild, wenn das Bi-Xenon voll in Aktion ist. Die Lichthupenfernscheinwerfer sind mit an, war beim Passat auch so. Das Lichtbild ist original wie im Passat, da ich die komplette DE-Einheit getauscht habe.
Der Golf steht schräg und die Hell-/Dunkelgrenze ist in echt wagerecht.

Hi...

Wenn Du mal Zeit hast zwischendurch, kannst Du mir mal ein paar gute Pics der Scheinwerfer senden? Vor Allem auch, was Du so insgesamt von welchem Wagen verbaut hast und wie...?...
Wäre super...

e-mail: info@antik4u.de

Grüße

Totti

Hi,

kannst du mir das bitte auch mal zuschicken? Event. mit. Bildern aus den INNERN der Scheinwerfer?

Kann man die DE Linse einfach so austauschen? Also ich meine ist die nur in den SW reingeschraubt?

Will mir demnächst auch die In.Pro. mit den Celis holen... 😉

Meine eMail:
Master-Eminem@gmx.de

Danke schonmal...

Greetz
Marcel

Ich mach ja dann Bilder, auch bei Dämmerung, wie die aussehen, wenn sie an sind. Die Linsen sind komplett geschraubt, aber die Halter vom Passat passen nicht an die in.pros. Hab sie erstmal mit Kabelbindern fixiert und fahre so. Will die einkleben, aber da dann halt mich nicht verkleben, deshalb erstmal die Kabelbinder. Die SW sind auch noch nach hinten offen, da das Xenon nen ganzes Stück länger ist. Muss mir da noch was einfallen lassen, bin also noch nicht fertig.

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Ich mach ja dann Bilder, auch bei Dämmerung, wie die aussehen, wenn sie an sind. Die Linsen sind komplett geschraubt, aber die Halter vom Passat passen nicht an die in.pros. Hab sie erstmal mit Kabelbindern fixiert und fahre so. Will die einkleben, aber da dann halt mich nicht verkleben, deshalb erstmal die Kabelbinder. Die SW sind auch noch nach hinten offen, da das Xenon nen ganzes Stück länger ist. Muss mir da noch was einfallen lassen, bin also noch nicht fertig.

Die Linsen an sich waren also ohne weiteres kompatibel...?...

Mit Kabelbindern hast Du die Steuergeräte befestigt, oder was meinst Du?

Das die Brenner hinten länger sind, ist klar. Ich habe da auch einfach nur nen Ausschnitt gemacht...

Die Linsen waren kompatibel, nur die Halter für diese nicht. Die meissten Halter mussten auch weg, da der E-Magnet für das Bi-Xenon ne Menge Platz will. Ich muss also erst noch die Linse verkleben. Habe mich im ausgebauten Zustand nicht getraut, nicht das ich sie dann nicht eingestellt bekomme oder das Lichtbild schräg ist. Deshalb habe ich die Linseneinheiten mit Kabelbindern fixiert und werde dann morgen die Linsen festkleben und mir ne Abdeckung für das alles bauen.

Hier mal nen Bild. Man sieht nicht viel, aber wenn ich die wieder ausbaue, um sie zu vollenden, dann werd ich mal nen paar schöne machen.

Und mal eins, wie überhaupt die SW aussehen. Mit Licht an bekomme ich das irgendwie nicht hin. Ich glaub, die Kamera mag mich nicht.

hmm, wenn du die Brenner nun vernünftig fest hast, willst du es vom TÜV abnehmen lassen? Oder so fahren?

Gruß
Christian 😉

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.


hmm, wenn du die Brenner nun vernünftig fest hast, willst du es vom TÜV abnehmen lassen? Oder so fahren?

Gruß
Christian 😉

TÜV ist ja nicht, wegen fehlendem lichttechnischem Gutachten. Daher auch keine Eintragung. Bleibt nur illegales so fahren...

Weiss ich...mich hatte nur diese Aussage hier stutzig gemacht

Zitat:

Die Teilenummern sind ja wirklich identisch. 1J1 941 017 B für die HallogenSW. Dann dürfte ja einer legalen Abnahme nix im Wege stehen. Das hätte ich ja nicht gedacht.

Allerdings rate ich einigen Leuten hier, ein wenig mehr auf Anonymität zu achten...man weiss ja nie wer in einem öffentlichen Forum so mitliest...🙁

Gruß
Christian 😉

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