Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

XXX XXX
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

@330CabrioBln

hmmm ... ich will Gewissheit über die Rechtslage ... nicht mehr.

@Sataan1976

es ging mir nicht um ein Gutachten ... sondern um 'nen unrechtsmäßigen TÜV-Eintrag. Auch TÜV-Prüfer könne fehlen ... dehalb meine Frage. Abgesehen davon teile ich deine Meinung zum Verbraucherschutz.

@]{laus

ja , klar .. aber es muss doch auch noch andere Quellen oder sonstwas geben.

Das Problem der Haftung bei Gefälligkeitsgutachten gibt's doch nicht erst seit den Thread ... oder ?

Grüße

@cougar.. ich meinte ja gutachten im sinne von eintragung..

auch wenn autobild die rechtslage prüfen lässt, heisst es nicht, dasss es auch so ist, ich denke jedes gericht wird da leider anders urteilen, wäre nicht das erste mal, denn jeder legt das gesetz anders aus, ansonsten bräuchte man ja auch kaum noch klagen, dann gäbe es einen strafenkatalog und das wars.. wäre jeder sofort schuldig
naja egal.. warten wir mal ab bin echt auf die antwort gespannt

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

@cougar.. ich meinte ja gutachten im sinne von eintragung..

Achso ... ja dann ... haben wir ja nur ein bissel aneinander "vorbei" geredet und das Gleiche gemeint.

Zitat:

auch wenn autobild die rechtslage prüfen lässt, heisst es nicht, dasss es auch so ist, ich denke jedes gericht wird da leider anders urteilen, wäre nicht das erste mal, denn jeder legt das gesetz anders aus, ansonsten bräuchte man ja auch kaum noch klagen, dann gäbe es einen strafenkatalog und das wars.. wäre jeder sofort schuldig
naja egal.. warten wir mal ab bin echt auf die antwort gespannt

Jow .. das seh' ich auch so.

So lange die Regelungen nicht "eindeutig" und "unmissverständlich" sind, kann jedes Gericht entscheiden was es will. Dann hilft vielleicht noch eine Revision ... wenn das überhaupt in so 'nem Verfahren möglich ist (bin kein Rechtsexperte).

Aber Recht bekommen und Recht haben ist zweierlei. (das gilt auch umgekehrt).

Grüße

Ist schon

Vor Allem muß man eine Revision erstmal zahlen können. Erfahrungsgemäß spielt da absolut keine Rechtsschutz mit!!

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"off topic"

Ach ... hast' schon Erfahrung mit Revision... ????

Dass 'ne Rechtsschutz Versicherung nur dann eintritt wenn SIE "Aussicht auf Erfolg sieht" ... das wissen auch nur die wenigsten.

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Cougar2.0


"off topic"

Ach ... hast' schon Erfahrung mit Revision... ????
Dass 'ne Rechtsschutz Versicherung nur dann eintritt wenn SIE "Aussicht auf Erfolg sieht" ... das wissen auch nur die wenigsten.
Ciao

Ich bin u.a. Mehrfachagent, Versicherungen, und nicht erst seit gestern. Da erlebt man viel...

Jow ... dann müsstest du bescheid wissen ....

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Cougar2.0


Jow ... dann müsstest du bescheid wissen ....
Ciao

Darauf kannst Du dich verlassen. Ausserdem habe ich schon mal in 2. Instanz (ohne RS, trotz bestehender RS) verloren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung...

Ja dann ... pravo ...

sorry.... ist mir so raus gerutscht ...

Jo sowas kenn ich auch.. bekannte mit mopped nen krankenwagen mit blaulicht mitgenommen .. 1. instanz 100% recht bekommen, da der krankenwagen rot hatte.. 2. instanz verloren 100% richter hat keine weitere revision zugelassen und damit blieben alle kosten auf ihr sitzen.. die begründung war die beste.. sie ist ausgewichen anstatt reinzurasen.. naja egal.. was will man machen.. würde sagen wir smmeln schonmal holz für die guillotine (oder wie sich das hackebeil schreibt)

Zurück zum Topic!!!

Wer hat den Xenon bereits eingetragen und kann mir denn mal seinen Brief e-mailen oder faxen? Wegen dem Wortlaut...
Irh dürft auch, wenn ihr es für nötig haltet, die Fahrgestellnummer oder Kennzeichen unkenntlich machen.
Wird nicht gegen euch verwandt, sondern es geht hierbei um eine Legalisierung in Verbindung mit einem lichttechnischem Gutachten bei den in.pro DEs...

Wer es hat, bitte um PN, ich sende dann die e-mail Adresse bzw. meine Fax-Nr.

Hallo,

ich hab' so 'nen Schein im Netz gefunden .... und dir 'ne PN geschickt.

Ciao

Ich hab da mal ne Idee, hab da auch schon mit meinem Tüver drüber geredet und der hatte da keine ablehnende Haltung zu. Mit dem treffe ich mich in Ruhe nochmal.
Idee: In die InPro Xenonoptikscheinwerfer ist doch nen DE-Hauptscheinwerfer drin. In dfen Hellas Cellis auch. Nun habe ich 2 komplette Xenonscheinwerfer von nem 3BG Passat rumliegen mit Bi-Xenon. Meine Idee ist es jetzt, einfach nur die komplette DE-Xenoneinheit, gegen die Halogen-DEs auszutauschen. Die Ausleuchtung ändert sich da ja dann nicht, was ja das Wichtige beim lichttechnischen Gutachten ist. Mein Tüver meinte, wenn es sauber gearbeitet ist und alles funktioniert, also SWR-Anlage, Leuchtweitenregulierung und das Bi-Xenon, dann sieht er keinen Grund das nicht einzutragen.
Was meint ihr dazu?

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Ich hab da mal ne Idee, hab da auch schon mit meinem Tüver drüber geredet und der hatte da keine ablehnende Haltung zu. Mit dem treffe ich mich in Ruhe nochmal.
Idee: In die InPro Xenonoptikscheinwerfer ist doch nen DE-Hauptscheinwerfer drin. In dfen Hellas Cellis auch. Nun habe ich 2 komplette Xenonscheinwerfer von nem 3BG Passat rumliegen mit Bi-Xenon. Meine Idee ist es jetzt, einfach nur die komplette DE-Xenoneinheit, gegen die Halogen-DEs auszutauschen. Die Ausleuchtung ändert sich da ja dann nicht, was ja das Wichtige beim lichttechnischen Gutachten ist. Mein Tüver meinte, wenn es sauber gearbeitet ist und alles funktioniert, also SWR-Anlage, Leuchtweitenregulierung und das Bi-Xenon, dann sieht er keinen Grund das nicht einzutragen.
Was meint ihr dazu?

Klappt nicht aus den schon mehrfach zitierten Gründen: Lichttechnisches Gutachten!!!

Lichttechnische Gutachten werden aber getrennt für Fer-, Abblendlicht... gemacht und nicht auf den kompletten Scheinwerfer. Ich würde ja alles aus dem Passat-Scheinwerfer übernehmen, somit auch das lichttechnische Gutachten. Da das Scheinwerferglas ja bei beiden Scheinwerfern durchsichtig ist, hat es keinen Einfluss auf das Gutachten. So sieht es bis jetzt auch der Tüver.

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